Protocol of the Session on June 4, 2014

Herr Präsident, mit Verlaub, ich zitiere die Stellungnahme noch einmal: Wir lehnen die vorgeschlagene Gleichstromtrasse Süd-Ost ab. Wir halten die Trasse für unzweckmäßig und nicht mit dem Ziel des überregionalen Austausches von Strom aus erneuerbaren Energien im Einklang. Energiewende heißt für uns: Ersatz von Kernenergie durch erneuerbare Energien. Das ist der zukunftsfähige Weg. Die Planungen für diese Trasse können aus bayerischer Sicht nicht weiterverfolgt werden. - Diese Stellungnahme haben wir gegenüber der Bundesregierung zum Netzentwicklungsplan abgegeben.

Die nächste Frage: Brauchen wir generell Trassen? – Ja. Deshalb steht die Bayerische Staatsregierung zum Beispiel zu der Thüringer Strombrücke. Wir brauchen sie, weil wir einen Ausgleich im Gebiet der ehemaligen DDR brauchen. Früher hat es dort keine Verbindungen gegeben, sodass die Netze total überlastet sind. Wir werden wie beim Südlink einen Austausch von der Küste her brauchen, um den Strom nach Bayern zu transportieren. Dort geht es um Windenergie. Deshalb muss man zwischen den Stromtrassen etwas differenzieren.

Die nächste Frage: Wo stehen wir? - Liebe Frau Kohnen, es existiert ein Plan, den Sie auch bekommen werden. Es ist aber sinnvoll, diesen zu überarbeiten, wenn die neue gesetzliche Grundlage mit dem EEG, die Herrn Stümpfig nicht so gut gefällt, im Bundestag und im Bundesrat beschlossen ist. Das war sinnvoll und notwendig. Dazu sage ich noch ein paar Takte. Erst nach Abschluss des Verfahrens in Bundestag und Bundesrat werden wir eine überarbeitete Fassung vorlegen. Ich sage Ihnen: Wir sind sehr gut im Plan.

(Markus Rinderspacher (SPD): Die 10-H-Regelung wollen Sie durchbringen!)

Wir befinden uns beim Ausbau voll im Plan. Wir sind in der Planung viel weiter als der Bund. Das kann ich immer wieder sagen. Wir liegen bei 36 %. Die 10-HRegelung ist eine praktikable Lösung, wenn die Kommunen vor Ort entscheiden können. Ehrlich gesagt verstehe ich in diesem Fall überhaupt nicht, warum die Länder dem nicht zustimmen konnten. Denn kein Land muss, aber es kann. Wenn jedes Land entscheiden kann, hat das etwas mit Föderalismus zu tun Deshalb verstehe ich das nicht. Es handelt sich jedoch nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Insofern werden wir diesen Weg weitergehen. Wir werden das umsetzen. Die Kommunen werden in voller Verantwortung und im großen Konsens mitmachen.

Zur nächsten Frage: Das EEG musste reformiert werden. Wir haben auf die Kosten zu achten. Wir müssen mehr Marktorientierung einführen. Mit Verlaub, auf Dauer können wir nicht immer nur Strom produzieren, egal ob wir ihn brauchen oder nicht. Wir brauchen mehr Marktorientierung. Wir brauchen auch eine Regelung – das ist der nächste Schritt – für die Zeiten, in denen weder Sonnen- noch Windenergie zur Verfügung steht. In diesen Zeiten müssen wir die Versorgung sichern. Deshalb brauchen wir Kapazitätsmärkte. Bundesminister Sigmar Gabriel hat zugesagt, eine EEG-Reform im ersten Halbjahr vorzulegen. Wir brauchen nicht nur den sogenannten "Energy-Only-Markt", sondern auch Kapazitätsmärkte, damit sich die permanente Produktion einer grundlastfähigen Energie überhaupt noch lohnt. Momentan schalten die Unternehmen alle ab und müssen in die Notfallreserve aufgenommen werden, damit wir die Stromversorgung sicherstellen können. Bei der Reform handelt es sich um ein Gesamtkonzept, das wir im Einvernehmen mit unserem Koalitionspartner auf Bundesebene vorantreiben werden. Dementsprechend bitte ich auch immer um Unterstützung von unseren Freunden in Bayern.

Zum Vorgehen: Lieber Herr Pohl, man kann in den Bundesrat gehen. Ich kann Ihnen jedoch sagen, wie das ausgeht. Dort herrschen ganz klare Länderinteressen. Länder im Osten und das Land NordrheinWestfalen haben sehr großes Interesse daran, ihren Kohlestrom an uns zu liefern. Das ist offensichtlich. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, in diesem Punkt einen Erfolg zu erringen, übersichtlich. Deshalb ist es gut, dass der Parteivorsitzende der CSU mit der Parteivorsitzenden der CDU und dem Parteivorsitzenden der SPD als Koalitionspartner verhandelt hat. Ich werde auf Bundesebene weiterverhandeln. Wir werden dort eine Änderung vornehmen, wo es entschieden wird, nämlich auf Bundesebene. Dort können wir es über den Koalitionspartner einbringen. Das ist eine vernünftige Herangehensweise.

(Beifall bei der CSU)

Ich stelle fest: Wahrscheinlich sind wir uns im Ziel einig, für den Weg haben wir jedoch unterschiedliche Vorgehensweisen. Ich glaube, dass unser Weg der effektivere und sinnvollere ist. Wir werden Erfolg haben. Das kann ich Ihnen zusichern.

(Beifall bei der CSU)

Frau Staatsministerin, einen Moment bitte. Uns liegt eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Aiwanger vor.

Frau Kollegin Aigner, Sie haben gesagt, dass Sie diese Trasse ab

lehnen. Wir schreiben in unserem Antrag: Wir fordern Sie auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, diese Trasse aus dem Bundesbedarfsplangesetz zu streichen. Das muss doch das Ziel sein. Erwarten Sie, das auf einem anderen Weg zu schaffen, als mit der Streichung im Bundesbedarfplan?

Sie haben uns aufgefordert, über den Bundesrat tätig zu werden. Das wird nicht funktionieren. Wir haben die Stellungnahme, die ich vorhin vorgelesen habe, abgegeben. Ich will die Stellungnahme nicht noch einmal vortragen. Das ist unsere Stellungnahme. Wir werden das über den Koalitionsvertrag bzw. über den Koalitionspartner durchsetzen – ganz einfach.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge getrennt. Wir werden jetzt vier namentliche Abstimmungen durchführen.

Zunächst stelle ich den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER auf der Drucksache 17/2196 zur Abstimmung. Wenn die Urnen bereitgestellt sind, eröffne ich die Abstimmung. Für die erste namentliche Abstimmung haben Sie fünf Minuten, für alle weiteren drei Minuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 15.49 bis 15.54 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Abstimmung und bitte, das Ergebnis draußen zu ermitteln. – Meine Damen und Herren, dann kommen wir zur nächsten Abstimmung. Das ist der Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/2209. Das ist der Antrag der CSU-Fraktion. Ich eröffne die Abstimmung. Sie haben drei Minuten Zeit, meine Damen und Herren.

(Namentliche Abstimmung von 15.55 bis 15.58 Uhr)

Ich schließe diese Abstimmung. Jetzt kommen wir zur dritten Abstimmung. Das ist der Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/2210. Das ist der Antrag der SPDFraktion. Ich eröffne die Abstimmung. Dafür sind drei Minuten vorgesehen.

(Namentliche Abstimmung von 15.59 bis 16.02 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich schließe diesen Abstimmungsvorgang. Wir kommen zur vierten Abstim

mung über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/2211. Das ist der Dringlichkeitsantrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.

(Namentliche Abstimmung von 16.03 bis 16.06 Uhr)

Ich schließe die Abstimmung und bitte, die Ergebnisse draußen zu ermitteln. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Dr. Christian Magerl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schutz für den Steigerwald (Drs. 17/2197)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Gudrun Brendel-Fischer, Dr. Otto Hünnerkopf u. a. und Fraktion (CSU) Der bessere Weg für den Steigerwald (Drs. 17/2198)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian von Brunn, Klaus Adelt u. a. und Fraktion (SPD) Holzweg verlassen - Weltnaturerbe Steigerwald schaffen (Drs. 17/2199)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Trittsteinkonzept statt Großflächenstillegungen im Steigerwald (Drs. 17/2212)

Vorweg weise ich darauf hin, dass für alle vier Anträge namentliche Abstimmung beantragt wurde. Ich eröffne jetzt die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Magerl.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Steigerwald hat das Hohe Haus schon des Öfteren beschäftigt, so auch in der letzten Legislaturperiode. Heute geht es um eine aus meiner Sicht neue Qualität staatlicher Willkür durch die Bayerische Staatsregierung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Landrat des Landkreises Bamberg hat zum Ende seiner Amtszeit, Mitte April, mit seinem Amt eine Ver

ordnung erlassen, die im Steigerwald eine Fläche von rund 750 Hektar unter den Schutz nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes stellt. Wir, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, begrüßen diese Verordnung außerordentlich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sobald diese Verordnung nach draußen ging, begann das Quertreiben, speziell des Kollegen Eck, vor Ort. Dies gipfelte darin, dass es bis zum Ministerpräsidenten hinauf ging. Von dort kam die Anordnung, dass diese Verordnung wieder weg muss. Ich empfinde es als skandalös, dass hier derart in den Erlass einer Verordnung und damit in das Geschehen auf kommunaler Ebene eingegriffen wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Prompt kam am 27. Mai auch eine gemeinsame Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Landratsamtes Bamberg, in der ohne einen Rechtsbehelf oder sonst irgendetwas angekündigt worden ist, dass die Verordnung außer Vollzug gesetzt und nicht mehr weiter angewandt wird.

Das bezeichnen wir insbesondere deshalb als einen Skandal, weil der Landrat von seinem Kreistag aufgefordert worden ist, diese Verordnung zu erlassen. In der elften Sitzung am 20. Dezember 2010 wurde unter Tagesordnungspunkt 5 ein Beschluss gefasst, aus dem ich zitiere:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit Unterstützung des geplanten Buchenwald-Informationszentrums und in enger Abstimmung mit dem bayerischen Umweltministerium, dem Landwirtschaftsministerium, den Bayerischen Staatsforsten, der Höheren Naturschutzbehörde sowie den Marktgemeinden Burgwindheim und Ebrach Möglichkeiten auszuloten und zu entwickeln, wie die Potenziale des Steigerwaldes gefördert und die Voraussetzungen für die Bewerbung als Weltnaturerbe erfüllt werden können.

Ein Weltnaturerbe setzt in meinen Augen zwingend voraus, dass ein größeres Schutzgebiet als Keimzelle vorhanden ist. Dieser Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 48 zu 3 Stimmen bei 51 anwesenden Mitgliedern des Kreistages gefasst. - In der Liste der Anwesenden ist auch der Kollege Rudrof genannt. Mich würde interessieren, ob Sie bei den 48 Ja-Stimmen oder bei den 3 Nein-Stimmen gewesen sind. Vielleicht können Sie sich dazu hier noch erklären.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gab eine klare Aufforderung durch den Kreistag, also von der kommunalen Ebene, von den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, dass eine Schutzgebietsverordnung als Grundlage für die Anmeldung als Weltnaturerbe erlassen wird. Landrat Denzler hat dies getan. Daraus ist eine in meinen Augen wirklich hervorragende Verordnung entstanden, die nicht mit heißer Nadel gestrickt wurde. Für die Erstellung dieser Verordnung ist sehr viel Sorgfalt aufgewendet worden. Ich kenne viele Verordnungen in Bayern. Ich muss sagen: Eine derart gute, wasserdichte Verordnung habe ich noch nie gelesen. Darin ist klar umrissen, worum es geht, was geschützt werden soll, was kommen soll, welche Ziele verfolgt werden. Nach dem, was ich in den letzten Tagen alles gehört habe, waren das Umweltministerium, das Landwirtschaftsministerium und die Staatskanzlei stets informiert, was läuft. Sie waren in diese Diskussion eingebunden. Wir werden hier noch Licht reinbringen. Ich habe gestern eine Schriftliche Anfrage eingereicht, in der ich gefragt habe, wer was wann gewusst hat, damit wir das einmal schriftlich auf dem Tisch haben. Wie ich den dortigen Landrat kenne, gehe ich davon aus, dass er das nicht im luftleeren Raum getan hat, sondern dass das Vorgehen mit den zuständigen Stellen abgesprochen war. Offensichtlich haben diese Stellen aber nichts dagegen unternommen, weil sie der Meinung waren, dass das Vorgehen des Landrats eigentlich recht gut ist, nämlich die Unterschutzstellung nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Die CSU hat gesagt, dieses Vorgehen sei dubios und überfallartig erfolgt. Es ist weder überfallartig erfolgt noch ist es dubios. Wenn ich es richtig im Gedächtnis habe, ist der § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2010 geändert worden. Damals gab es eine schwarz-gelbe Bundesregierung. Damals wurde dieser Paragraph ganz bewusst geöffnet. Ich möchte aus dem § 29 "Geschützte Landschaftsbestandteile" zitieren:

(1) Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts. Es geht also nicht nur um die Erhaltung, sondern auch um die Entwicklung. Das ist dort reingeschrieben worden. Nach diesem § 29 können auch Gebiete unter Schutz gestellt werden, die naturnah und in Naturnähe entwickelt werden sollen. Dies wurde bewusst so geregelt. Es wurde auch bewusst kein Deckel vorgesehen, keine Begrenzung nach oben. Sicher ist mir bekannt, dass die meisten geschützten Landschaftsbestandteile eher kleinräumiger Art sind. Es wurde aber bewusst kein Deckel nach oben festgesetzt. Es heißt nur: "Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft". Insofern ist dies weder dubios noch in irgendeiner Weise anzugreifen. In meinen Augen steht fest, dass diese Regelung hervorragend gemacht worden ist. Lassen Sie mich auf den Wert dieses Gebietes eingehen. Ich zitiere hier das Landesamt für Umwelt, aus dem Standarddatenbogen für das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet. Dort steht unter Punkt 4.2 "Güte und Bedeutung": "Waldregionen mit internationaler Bedeutung für den Artenschutz und zweitwichtigste Vorrangfläche für großflächige Waldschutzgebiete in Laubwaldgebieten in Deutschland." Als Biologe weiß ich sehr wohl, wovon ich rede. Ich kenne das Gebiet relativ gut. Es ist eines der besten Waldgebiete. Der Schutz dieses Waldgebiets sollte uns alles wert sein. Wir sollten sehen, dass wir in der Entwicklung weiterkommen und dass nicht, wie es jetzt geschieht, vonseiten des Umweltministeriums quergeschossen und alles getan wird, damit die Schutzgebietsverordnung wieder aufgehoben wird. Das ist in meinen Augen skandalös. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Die Bundesrepublik Deutschland hat für die Buchenwälder eine internationale Verantwortung. Auf der Konferenz von Rio im Jahr 1992 haben wir eine Aufgabenteilung beschlossen, sodass jedes Land die Verantwortung für die Lebensräume und die Tier- und Pflanzenarten hat, die bei ihm häufig vorkommen. Beim Schutz der Buchenwälder sind wir international sehr stark gefordert. Wir stehen hier in der Verantwortung. Dieser Verantwortung sollten wir gerecht werden, gerade beim wichtigsten Buchenwald, den wir in Bayern haben. Das ist der Steigerwald. Er gehört geschützt.