Protocol of the Session on March 22, 2018

Wenn Sie fragen, wie Bayern aktiv ist, dann darf ich Sie daran erinnern, dass wir hier in Bayern im Sommer 2017 seitens der Staatsregierung schon längst ein umfangreiches Maßnahmenpaket verabschiedet haben, die Themen auf der Bundesebene gespielt werden und der Freistaat Bayern selbstverständlich in allen initiierten Gremien mit Vertretern der Staatskanzlei vertreten ist. Dort werden also die Interessen Bayerns und der bayerischen Menschen mit vertreten.

(Florian von Brunn (SPD): Sagen Sie auch mal was Konkretes?)

Ich darf Ihnen einen Punkt aufführen, den Sie auch nicht angesprochen haben. Es gab schon längst – am 02.08. und am 28.11. des vergangenen Jahres – einen nationalen Dieselgipfel, bei dem mit den Automobilherstellern vereinbart worden ist, dass bei 5,3 Millionen Fahrzeugen der Euro-5-Norm und Euro-6-Norm bis Ende 2018 Software-Updates durchgeführt werden sollen. Das wird von den Herstellern bezahlt, das ist zugesichert. Außerdem sollen die typrelevanten Parameter dabei eingehalten und der Schadstoff- und der CO2-Ausstoß minimiert werden. Wenn das gelingt, sind die Stickoxide an der Stelle mit 25 % bis 30 % reduziert – ein wichtiger Schritt.

Ein zweiter Aspekt ist die Hardware-Nachrüstung, die ich mit der ADAC-Studie bereits angesprochen habe. Auch da hat die Expertengruppe aus dem Bundesumweltministerium und aus dem Bundesverkehrsministerium mit dem bayerischen Wirtschaftsministerium und der Staatskanzlei sondiert, und es müssen Fragen gestellt werden, die am Ende zielführend sind. Es geht darum, technische Fragen zu klären. Es geht darum, rechtliche Fragen zu klären.

(Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))

Es geht darum, die Finanzierbarkeit zu klären, und es geht darum, die Machbarkeit zu klären. Der Bund ist mit diesen zwei Gipfeln schon initiativ geworden und hat eine Milliarde Euro – eben für die Kommunen – zur Verfügung gestellt, um auch Alternativkonzepte zu forcieren und Fahrverbote

(Florian von Brunn (SPD): Für ganz Deutschland!)

zu verhindern und zu umgehen.

Der dritte Punkt ist schon einmal angeklungen, das ist der Koalitionsvertrag. Darin wurde eine Strategie "Zukunft der bezahlbaren und nachhaltigen Mobilität" definiert, die bis Anfang 2019 erarbeitet wird. Dafür ist eine verbindliche Zeitschiene angekündigt worden. Dabei geht es um die Förderung der E-Mobilität, um den öffentlichen Personennahverkehr und um effiziente saubere Verbrennungsmotoren inklusive der Nachrüstung. Ein klares Ziel ist mit dem Koalitionsvertrag auch verbunden: keine Fahrverbote. Für den einen oder anderen, der heute hier gerne aus den Koalitionsverträgen zitiert hat, darf ich an der Stelle eine Passage vorlesen, damit das auch präsent ist:

Dazu gehören – soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar – technische Verbesserungen von Fahrzeugen im Bestand. Wir werden im Jahr 2018 auf Basis der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen zu Hardware-Nachrüstungsvarianten in der Arbeitsgruppe "Technische Nachrüstung" und den weiteren Entscheidungen des "Diesel-Gipfels" sowie aller rechtlicher Fragen der Zulassung, Gewährleistung und Kostentragung sowie in Kenntnis von Gerichtsentscheidungen und den Entscheidungen auf europäischer Ebene über weitere Schritte zur NOx-Reduzierung, auch der technischen Nachrüstungen, entscheiden.

Wenn man heute die aktuelle Situation betrachtet – Sie haben es ja richtig gesagt, und von Ihrer Umweltministerin Frau Schulze ist eine Aussage am 22.03. veröffentlicht worden –, will man die Dinge abwarten. Man will die technischen Voraussetzungen schaffen und abwarten, was die Gerichtsbarkeit dazu sagt, um dann die entscheidenden Maßnahmen und auch die Verpflichtungen ableiten zu können.

Ich darf an dieser Stelle noch einmal ein Fazit geben. Punkt eins: Der Freistaat Bayern ist aktiv. Punkt zwei: Die Bundesregierung hat die Themen mit dem Dieselgipfel definiert. Punkt drei: Gerade die CSU hat im Koalitionsvertrag manifestiert, dass hier weitere Schritte gegangen werden, und der neue Verkehrsminister Andreas Scheuer hat in einer aktuellen Pressemitteilung angekündigt, dass bis 2020 diese Werte auch eingehalten werden sollen. – Was wir brauchen, ist natürlich klar. Wir sind hier im Bayerischen Landtag. Wir brauchen vom Bund Ergebnisse, damit die Dinge weiterentwickelt werden können.

Zum Antrag der FREIEN WÄHLER: Herr Glauber: Was kommt, wissen wir noch nicht. – Das zitiere ich aus Ihrer Rede. Mit der Forderung Ihres Antrags kommen Sie zum einen zu spät – ich darf daran erinnern, dass die GRÜNEN im Januar auch schon einmal einen Antrag gestellt haben; die waren also ein wenig

früher als die FREIEN WÄHLER dran –, und zum anderen läuft Ihr Antrag ins Leere.

Zum Antrag der SPD: Herr von Brunn, hier muss ich ein wenig schmunzeln. Ich habe den Dringlichkeitsantrag vorhin sehr kurzfristig bekommen, habe aber den Antrag und natürlich auch die Begründung gelesen, weil mich das interessiert, was Sie sich dabei gedacht haben. Im Antrag fordern Sie eine Umrüstung auf Kosten der Hersteller. In der Begründung wird beschrieben, dass das aber nur freiwillig geht – also, irgendwie komisch. Im Antrag steht geschrieben: Die Automobilindustrie muss den Kunden anbieten, da was zu tun. – In der Begründung wird darauf verwiesen, dass die Gerichte entscheiden, was getan werden kann.

Auf den Koalitionsvertrag bin ich schon eingegangen. Spannend ist auch, dass Sie Softwarelösungen, die Sie gerade gefordert haben, mit dem Hinweis ablehnen, dass damit ein größerer CO2-Ausstoß verbunden ist. Nicht erwähnt haben Sie, dass bei der HardwareNachrüstung auch vermutet wird, dass es einen höheren CO2-Ausstoß gibt. Insofern vermute ich, dass es Ihnen gar nicht um die Sache geht – um den Verbraucherschutz und um die Umwelt –, sondern dass es Ihnen darum geht, die Dinge einfach polemisch mitzunehmen.

(Beifall bei der CSU)

Es folgt eine Zwischenbemerkung des Kollegen von Brunn. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Kollege Kirchner, ich glaube, Sie haben unseren Dringlichkeitsantrag zwar gelesen, aber nicht verstanden. Das muss ich zumindest schlussfolgern, wenn ich höre, wie Sie ihn darstellen. Für uns ist es ganz klar: Wenn ein SoftwareUpdate nicht funktioniert, muss es eine Nachrüstung geben, und die müssen die Hersteller bezahlen. Die Bundesumweltministerin hat gerade einen Brief an den Kollegen Scheuer geschrieben, in dem steht: Wir müssen dringend mit der Industrie reden; wir können die Situation nicht so lassen – zulasten der Umwelt und der Verbraucherinnen und Verbraucher. Darüber, welchen Beitrag die Industrie leistet, muss geredet werden. – So viel zur Wahrheit.

Ich würde gerne wissen, wo die CSU steht. Sagen Sie doch einfach mal klipp und klar, ob die CSU dafür eintritt, dass die verantwortlichen Hersteller die Kosten für die Hardware-Nachrüstung übernehmen, wenn Software-Updates nicht ausreichen.

(Beifall bei der SPD)

(Vom Redner nicht autori- siert) Ich gehe auf die erste Frage ein, Herr von Brunn. Sie sollten den Brief Ihrer Umweltministerin wahrheitsgemäß zitieren; darin wird gesagt, dass man die technischen Voraussetzungen prüfen und die Gerichtsurteile abwarten muss und dass man in Abhängigkeit davon Schlussfolgerungen ziehen sollte. Insofern stellen Sie entweder die Aussage Ihrer Ministerin in Abrede, oder Sie setzen sich über in Deutschland geltendes Recht hinweg.

(Florian von Brunn (SPD): Beantworten Sie doch mal die Frage!)

So viel zu dem Brief, den Ihre Ministerin geschrieben hat. – Ich komme zu Ihrem zweiten Punkt. Ich bin kein Jurist, sondern habe die eher technische Ausbildung eines Ingenieurs. Helfen Sie mir doch mal; vielleicht sind Sie der bessere Jurist und können – –

(Florian von Brunn (SPD): Was ist mit meiner Frage!)

Ja, ich komme auf die Frage zu sprechen. Beantworten Sie doch meine Frage: Es gibt eine Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamts für Fahrzeuge. Wir sprechen damit von zwei Bereichen: zum einen von den Anschuldigungen, die aber mit einer Zulassung, ich sage einmal, legal geworden sind. Sie werden wenige Möglichkeiten haben, die Automobilhersteller im Regressweg in die Pflicht zu nehmen. Widersprechen Sie mir an dieser Stelle?

(Florian von Brunn (SPD): Sie drücken sich doch nur vor einer Antwort!)

Oder sind Sie da anderer Meinung? – Der zweite Punkt ist: Wo eine Absicht nachgewiesen werden kann – und das überprüfen die Gerichte gerade –, wird eine Regresspflicht sicherlich damit einhergehen. Dann wäre eine Entschädigung zu zahlen. Insofern drücke ich mich nicht vor einer Antwort, sondern es ist von meiner Seite aus ganz klar definiert. Aber am Ende – Sie haben mir natürlich nicht zugehört – darf es nicht zulasten der Verbraucher gehen.

(Florian von Brunn (SPD): Also muss der Steuerzahler zahlen!)

Das war eindeutig festgelegt, Herr von Brunn.

Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt darf ich Herrn Kollegen Ganserer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufrufen. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen

saubere Luft und lebenswerte Städte. Aber nicht alle Verkehrsprobleme sind unter der Motorhaube zu lösen. Um den Menschen Mobilität zu ermöglichen und um den Verkehr so umweltschonend und menschengerecht wie möglich zu gestalten, setzen wir GRÜNEN uns schon seit Jahrzehnten dafür ein, die umweltfreundlichen Alternativen, nämlich Fahrrad, Bus und Bahn, stärker zu fördern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Kollege Kirchner hat das Maßnahmenpaket der CSU-Regierung vom Sommer 2017 angesprochen. Ich stelle fest: Bisher ist nichts passiert. Bisher greifen die Maßnahmen nicht. Bisher werden die Grenzwerte in unseren Städten immer noch überschritten; bisher wird von der CSU-Regierung geltendes europäisches Recht gebrochen.

(Florian von Brunn (SPD): Wer hat denn so lange über Jamaika verhandelt?)

Das ist festzustellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Hätte die CSU-Regierung schon früher damit begonnen, unsere Forderungen aufzugreifen und umzusetzen, wäre uns so manche Plenardebatte um saubere Luft, Luftreinhaltung und Fahrverbote erspart geblieben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aber nein. Aus ideologischen Gründen hat man an der heiligen Kuh bzw. am heiligen Blech festgehalten und hat lieber das Märchen vom vermeintlich sauberen und umweltfreundlichen SUV geglaubt. Obwohl es schon seit vielen Jahren eindeutige Indizien dafür gibt, dass die reellen Emissionen von Euro 5 und Euro 6 nichts, aber auch gar nichts mit den zulässigen Grenzwerten, die auf dem Prüfstand gemessen wurden, zu tun haben, hat man die Automobilindustrie bei ihren Tricksereien weiter gewähren lassen. Der Kollege von Brunn hat es angesprochen: Nicht nur der CSU-Bundesverkehrsminister Dobrindt, sondern schon sein Vorgänger, ebenfalls CSU, haben uns mit ihrer Untätigkeit dieses Schlamassel eingebrockt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich darf daran erinnern, wenn es auch noch nicht so lange her ist, aber ich möchte es noch einmal ins Bewusstsein rufen: In seinem Urteil vom 27. Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht unmissverständlich klargestellt, dass die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten sind und dass die betroffenen Städte dafür in den

Luftreinhalteplänen wirksame Maßnahmen vorsehen müssen, um dauerhaft für saubere Luft zu sorgen.

Die Automobilindustrie hat zwar lange behauptet, dass die Hardware-Nachrüstung nicht möglich ist. Sie hat im Sommer letzten Jahres Software-Updates angekündigt. Aber ich stelle fest: Diese Software-Updates sind bis heute noch nicht verfügbar. Das reicht nicht aus, um den Schutz der Gesundheit und saubere Luft in unseren Städten zu gewährleisten.

Die ADAC-Studie, die vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg mit gefördert worden ist, ist schon mehrmals angesprochen worden. In ihr wurde deutlich festgestellt, dass sich mit einer HardwareNachrüstung erhebliche Einsparziele bei Stickoxiden realisieren lassen und dass das die mit Abstand effektivste Maßnahme ist, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten und um Fahrverbote zu vermeiden. Deswegen muss die Automobilindustrie für ihr Fehlverhalten geradestehen und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Verbraucher hat nämlich ein Anrecht darauf, dass die Automobilindustrie für ihre Produkte haftet. Deswegen muss die Politik die Automobilindustrie in die Pflicht nehmen. Die Kosten für die Hardware-Nachrüstung müssen eben vom Verursacher, nämlich von der Automobilindustrie, getragen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir werden also beiden Dringlichkeitsanträgen zustimmen.

Danke schön. – Wir kommen zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Kirchner. Bitte, Herr Kollege.