Sie sagen, es gibt einen Plan. Das ist schön und gut, aber dieser Plan ist überholt. Immerhin ist es erfreulich, dass die CSU aufgewacht ist – Sie haben das vorhin gesagt – und vier Grundschulmodelle vorstellt. Wenn wir näher hinschauen, stellen wir aber fest – egal, welcher Zeitung wir glauben dürfen –: Es geht im Wesentlichen wieder nur um Betreuung, die irgendwie variiert.
Der Ganztagsdschungel – dieses Wort habe ich im Ausschuss schon oft gebraucht – wird mit diesen neuen Modellen, die Sie auf den Markt bringen, nur noch undurchsichtiger. Sie sollten endlich einmal daran denken, die Kommunen mit ins Boot zu nehmen und diesen Dschungel vielleicht etwas zu durchforsten, anstatt ihn noch weiter zu verdichten. Es sollte zwei Angebote geben, von mir aus einen gebundenen und einen offenen Ganztagszug. Alles andere drum herum verwirrt die Menschen nur. Keiner weiß, was ein verlängertes Angebot in irgendeiner Weise bedeutet.
Ein gutes Angebot generiert die Nachfrage, und nicht umgekehrt. Deswegen brauchen wir einen Ausbauplan, und zwar so schnell wie möglich. Vielen Dank fürs Zuhören. – Sie wollen eine Frage stellen.
Herr Abgeordneter Felbinger, ich wüsste gerne, wie Sie auf die Idee kommen, dass wir eine Vermehrung der Ganztagsangebote machen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben heute in der Fraktion ein Eckpunktepapier beschlossen. Sie werden es sicherlich auf der CSU-Landtagsseite nachgelesen haben. Ich vermute, sie liegt bei Ihnen auf dem Ticker, und Sie werden sie regelmäßig durchsuchen. Wir haben klar gesagt, dass wir bewusst eine gewisse Angebotspalette machen. Wir werden genau das, was Sie als Angebotsdschungel beschreiben, eindämmen. Wir werden eine gewisse Anzahl anbieten. Die Kommune hat die Möglichkeit, frei zu wählen, was sie gerne möchte.
Alles andere entspricht nicht der Wahrheit. Ich freue mich auf die einstimmigen Beschlüsse, die wir sicherlich fassen werden; denn all das, was Sie gefordert haben, haben wir umgesetzt.
Ich muss gestehen, dass ich Ihre Seite nur dann google, wenn mir wirklich langweilig ist. Momentan ist mir nicht langweilig.
(Heiterkeit und Beifall bei den FREIEN WÄH- LERN und der SPD – Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Sehr gut!)
Insofern hatte ich noch nicht die Möglichkeit, Ihre Eckpunkte anzuschauen und zu kategorisieren. Ich habe mich auf das verlassen, was heute im "Münchner Merkur" und in der "Süddeutschen Zeitung" zu lesen war.
(Kerstin Schreyer-Stäblein (CSU): Das im "Merkur" stimmt! Die "Süddeutsche" hat mit uns nichts zu tun!)
Für die Staatsregierung erteile ich jetzt Herrn Staatsminister Dr. Spaenle das Wort. – Bitte schön, Herr Staatsminister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich bin den beiden Kolleginnen, die die Projektgruppe in der CSU-Landtagsfraktion geleitet haben, außerordentlich dankbar dafür, dass sie aus den bayernweit bestehenden Modellen ein Eckpunktepapier erarbeitet haben. Unsere Fraktion hat es heute einstimmig verabschiedet.
Die Wiederholung von Sachverhaltsbeschreibungen, die nicht der Realität entsprechen, macht die Debatte um den Ganztag weder lebendiger noch erfreulicher. Wir haben mit den kommunalen Spitzenverbänden im Jahr 2009 eine Grundlagenentscheidung zur Entwicklung von Ganztagsschulangeboten getroffen, die die Übernahme aller staatlichen Ganztagsschulangebote in die Trägerschaft der Schule zum Inhalt hat. Wir haben eine klare Vereinbarung über die Ausstattung der jeweiligen Angebote, ob gebundener oder offener Ganztag. Er setzt sich aus Lehrerstunden und der Mittagsschiene zusammen, wofür die Kommunen über das Kinder- und Jugendhilfegesetz weiterhin zuständig sind. Die Kommune leistet einen Eigenbeitrag von 5.000 Euro. Der Staat gibt einen Zuschuss von 1.000 Euro. Der Gegenwert für eine offene Ganztagsgruppe entspricht genau dem, was die Anzahl der zur Verfügung stehenden Lehrerstunden für den gebundenen Ganztag ausmacht, nämlich im Moment 6.000 Euro für die Mittagsschiene und weitere rund 20.000 Euro, die Ganztagsschulangebote ermöglichen.
Diese Vereinbarung ist Grundlage für eine Ganztagsschulstrategie, die neben der in Rheinland-Pfalz die beste Ausstattung eines Ganztagszuges in der gesamten Bundesrepublik Deutschland zum Inhalt hat. Wir gehen so weit, dass wir die Flächendeckung mit der Bedarfsorientierung als Maßstab verbinden. Die Frage der Klassenmehrung war in Absprache mit den Sachaufwandsträgern von Anfang an ein Kriterium zur Entwicklung von Ganztagsschulangeboten. Insoweit ist die Aussage des Kollegen Felbinger nicht richtig. Alle Anträge, die den Rahmenbedingungen entsprechen – dazu gehört auch die Frage der Klassenmehrung –, werden seit dieser Vereinbarung vollumfänglich genehmigt. Wir kommen deshalb im Aufwuchs von Ganztagsschulangeboten der Antragssituation nach, die zwischen ländlichen und städtischen Regionen übrigens ganz unterschiedlich ist. Wir gestalten den Aufwuchs so, dass der Ausbau von Standorten Priorität hat vor der Angebotsvielfalt.
In den großen Flächenländern wie Nordrhein-Westfalen haben wir ein einziges schulisches Angebot der Ganztagsbetreuung. Das ist im Prinzip eine modifizierte Form der offenen Ganztagsschule. Das ist auch in Rheinland-Pfalz der Regelfall. In Bayern gehen wir einen anderen Weg. Wir haben eine Kulisse von Horten in der Trägerschaft den Kommunen, finanziert über das BayKiBiG und das betreuende Arbeitsministerium. Entsprechend der Bedarfsanalyse halten wir ein hochwertiges Betreuungsangebot vor, das intensiv nachgefragt wird.
Ich bin sehr dankbar, dass ein Modell, das eine stärkere Abstimmung zwischen dem Hort in seiner Bestandssituation und der jeweiligen Einzelschule ermöglichen wird, Teil dieses Eckpunktepapiers der CSU-Fraktion ist. Wir haben ganz bewusst beide Formen, die des offenen und die des gebundenen Ganztags, je nach der Bedarfssituation, in die Antragshoheit der Kommune gestellt. Das ist genau das Prinzip, das das Eckpunktepapier wieder aufgreift, um hier voranzugehen und die für die jeweilige lokale Situation nötige und richtige Antragsform auf den Weg zu bringen.
Wir haben in Zusammenhang mit der Entwicklung der Förderkulisse im Bereich des Gymnasiums die Schulen, vor allem natürlich die in staatlicher Trägerschaft, ausdrücklich darauf hingewiesen, freundlich ermahnt, ja geradezu gebeten, den gebundenen Ganztag im Bereich der staatlichen Gymnasien flächendeckend mit mindestens einem Zug an jedem staatlichen Gymnasium weiter voranzubringen und auszubauen. Ich bin ausgesprochen dankbar, dass wir jetzt – wir müssen es natürlich im Haushalt hinterlegen; das gehört zu einer ganzheitlichen Betrachtung – über die Formen der Mittagsbetreuung ganz bedarfsgerecht, von der normalen Mittagsbetreuung, der verlängerten bis hin zur "Mittagsbetreuung plus", eine konkrete Antwort auf die Betreuungssituation am einzelnen Standort geben,
darüber hinaus einen gebundenen Ganztag als die schulische Form des Ganztagsangebots zur Verfügung haben und jetzt auch - wir werden, wie gesagt, diese Dinge natürlich im Hinblick auf die Frage der Hinterlegung im Haushalt verantwortlich zu verhandeln haben – den Einstieg in die offene schulische Ganztagsform in der Grundschule vollziehen können. Das heißt: Wir haben eine bedarfsgerechte Palette an Maßnahmen zur Verfügung, die jetzt durch diesen Grundsatzbeschluss hinterlegt ist und die wir flächendeckend und bedarfsgerecht weiter ausbauen werden. Das ist die Tatsache. Die Kommunen sind als die
Sachaufwandsträger diejenigen, die den Bedarf am besten kennen, identifizieren und in Antragsform bringen. Auch die bauliche Situation wird durch einen dauerhaft zur Verfügung stehenden durchschnittlich 15-prozentigen Zuschuss für entsprechende Baumaßnahmen über das FAG abgearbeitet.
Danke, Herr Staatsminister. Verbleiben Sie bitte noch am Rednerpult. Zunächst hören wir eine Zwischenbemerkung des Kollegen Gehring.
Herr Minister, ich habe mir die Homepage der CSU-Fraktion angeschaut, die ich auch durchstöbere, wenn mir nicht langweilig ist, alleine schon weil sie ein schönes Foto der beiden Kolleginnen beinhaltet. Der Haupttenor dieses Papiers ist eigentlich eine Status-Quo-Beschreibung. Im Artikel des "Münchner Merkur" wird es dann etwas konkreter. Darin wird auf das Thema Hort und Schule hingewiesen. Tatsächlich besteht ja das Problem genau darin, dass zu fragen ist, wie und ob diese beiden Systeme verknüpft werden können. Aber ich sehe nicht, wie hier eine Dynamik entstehen sollte.
Es gibt bei Weitem kein flächendeckendes Hortangebot. In meinem Landkreis wird es vielleicht zwei oder drei Horte geben. Wie soll also erstens eine Dynamik entstehen, sodass zum Beispiel zusätzliche Horte neben der Grundschule entstehen? - Zweitens. Sie sagen, es solle jetzt auch ein offenes Ganztagsangebot für Grundschulen geben. Heißt das, dass dieses an die Stelle der Mittagsbetreuung treten wird?
Meine dritte Frage lautet: Über den Haushalt werden Sie auch schon ein bisschen nachgedacht haben. Wie realistisch schätzen Sie die von Finanzminister Söder genannte Zahl ein, dass dieses Programm etwa 150 Millionen Euro kostet, und wie realistisch schätzen Sie unsere Zahlen ein, die durchaus vom Doppelten ausgehen?
Zunächst einmal geht es konkret darum, dass die Bedarfssituation vor Ort mit der richtigen Betreuungsform bzw. dem richtigen schulischen Ganztagsangebot beantwortet wird. Die Eckpunkte, die die CSU-Fraktion heute beschlossen hat, erweitern, wenn ich es so sagen darf, den zur Verfügung stehenden Instrumentenkasten. Insofern kann und will ich Ihre Frage auch dahin gehend verstehen, dass wir – noch einmal – bedarfsgerecht und flächendeckend vorgehen. Ob Mittagsbetreuung, eine erweiterte Mittagsbetreuung oder die "Mittagsbetreuung plus", der gebundene Ganztag oder die Form des offenen Ganztags in Zukunft die Betreuungs- bzw. die schulische Ganztag
sangebotssituation am Einzelstandort prägen wird, können wir nicht vorhersagen. Das wollen wir auch gar nicht, weil es darum geht, dass die Schulfamilie vor Ort eine passgenaue Betreuungskulisse für ihren Standort oder auch für eine Standortlandschaft, wenn man an eine Gemeinde denkt, entwickeln kann.
Wir können zum Beispiel bereits heute über eine Zahl von Grundschulsprengeln, über einen besonderen Sprengel für einen dann etwa in Form einer gebundenen Ganztagsschule ausgebrachten Grundschulstandort verfügen. Das ist ein Instrumentarium, das bereits heute existiert.
Das heißt also: Ziel ist es, flächendeckend und bedarfsgerecht, also nachfrageorientiert vorzugehen, weil es Regionen etwa im ländlichen Raum gibt, wo wir vielleicht einen anderen oder geringeren Betreuungsbedarf geltend gemacht sehen, wo es eine ganz andere Nachfragekulisse gibt als in großstädtischen Ballungsräumen wie etwa der Landeshauptstadt München, wo 60 Schulen aus unterschiedlichen Gründen gerne Anträge stellen würden, weil die Raumverhältnisse nicht ausreichend sind oder die Antragssituation in der Frage der entsprechenden schulischen Standorte bis jetzt nicht befriedigend beantwortbar ist.
Wir gehen deutlich weiter als etwa das größte Land, Nordrhein-Westfalen, das – ich sage es noch einmal – einen Typ der Betreuungsform, nämlich die offene Ganztagsschule, hat. Sie stellt die pädagogische Vielfalt, die in einem gebundenen, pädagogisch rhythmisierten Ganztagsangebot liegt, nicht zur Verfügung. Ich sage es noch einmal: Wir haben zum Beispiel die Gymnasien im Bereich der erweiterten Förderkulisse, die notwendig ist, um auf die Heterogenität dieser Schulform eine Antwort zu geben, noch einmal deutlich darauf hingewiesen und sie aufgefordert, den gebundenen Ganztag als ein Regelangebot – das ist ja logisch bei mehreren Zügen, die ein staatliches Gymnasium aufzuweisen hat – in der Fläche zu beantragen. Wir kommen dem nach und bieten auch Unterstützung im Hinblick auf die baulichen Gegebenheiten, die vielerorts erst herzustellen oder zu verbessern sind. Dies unterstützt der Freistaat dauerhaft mit einer in der Regel um 15 % höheren Förderquote als bei normaler Unterstützung von Baumaßnahmen im Bereich der Neuschaffung oder von Renovierungsmaßnahmen an Schulen.
Herr Minister, Sie sprechen immer vom bedarfsgerechten Angebot. Wir hatten, wenn Sie sich erinnern, vor zehn Jahren eine ähnliche Diskussion, als es um die Kinderbetreuung
und die Kinderkrippen ging. Damals wurde auch immer vom bedarfsgerechten Angebot gesprochen, und letztendlich wurde im BayKiBiG die Bedarfserhebung festgeschrieben. Die Kommunen müssen jetzt den Bedarf erheben und auch fortschreiben. Das heißt konkret: Alle Eltern, die Kinder im einschlägigen Alter haben, werden regelmäßig angeschrieben und gefragt, was sie brauchen.
Genau eine solche Bedarfserhebung fehlt mir hier. Was macht denn eine Mutter oder eine Familie, die einen Bedarf hat? Wo wende ich mich denn hin, um meinen Bedarf anzumelden, und was passiert dann?
Ich kann mich an den Schulleiter wenden. Aber wenn ich nicht 30 andere finde, wird nichts passieren. Und wenn der Schulleiter aus irgendwelchen anderen Gründen – Klassenmehrung usw. – nicht die Möglichkeit hat, etwas zu machen, dann bleibe ich auch auf der Strecke. Wohin kann ich mich also bei Bedarf wenden, und was passiert, wenn ich einen Bedarf anmelde? Wo ist der bedarfsgerechte Ausbau?
Der Bayerische Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung im November des vergangenen Jahres die Garantie ausgesprochen, dass für Schülerinnen und Schüler bis zum 14. Lebensjahr eine ganztägige Betreuung bedarfsgerecht und flächendeckend zur Verfügung gestellt wird.
Der Bedarf ergibt sich aus den Anträgen, die die Sachaufwandsträger stellen, um ganztagsschulische Angebote in Bayern, von Lindau bis Hof und von Aschaffenburg bis Passau, auf den Weg zu bringen.
Wir haben in München – ich kann die Zahl gerne wiederholen; ich dachte, ich erspare es Ihnen auch mit Blick auf die Redezeit – eine ganze Reihe von Schulen, die diesen Bedarf geltend machen, die ihn aber noch nicht umsetzen können. Insofern ist es doch ganz selbstverständlich, dass die einzelne Schule im Bereich ihrer Schulfamilie den Bedarf feststellt und dass der Sachaufwandsträger diesen über einen Antrag oder mehrere Anträge zum Ausbau oder zur Ersteinrichtung von ganztagsschulischen Betreuungsangeboten deutlich macht bzw. dass in der Grundschule von der Möglichkeit der Mittagsbetreuung in ihrer gan
(Dr. Simone Strohmayr (SPD): Das ist wirklich Lug und Trug! Wenn das ernst gemeint ist, dann ist das Lug und Trug! Das kann ich nur wiederholen! Das ist nicht bedarfsgerecht!)
- Ich habe Ihnen auch sehr genau zugehört. - Der Bedarf orientiert sich an den Feststellungen, die letztlich über die Anträge der Sachaufwandsträger gegenüber den Schulbehörden deutlich gemacht werden, und diese werden in vollem Umfang genehmigt. Es gibt keinen Antrag, der den pädagogischen Grundrichtlinien und den Genehmigungsrahmenbedingungen entspricht und nicht genehmigt wurde.