Protocol of the Session on June 26, 2014

Nun ganz kurz zu den einzelnen Anträgen. Sie kommen zu spät. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen, die Staatsregierung soll entsprechend tätig werden. Das ist sie bereits – das habe ich klargestellt. Auf Antrag der Staatsregierung ist Variante A in den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen worden. Eine Streichung aus Anmeldelisten gibt es nicht. Sie werden vom zuständigen Bundesministerium für Verkehr bewertet. Das ist im Übrigen nicht in den Bundesverkehrswegeplan hineingekommen. Kollege von Brunn von der SPD hat sich wohl nur versprochen, als er gesagt hat, dass es in den Bundesverkehrswegeplan hineingekommen ist. Dieser wird erst 2015 erstellt. Die Staustufe ist in einer Anmeldeliste enthalten, weil sie wohl von Verbänden angemeldet worden ist.

Die GRÜNEN meinen, dass eine Aufhebung der landesplanerischen Beurteilung nunmehr erfolgen sollte. Das ist nicht notwendig, da es ein Planfeststellungsverfahren geben wird. Ein aufgrund der Neubewertung der verkehrlichen Auswirkungen durch die Planfeststellungsbehörde von der ursprünglichen Beurteilung abweichender Planfeststellungsbeschluss ist natürlich jederzeit möglich. Im Übrigen ergibt sich schon aus einer EU-Studie vom November 2012, dass die Grundlagen der landesplanerischen Beurteilung, die immerhin über acht Jahre alt sind – sie sind datiert vom 8. März 2006 –, zu überdenken sind. Des

halb ist klar, dass im Planfeststellungsverfahren die landesplanerische Beurteilung im Lichte der neuen Erkenntnisse neu bewertet werden wird.

Den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER werden wir ebenfalls ablehnen, weil auch in ihm unterstellt wird, dass die Staatsregierung wackelt, was absolut nicht der Fall ist.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Sie liegt schon!)

Herr Kollege Aiwanger, im Übrigen können Sie nicht auf der einen Seite das jahrzehntelange Verfahren beklagen und auf der anderen Seite eine neue Diskussion entfachen.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Doch!)

Wir müssen schon irgendwann einmal zu der getroffenen Entscheidung stehen – das ist nun einmal die Variante A.

(Beifall bei der CSU – Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Neue Daten, neue Fakten, neue Beurteilung!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Übrigen hat der Ministerpräsident ausdrücklich bekräftigt, dass Bayern ohne Wenn und Aber am sanften Donauausbau festhalten wird. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrages "Donauausbau nach der Variante A", mit dem wir ausdrücklich den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung bestätigen wollen, in dem klargestellt wird, dass der Bayerische Landtag einen Donauausbau mit Staustufe nach der Variante C280 ablehnt. Zugleich wird die Staatsregierung aufgefordert, sich weiterhin für den zügigen Hochwasserschutz und einen sanften Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen nach der Variante A einzusetzen. Ausschließlich diese Variante soll und wird in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der CSU)

Ich darf bekannt geben, dass die CSU-Fraktion zu ihrem Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat.

Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Herrmann um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bayerische Staatsregierung will den sanften

Donauausbau – nicht mehr und nicht weniger. Diese Position ist reiflich überlegt

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

und sorgfältig erarbeitet worden. Ende des Jahres 2012 wurde der Abschlussbericht der EU-Studie zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen vorgelegt. Auf über 11.000 Seiten wurden die Ausbauvarianten analysiert und die Grundlagen für die politische Entscheidung über die zu realisierende Ausbauvariante gelegt.

Unter Abwägung all dieser Gesichtspunkte hat sich die Staatsregierung für die Variante A ohne Staustufe und Stichkanal an der Mühlhamer Schleife ausgesprochen.

Am 27. Februar 2013 hat sich der Ministerrat auf einen Donauausbau nach Variante A, den sanften Donauausbau, festgelegt. Insofern ist auch falsch – so habe ich vorhin Frau Kollegin Steinberger verstanden –, wenn gesagt wird, dass dies damals im Ministerratsbeschluss nicht klar festgelegt worden sei. Der Beschluss ist völlig klar.

Mit Ministerratsbeschluss vom 12. März 2013 wurde die Variante A, und nur diese Variante, beim Bund angemeldet. Dies alles ist von uns ins Internet gestellt worden und für jeden nachvollziehbar. Inzwischen ist diese Beschlusslage, wie wir sie in Bayern haben, in den Inhalt des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD, der im Herbst letzten Jahres in Berlin geschlossen wurde, eingegangen und damit auch die klare Festlegung der Koalition auf Bundesebene. Auch in Berlin steht damit nur diese Variante zur Diskussion und wird weiterverfolgt.

Die Umsetzung dieses Beschlusses ist bereits in vollem Gange. Noch in diesem Sommer erfolgt die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den ersten Ausbauabschnitt zwischen Straubing und Deggendorf gemäß Variante A, einschließlich der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Zudem laufen bereits vorgezogene Hochwasserschutzmaßnahmen auf der Gesamtstrecke Straubing - Vilshofen. Ich will hier noch einmal ausdrücklich unterstreichen: Gerade diese Hochwasserschutzmaßnahmen dulden keine Verzögerung. Deshalb führt es auch überhaupt nicht weiter, wenn jetzt von Ihnen, lieber Herr Kollege Aiwanger, zur Diskussion gestellt wird, wieder ganz von vorne anzufangen oder völlig andere Varianten zu diskutieren oder dergleichen.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Doch!)

Wir haben eine klare Zielsetzung. Im Detail wird das in den Planfeststellungsverfahren erarbeitet. Wir müs

sen das jetzt auch im Interesse des Hochwasserschutzes, der ohnehin durch diese ganze Diskussion schon um Jahre verzögert worden ist,

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Aber nicht nach Variante A!)

endlich zügig voranbringen und dürfen das nicht noch weiter verzögern, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CSU – Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Um 30 Jahre verzögert!)

Hinsichtlich der Variante A haben Herr Ministerpräsident Seehofer und ich in dieser Woche noch einmal die Position der Staatsregierung für einen sanften Donauausbau bekräftigt und unmissverständlich klargemacht, dass etwas anderes überhaupt nicht mehr zur Diskussion steht. Auch Herr Bundesverkehrsminister Dobrindt hat bekräftigt, dass es mit ihm keine andere Entscheidung geben wird.

Wir haben wohlgemerkt keinen Bundesverkehrswegeplan. Wir haben nicht einmal den Entwurf eines Bundesverkehrswegeplans, sondern das Bundesverkehrsministerium hat eine Anmeldeliste publiziert, die zu diesen Missverständnissen geführt hat. Ich bin sicher, dass der Herr Bundesverkehrsminister dafür sorgen wird, dass schon im nächsten Stadium des Verfahrens die andere Variante gestrichen wird, damit unmissverständlich klar ist, dass wir nur noch über die Variante A reden. Die Staatsregierung wird sich selbstverständlich weiterhin für einen sanften Donauausbau einsetzen. Wir brauchen den Ausbau. Herr Kollege Aiwanger, wir brauchen ihn in der Tat für die weitere Entwicklung der Donauschifffahrt. Wir brauchen ihn aber vor allen Dingen für den Hochwasserschutz entlang der Donau. Wir müssen da jetzt zügig vorankommen. Deshalb bitte ich Sie herzlich, dem Antrag, den die CSU-Fraktion vorgelegt hat, zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Bevor ich die Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen von Brunn erbitte, darf ich bekannt geben, dass jetzt für alle vier Dringlichkeitsanträge zu diesem Thema namentliche Abstimmung beantragt worden ist. – Bitte schön, Herr Kollege von Brunn.

Herr Staatsminister, ich würde bei dem Thema gern noch einmal einhaken, wie das in die Liste hineingekommen ist. Es gibt ja zwei unterschiedliche Darlegungen. Das eine ist die Darlegung des Bundesverkehrsministeriums, das andere das Prozedere, wie es formal beschrieben ist,

und da heißt es, Verbände können bei dieser Entwurfsliste nicht berücksichtigt werden. Hat die Staatsregierung da Erkenntnisse, und gibt es vielleicht noch andere umstrittene Projekte, die wir auch in dem Entwurf finden? Ich nenne als lokal betroffener Abgeordneter das Beispiel des Autobahnsüdrings München.

Herr Staatsminister!

Die Liste, die das Bundesverkehrsministerium zu den vorliegenden Anmeldungen erstellt hat, ist Ihnen bekannt. Genau so ist sie von uns im letzten Jahr klipp und klar ins Internet gestellt worden, damals noch getrennt vom Innenministerium für die Straßen und vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium für Schiene und Wasserstraße, was wir angemeldet haben. Uns liegen keine näheren Erkenntnisse vor, wer sonst in Deutschland etwas angemeldet hat. Das kümmert mich auch relativ wenig, weil Sie davon ausgehen können, dass die Bayerische Staatsregierung mit Nachdruck das, was wir angemeldet haben, weiterverfolgen wird. Das ist auch dem Bundesverkehrsminister bekannt.

Danke. Frau Kollegin Steinberger, bitte.

Herr Minister Herrmann, Sie haben zu Recht den Hochwasserschutz angesprochen und dass es schon viel zu lange dauert, bis wir damit endlich anfangen. Da muss man doch eines feststellen: Man hätte mit dem Hochwasserschutz an der Donau schon viel früher anfangen können. Seit dem Bundestagsbeschluss 2002, als sich der Bundestag für die Variante A ausgesprochen hat, blockiert Bayern bis heute – jetzt geht es ja endlich vorwärts -, weil Bayern sich auf die Variante mit der Staustufe festgelegt hatte und deshalb der Hochwasserschutz so lange verzögert worden ist. Das muss einmal festgestellt werden.

Herr Staatsminister!

Ich kann, nachdem ich nun auch für den Verkehr in Bayern zuständig bin, nur alles dafür tun, dass es jetzt so schnell wie möglich vorangeht. Dafür setze ich mich ein. Das gilt für die gesamte Staatsregierung einschließlich des Umweltministers und aller anderen Beteiligten.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt haben wir noch eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Aiwan

ger. Herr Staatsminister, bitte, wenn Sie noch hier verbleiben.

Herr Staatsminister, Sie haben soeben gesagt, Hochwasserschutz würde es nur mit der Ausbauvariante A geben. Jahrzehntelang haben Sie der bayerischen Bevölkerung erzählt, Hochwasserschutz gebe es nur mit der Staustufe. Ich stelle fest: Hochwasserschutz gäbe es auch ohne Variante A. Selbst die Variante A bringt im Gegenteil an vielen Stellen eine Einengung des Flussbettes, unter anderem durch Parallelbauwerke, wohinter sich Schlamm ansiedelt, wo Bäume und Büsche wachsen usw. Dann müssen teure Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Binden Sie also den Hochwasserschutz nicht stur an die Variante A. Es ginge auch ohne diese Variante.

Herr Kollege Aiwanger, ich würde Ihnen empfehlen, ein bisschen sorgfältiger zuzuhören, was ich hier sage. Ich habe mit keiner Silbe behauptet, dass es nur mit der Variante A Hochwasserschutz gibt.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Doch!)

Ich habe nur erklärt, dass wir jetzt nicht mit der Prüfung wieder neuer Varianten Zeit vergeuden sollten. Es ist völlig klar: Entweder fangen wir jetzt nach der Variante A mit dem Bauen an, auch in Bezug auf den Hochwasserschutz, oder wir treten, wie Sie das jetzt völlig überraschend fordern, nochmal in die Prüfung völlig anderer Varianten ein. Dazu habe ich eine klare Absage erteilt, weil wir jetzt vorankommen und das umsetzen müssen. Das ist mein Petitum. Ich habe nicht behauptet, dass es nicht auch andere Varianten gäbe. Aber wir haben sorgfältig geprüft und haben eine überlegte Entscheidung getroffen. Diese muss nun zügig umgesetzt werden.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich kann die schriftlichen Abstimmungen jetzt nicht durchführen, weil seit Ankündigung der Abstimmungen noch keine 15 Minuten vergangen sind. Deswegen rufe ich jetzt den nächsten Dringlichkeitsantrag auf. Danach stimmen wir zu diesem Tagesordnungspunkt namentlich ab.

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Dr. Florian Herrmann u. a. und Fraktion (CSU) Erfolgreiche Rettungsaktion in der RiesendingSchachthöhle - Dank an die Helfer (Drs. 17/2397)