Nichts anderes tun Sie. Nach jeder Polizei- und Kriminalitätsstatistik wird klar, dass Bayern ein sicheres Land ist, in dem die Bürgerinnen und Bürger gut leben können.
Weil wir eine Polizei und Sicherheitskräfte und Rettungskräfte haben, die einen guten Job machen, weil wir Gesetze haben und bisher hatten, mit denen das gut gelöst wurde.
Was Sie in den letzten Jahren hier treiben, ist eine bewusste Verunsicherung der Menschen. Statt ihnen die Zuversicht und die Gewissheit zu geben, in diesem sicheren Land frei leben zu können, tun Sie so, als stehe die nächste Gefahr vor der Tür. Das ist einfach nicht wahr, und ich finde das schäbig.
Damit beschädigen Sie das Vertrauen und die Zuversicht der Bürgerinnen und Bürger in unsere Demokratie und in unseren Rechtsstaat. Sie leisten einen Bärendienst für unsere Demokratie und für den
Das, was Sie hier mit Ihrer Sicherheitspolitik tun, nämlich immer mehr Freiheiten beschneiden und immer wieder stärkere Sicherheitsgesetze schaffen, das alles ist Wasser auf die Mühlen derer, die unseren Rechtsstaat wirklich abschaffen wollen. Sie sollten endlich aufhören, sich mit denen gemeinzumachen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zweite Lesung ist jetzt durch. Voraussichtlich ist auch gleich die Dritte durch. Mit Ihnen ist vernünftig nicht zu diskutieren. Sie bleiben dabei, dass Sie im Nachhinein ein hier beschlossenes Gesetz evaluieren wollen. Deswegen bleibt mir mit hoffentlich vielen anderen Bündnispartnern und -partnerinnen nur der Gang nach Karlsruhe. Ich bin davon überzeugt, dass genau das Verfassungsgericht in Karlsruhe der richtige Ort ist. Wie oft musste ich mir in der Expertenanhörung oder auch im Ausschuss anhören, dass Karlsruhe den Begriff der drohenden Gefahr festgelegt hat? – Genau dort kann geklärt werden, dass er eben nicht so gemeint ist wie im Polizeiaufgabengesetz.
Sehr verehrter Minister, Sie stellen sich hier hin und diskreditieren alles und jeden, die Experten in der Anhörung, die vielen Einlassungen zum PAG, die in den letzten Wochen von Rechtsexperten, teilweise von der Polizei selbst zu hören waren. Glauben Sie nicht, dass mit der Abstimmung heute der Protest zu Ende gehen wird. Das Thema Rechtsstaat und Bürgerrechte wird diesen Wahlkampf beherrschen, und die politischen Proteste werden weitergehen.
Ich gehe stark davon aus, dass die Wählerinnen und Wähler im Oktober entscheiden, dass eine andere Regierung in Bayern dieses Gesetz zurücknehmen soll. Ich werde auf jeden Fall in den nächsten Wochen und Monaten dafür kämpfen, dass genau dieses Gesetz auch politisch zurückgenommen werden muss. Ich bin mir sicher, dass viele Demokratinnen und Demokraten dabei sein werden, die Sie heute hier beschimpft und verunglimpft haben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fand Ihren Einstieg in Ihre Rede, sehr geehrter Herr Kreuzer, durchaus vielversprechend, weil Sie eingangs darauf hingewiesen haben, dass es bei der Verabschiedung dieses Gesetzes um das Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit geht und dass es eine große Herausforderung darstellt, das richtig auszutarieren. Wir wissen auch, dass die Sicherheitslage sehr gut ist. Trotzdem soll es jetzt in diesem Gesetz nach den Vorstellungen der Staatsregierung eine Vielzahl zusätzlicher Befugnisse geben und auch die Vorverlagerung der Eingriffsbefugnisse. Das alles will ich jetzt an dieser Stelle nicht noch einmal problematisieren. Ich meine aber schon, dass Sie, die Staatsregierung und die CSU-Fraktion, heute eine Chance vertun, wenn Sie offensichtlich jetzt auch in der Dritten Lesung zur Verabschiedung dieses neuen PAG kommen wollen. Es gibt doch eine Vielzahl von Menschen, die sich mit diesem Gesetz nicht wohlfühlen und die Sorge um die Entwicklung der Freiheitsrechte haben.
Ich möchte nur die Evangelische Jugend in Bayern mit einem Satz erwähnen. Sie schreibt, die geplante Gesetzesänderung erzeuge ein Klima der Unsicherheit und des Misstrauens. Damit verbunden ist nämlich die Idee, mit all denen, die diese Sorgen formulieren und artikulieren, noch einmal ins Gespräch zu kommen und Befugnis für Befugnis zu analysieren und unter dem Gesichtspunkt zu bewerten, ob wir diese weiteren freiheitseinschränkenden Befugnisse wirklich brauchen oder ob es auch mit dem Status quo so gut weitergeht, wie es die derzeitigen Zahlen zeigen. Das wäre eine große Chance gewesen, die heute leider nicht genutzt wird.
Es wäre auch möglich gewesen, die Regelungen, die notwendig sind, um die Datenschutz-Grundverordnung zu vollziehen, abzutrennen und heute zu beschließen. Mit dem Rest hätte man in einer vertrauensbildenden Diskussion in den nächsten Wochen fortfahren können. Leider scheint das nicht der Fall zu sein. Ich bedaure das sehr.
Vielen Dank. – Ich darf jetzt Herrn Staatsminister Herrmann das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Dem sind die Bayerische Staatsregierung und die gesamte bayerische Polizei verpflichtet. Auf dieser Grundlage arbeiten wir seit vielen Jahren im Interesse von Freiheit und Sicherheit der Menschen in diesem Land sehr erfolgreich.
Ich freue mich, dass heute von den Rednern fast aller Fraktionen die positive Sicherheitslage im Freistaat Bayern angesprochen worden ist. Das ist ein guter Erfolg bisheriger Politik. Das ist vor allem ein großartiger Erfolg der hervorragenden Arbeit unserer Polizei. Deshalb möchte ich am Ende einer heute zum Teil etwas turbulenten Debatte all unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Bayern sehr herzlich für die engagierte Arbeit für die Sicherheit der Menschen danken.
Schaut man sich die aktuelle Kriminalstatistik für das vergangene Jahr an, stellt man fest: Im vergangenen Jahr gab es in München 67 Wohnungseinbrüche auf 100.000 Einwohner, in Hamburg 319, in Berlin 240. Im vergangenen Jahr gab es in München leider 250 Gewalttaten je 100.000 Einwohner, in Hamburg 433, in Berlin 453. Die Gesamtzahl der bereinigten Straftaten hat im vergangenen Jahr in München 6.201 betragen, in Hamburg 12.084, in Berlin 14.254. Ich spreche das deshalb an, weil uns bewusst sein muss, dass manche Leute bei Rot und Grün sich ständig darum bemühen, einen Gegensatz von Freiheit und Sicherheit zu konstruieren. Das führt dazu, dass es in Hamburg und Berlin doppelt so viele Opfer von Kriminellen gibt wie in München.
Eine solche Aktionsfreiheit für Kriminelle ist tatsächlich schädlich für unsere Sicherheit, meine Damen und Herren.
Deshalb kann ich nur feststellen: Zu Recht fühlen sich die Menschen in Bayern sicher und frei. Nur den Ganoven geht es schlechter bei uns. Genau so soll es auch in Zukunft bleiben.
Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegt gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Beschluss der Zweiten Lesung zugrunde. In Zweiter Lesung wurde dem Gesetzentwurf auf Drucksache 17/20425 in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zugestimmt. Ich verweise insoweit auf die zwischenzeitlich aufgelegte Drucksache 17/22102. Wer dem Gesetzentwurf entsprechend dem Beschluss der Zweiten Lesung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSUFraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos), Günther Felbinger (fraktionslos) und Alexander Muthmann (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Kolleginnen und Kollegen, nachdem in der Dritten Lesung keine Änderung beschlossen wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung unmittelbar die Schlussabstimmung durch. Die Schlussabstimmung soll, wie von der SPD-Fraktion und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, in namentlicher Form erfolgen. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf in der in Zweiter und Dritter Lesung beschlossenen Fassung zugrunde. Die Urnen stehen bereit. Ich eröffne die Abstimmung. Sie haben fünf Minuten Zeit.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung. Die Stimmkarten werden draußen ausgezählt. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben. Ich fahre mit den Ersten Lesungen fort. – Darf ich Sie bitten, die Plätze einzunehmen? – Es wird nicht spät, sondern früh werden.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern (Drs. 17/21858) - Erste Lesung
Zur Begründung dieses Gesetzentwurfs darf ich Herrn Staatsminister Joachim Herrmann das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Demokratie ist Herrschaft auf Zeit. Dieses grundlegende Prinzip soll nunmehr für das Amt des Ministerpräsidenten besondere verfassungsrechtliche Geltung erhalten. Wir schlagen mit unserem Gesetzentwurf vor, in die Bayerische Verfassung eine Rege
lung aufzunehmen, mit der die Möglichkeit der Wiederwahl des Ministerpräsidenten nach einer Amtsdauer von zehn Jahren ausgeschlossen werden soll.
Der Ministerpräsident selbst hat dieses Vorhaben bereits in seiner Regierungserklärung angekündigt mit den Worten, dass hier eine historische Verfassungsänderung auf den Weg gebracht wird. Bayern war immer ein Vorreiter in Sachen Demokratie. Wir streben damit als erstes Bundesland eine Amtszeitbegrenzung für den Ministerpräsidenten an. Ich denke, das ist ein starkes Signal für die Begrenzung von Macht als wesentlicher Bestandteil von Demokratie.
Nach der von uns vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung kann zum Ministerpräsidenten nicht wiedergewählt werden, wer dieses Amt bereits zehn Jahre innehatte. Wer also bereits eine volle Wahlperiode im Amt des Ministerpräsidenten war, kann nur noch für eine weitere volle Wahlperiode wiedergewählt werden. Auch Amtszeiten vor dem Inkrafttreten der Verfassungsänderung werden berücksichtigt, und zwar unabhängig davon, ob das Amt des Ministerpräsidenten regulär oder nur geschäftsführend ausgeübt wurde.
Dass wir die Amtszeitbegrenzung über eine Beschränkung der Wiederwahlmöglichkeit herbeiführen wollen, hat seinen Grund darin, dass die für ein parlamentarisches Regierungssystem typische Bindung der Amtszeit des Ministerpräsidenten an die Dauer der Wahlperiode des Landtags nicht aufgegeben werden soll. Anders als in präsidentiellen Regierungssystemen, in denen der Präsident nicht vom Parlament, sondern unmittelbar gewählt wird, zeichnet sich das – auch von der Bayerischen Verfassung so vorgegebene – parlamentarische Regierungssystem dadurch aus, dass der Regierungschef vom Parlament gewählt wird und dass seine Amtsdauer an die Wahlperiode und an das Vertrauen des Parlaments gebunden ist.
Meine Damen und Herren, beschließt der Landtag die vorgeschlagene Verfassungsänderung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, hat die Staatsregierung bereits in Aussicht gestellt, den dann notwendigen Volksentscheid zusammen mit der Landtagswahl am 14. Oktober durchzuführen. Dies würde nicht nur Kosten und Verwaltungsaufwand sparen, sondern wäre auch zugleich Ausdruck einer mit der Landtagswahl eng verbundenen staatsrechtlichen Grundsatzentscheidung des Volkes zur zeitlichen Begrenzung anvertrauter Regierungsmacht.
Um die für den Volksentscheid notwendigen organisatorischen Vorbereitungen frühzeitig treffen zu können, wäre ich dem Hohen Haus dankbar, wenn die erfor
derlichen Beratungen und Entscheidungen möglichst zügig herbeigeführt werden könnten. Ich bitte Sie deshalb um eine zügige Beratung und um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.