wichtig, die Erwachsenenbildung gemeinsam stärker zu machen. Die Bedeutung von Erwachsenenbildung ist aktueller denn je. Wir haben Teile aus dem Gesetz von 1974 übernommen. Die Gründe für die Notwendigkeit der Erwachsenenbildung, die schon 1974 formuliert wurden, stehen jetzt in Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes. Sie sind aktueller denn je. Danach hat die Erwachsenenbildung das Ziel, zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen beizutragen, die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit zu fördern, zum Abbau von Vorurteilen zu führen und zu einem besseren Verständnis gesellschaftlicher und politischer Vorgänge als Voraussetzung eigenen verantwortungsbewussten Handelns zu befähigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wann waren diese Sätze jemals aktueller?
Wir haben auf die neuen Herausforderungen hingewiesen, denen die Erwachsenen heute gegenüberstehen. Das sind die globalen Veränderungen wie etwa der Klimawandel, die demografische Veränderung und die Digitalisierung nahezu aller Lebensbereiche. Uns war es wichtig, dass ein niederschwelliger Zugang zur Erwachsenenbildung möglich ist. Das hat auch etwas mit den Formaten der Veranstaltungen zu tun. Menschen mit unterschiedlichen Bildungsbiographien muss es ermöglicht werden, an der Erwachsenenbildung teilzunehmen. Uns war es auch wichtig, das ehrenamtliche Engagement in der Erwachsenbildung zu stärken. Wenn die Durchführungsbestimmungen vorliegen, werden wir sehr genau hinschauen, wie Niederschwelligkeit und Ehrenamtlichkeit auch realisiert werden.
Zweitens. Es geht um mehr Geld für die Erwachsenenbildung. Die Zusage von mehr Geld ist ein Versprechen für die nächste Legislaturperiode und für den nächsten Haushalt. Wir müssen für die institutionelle Förderung mehr Geld zur Verfügung stellen. Dabei ist es wichtig, dass alle Fraktionen zusammenstehen und gemeinsam dieses Versprechen abgeben. Bayern steht bei der Erwachsenenbildung momentan auf einem der hintersten Plätze in der Bundesrepublik. Da wollen wir besser werden und deswegen gemeinsam mehr Mittel zur Verfügung stellen.
Zusätzliches Geld wird es auch für die Projektförderung geben müssen. Bestimmte Schwerpunktthemen sollen extra gefördert werden. Auch dafür werden wir zusätzliche Mittel brauchen.
Drittens. Kollegin Petersen hat schon die Situation angesprochen, die wir nach den Berichten des Rechnungshofes vorfanden. Damals lag die pluralistische
Erwachsenenbildungslandschaft in Bayern zertrümmert am Boden. Der Pluralismus war nicht mehr gegeben. Uns war es aber wichtig, dass wir eine pluralistische Erwachsenenbildung haben; denn jede Institution erreicht die Menschen auf ihre besondere Art und Weise, auf die sie andere Institutionen nicht erreichen würden, seien es die Kirchen, der Bauernverband, die Volkshochschulen oder die bayerische Wirtschaft und die Gewerkschaften. Notwendig war es, die Technik der Förderung so zu gestalten, dass es eine klare Verantwortung für Bildung gibt, wenn staatliches Geld gegeben wird. Die Unterschiedlichkeit der Träger muss dabei aber beachtet werden, und sie müssen auch in ihrer Unterschiedlichkeit wahrgenommen werden. Diesem Ziel haben wir uns gemeinsam zu nähern versucht.
Ich darf mich auch bei den Trägern für die Zusammenarbeit bedanken. Jetzt sind noch einmal einige Hinweise gekommen. Wir müssen einige Fragen in der Diskussion noch präzisieren. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir einen interfraktionellen Antrag einbringen werden, in dem wir unsere Ideen und die Philosophie dieses Gesetzes noch einmal formulieren und klare Zusagen für die finanziellen Mittel machen werden. Deswegen halte ich es für toll, dass wir hier zusammenarbeiten. Ich finde, wir sollten als ganzes Haus zeigen, dass nicht nur vier Abgeordnete bei diesem Thema gut zusammengearbeitet haben. Es sollte ein klares Zeichen des ganzen Hauses kommen, dass wir uns bei der Erwachsenenbildung auf den Weg machen wollen.
Danke schön, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht offensichtlich Einverständnis. – Dann ist das so beschlossen.
Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten, eine Europaangelegenheit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen. Der Landtag übernimmt damit diese Voten.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes (Drs. 17/19093) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 17/21461)
Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Karl Freller u. a. und Fraktion (CSU) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 17/21586) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Entschädigung der Gemeinden (Drs. 17/21851)
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Stichtagsregelung (Drs. 17/21852)
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Ersterschließung - 25-Jahresfrist (Drs. 17/21853)
Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Paul Wengert, Klaus Adelt u. a. und Fraktion (SPD) hier: Stichtagsregelung und Vorausleistungen (Drs. 17/22255)
Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/22256)
Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER zu ihren drei Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf der CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Gesamtredezeit der Fraktionen von 48 Minuten vereinbart. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion, das sind 16 Minuten. Beginnen wir mit der Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Aiwanger von den FREIEN WÄHLERN. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die heute stattfindende Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist der größte Befreiungsschlag für die Bürgerinnen und Bürger Bayerns, der in dieser Legislaturperiode angegangen worden ist. Es gab persönliche Betroffenheiten in großer Zahl und in massiver Höhe. Die Unterstützung für unser Vorhaben, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, lässt sich schon an der hohen Zahl derer ablesen, die unser Volksbegehren unterstützt haben: Innerhalb von rund sieben Wochen wurden trotz klirrender Kälte 350.000 Unterschriften gesammelt. Das war ein Selbstläufer.
Hunderttausende, am Ende sogar Millionen Bürger in Bayern waren über Jahre hinweg von einer äußerst ungerechten, äußerst unsozialen und äußerst bürokratischen Regelung betroffen, nach der die Anwohner an der Sanierung und am Ausbau einer Straße einen Kostenanteil bis zu 85 % tragen mussten. Dabei wurde keine Rücksicht darauf genommen, wie die finanziellen Verhältnisse dieser Bürger sind. Irgendwann wurde dann in der zweiten und dritten Argumentationsebene die Überlegung herangezogen, was das Haus wert ist. Manche Hausbesitzer mussten 20.000, 50.000 und manchmal sogar 100.000 Euro pro Haus bezahlen. Solche Beträge waren keine Ausnahme, sie waren fast Standard. Über diese bürgerunfreundliche Maßnahme wurden zuletzt jährlich rund 65 Millionen Euro an Bürgergeldern eingesammelt. Es wurden hunderte Prozesse ausgelöst. Viele Bürger klagten
gegen die Bescheide. Die Gemeinden mussten ein sehr bürokratisches Verfahren wasserdicht abwickeln, um vor Gericht bestehen zu können. Das Ganze schrie geradezu nach einer Änderung.
Wir haben den Stein ins Rollen gebracht. Wir haben den Hilferuf der Bürger bayernweit gehört. Wir haben gesagt: So können wir nicht weitermachen. Wir müssen die Betroffenheit ausschalten, wir dürfen das Eigentum nicht über Gebühr belasten. Wir müssen auch Gerechtigkeit in die kommunale Ebene bringen. – Das Einführen der Satzungen und die Abwicklung von Straßenausbaubeitragsmaßnahmen waren zu schlimmer Letzt nämlich auch an die Frage gebunden, ob eine Gemeinde Stabilisierungshilfen bekommt oder nicht. Arme Gemeinden, die vom Staat quasi Sozialhilfe bekommen, damit sie ihre Grundaufgaben überhaupt erfüllen können, mussten obendrein ihre Bürger über Straßenausbaubeiträge abkassieren. Reichere Kommunen konnten es sich hingegen zwischenzeitlich durchaus leisten, darauf zu verzichten. Dann aber gab es ein Urteil, das die Situation verschärft hat. Das betraf Hohenbrunn bei München. Das Urteil ist vom November 2016 und enthält die Aussage, jetzt müssten alle Gemeinden diese Maßnahmen anwenden. Dann kam der entscheidende strategische Fehler der CSU-Staatsregierung, als sie sagte: "Dann machen wir es für alle", anstatt zu sagen: Dann schaffen wir sie für alle ab. – Wir sehen, dass andere Bundesländer mittlerweile keine Straßenausbaubeträge mehr einziehen. Immer mehr machen sich auf dem Weg, darauf zu verzichten. Wir FREIEN WÄHLER stoßen mittlerweile auch in anderen Bundesländern an, diesen Weg Bayerns mitzugehen. Wir sehen, wir sind auf dem richtigen Weg.
Dann kam eine Reihe von Gesetzentwürfen, zunächst von den FREIEN WÄHLERN. Die CSU hat nachgezogen, weil sie gemerkt hat: Hoppla, da haben wir etwas übersehen. Leider Gottes springt euer Gesetz aber zu kurz. Ich sage Ihnen jetzt, wo wir bei diesem Thema am Ende stehen wollen. Heute ist zwar ein riesiges Etappenziel zu verzeichnen; denn: Jawohl, die Straßenausbaubeiträge werden für die Zukunft abgeschafft. Das ist aber, wie gesagt, nur ein Etappensieg, das ist nur ein Etappenziel. Das Endziel dieser Reise für den Bürger lautet, dass die Bürger Beiträge zurückerstattet bekommen, die bis zum 1. Januar 2014 schon geleistet worden sind.
Jetzt sind wir schon bei einer Milliarde? – Es sind nur wenige hundert Millionen. Aber okay, dann sehen Sie, wie sehr die Bürger hier belastet worden sind. Erstens geht es darum, massive Betroffenheiten wie
der gutzumachen, zweitens darum, die unanständige Vorgehensweise des Staates in den letzten Jahren wieder gutzumachen. Der Staat ist nämlich mit den Gemeinden und mit den Bürgern in den letzten Jahren erpresserisch umgegangen. Er hat ihnen über die Rechtsaufsicht mit der Aussage die Pistole auf die Brust gesetzt: Wenn du nicht eine Satzung anwendest, bekommst du deine Stabilisierungshilfe nicht, wird dir dein Haushalt nicht genehmigt. – Das war eine Erpressung der kommunalen Ebene. Das war in vielen Fällen so.
Das müssen wir korrigieren. Es gibt Beispiele. In Gemeinderatsitzungen in fränkischen Regionen ist die Rechtsaufsicht aufgetreten und hat gesagt: Wenn ihr das nicht tut, dann macht ihr euch strafbar. – Meine Damen und Herren, das Abstimmungsverhalten im Gemeinderat wurde quasi in die Richtung gedrängt: Wer nicht für die Satzung ist, der kann belangt werden. Einige haben das Mandat dann sogar niedergelegt. Das war schon nicht mehr Recht, das war zu viel.
Das hat dann am Ende auch das Fass zum Überlaufen gebracht, hat den Funken an die Zündschnur gelegt, und heute geht die Bombe Gott sei Dank hoch. Damit wird dieses Thema etappenweise erledigt.
Ich sage es noch einmal: Diese Ungerechtigkeit gegenüber den Bürgern und den Gemeinden schreit zum Himmel. Sie schreit weiterhin gen Himmel, und zwar deshalb, weil es Fälle gibt, dass Bürger noch Ende 2017 Beitragsbescheide zur Vorauszahlung für Straßen bekommen haben, die noch gar nicht angefasst waren. Die Bescheide enthielten das Zahlungsziel 2018. So ist beispielsweise in einer Verwaltungsgemeinschaft eine Straße zwar fertig gebaut, der Beitragsbescheid war aber bis zum Januar dieses Jahres nicht erlassen. Die müssen für die fertige Straße nichts zahlen, und der Kollege in derselben Gemeinde, der den Beitragsbescheid Ende 2017 bekommen hat, obwohl die Straße noch gar nicht angefasst wurde, ist zahlungspflichtig in Höhe von teilweise mehr als 70.000 Euro. Das ist der ganz große Skandal an Ihrem Gesetz, das dringend korrigiert werden muss.
Sie haben jetzt noch wenige Minuten Zeit vor der Abstimmung, um darüber nachzudenken und dieses Thema zu klären. Es wird mit Sicherheit juristisch geprüft werden, ob das überhaupt durchzuhalten ist, und es wird spätestens – und dafür verbürge ich mich – ab Herbst dieses Jahres ein ganz großes Thema sein, ob die CSU hier weiterhin den Ministerpräsidenten stellen wird oder nicht. Dann wird diese Regelung korrigiert, und Bürger bekommen rückwirkend Geld, wenn sie, teilweise in unanständiger Weise, für den Straßenausbau herangezogen worden sind.