Wir hoffen, schon. Ein weiterer Beweis wäre die Aufhebung der landesplanerischen Beurteilung des Donauausbaus.
Wir erinnern uns, bzw. wir erinnern Sie daran: Im Jahr 2006 hat die Regierung von Niederbayern ein Raumordnungsverfahren zum Donauausbau abgeschlossen. Schon damals hat Bayern die Weichen für die Staustufe gestellt - und das, obwohl der Bund als Aufgabenträger nur die Variante A gewollt hat.
Bayern hat also damals darauf gedrängt, dass unter anderem die Variante C280 untersucht worden ist. Es war für uns und viele andere auch keine große Überraschung, dass die Regierung zu dem Schluss gekommen ist, dass die Variante A – man höre! – ungeeignet ist, während die Variante C280 allen raumordnerischen Belangen genügt.
Ich zitiere aus dem Beschluss: "Der Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen in Form der Variante A entspricht somit nicht den Erfordernissen der Raumordnung." So die Regierung von Niederbayern. Denn machen wir uns nichts vor: Dieses Verfahren war von vorne bis hinten gesteuert und sollte genau dieses Ergebnis bringen. Diese landesplanerische Beurteilung gilt bis heute und ist die Grundlage für alle weiteren Planungsschritte. Was machen nun die Behörden, wenn sie den Ausbau der Donau nach Variante A planen müssen? Das soll ja wohl nach dem Bekenntnis der Staatsregierung auch so sein.
Dann müssten sich die Behörden über diese landesplanerische Beurteilung hinwegsetzen. Das ist nicht sauber, denn die landesplanerische Beurteilung ist behördenverbindlich. Deshalb – ganz wichtig - ist unsere Forderung an die Staatsregierung: Wenn es Ihnen ernst ist mit dem sanften Ausbau der Donau, dann heben Sie diese Beurteilung auf. Lassen Sie, wenn nötig, ein neues, diesmal ein objektives Raumordnungsverfahren durchführen.
Beseitigen Sie alle Zweifel, dass Sie es ernst meinen, schließen Sie alle Hintertürchen, die Sie selber offen gelassen haben!
Dann glauben auch wir Ihnen, dass Sie zur frei fließenden Donau stehen, wie wir das schon immer getan haben.
Zu den Dringlichkeitsanträgen der anderen Fraktionen: Dem Dringlichkeitsantrag der CSU können wir nicht zustimmen, weil er auf den damaligen Ministerratsbeschluss abzielt. Dem Dringlichkeitsantrag der SPD stimmen wir zu. Beim Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER enthalten wir uns, weil er mit heißer Nadel gestrickt worden ist und Punkte enthält, die mit der aktuellen Situation und dem Bundesverkehrswegeplan nichts zu tun haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Wir sprechen heute über den sanften Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen. Dort, just an dieser Stelle, hatte der Ministerpräsident im Dezember 2012, kurz vor Weihnachten, ein Erweckungserlebnis bei einer Donaudampfschifffahrt. Er hat damals erkannt, wie schön eine unverbaute Donau ist, wie wichtig und schön intakte Natur und Auwälder zwischen Straubing und Vilshofen sind. Sein Umweltminister hat bereits vorbereitend missionarisch gewirkt. Wir haben uns darüber gefreut; denn wir kämpfen schon seit Jahrzehnten dafür, dass die Donau nicht mit Staustufen verschandelt wird und möglichst naturnah erhalten bleibt.
Wir haben uns über diese späte Einsicht gefreut und sind davon angetan, dass es heute relativ viele gleichlautende Dringlichkeitsanträge gibt, nachdem Anfang dieser Woche etwas passiert ist, was relativ viele Irritationen ausgelöst hat. Ich meine die Medienberichte über die "Wiederauferstehung" der Variante C280 im Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan 2015. Diese Meldung war am Montag in der "Süddeutschen Zeitung". Es hat nicht lange gedauert, bis die Dementis kamen. Der Herr Innenminister hat sich dazu geäußert, genauso wie die Staatskanzlei: Die Bayerische Staatsregierung halte unverbrüchlich am sanften Ausbau der Donau fest und damit am Berliner Koalitionsvertrag; denn dort steht es so drin.
Der Bundesverkehrsminister hat das Gleiche gesagt und einen Sprecher erklären lassen, wie diese Variante C280 in den Entwurf gekommen ist: Das Papier, also der Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan, sei nur ein erster Entwurf, in den alle Vorhaben hineingeschrieben worden seien, die Ministerien, Behörden, Verbände und andere antragsberechtigte Stellen aufgenommen haben wollten. Zu den antrags
berechtigen Stellen hätten auch, so der Sprecher, zwei Lobbyverbände der Binnenschifffahrt gehört. Diese hätten diese Passage reinsetzen lassen.
Ist das nur ein "Sturm im Wasserglas", wie es das "Straubinger Tagblatt" schreibt? Ich glaube, dass man das nicht so beurteilen kann. Es handelt sich nicht um einen Sturm im Wasserglas; denn es ist nicht so ganz klar, wie diese Ausbauvariante wieder in den Bundesverkehrswegeplan hineingekommen ist.
Ich möchte der Staatsregierung nichts unterstellen. Ich frage mich aber schon, was beim Bundesverkehrsministerium los ist, das langjährig von der CSU geführt wird. Auf der Webseite gibt es eine klare Beschreibung des Procedere. Dort steht, Stand heute: "Bei den Bundeswasserstraßen hatten neben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) auch die Bundesländer die Gelegenheit, Projektideen vorzuschlagen, aus denen das BMVI gemeinsam mit der WSV die zu bewertenden Projekte entwickelt." Das Bundesverkehrsministerium und die dem Bundesverkehrsministerium unterstehende Wasser- und Schifffahrtsverwaltung entwickeln also die zu bewertenden Projekte. Dies tun sie bereits seit eineinviertel Jahren. Das Vorschlagsverfahren hat bereits im März 2013 geendet.
Ich zitiere weiter: Dabei wird die Vorhabenliste um solche Projektvorschläge bereinigt, die keine Relevanz für den Bundesverkehrswegeplan haben. Ich halte also fest: Die Vorschläge machen die Länder. Die Liste wird vom Bundesverkehrsministerium und von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bearbeitet. Eigentlich sollten in eineinviertel Jahren alle Vorschläge bereinigt worden sein, die keine Relevanz für den Bundesverkehrswegeplan haben. Es scheint so zu sein, dass die Variante C280 zumindest in Teilen des Bundesverkehrsministeriums nicht diesen Status hat. In diesem Zusammenhang ist die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag auf der Bundestagsdrucksache 18/220 interessant. In dieser Antwort heißt es klipp und klar:
Das Anmeldeverfahren für Verkehrsprojekte unterscheidet sich zwischen den drei Verkehrsträgern. […] Für den Verkehrsträger Wasserstraße werden die Projektdefinitionen durch das BMVBS und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vorgenommen. Von den Ländern konnten hierzu Projektideen beim BMVBS eingereicht werden.
Sie werden es bemerkt haben: Es gibt keinen Hinweis auf das Vorschlagsrecht von Verbänden. Das ist ein
ganz anderes Verfahren, als es der Sprecher des Bundesverkehrsministeriums in der Öffentlichkeit geschildert hat. In der Konsequenz bringt mich dies zu einigen Nachfragen bzw. zu der Schlussfolgerung, dass im Bundesverkehrsministerium die rechte Hand nicht genau weiß, was die linke tut. Oder es besteht dort doch der Plan, die Variante C280 weiter auf der Tagesordnung zu halten.
Deswegen ist es heute wichtig, dass wir über diese Dringlichkeitsanträge beraten. Wir müssen ganz klar machen, dass C280 keine Variante ist, die der Bayerische Landtag will. Deswegen bin ich froh, dass wir heute gemeinsam angetreten sind, diese Variante zu beerdigen und uns für den sanften Donauausbau auszusprechen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über ein Thema, das seit dem Jahrhunderthochwasser etwas aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit verschwunden ist. Aufgrund des Bundesverkehrswegeplans ist dieses Thema, der Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen, wieder in die Debatte gekommen. Wir stellen fest, dass der dort dringend benötigte Hochwasserschutz durch eine über Jahrzehnte hinweg betriebene falsche Politik verzögert worden ist. Wir wären heute schon sehr viel weiter, wenn sich die Staatsregierung erstens früher für den Hochwasserschutz entschieden hätte und wenn sie zweitens nicht so stur an dieser Staustufen-Variante festgehalten hätte. Der Hochwasserschutz wurde damals als Druckmittel und Erpressungspotenzial benutzt. Man hat gesagt: Nur mit Staustufen gibt es Hochwasserschutz. Herr Kollege Huber von der CSU hat sogar behauptet, es müssten Häuser abgesiedelt werden, wenn es nicht dazu käme. Hier wurde systematisch Panik gemacht.
Dann kam der Landtagswahlkampf 2013. Bei der Bevölkerung vor Ort und bayernweit wurde eine Umfrage durchgeführt, bei der zwei Drittel der Bevölkerung deutlich gemacht haben, dass sie die Staustufen-Variante nicht wollen, sondern maximal einen sanften Ausbau. Herr Seehofer hat die Situation erkannt und gesagt, dass dieses Thema abgeräumt werden müsste. Herr Dr. Marcel Huber und Herr Dr. Söder haben im Vorfeld versucht, sich aus diesem Thema zurückzuziehen, was zu Prügeln für die CSU, vor allem für die CSU in Niederbayern, geführt hat. Am Ende hat
man es geschafft, dieses Thema rechtzeitig vor der Wahl abzuräumen, verbunden mit der Aussage von Herrn Seehofer, er binde dieses Thema an seine Amtszeit. Solange er Ministerpräsident sei, werde es zu keinem Staustufenausbau kommen.
Herr Seehofer, ich hoffe, dass Sie damit nicht das Feuer der niederbayerischen CSU auf sich ziehen, weil dort möglicherweise Absprachen mit Baufirmen und anderen in eine andere Richtung gehen. Vielleicht ist das ein Grund dafür, dass Herr Kollege Huber aus Niederbayern nicht gerade Ihr erklärter Freund ist. Er sagt: Vielleicht überleben wir diese Amtszeit und können nachher doch noch Staustufe spielen.
Meine Damen und Herren, wir müssen jetzt die richtigen Konsequenzen aus der bestehenden Situation ziehen. Wir stellen fest, dass alle Dringlichkeitsanträge, auch der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN, für den sanften Ausbau sind. Dieser sanfte Ausbau war damals ein Kompromiss, den auch Staustufengegner unter dem Eindruck des Erpressungspotenzials akzeptiert haben. Das Motto war: Ist es dir lieber, dass dir ein Panzer über das Bein fährt, oder ein Trabi? Dann haben die Leute gesagt: Lieber ein Trabi. Meine Damen und Herren, wir müssen uns heute fragen, ob es sinnvoll ist, uns mit einem Trabi über das Bein fahren zu lassen. Auch dieser "sanfte Ausbau" ist nicht so sanft, wie der Name klingt.
Dieser sanfte Ausbau bringt knapp 70 zusätzliche Buhnenbauwerke – das sind große Steinwälle, die ins Wasser getrieben werden, um die Fließgeschwindigkeit in der Mitte zu erhöhen und um den Wasserspiegel anzuheben. Dazu gehört eine Reihe von Parallelbauwerken. Das sind riesige Verbauungen, die Hunderte Millionen Euro kosten und die riesige Folgenkosten nach sich ziehen, die die Freiheit der Donau einengen und die Schönheit der Donau an gewissen Stellen mit Sicherheit nachteilig beeinflussen. Wir als FREIE WÄHLER fordern heute, auch diesen sanften Ausbau zu hinterfragen und dabei das Stichwort Tourismus ins Spiel zu bringen.
Die GRÜNEN sagen, unser Antrag sei mit heißer Nadel gestrickt und wir würden Aspekte einbringen, die mit dem Bundesverkehrswegeplan nichts zu tun haben. Ich sage dazu: Jawohl; das ist auch dringend nötig, weil wir die Situation an der Donau nicht nur aus Sicht der Schifffahrt beurteilen dürfen, sondern auch aus volkswirtschaftlicher Sicht beurteilen müssen. Ich bin überzeugt, dass wir in 20 Jahren in Niederbayern mehr davon haben, wenn wir den bayerischen Amazonas – so wird er ja ortsweise noch genannt – erhalten und touristisch vermarkten, als wenn wir ein paar alten russischen Lastkähnen eine
relativ gefahrfreie Durchfahrt organisieren. Wir müssen also das Konzept des Tourismus einbeziehen und müssen auch die Folgekosten des sanften Ausbaus einbeziehen. Am Ende werden wir vielleicht feststellen, dass ein deutlich abgespeckter Ausbau nach Variante A vernünftig sein kann, dass einige Untiefen vernünftig beseitigt werden, dass aber nicht mit massiven Eingriffen wiederum Folgekosten produziert werden, bei denen Aufwand und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen und ein großer Schaden für die Donau und ein mögliches Tourismuskonzept entsteht.
Deshalb unsere Bitte: Hinterfragen Sie auch den sanften Ausbau. Schreien Sie nicht: Hurra, sanfter Ausbau, bitte komme! Überlegen wir vielmehr, ob wir vielleicht eine dritte, noch bessere Variante als diese beiden finden, die derzeit auf dem Tisch liegen. Wir brauchen eine klare Aussage zum endgültigen Aus für die Staustufenlösung. Herr Seehofer, bitte bringen Sie einen endgültigen Beschluss zustande. Verabschieden Sie sich mit Ihrer CSU von diesem Thema und sagen Sie nicht: Nach meiner Amtszeit sollen die anderen wieder weiterpfuschen. – Nein; weg mit dieser Staustufe. Auch der sanfte Ausbau ist noch nicht der Weisheit letzter Schluss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten war eine Schlagzeile so zutreffend wie gestern im "Straubinger Tagblatt": Sturm im Wasserglas um den Donauausbau. Um nichts anderes handelt es sich hier bei dieser neu entfachten Debatte.
Der neue Wirbel um den Donauausbau ist völlig überflüssig, ebenso wie Ihre Anträge, die samt und sonders unterstellen – das ist auch in den Wortbeiträgen zum Ausdruck gekommen –, dass die Staatsregierung nicht zu der von ihr am 27. Februar vergangenen Jahres beschlossenen Variante A, sanfter Donauausbau, steht. Das ist eine böswillige Unterstellung, die Sie vorbringen. Schon aus diesem Grund lehnen wir Ihre drei Anträge ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist sowohl von unserem bayerischen Verkehrsminister Joachim Herrmann als auch von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bereits klargestellt worden, dass ein Donauausbau mit Staustufe nicht in Frage kommt. Im Koalitionsvertrag steht, dass der Ausbau genau nach dieser Variante A, wie von der Staatsregierung be
schlossen, erfolgen soll. Dazu stehen wir selbstverständlich und haben deswegen auch einen entsprechenden Antrag formuliert.
Im Übrigen ist es so, dass nicht der Bayerische Landtag oder die Staatsregierung über den Bundesverkehrswegeplan entscheidet, sondern darüber entscheidet das Bundesverkehrsministerium. Deshalb war es wichtig, dass auch Dobrindt völlig klargestellt hat, dass das Votum der Bayerischen Staatsregierung eindeutig ist und die Donau ausschließlich sanft ausgebaut werden wird. Diese Variante und nur diese Variante ist von der Bayerischen Staatsregierung für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden, der in den kommenden Monaten erstellt wird, und zwar vom Bund, nicht vom Freistaat, nicht im Landtag und auch nicht von der Staatsregierung. Dobrindt hat ausdrücklich erklärt, dass er die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung zum sanften Donauausbau unterstützt und dass es eine andere Entscheidung mit ihm nicht geben wird. Er ist der verantwortliche und zuständige Minister.
Nachdem Irritationen entstanden sind, wie der Donauausbau in den Bundesverkehrswegeplan hineinkommt, ist klargestellt worden, dass auch Verbände antragsberechtigt sind.
Nun ganz kurz zu den einzelnen Anträgen. Sie kommen zu spät. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen, die Staatsregierung soll entsprechend tätig werden. Das ist sie bereits – das habe ich klargestellt. Auf Antrag der Staatsregierung ist Variante A in den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen worden. Eine Streichung aus Anmeldelisten gibt es nicht. Sie werden vom zuständigen Bundesministerium für Verkehr bewertet. Das ist im Übrigen nicht in den Bundesverkehrswegeplan hineingekommen. Kollege von Brunn von der SPD hat sich wohl nur versprochen, als er gesagt hat, dass es in den Bundesverkehrswegeplan hineingekommen ist. Dieser wird erst 2015 erstellt. Die Staustufe ist in einer Anmeldeliste enthalten, weil sie wohl von Verbänden angemeldet worden ist.