Wir wollen allerdings eines nicht, um es mit den Worten von Hans Maier, Staatsminister a. D., zu sagen:
Man wird dem Gesetz nicht gerecht, wenn man es allein als Instrument zur Festlegung und Verteilung staatlicher Zuschüsse betrachtet.
Das zu beherzigen, war eines der Kernziele. Weitere Kernziele und Leitgedanken unseres Gesetzentwurfs sind das ausdrückliche Bekenntnis zur Erwachsenenbildung als eigenständige, hinsichtlich ihrer Angebote in Inhalt und Format wie auch des Teilnehmerkreises durch Freiheitlichkeit, Offenheit und Pluralität gekennzeichnete fünfte Säule des Bildungswesens.
Dabei versucht der Gesetzentwurf, der Balance zwischen Freiheitlichkeit der Erwachsenenbildung einerseits und der Notwendigkeit von klaren und transparenten Fördervoraussetzungen für die Anforderungen an Träger und Einrichtungen andererseits gerecht zu werden.
Unsere Kernziele sind Pluralität, der Erhalt und Ausbau leistungsfähiger Einrichtungen mit einem breiten Bildungsangebot unterschiedlicher Träger in ganz Bayern, Niederschwelligkeit, inhaltlich wie organisatorisch, auch mit Blick auf das Ziel einer Erhöhung der Bildungsbeteiligung, die Anerkennung und Unterstützung des Ehrenamtes, verlässliche Perspektiven und Planbarkeit durch Beibehaltung der institutionellen Förderung und die Einführung der Projektförderung als zweite Säule der Erwachsenenbildung.
Die Teile des Förderverfahrens, die sich in jahrzehntelanger Praxis bewährt hatten und fortgesetzt werden, sind insbesondere die Sicherung der Unabhängigkeit und die Erhaltung der Freiheit der Erwachsenenbildung durch eben jene institutionelle Förderung. Dort –
ich darf es fett unterstreichen – bedarf es in Zukunft eines deutlichen Aufwuchses mit dem Ziel der Erhaltung und des Ausbaus leistungsfähiger Einrichtungen unterschiedlicher Förderempfänger in allen Regionen Bayerns. Die Bemessungsgrundlage für den jährlichen Startzuschuss bleiben die Teilnehmerdoppelstunden, und wir haben im Gesetz vor allen Dingen mit der Übernahme des Artikels 1 aus dem Gesetz von 1974 den Geist der Erwachsenenbildung beibehalten.
Angesichts der bereits angesprochenen enormen Veränderungen in unserer Gesellschaft haben wir uns in der Arbeitsgruppe folgerichtig vor allem der Frage gewidmet, welche Neuerungen ein modernes Erwachsenenbildungsförderungsgesetz enthalten muss: Um die Pluralität der Erwachsenenbildung auch unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen erhalten zu können, haben wir zunächst den Einrichtungs- und Trägerbegriff angepasst und dabei zum Teil auch notwendige Absenkungen der formalen Anforderungen beschlossen. So sind zum Beispiel künftig nicht mehr in fünf, sondern lediglich in vier Regierungsbezirken Einrichtungen zu betreiben. Darüber hinaus müssen Einrichtungen nicht mehr ausschließlich, sondern nur noch zu einem weit überwiegenden Teil Bildungsaufgaben nach Artikel 1 Absätze 1 und 2 verantworten. Außerdem eröffnet der Entwurf erstmals die Möglichkeit, dass Träger und Einrichtung identisch sein können. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, das ist besonders wichtig, dass die Staatsregierung von der Forderung zum Mindestarbeitsumfang für Einrichtungen unter bestimmten Bedingungen, strukturschwache Gebiete etc., abweichen kann.
Wichtig war uns auch, dass im Entwurf erstmals ausdrücklich der Einsatz Dritter, insbesondere aus dem Ehrenamt, verankert wird. Sie können im Namen und im Auftrag einer Einrichtung tätig werden. Der Entwurf berücksichtigt erstmals auch ausdrücklich Einrichtungen der Familienbildung als Einrichtung im Sinne dieses Gesetzes insoweit, als sie Lehrangebote der Erwachsenenbildung nach Artikel 1 Absätze 1 und 2 des Gesetzes anbieten.
Wichtige Neuerungen im Gesetzentwurf sind die ausdrückliche Zulässigkeit der Bildung von Rücklagen, die Etablierung der Projektförderung als zweite Säule der Erwachsenenbildung, die Einführung eines Qualitätsmanagements, die politischere Ausrichtung des Landesbeirats für Erwachsenenbildung durch die Aufnahme je eines Vertreters aus allen Fraktionen des Bayerischen Landtags als beratende Mitglieder und regelmäßige Berichte im Parlament zur Erwachsenenbildung.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Gesetzentwurf zeichnet in besonderer Weise aus, dass er wieder, wie auch 1974, aus der Mitte des Parlaments kommt. Er bestärkt in besonderer Weise das Ehrenamt und basiert in dieser erneuerten Form auf den 2013 neu in die Bayerische Verfassung eingeführten Grundsätzen der gleichwertigen Lebensverhältnisse und der Unterstützung des ehrenamtlichen Einsatzes.
Deshalb bin ich davon überzeugt, dass die Neuerungen in Kombination mit den bewährten Regelungen die Erwachsenenbildung in Bayern auf eine zukunftsfähige Grundlage stellen werden, auf deren Basis Träger und Einrichtungen weiterhin erfolgreich arbeiten können. Dazu wird nach unserem Willen auch der Freistaat Bayern einen deutlichen Beitrag leisten. Wir werden diesen Beitrag parallel in einem Entschließungsantrag klar benennen.
Zum Schluss möchte ich nur sagen: Wir stellen mit diesem Gesetzentwurf die Weichen für die Erwachsenenbildung der Zukunft. Ich freue mich ungemein darüber, dass wir das gemeinsam tun.
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächste hat Frau Kollegin Petersen von der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist, wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, sehr erfreulich, dass heute alle vier Fraktionen gemeinsam einen Entwurf für ein neues Erwachsenenbildungsförderungsgesetz vorlegen.
Das kommt im Parlament nicht so häufig vor, weil wir in der Regel von unterschiedlichen politischen Ansätzen zu unterschiedlichen Problemlösungen kommen. In diesem Fall haben wir ein Thema zu unserer gemeinsamen Sache gemacht. Et voilà.
Dabei hat es durchaus einer gewissen, teils erheblichen Überzeugungskraft bedurft, bevor Frau Dr. Ute Eiling-Hütig, Thomas Gehring, Prof. Dr. Michael Piazolo und ich unsere jeweiligen Fraktionen für unser
Einen erheblichen Anteil am Gelingen haben die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung. Einige sind heute auch hier. Herzlich willkommen!
Bei aller unterschiedlichen Interessenlage haben sie sich in vielen Gesprächen untereinander und mit uns eine gemeinsame Position erarbeitet. Dafür danke ich Ihnen allen, namentlich Herrn Dr. Schuller und Herrn Dr. Hörmann von der Katholischen Erwachsenenbildung, die derzeit den Vorsitz innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung hat, sowie Herrn Prof. Dr. Meisel, dem Vorsitzenden des Landesbeirats für Erwachsenenbildung.
Gut und schön, denkt sich mancher. Aber hätte es das alles gebraucht? Gibt es nicht schon ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz? – Doch, das gibt es. Es ist 1974 in Kraft getreten und war 40 Jahre lang eine gute Grundlage für eine vielfältige, pluralistische Erwachsenenbildung in Bayern. Aber andere Zeiten stellen neue Anforderungen. Darauf hat Frau Kollegin Dr. Eiling-Hütig schon hingewiesen. Nach den letzten Prüfungen der Bildungsträger durch den Obersten Rechnungshof stellte das Kultusministerium bisher geltende Absprachen infrage mit dem Resultat, dass die beiden gewerkschaftlichen Bildungswerke sowie das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft ganz aus der EbFöG-Förderung herausgefallen sind und den Bildungswerken der beiden Kirchen und des Bauernverbands unter anderem durch Rückforderungen die Arbeit erheblich erschwert wurde.
Da aber, wie das der frühere Kultusminister Prof. Dr. Maier formulierte, Tatkraft, Fantasie und eigene Prägung der einzelnen Kräfte der Erwachsenenbildung auf jeden Fall zu erhalten sind, haben wir seitens der SPD-Fraktion nicht nur frühzeitig in Anträgen auf diesen unhaltbaren Zustand aufmerksam gemacht, sondern 2014 von Herrn Prof. Dr. Eckert auch ein Gutachten zur Lage der Erwachsenenbildung in Bayern erstellen lassen.
Wir vier waren uns schnell einig, dass wir uns mit dem vom Gutachter konstatierten Matthäus-Effekt – "wer hat, dem wird gegeben" – nicht abfinden würden und deshalb für eine deutlich höhere institutionelle Förderung sorgen wollten. Meine Mitstreiter ließen sich auch davon überzeugen, dass es daneben eine Programmförderung, im Gesetzentwurf heißt es Projektförderung, braucht, um gesellschaftlich besonders
wichtige Bildungsangebote zu ermöglichen, zum Beispiel bei der Grundbildung oder der politischen Bildung.
Wir wollen aber keine "Projektitis", also keine kurzatmigen Projekte. Ute Eiling-Hütig hat unseren Gesetzentwurf inhaltlich schon vorgestellt, sodass ich das nicht zu wiederholen brauche. Sie hat schon darauf hingewiesen, dass wir unsere Anliegen in einem Entschließungsantrag explizit darlegen und bis zur Zweiten Lesung auch noch den einen oder anderen Punkt bedenken werden.
Für heute danke ich nochmals meinen drei Kollegen ganz herzlich für die sehr gute Zusammenarbeit. Unserem Gesetzentwurf wünsche ich die Unterstützung, die die Erwachsenenbildung braucht. Prof. Dr. Meisel hat einmal treffend gesagt, dass die Erwachsenenbildung keine ökonomische Rendite, aber gesellschaftlichen Gewinn bringt; denn sie trägt durch den Erwerb zusätzlicher Kenntnisse und die Entfaltung schöpferischer Fähigkeiten dazu bei, dass Menschen ihren Platz als mündige Bürger in unserer Gesellschaft finden. Darum geht es uns.
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein schöner Tag für die Erwachsenenbildung in Bayern. Es ist aber auch ein schöner Tag für mich. In meinem Berufsleben habe ich mehr als 15 Jahre in der Erwachsenenbildung verbracht und dort viele Erfahrungen gewonnen. Ich kenne auch die Nöte der Erwachsenenbildung. Ich kenne die Sorgen um die Benachteiligung gegenüber den Schulen und Hochschulen. Ich kenne die Sorgen um wenig Geld und wenig Ressourcen. Ich weiß aber auch, welche hervorragende Arbeit die Erwachsenenbildung in ganz Bayern über die Jahrzehnte hinweg geleistet hat.
Für den Entwurf, der jetzt vorliegt, war es Zeit. Er ist ein Gesetzentwurf für die Zukunft, und er ist – dessen sind wir und alle Fraktionen uns bewusst – mit einer finanziellen Verpflichtung verbunden, die wir in unserem Entschließungsantrag unterbringen wollen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit dem Gesetzentwurf und dem, was noch folgt und was hoffentlich auch im nächsten Haushalt seinen Niederschlag finden wird, die Erwachsenenbildung für die nächsten Jahrzehnte fit machen.
Ich darf mich ausdrücklich dem Dank an die Träger der Erwachsenenbildung und an viele andere anschließen, der schon von meinen beiden Vorrednerinnen geäußert wurde. Diese haben bei vielen Sitzungen – ich habe sie gar nicht gezählt – dazu beigetragen, dass dieses Gesetz eine runde Sache geworden ist. Ich möchte mich auch bei den anderen Fraktionen und bei meinen Mitstreitern bedanken. Gerade in Zeiten des Wahlkampfs ist es ein schönes Zeichen, wenn vier Fraktionen zusammen einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Das sollten wir in diesem Hause auch ganz bewusst genießen. Wir wissen nicht, wie lang das möglich ist. Ich darf Game of Thrones erwähnen: "Der Winter naht". Deshalb haben wir heute einen guten Tag.
Ich will aber auch die Gelegenheit nutzen, insbesondere der Kollegin Ute Eiling-Hütig für den unermüdlichen Einsatz, den sie gezeigt hat, und – ich glaube, das darf man auch bei einer Frau sagen – für die Zähigkeit, mit der sie gekämpft hat, zu danken. Es ist nicht leicht, die Granden der CSU, Herrn Kreuzer, Herrn Winter und vielleicht auch Herrn Söder, von der Notwendigkeit, Geld zu geben, zu überzeugen. Deshalb vielen Dank für diese Leistung, die Sie mit uns gemeinsam, in Ihrem Fall aber vielleicht auch alleine erbracht haben.
Die Ziele dieses Gesetzes sind genannt worden, ich will sie aber noch einmal deutlich machen. Das erste Ziel ist die Autonomie. Darin unterscheidet sich die Erwachsenenbildung von Schulen und Hochschulen. Wir müssen die Freiheit der Träger der Erwachsenenbildung deutlich machen. Sie müssen bestimmen können, wie sie die Erwachsenenbildung gestalten wollen. Genau das steht am Anfang dieses Gesetzes. Das ist uns wichtig, daran wollen wir überhaupt nichts ändern.
Das zweite Ziel ist die Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere auch die finanzielle Wettbewerbsfähigkeit. Da gibt es sicherlich noch einiges nachzubessern. Nachdem wir die Finanzierung nicht ins Gesetz schreiben konnten, werden wir es im Entschließungsantrag tun, der noch in dieser Legislaturperiode formuliert werden soll. Damit wollen wir deutlich machen, dass es notwendig ist, für die Erwachsenenbildung deutlich mehr Geld in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags zur Verfügung zu stellen.
Wichtig ist uns auch die Vielfalt der Träger, die wir mit diesem Gesetz erhalten wollen. Wir schätzen sie in Bayern. Wir freuen uns darüber, dass es diese Vielfalt von großen und kleinen, von kirchlichen und gewerkschaftlichen Trägern gibt. Nicht vergessen will ich
auch den Volkshochschulverband. Wir wollen diese Vielfalt erhalten und auch ausbauen. Die Möglichkeit dazu ist im Gesetz gegeben. Wir stehen zu einem flächendeckenden Angebot. Das ist ganz wichtig. Deshalb haben wir in das Gesetz auch geschrieben, dass die Erwachsenenbildung nur mehr in vier Regierungsbezirken intensiver verankert sein soll. Wir wollen ein flächendeckendes Angebot in Stadt und Land mit allen Unterschieden, die es in der Erwachsenenpädagogik gibt. Es muss in ganz Bayern ein weiterhin gutes Angebot an Erwachsenenbildung geben.
Ich stehe auch hinter der Möglichkeit, Projektarbeit oder Programmförderung zu machen. Deshalb haben wir das ins Gesetz geschrieben. Neben der institutionellen Förderung, die wir nicht nur erhalten, sondern auch ausbauen wollen, wollen wir die Möglichkeit schaffen, einzelne Programme oder Projekte zu spezifizieren und dann gemeinsam voranzubringen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Erwachsenenbildung so, wie wir sie gemeinsam aufgestellt haben und dafür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen haben, in der Zukunft bestehen kann. Sie ist angesichts der politischen und insbesondere bildungspolitischen Herausforderungen, denen wir in Bayern gegenüberstehen, notwendiger denn je. Deshalb wünsche ich uns allen und auch der Erwachsenenbildung Glückauf und eine gute Zukunft.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat nun der Kollege Gehring vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich ist es jetzt das zweite Mal, dass ich in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe an einem Gesetzentwurf mitarbeite. Wir haben es schon bei der Inklusion so gemacht. Damals sprach man von einer Sternstunde des Parlaments. Jetzt geht es aber nicht darum, diese interfraktionelle Zusammenarbeit zu feiern, sondern ich will in drei Punkten deutlich machen, warum es notwendig war, dieses Thema interfraktionell zu bearbeiten.
Erstens. Die Erwachsenenbildung wird zwar in Sonntagsreden von allen Politikern gern erwähnt, im politischen Alltag spielt sie aber leider eine untergeordnete Rolle. Das zeigt sich am Haushalt, das zeigt sich an der Abteilung für Erwachsenenbildung in einem großen Ministerium, das zeigt sich auch bei uns, weil wir in diesem Hause in der Regel nicht über Erwachsenenbildung reden. Das zeigt sich auch an der öffentlichen Wahrnehmung dieses Themas. Deshalb war es
wichtig, die Erwachsenenbildung gemeinsam stärker zu machen. Die Bedeutung von Erwachsenenbildung ist aktueller denn je. Wir haben Teile aus dem Gesetz von 1974 übernommen. Die Gründe für die Notwendigkeit der Erwachsenenbildung, die schon 1974 formuliert wurden, stehen jetzt in Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes. Sie sind aktueller denn je. Danach hat die Erwachsenenbildung das Ziel, zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen beizutragen, die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit zu fördern, zum Abbau von Vorurteilen zu führen und zu einem besseren Verständnis gesellschaftlicher und politischer Vorgänge als Voraussetzung eigenen verantwortungsbewussten Handelns zu befähigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wann waren diese Sätze jemals aktueller?