Protocol of the Session on April 10, 2018

Wenn es an der einen oder anderen Stelle hakt, dann liegt es doch an uns. Wir müssen die Stellungnahmen der Staatsregierung doch nicht glauben.

(Unruhe bei der CSU)

Dazu neigen Sie aus bestimmten Gründen. Ich neige nicht so sehr dazu.

(Heiterkeit bei der CSU)

Ich verlange deshalb gelegentlich eine ergänzende Stellungnahme, oder der Vertreter der Staatsregierung wird noch einmal gefragt. Es liegt doch an uns, ob wir akzeptieren, was uns die Staatsregierung vorlegt. Es liegt an uns, ob wir dann beschließen: § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung – aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung erledigt. Das liegt doch an uns, das liegt doch nicht am System.

(Beifall bei der SPD)

Noch eine letzte Bemerkung:

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Sie haben das Gesetz aus Rheinland-Pfalz wörtlich abgeschrieben und gegendert. – Respekt!

(Heiterkeit bei der SPD)

Dabei haben Sie allerdings einen Begriff übersehen, und zwar den Begriff des Einbringers. Das ist ein eigenartiger Begriff. Im Gesetz von Rheinland-Pfalz steht aber, dass der Einbringer einer Beschwerde irgendwann einmal Bescheid bekommt. Bei Ihnen muss es dann doch bitte heißen: Einbringer/in, sonst ist der Gesetzentwurf nämlich unvollkommen.

(Heiterkeit bei der SPD und der CSU)

Es wäre auch schön gewesen, wenn Sie eine klare Begrifflichkeit verwendet hätten. Seit ich damit befasst bin, war der Oberbegriff immer die Petition. Unter diesem Oberbegriff steht die Beschwerde über ein bestimmtes Vorkommnis, und ich habe eine Eingabe, wenn ich irgendetwas will, obwohl noch gar nichts passiert ist. Oberbegriff ist also die Petition, darunter die Beschwerde oder die Eingabe. Das sollten Sie bitte berücksichtigen. Bitte schauen Sie in ihre Begründung, da halten Sie das nämlich nicht mehr auseinander.

Meine Damen und Herren, wir wollen auch nicht, dass der Landtag ein Hilfsorgan bekommt. Wir wollen kein Hilfsorgan in Form eines in B 9 bezahlten Bürgerbeauftragten. Bürgerbeauftragte sind wir schon selbst, und das sollten wir auch bleiben.

(Beifall bei der SPD und der CSU)

Wir werden diesem Gesetzentwurf deshalb nicht nähertreten.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Schindler. – Letzter Redner in dieser Reihe ist Herr Kollege Streibl. Bitte schön, Herr Streibl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schindler, das war ein wortgewaltiger Beitrag. Ich glaube aber, dem Ernst der Sache ist er nicht gerecht geworden.

(Ingrid Heckner (CSU): Ach geh!)

2015 haben wir FREIEN WÄHLER ein Gesetz mit einer ähnlichen Intention eingebracht. Wir halten es durchaus für wichtig, dass hier eine Institution geschaffen wird, die neutral auf die Dinge schauen kann. Nach Ihren Worten wäre auch der Datenschutzbeauftrage ein Hilfsorgan des Landtags. Das ist er aber mitnichten. Wir sind sehr froh, dass wir ihn haben. Deshalb wäre ein unabhängiger Bürgerbeauftragter sehr notwendig.

(Zuruf der Abgeordneten Angelika Weikert (SPD))

In einer Demokratie geht es doch nicht nur darum, wer hier die Besten sind oder die Besten sein wollen. Es geht doch darum, wie Macht und Machtausübung kontrolliert werden. Mir ist dabei jedes Instrument, jedes Organ, das hinzukommt, um die Macht zu kontrollieren, recht. Das verstärkt nämlich die demokratischen Grundstrukturen. Die Demokratie hat etwas an sich, was ganz fantastisch ist: Sie kann sich immer

wieder verbessern, wenn man nicht ignorant ist. Diese Ignoranz hängt hier aber anscheinend in der Mehrheit. Es ist mitnichten so, dass die Petitionen weitergereicht werden sollen. Die Petitionen bleiben bei den Abgeordneten. Sie werden von ihnen bearbeitet. Wir brauchen aber eine weitere Institution, die hier noch einmal eigene Eingriffsrechte hat, eine Institution, die noch einmal genau nachschauen kann und die bei den Behörden vor Ort noch einmal extra nachfragen kann. Die Exekutive würde noch einmal kontrolliert. Das wäre gut für die Selbstkontrolle des Parlaments. In vielen Petitionen ist nämlich etwas enthalten, was uns selbst einen Spiegel vorhält. Um diesen Spiegel zu erkennen, wäre es manchmal ganz gut, wenn eine neutrale Person darauf schaut und uns das Ganze dann sogar ausdeutet. Das halte ich im Grunde für erstrebenswert.

Die Frage, ob man nun auch einen Bürgerbeauftragten für die Belange der Polizei braucht, muss man genau abwägen. Herr Schindler hat gesagt, es gibt immer mehr Vorkommnisse. Deshalb würde es vielleicht Sinn machen. Es darf aber nicht sein, dass ein institutionelles Misstrauen gegenüber der Polizei manifestiert wird. Das soll auf keinen Fall geschehen. Deshalb müssen die Argumente noch gut ausgetauscht werden, um zu klären, was das Ganze denn am Schluss bewirken soll. Wenn man aber einen Bürgerbeauftragten hat, dann reicht der für alle Bürgerbelange. Hier kann man auch die Grundlage für mehr Demokratie schaffen und wagen, wie das in der Vergangenheit manchmal gesagt worden ist.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Streibl. Sie haben es schon gesehen, es gibt eine Zwischenbemerkung der Frau Kollegin Guttenberger.

Herr Kollege Streibl, Sie sagen, die Eingaben bleiben bei den Abgeordneten. In diesem Gesetzentwurf steht aber:

Die oder der Bürgerbeauftragte wird tätig, wenn sie oder er durch Eingaben an den Landtag oder in sonstiger Weise hinreichende Anhaltspunkte dafür erhält, dass Stellen, die der parlamentarischen Kontrolle des Landtags unterliegen, Angelegenheiten von Bürgerinnen oder Bürgern rechtswidrig oder unzweckmäßig erledigen oder erledigt haben.

Das sagt doch ganz eindeutig, dass das Organ zur Behandlung der Eingaben der Bürgerinnen und Bürger der Bürgerbeauftragte ist. Eindeutiger geht es doch nicht.

Herr Streibl, bitte.

Ich muss hier nicht das Gesetz der GRÜNEN verteidigen, aber es geht doch darum, dass noch einmal auf die Petition draufgeschaut wird. Das Ganze soll noch einmal kontrolliert werden.

(Petra Guttenberger (CSU): Das können doch die Abgeordneten! )

Entschuldigung, Frau Kollegin, in der Demokratie geht es doch um die gegenseitige Kontrolle. Es ist doch das Wesentliche jedes demokratischen Systems, dass man sich gegenseitig kontrolliert. Das war es, was ich vorhin meinte, als ich sagte, dass auch wir hier unter Kontrolle stehen müssen.

(Petra Guttenberger (CSU): Das kontrolliert doch der Wähler!)

Auch wir müssen uns gegenseitig kontrollieren. Dafür reicht ein Bürgerbeauftragter der Staatsregierung mitnichten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Kollege Streibl, jetzt haben wir eine weitere Zwischenbemerkung, und zwar von Herrn Kollegen Schindler. Bitte schön.

Lieber Herr Kollege Streibl, was Frau Kollegin Guttenberger vorgelesen hat, war vielleicht nicht die richtige Passage des Gesetzentwurfs.

(Heiterkeit bei der SPD und der CSU)

Ich will Ihnen jetzt die richtige Passage vorlesen. In Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzentwurfs der GRÜNEN heißt es: "Eingaben an den Landtag sind der oder dem Bürgerbeauftragten zuzuleiten." Hier steht: Sie sind dem Bürgerbeauftragten zuzuleiten. Das heißt, der Landtag bearbeitet sie nicht. Das macht vielmehr die Behörde mit ihrem Leiter in B 9. Der bearbeitet dann die Bürgeranliegen. Das will ich aber nicht. Ich will, dass wir weiterhin erfahren, was die Bürgerinnen und Bürger drückt. Ich will das erfahren, damit wir darauf reagieren können.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CSU)

Die Kontrolle liegt nicht beim Bürgerbeauftragten, sondern bei den Wählerinnen und Wählern. Deshalb wollen wir das nicht ändern.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Schindler. – Herr Kollege Streibl noch einmal.

Gut, dieses Argument sehe ich auch ein. Ich denke aber, dass die Petitionen letztlich immer noch am Landtag bleiben.

(Petra Guttenberger (CSU): So steht es im Gesetzentwurf drin! Deshalb bin ich so verwirrt!)

Frau Kollegin, Ihre Zwischenrufe verwirren extrem.

(Angelika Weikert (SPD): Die GRÜNEN wissen halt auch nicht, was sie wollen!)

Wir sollten jetzt nicht in eine Gruppendiskussion eintreten. Das können wir dann im Ausschuss tun.

Man sollte wissen, was man möchte. In unserem Gesetzentwurf war vorgesehen, dass die Petition beim Abgeordneten verbleibt, aber der Bürgerbeauftragte draufschaut. Er soll letztlich als Hilfsorgan des Landtags dem Landtag zuarbeiten können. So verstanden halte ich das für sinnvoll.