Protocol of the Session on April 26, 2018

Bevor ich zum nächsten Tagesordnungspunkt komme, gebe ich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Schulze, Hartmann, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Bayern: vielfältig und weltoffen! Kein Missbrauch religiöser Symbole durch die Partei CSU und Staatsre

gierung!", Drucksache 17/21876, bekannt. Mit Ja haben 41 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 87. Stimmenthaltungen: 12. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 i auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Förderung des stationsbasierten Carsharing in Bayern (Drs. 17/21734) - Erste Lesung

Den Gesetzentwurf begründet Herr Staatssekretär Zellmeier. Bitte schön, Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort. – Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen. Wir fahren in der Tagesordnung fort.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Jeder von uns kennt das Problem: Parkplatzsuche im Stadtverkehr. Vor allem in München ist das oft mühselig und eine harte Geduldsprobe. Der ADAC sagt uns: Bis zu 40 % des Verkehrs in den Innenstädten ist auf die Parkplatzsuche zurückzuführen. Das ist eine Belastung für Anwohner und Autofahrer zugleich. Jetzt gibt es manche, die sagen: Genau, und deshalb am besten gleich her mit der blauen Plakette, Einfahrten verbieten und den Individualverkehr zurückdrängen. Ich sage: Nein. Die Staatsregierung will Entlastung schaffen, ohne die Bürger zu bevormunden.

Mit der neuen Carsharing-Vorschrift geben wir den Gemeinden ein Werkzeug an die Hand, um den knappen Parkraum besser zu strukturieren. Wir schreiben nicht vor, den Bürgerinnen und Bürgern nicht, aber auch nicht den Städten und Gemeinden. Eine Lösung soll vor Ort gefunden werden; da weiß man es am besten.

In den letzten Jahren ist das Modell Carsharing immer stärker in das öffentliche Bewusstsein gelangt. Die geteilte Nutzung von Fahrzeugen erfreut sich steigender Beliebtheit. Dabei haben hauptsächlich stationsunabhängige Angebote die Wahrnehmung geprägt. Weniger bekannt ist, dass es das Carsharing in Bayern gerade auch im ländlichen Raum seit Jahrzehnten gibt. Von der einzelnen Pfarrei bis zum kommunalen Carsharing – Angebote mit festen Stationen sind bereits ein bewährtes Modell.

Speziellen Parkraum auf öffentlichen Straßen gab es bisher für diese Fahrzeuge nicht.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Es ist aber naheliegend, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein solches Modell mit ortsfesten verlässlichen Stationen auch in den hoch belasteten Straßenraum größerer Gemeinden zu holen. Auf diese Weise wird der knappe Parkraum optimiert und ein weiterer Anreiz für den Verzicht auf einen eigenen Pkw geschaffen.

Im Jahr 2017 hat der Bund mit seinem Carsharinggesetz bereits einen Anlauf unternommen, um Carsharing auf verschiedene Weise zu fördern, zum Beispiel durch Vorteile beim Parken. Mit großem Interesse wird die Einführung entsprechender Verkehrszeichen auch in Bayern erwartet. Für das stationsbasierte Carsharing konnte der Bund nur eine Regelung für Bundesstraßen treffen. Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen sind aber nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme und eben nicht die wichtigsten Aufstellorte für solche Stationen. Viel interessanter sind die innerörtlichen Straßen, für die das Landesrecht, das Bayerische Straßen- und Wegegesetz, gilt. Da setzen wir nun an.

Der vorliegende Entwurf zur Ergänzung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes soll diese Lücke schließen. Wir schaffen kein Bürokratiemonster, wir leben den Grundsatz der Subsidiarität in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. So wollen wir gemeinsam ein kluges Verfahren etablieren. Über die neue Vorschrift können zunächst Flächen im örtlichen Straßenraum bestimmt werden, die eine Gemeinde als geeignet ansieht. In einem zweiten Schritt werden diese Flächen dann in einem transparenten Verfahren einzelnen Anbietern exklusiv für bis zu acht Jahre zur Verfügung gestellt. Die Regelung ermöglicht es dabei, Umweltkriterien bei der Auswahlentscheidung heranzuziehen. Es können also auch umweltfreundliche Angebote bevorzugt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Carsharing ist auf dem Vormarsch und ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, um Kosten zu sparen, die Umwelt zu schonen und die Verkehrslage zu entspannen. Ich bitte Sie daher, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen.

Allerdings ist das nur ein Schritt von vielen, um die große Herausforderung Verkehr zu bewältigen. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, um den Blick auch auf andere Verkehrsmittel zu lenken. Wir haben die Mobilität von Personen und Gütern unter schwierigen Bedingungen sicherzustellen. Für Bayern rechnen wir bis 2030 im Personenverkehr mit einer Zunahme von 26 %, im Güterverkehr sogar von 41 %. Angesichts dieser Prognosen sind Erhalt und Ausbau der Infrastruktur auch in Zukunft enorm wichtig.

Wir führen keine ideologischen Grabenkämpfe; wir sind für eine angemessene Finanzierung, wir tun das, was zu tun ist. Wir bauen Staatsstraßen aus. 2018 sind dafür 310 Millionen Euro im Haushalt. Das ist ein Wert, wie wir ihn noch nie hatten. Der Verkehr muss fließen. Wir stehen zum Auto.

Das Thema E-Mobilität ist von großer Bedeutung, nicht nur im Autoverkehr, auch auf der Schiene. Die Staatsregierung hat hierzu schon wichtige Hausaufgaben gemacht und im Januar die Bayerische Elektromobilitäts-Strategie Schiene beschlossen. Im Bund haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass bis 2025 hier ordentliche Fortschritte gemacht werden können.

Im Güterverkehr setzen wir auf ein leistungsfähiges Netz von Güterverkehrszentren. Auch damit steigern wir die Effizienz unserer Verkehrssysteme. Wir sorgen für Umwelt, Klima und ressourcenschonende Abwicklung sowohl im Personen- wie auch im Güterverkehr.

Zu einer nachhaltigen Mobilität der Zukunft gehört auch, attraktive Alternativen zum Auto zu schaffen. Wie unser Ministerpräsident in der Regierungserklärung am 18. April dargestellt hat, werden wir zusätzlich 100 Millionen Euro in den ÖPNV investieren. Wir wollen zum Beispiel kommunale Verkehrsverbünde stärken, ein bayernweites Ticket erreichen, smarte Busse und Bürgerbusse sowie landkreisübergreifende Buslinien fördern.

Bayern soll aber auch Radland Nummer eins werden. Unser Ziel ist es, den Radverkehrsanteil bis 2025 auf 20 % des Verkehrsaufkommens zu steigern und das Fahrrad zu einem selbstverständlichen Verkehrsmittel zu machen. Das Radverkehrsprogramm Bayern 2025 wurde bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht. Wir haben ein bayernweites Radwegeprogramm aufgelegt, und im Zeitraum bis 2019 geben wir dafür insgesamt 200 Millionen Euro aus. Dieses Programm verdient eine Fortsetzung.

Natürlich ist für die Mobilität in Bayern schon viel getan worden, aber wir müssen noch vieles tun und ergänzen.

Wir investieren auch, um die Luft in Bayern noch sauberer zu machen, als sie schon ist. Es handelt sich um ein kraftvolles Gesamtpaket, das insgesamt 404 Millionen Euro für die nächsten fünf Jahre umfasst. Das Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-2020" des Bundes werden wir sinnvoll ergänzen. Wir werden die betroffenen Städte in bisher beispiellosem Umfang unterstützen. Wir fördern die Beschaffung neuer und sauberer Busse, Straßenbahn- und U-Bahn-Fahrzeuge für zusätzliche Angebote, einen Gratismonat für MVV-Abo-Kunden und Maßnahmen zur Digitalisie

rung des Verkehrsangebotes und den Ausbau und Neubau von Umsteigeparkplätzen. Radverkehr und Logistik kommen nicht zu kurz. Wir stehen für Anreize anstatt für Verbote. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das unterscheidet uns von manch anderen in diesem Hohen Haus, die hier ihre Reden halten. Das war schon im Vorgängerministerium des Innern, für Bau und Verkehr der Fall. Kollege Joachim Herrmann und Gerhard Eck haben dies genauso vorangetrieben wie Ministerin Ilse Aigner und ich es tun werden. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung für unsere Strategie. Sie ist richtig und zukunftsorientiert. Sie wird uns nicht nur bessere Luft, sondern auch eine bessere Mobilität bringen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Roos.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Förderung des stationsbasierten Carsharing in Bayern ist absolut zustimmungsfähig. Er folgt dem Vorstoß des Bundes, das Teilen zu privilegieren. Dabei geht es nicht um Teilen und Herrschen, sondern um das Teilen zur Bewältigung des Verkehrs. Der überbordende Verkehr soll mit dem kleinen Baustein des Carsharings eingedämmt werden. Menschen sollen sich Autos teilen. An dieser Stelle muss man zwischen dem gewerblichen und dem privaten Carsharing unterscheiden. Das private Carsharing ist von diesem Gesetzentwurf nicht direkt betroffen. In den Kommunen muss es allerdings auch umgesetzt werden. Carsharing-Organisationen, kleine Genossenschaften und Nachbarschaftskooperativen, die versuchen, den Gebrauch des Autos auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken, sollten privilegiert werden. Dadurch wird Verkehrsraum gespart.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bund hat das Carsharinggesetz im Jahr 2017 eingeführt. Dieses Gesetz beschränkt sich jedoch auf Bundesstraßen, die durch Kommunen führen. Der jetzige Gesetzesakt zielt darauf ab, für alle anderen Straßen im Land wie Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen eine Regelung für stationsbasiertes Carsharing zu finden. Sondernutzungsregelungen eröffnen den Kommunen neue Möglichkeiten. Sie können sich ihren Aufwand über Gebühren wieder erstatten lassen. Dies kann auch in ein Konzept zur Neugestaltung des städtischen kommunalen Verkehrs eingebettet werden. Damit wird nicht nur dem Carsharing zur Geltung verholfen, es könnten auch viele andere Gesichtspunkte damit verknüpft werden. Man könnte Flächen reservieren und auf Jahre hinaus verlässlich ausschreiben, um sie multi

funktional zu nutzen. Herr Kollege Staatssekretär Josef Zellmeier hat darauf verwiesen und versucht, den Bauchladen an verkehrspolitischen Instrumentarien, den wir in Bayern haben, dazustellen. Dieses Konzept könnte man auch mit Fahrradstationen verbinden.

(Tobias Reiß (CSU): Das ist kein Bauchladen, sondern ein Vollsortiment!)

Der Kollege spricht von einem Vollsortiment. Ich glaube, da könnte noch mehr gehen. Im Prinzip sind wir uns bei der Zielrichtung einig. Das Hohelied auf das Auto, das in Bayern bevorzugt gesungen wird, braucht noch andere und ergänzende Untertöne. Die Gewichtung muss sich umdrehen, damit es zum Teilen kommt. Teilen ist eine wunderbare Tugend. Wir als reiches Bundesland könnten noch deutlich mehr in dieser Richtung tun.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Fahrrad sowie die Elektromobilität sind angesprochen werden. Man könnte auch Elektro-Ladesäulen einbauen. Hierfür gibt es viele Möglichkeiten.

Da zu diesem Gesetzentwurf kein Konflikt besteht, möchte ich die Zeit nutzen, um ein vielleicht populistisches Statement abzugeben. Die Punkte, die Herr Kollege Josef Zellmeier angesprochen hat, sind vernünftig. Was wir letzte Woche in der Regierungserklärung von Herrn Söder gehört haben, war jedoch abgehoben. So will ich es einmal nennen. Wer meint, mit Flugtaxis Probleme des ÖPNV und des Verkehrs insgesamt lösen zu können, täuscht sich. Dies könnten sich nicht einmal die obersten Zehntausend, sondern höchstens die obersten Zehn leisten. Die Realisierung von Flugtaxis in Bayern wird mindestens so lange dauern wie die Realisierung des Hyperloops: Hyper, hyper – immer höher, immer weiter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Realität ist jedoch das, was wir jetzt tun können. Das ist Carsharing. Insofern stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Kirchner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Roos, vielen Dank, dass Sie anerkennen, welche Bandbreite an Verkehrsmitteln der Freistaat Bayern im Repertoire hat. Richtig ist auch, dass wir hier in diesem Hohen Haus und in der Öffentlichkeit schon sehr viel über die Herausforderungen und die hohen Belastungen, die mit dem Verkehr gerade in den Ballungszentren einhergehen, diskutiert haben. Der zunehmende Verkehr, oder süffisant gesagt, der immer stärker durch den Stau lahmende Verkehr,

stellt eine hohe Belastung dar. Die Parkplatzsituation ist mittlerweile unerträglich. Viel Verkehr entsteht durch die Parkplatzsuche. Aktuell wird auch über die Umwelt- und Feinstaubbelastung diskutiert.

Fernab der Metropolen, bei uns im ländlichen Raum, gibt es auch einen Anspruch auf Mobilität und die Vernetzung des öffentlichen Personennahverkehrs. An dieser Stelle gibt es intelligente und zweckmäßige Möglichkeiten für die Zukunft. Staatssekretär Zellmeier hat bereits gesagt, dass Carsharing mit Sicherheit eine Alternative darstellt, um diese Herausforderungen positiv zu begleiten. Das ist ein Modell, das in Bayern immer mehr Akzeptanz findet und immer beliebter wird. Im Jahr 2013 hat es noch eine überschaubare Anzahl von Leihfahrzeugen gegeben. Diese Zahl hat sich bis heute fast verdoppelt. Das gilt auch für die Anzahl der Nutzer. Im Jahr 2013 waren es 13.600 Nutzer, im Jahr 2018 sind es immerhin schon 25.400.

Vorhin wurde richtig gesagt, dass der Bund dieses Thema bereits im Jahr 2013 auf die Agenda gesetzt hat. Am 01.09.2017 wurde das Carsharinggesetz verabschiedet. Die Regelungen für stationsbasiertes Carsharing gelten jedoch nur für Ortsdurchfahrten auf Bundesstraßen, nicht aber – das ist für uns viel wesentlicher – auf Staats-, Kreis- oder Gemeindestraßen. Analog zu diesem Carsharinggesetz für Bundesstraßen beabsichtigt der Freistaat Bayern eine Sondernutzung für die bayerischen Straßen. Damit soll eine angemessene Satzungs- und Erlaubnisgrundlage geschaffen werden. Die Regelungen sollen sich auf das zwingend notwendige Maß reduzieren. Den bayerischen Gemeinden wird die maximale Gestaltungs- und Regelungsfreiheit gewährt.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist der neue Artikel 18a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, mit dem das stationsbasierte Carsharing einer straßenrechtlichen Sondernutzung gleichgesetzt wird. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie wird berücksichtigt. Absatz 2, der bisher Sondernutzungserlaubnisse eng gefasst hat, wird insbesondere im Hinblick auf Umweltaspekte erweitert.

Herr Kollege Roos hat vorhin richtig gesagt: Wichtig ist auch, dass man vielleicht Zukunftstechnologien mit einbindet oder auch Umweltaspekte in den Vordergrund stellt. Genau diesen Handlungsspielraum bekommen die Gemeinden, für ihr Carsharing-Modell entsprechende Technologien auszuschreiben bzw. dort auch zu lenken, also genau in diesem Sinn.

Artikel 22a enthält die Ergänzung, etablierte Satzungsregimes von Sondernutzungen auf neue Vorschriften auszuweiten. Genau da ist gedacht, dass

Gemeinden die Möglichkeit bekommen, die Gebühren vielleicht so zu staffeln, dass die Lage von Städten und Gemeinden berücksichtigt werden kann und dann auch eine Refinanzierung möglich ist. Wichtig ist aber, dass diese Satzungen zeitlich beschränkt sind, damit die Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet ist. Hier wird vorgeschrieben, das auf maximal acht Jahre festzulegen.

Richtig angesprochen worden ist auch, dass es einer Bundesregelung bedarf, was die Beschilderung bzw. die Kennzeichnung der Fahrzeuge betrifft. Ich denke, das regelt der Bund. Dabei bleibt festzuhalten, dass die Verordnungsregelung noch offen, aber schon in der Entstehung ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen, dass dazu eine Verbandsanhörung stattgefunden hat und dass die Verbände das Gesetz eigentlich einhellig als positiv befunden haben. Es gab drei, vier Anmerkungen vonseiten der IHK und vom Bundesverband Carsharing e. V. Aber sie sind eigentlich mit dem Gesetzentwurf von der juristischen Seite abgedeckt. Auch die Einwendungen, die vorhin gebracht worden sind und die Genossenschaftsmodelle etc. betreffen, wurden dort angesprochen. Auch das ist im Gesetzentwurf bereits abgebildet, sodass karitative bzw. genossenschaftliche private Modelle im Gesetzentwurf auch schon enthalten sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir, die CSU-Fraktion, stellen fest, dass der Freistaat Bayern an dieser Stelle wieder proaktiv ist und nicht wartet, bis die Themen akut werden, sondern Lösungen vorantreibt. Die Kommunen erhalten mit diesem Gesetz Rechtssicherheit. Sie können selbst entscheiden, welchen Bedarf an Carsharing sie bei sich in den Kommunen und den Regionen haben. Wichtig für die Kommunen ist auch, dass die Neuregelung keine Folgekosten für die Kommunen beinhaltet, weil eine Refinanzierungsmöglichkeit gegeben ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in der Diskussion, die wir hier immer führen, wird damit ganz massiv die Zielsetzung unterstützt, Menschen mit geringstmöglichem Aufwand die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel je nach Bedarf zu ermöglichen: mit dem Leihauto zum Bahnhof, mit dem Zug in die Stadt und dann mit dem Radl zum Zielort, wie es der Kollege Roos süffisant als Bauchladen der Bayerischen Staatsregierung beschrieben hat. Ich denke, es ist ein probates Mittel, um die Herausforderungen unserer Städte, was den Verkehr und die Umweltbelastungen betrifft, zu minimieren. Deswegen wird der Gesetzentwurf von der Fraktion natürlich mit Kusshand unterstützt.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Glauber.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist davon gesprochen worden, dass wir über den Gesetzentwurf zu Carsharing in Bayern beraten müssen, und wir tun das heute in Erster Lesung. Wir alle erleben, dass eine jünger werdende Generation eine andere Form von Mobilität wählt. Der Bezug zum eigenen Auto ist ein deutlich anderer, auch die Gewichtung des eigenen Autos. Die Stellplätze in Metropolen führen zur Frage, ob man sich überhaupt ein Fahrzeug anschaffen oder leisten sollte, ebenso stellt sich das Problem der Luftreinhaltung und der Emissionen. Dies alles führt dazu, dass der Zuspruch zu Carsharing ständig zunimmt.

Bekannt sind uns allen die eben angesprochenen großen Flotten in den zwölf großen Städten. Die bekanntesten auf dem Markt sind car2go von Daimler oder DriveNow von BMW. Bei Daimler gibt es 886.000 und bei BMW 720.000 Kunden. Das ist der Teil der nicht stationsgebundenen Unternehmen. Dem stehen die gegenüber, über die wir heute diskutieren und die im Gesetz zu regeln sind: Das sind die sogenannten stationsbasierten Unternehmen. Hier ist der größte Anbieter auf dem Markt Flinkster der DB, Stadtmobil oder STATTAUTO München mit 315.000, 63.000 und 13.000 Kunden. Wenn man die Anzahl der als Carsharing-Fahrzeuge zugelassenen Fahrzeuge sieht, ist es so, dass die Zahl von 2010 auf 2017 von 3.000 auf nahezu 20.000 zugenommen hat. Sie spielen natürlich bei 46 Millionen zugelassenen Fahrzeugen eine verschwindend kleine Rolle. Aber diese stationsbasierten Fahrzeuge stehen eben in 597 Städten und nicht in 12 Metropolen; sie stehen in der Fläche, also auch in unseren Gemeinden draußen. Deshalb müssen wir das stationsgebundene Carsharing natürlich regeln; denn im öffentlichen Parkraum entsteht eine Konkurrenzsituation, wenn die Zahl dieser Fahrzeuge zunimmt. Wir müssen da auch gewerberechtliche Fragen regeln.