Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diese Richtung geht es mit unverbindlicher Volksbefragung. Es ist nicht ernst gemeint. Nur in der Europäischen Union, dort, wo Sie wenig zu sagen haben, fordern Sie in Ihrem Programm verbindliche Volksbefragungen und verbindliche Volksentscheidungen zu wichtigen Fragen. In Bayern, wo Sie entscheiden können, fordern Sie unverbindliche Volksentscheide.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das heißt, in der EU wollen Sie und können nicht, in Bayern könnten Sie, aber wollen nicht. Das ist eine doppelte politische Inkonsequenz.
Wir FREIE WÄHLER fordern Verbindlichkeit. Demokratie funktioniert nur dann, wenn man den Bürger ernst nimmt. Sie glauben doch nicht, dass die Menschen zu Befragungen gehen werden, wenn sie wissen, dass das Ergebnis nicht zählt. Damit werden Sie die Politikverdrossenheit, die wir alle hier bekämpfen wollen, erst erzeugen. Insofern fordere ich Sie eindringlich auf, noch einmal zu überlegen, was Sie machen. Machen Sie, wenn Sie das Volk befragen, solche Entscheidungen verbindlich; sagen Sie nicht, Sie entscheiden erst dann, wenn das Ergebnis feststeht, ob Sie es politisch durchsetzen oder nicht. Wir – und damit meine ich uns alle – sind hier, weil wir vom Bürger gewählt worden sind. Wir wollen die Bevölkerung ernst nehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Demokratie lebt von der Verbindlichkeit und Ernsthaftigkeit. Ohne sie ist Demokratie nur wie eine Ehe ohne Trauschein.
Hohes Haus! Bei den Ausführungen des Herrn Kollegen Piazolo eben war mir nicht ganz klar, ob er sich bei seiner Begeisterung für die griechische Sprache noch so richtig mit den Grundlagen unserer heutigen Gesetzentwürfe beschäftigt hat.
Ich freue mich ja über Ihr Interesse nicht nur für die Vorlagen der Staatsregierung, sondern auch der CSU. Aber ich muss schon einmal Folgendes sagen, damit das nicht gar zu sehr durcheinander gerät: Volksentscheide auf europäischer Ebene hat weder die Bayerische Staatsregierung noch die CSU jemals gefordert.
Nein, Sie müssen das schon sorgfältig unterscheiden. Was Grundlage ist und was wir in der Tat in die Koalitionsverhandlungen in Berlin eingebracht haben, ist ein Volksentscheid auf Bundesebene über grundlegende europäische Fragen. Das ist ein kleiner, feiner Unterschied, wenn man sich schon so genau auf diese verfassungsjuristischen Fragen einlässt, lieber Herr Kollege Piazolo. Dazu stehen wir, und dafür kämpfen wir auch weiter.
Ich denke, es ist Ihnen bekannt, dass wir die Volksentscheide auf bayerischer Ebene schon lange haben. Wir müssen sie nicht einführen. Auch die CSU oder der jetzige Landtag müssen sie nicht neu einführen. Wir haben sie in umfassender Weise. Dazu stehen wir. In der Initiative unseres Ministerpräsidenten geht es klipp und klar um Fälle, die nach der Verfassungslage und nach der Rechtsprechung durch den Verfassungsgerichtshof bisher einem Volksentscheid gerade nicht zugänglich sind, und bei denen weder der Landtag noch das Volk einen Volksentscheid veranlassen können. Gerade für solche Fälle wird das neue Instrument der Volksbefragung eingeführt. Es soll in der Tat, um das juristisch sauber abzugrenzen, keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, wird aber natürlich seine politische Bindungswirkung entfalten. Das ist logisch, wenn mit nicht unerheblichem Aufwand eine breite Volksabstimmung stattfindet und das Volk durch gemeinsamen übereinstimmenden Beschluss der Staatsregierung und des Landtags nach seiner Meinung gefragt wird. Gerade dann, wenn eine klare Antwort des Volkes erfolgt, wird sich kaum einer mir nichts, dir nichts darüber hinwegsetzen.
Lieber Herr Kollege Piazolo, von Trauscheinen hat bei uns in der Tat noch nie jemand gesprochen. Aber die Koalition mit dem Volk, die unser Ministerpräsident ausgerufen hat, steht. Darauf können Sie sich auch in Zukunft verlassen.
Danke schön, Herr Staatsminister. – Ich sehe keine Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Ich sehe keinen Widerspruch.
Bei mir steht als Vorschlag Überweisung in den Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport. Nicht? Dann können wir das ändern. Die beiden Ausschussvorsitzenden, Vorsitzender und Stell
vertreterin, sind dieser Meinung? Was sagt der Vorsitzende des Innenausschusses oder eines der Mitglieder des Innenausschusses?
Dann würde ich vorschlagen: Wir sind uns alle einig. Widerspruch erhebt sich nicht. Dann werden wir die Gesetzentwürfe dem Verfassungsausschuss zuweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Regelung des Zugangs zu Informationen im Freistaat Bayern (Bayerisches Informationszugangsgesetz - BayIZG) (Drs. 17/1602) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Erster Redner ist Herr Kollege Streibl. Herr Kollege, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Man könnte jetzt natürlich die vorhergehende Debatte weiterführen und sagen, dass man mit Volksbefragungen immer vorsichtig sein muss; denn seit Sokrates wissen wir, dass man nur in die richtige Richtung fragen muss, um die Antwort zu bekommen, die man haben möchte. Daher ist die Volksbefragung immer auch ein gefährliches Instrument.
Jetzt komme ich zu unserem Informationszugangsgesetz. Es geht wieder einmal um das Thema der Informationsfreiheit. Bereits in elf Bundesländern und auf Bundesebene gibt es Informationsfreiheitsgesetze. In drei Bundesländern, in Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen, ist die Einführung zumindest im Koalitionsvertrag vorgesehen. Schlusslichter sind Bayern und Sachsen, wo es hierzu überhaupt keine Regelungen und keine diesbezüglichen Vorstellungen der Regierungen gibt. In der letzten Legislaturperiode haben wir bereits einen Gesetzentwurf über ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz eingereicht, der an die Regelung des Bundes angelehnt war. Auf Bundesebene wurde das Informationsfreiheitsgesetz mittlerweile evaluiert, aber es wurden noch keine Änderungen vorgenommen. Wir hatten mit unserem damaligen Vorschlag versucht, die Kritikpunkte, die CSU und FDP an früheren Gesetzentwürfen der SPD und der GRÜNEN geäußert hatten, zu berücksichtigen und somit einen Kompromiss zu finden. Zwar
hätte die FDP unserem damaligen Gesetzentwurf gerne zugestimmt, aber als Ihr Koalitionspartner, Herr Ministerpräsident Seehofer, durfte sie das leider nicht. Herrn Dr. Fischer, den rechtspolitischen Sprecher der FDP-Fraktion, hat das allerdings nicht davon abgehalten, unserem damaligen Gesetzentwurf im Plenum zuzustimmen.
Mit dem heute vorliegenden, überarbeiteten Entwurf eines Bayerischen Informationszugangsgesetzes starten wir einen neuen Versuch, die von der CSU getragene Verweigerungshaltung aufzuweichen und zu mehr Bürgerbeteiligung in Bayern zu kommen, was eigentlich auch Ihr Anliegen wäre. Die Umbenennung in Informationszugangsgesetz trifft das Ziel unseres Entwurfes besser, einen allgemeinen Anspruch auf Informationszugang zu schaffen, eine Veröffentlichungspflicht einzuführen und ein Informationsregister zu berücksichtigen. Weiter wird das Recht auf Informationszugang konkretisiert. Durch eine Klarstellung wird sichergestellt, dass auch natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Personenvereinigungen, Bürgerinitiativen und andere nicht rechtsfähige Vereinigungen Informationsanspruch haben. Die Ausnahmevorschrift zum Schutz des geistigen Eigentums sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen fassen wir enger und lehnen sie an die Regelung von Bremen an. Im Rahmen der Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes wurde angeregt, eine Regelung zu Verträgen der Daseinsvorsorge in Anlehnung an § 6 a des Bremer Gesetzes aufzunehmen. Diese Anregung nimmt unser Gesetzentwurf auf. Somit sind darin auch Regelungen zu Verträgen über die Daseinsvorsorge eingearbeitet.
Neben dem Anspruch auf Informationszugang sieht unser Entwurf Veröffentlichungspflichten vor, wie sie ebenso in Berlin, Bremen und im Bund geregelt sind. Die Behörden müssen künftig in Gesetzen festlegen, dass Informationen elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Informationen müssen an einer zentralen Stelle des Freistaats Bayern zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wird ein Informationsregister geschaffen, in das der Bürger Einblick nehmen kann. In Hamburg gibt es ein solches Register bereits, und es gibt auch spezielle Datenbestände.
Ein umfangreiches und umfassendes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz, wie es der Stadtstaat Hamburg 2012 verabschiedet hat, wäre zwar auch in Bayern wünschenswert, aber die Transparenzpflicht gilt in Hamburg nicht nur für Behörden, sondern auch für vom Stadtstaat kontrollierte Unternehmen. Die Errichtung eines solchen Registers ist mit sehr hohen technischen Anforderungen und sehr hohen Kosten verbunden. Darüber hinaus gibt es hiergegen bereits gerichtliche Auseinandersetzungen. Daher haben wir
uns dafür entschieden, abzuwarten, bis diese Regelungen in Hamburg evaluiert und Erfahrungen damit gesammelt wurden. Dementsprechend haben wir unseren Gesetzentwurf in Bayern moderat angepasst. Damit wollen wir einen Schritt in die richtige Richtung gehen; denn, meine Damen und Herren, wir versuchen, Demokratie ernst zu nehmen. Sie lebt von der Mitverantwortung und der Mitgestaltung innerhalb der Gesellschaft. Der Staat und seine Institutionen sind kein Selbstzweck, sondern sie dienen letztlich dem Menschen, der an sich selbst Zweck ist. Der Mensch ist das Subjekt von Rechten. Zu diesen Rechten gehört auch das Recht auf Zugang zu Wissen und Information.
Meine Damen und Herren, die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben ist nicht nur eines der wichtigsten Ziele des Bürgers, der aufgerufen ist, seine eigene Rolle als Bürger frei und verantwortungsbewusst wahrzunehmen und mit anderen und für andere tätig zu werden, sondern sie ist auch einer der Pfeiler unserer demokratischen Grundordnung und ein wichtiger Garant für die Demokratie. Die Bürger müssen beteiligt werden; andernfalls wächst die Politikverdrossenheit immer mehr. Demokratie basiert letztlich immer auf dem Prinzip der Beteiligung. Beteiligen kann ich mich jedoch nur dann, wenn ich über das Wissen und die Informationen über die Dinge, über die ich entscheiden soll, verfüge. Wenn ich über dieses Wissen nicht verfüge, wird die Beteiligung bald ein sehr schwaches Instrument.
Daher müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit des Zugangs zu Wissen und Information geben. Das hoffen wir mit dem Informationszugangsgesetz erreichen zu können. Andernfalls müssen wir uns über das Instrument einer Volksbefragung gar keine Gedanken machen; denn auch hierbei muss der Bürger zunächst einmal umfassend informiert werden, und er muss die Möglichkeit haben, frei selbst an Informationen zu gelangen, um diese zu bewerten und sich selbst einen Eindruck von den Sachverhalten verschaffen zu können. Wenn wir dieses Wissen verweigern, steht immer der Verdacht der Manipulation im Raum, letztlich immer der Verdacht, dass versucht wird, den Bürger unmündig zu halten. Diesem Verdacht muss man entgegentreten. Darin besteht ein mögliches Instrument, der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.
Das Instrument der Volksbefragung, wie Sie es sich vorstellen, führt eher zu einem Anwachsen der Politikverdrossenheit; denn wenn ich Bürger befrage und darauf eine Antwort bekomme, aber anders handle, wird daraus sehr schnell ein hohles Instrument, das der Bürger nicht mehr ernst nimmt. Dadurch geraten die Strukturen in unserem Staat und die demokrati
Gehen Sie ernsthaft auf die Menschen zu, gehen Sie ernsthaft auf den Bürger zu und geben Sie ihm die Möglichkeit, dass er Informationen selbst auswählen kann. Das gelingt, wenn dem Bürger Informationen in einer geeigneten Form zur Verfügung gestellt werden, sodass er darauf zugreifen kann. Das soll unser Gesetzentwurf ermöglichen. Ich bitte um eine rege Diskussion darüber und um Zustimmung in den Ausschüssen und in der Zweiten Lesung.
Danke schön, Herr Kollege. Als Nächste hat Frau Kollegin Petra Guttenberger von der CSU das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Streibl, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass Sie schon einmal einen Entwurf eines Gesetzes eingebracht haben, das Sie "Informationsfreiheitsgesetz" genannt haben. Ich drücke mich ganz direkt aus: Nun haben Sie den Titel ausgetauscht und nennen es "Informationszugangsgesetz". Mit diesem Gesetzentwurf soll erneut versucht werden, glauben zu machen, dass öffentliches Handeln in Bayern in hohem Maße nicht transparent sei und dass es dringend dieses Gesetzes bedürfe, um Transparenz herzustellen und damit eine Basis für Teilhabe zu schaffen.
Lieber Herr Kollege Streibl, ich habe schon immer gedacht, dass nicht genau zugehört wird. Aber nachdem wir uns mit diesem Thema schon öfter beschäftigt haben, tut es mir schon etwas weh, dass Sie negieren, dass es bereits heute bei uns eine Transparenz des Handelns gibt. Für die Bürgerin und für den Bürger gibt es eine Vielzahl von Zugangsmöglichkeiten zu Informationen über die Ursachen und Inhalte staatlichen und öffentlichen Handelns. Diese Möglichkeiten bestehen etwa aufgrund des Artikels 29 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes und vieler anderer Fachgesetze. Die neue Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern - AGO - ermöglicht dem Einzelnen immer dann einen Zugang zu Informationen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. § 8 der AGO sieht bereits heute eine Vielzahl von Veröffentlichungsbefugnissen und, was noch viel stärker trifft, von Veröffentlichungspflichten vor. Zu behaupten, ohne dieses Gesetz, das Sie hier vorschlagen, sei in Bayern alles wüst und leer und es gebe keine Transparenz, ist schlicht und ergreifend falsch.
Sehr geehrter Herr Kollege, Sie wissen auch, dass Informationsfreiheit oder, wie Sie es jetzt nennen, Informationszugang auf der einen Seite immer in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Datenschutz auf der anderen Seite steht. Auch das haben wir in den Ausschusssitzungen und im Plenum oftmals diskutiert. In Ihrem Gesetzentwurf fällt auf, dass darin Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse keinen Stellenwert haben. Missbrauch zum Beispiel durch Organisationen, die möglicherweise dem extremistischen Spektrum angehören, ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Mit Ihrem Gesetz schützen Sie private und öffentliche Interessen unzureichend. Dieser Gesetzentwurf bleibt klar hinter dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zurück, und er bleibt klar hinter dem Datenschutzgesetz des Bundes zurück. Sie würden letztendlich wichtige Errungenschaften des Datenschutzes aufgeben, ohne dass ein Mehr an Transparenz gewonnen würde.
Das werden wir nicht mitmachen. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir bereits heute über zahlreiche Zugangsmöglichkeiten verfügen, die immer in der Abwägung zwischen Zugangsfreiheiten und berechtigten Interessen auf der einen Seite und Datenschutz auf der anderen Seite entstanden sind. Zwischen diesen Interessen muss eine Abwägung stattfinden. Datenschutz ist ein wichtiges Thema, und der Schutz der Interessen Einzelner ist ein wichtiges Thema. Transparenz ist auch ein wichtiges Thema, aber wir müssen die erforderliche Abwägung vornehmen. In Ihrem Gesetzentwurf nehmen Sie eine Abwägung vor, die weit hinter den bestehenden Regelungen zurückbleibt. Deshalb ist er für uns keine Basis. Auch wenn er diesmal den Titel "Informationszugangsgesetz" trägt, werden wir ihn genauso wie den Gesetzentwurf mit dem Titel "Informationsfreiheitsgesetz" ablehnen. Gleichwohl erkenne ich an, dass Sie das Informationszugangsregister nicht mehr weiterverfolgen. - Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs befinden wir, die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, uns nicht allein auf weiter Flur: Auch die kommunalen Spitzenverbände, insbesondere der Bayerische Städtetag, teilen diese Haltung. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.
Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächster hat der Kollege Horst Arnold von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der voraussetzungslose Informationszugang ist ein Problem für diejenigen, die allein die subjektive Verfolgung privater Rechte im jeweiligen Ver
waltungsverfahren anerkennen und damit ihre Gedankenwelt auf der Basis des vorletzten Jahrhunderts aufbauen. Wir alle kümmern uns um das Wohl des Steuerzahlers. Unsere Legitimation, aktiv zu werden, bekommen wir vom Steuerzahler. Deshalb stellt sich die Frage, ob der Satz "Wer zahlt, schafft an" richtig ist. Es geht nicht um den Vorrang des Datenschutzes, sondern es geht darum, dass behördliches Handeln dem Bürger und der Bürgerin transparent dargestellt wird, ohne dass sie fordern müssen: Ich möchte etwas aus einem besonderen Grund erfahren. Umgekehrt zahlt auch niemand freiwillig Steuern, sondern diese Pflicht wird den Bürgern auferlegt. Die Korrespondenz von Leistungen auf der einen und auf der anderen Seite ist moderne Informationsfreiheit.