Protocol of the Session on February 27, 2018

können lernen. Ich vertraue auch auf Ihre Lernkompetenz. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Wir werden dem Gesetzentwurf der SPD auch zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Gehring. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Dr. Hopp. Wir machen jetzt erst das Licht aus. Dann wird es noch dunkler. Irgendwann sperren wir die Türen zu. Darauf können Sie sich schon einstellen.

(Allgemeine Heiterkeit – Horst Arnold (SPD): Das geht aber nicht!)

Herr Dr. Hopp, bitte schön.

Hohes Haus, werte Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, ich muss jetzt keinen aufwecken, auch wenn das Licht etwas dunkler geworden ist.

Das ist ein wichtiges Thema. Ich möchte für meine Fraktion unterstreichen, dass uns alle das Ziel umtreibt, den Menschen in Bayern beste Startchancen und damit auch beste Bildungschancen zu gewähren. Deshalb diskutieren wir auch leidenschaftlich über Bildungspolitik. Wir, die CSU-Fraktion, stehen seit Jahrzehnten für beste Bildung an unseren Schulen und Hochschulen ein. Das zeigt sich darin, dass kein anderes Bundesland mehr Geld für Bildung ausgibt als Bayern. Allein in diesem Jahr wurden über 19 Milliarden Euro für Bildung und Wissenschaft bereitgestellt.

(Zurufe von der SPD)

Ich glaube, die Ausbildung an Ihren Schulen war nicht ausreichend, weil Sie dort keinen Anstand gelernt haben. Ansonsten würden Sie zuhören. Das erwarte ich. Ich habe Ihnen auch zugehört.

Beim heutigen Haushaltsansatz haben wir gesehen, dass wir bei der Bildung maßgebliche Akzente setzen. An den höheren Gehältern für Lehrerinnen und Lehrer zeigt sich, dass wir mehr Geld in die Schülerinnen und Schüler investieren, als es die deutschen Länder im Schnitt tun. Deshalb ist es gut, dass Bayern nicht immer den Weg anderer Länder gegangen ist. Vergleiche der Bildungserfolge bestätigen, dass der bayerische Weg in der Bildungspolitik ein guter und erfolgreicher Weg ist. Liebe Kollegin Rauscher, Bayern hat beim Thema Bildung im Vergleich zu Recht eine gute Note erhalten. Das sieht man auch bei der dualen Bildung, um die wir weltweit beneidet werden und die kopiert wird. Diese Woche ist die Woche der Ausbildung. Ich danke unseren Betrieben, die sich in

der Aus- und Weiterbildung engagieren. Das hat heute eine Impulsveranstaltung meiner Fraktion gezeigt. Sie geben jungen Menschen zu Recht Perspektiven und Chancen.

Wir alle wissen gleichzeitig auch – darüber sind wir uns in den Ausschussberatungen einig gewesen –, dass darüber hinaus lebenslanges Lernen und beständige Aus- und Weiterbildungen zunehmende Bedeutung für jeden Einzelnen erlangt hat. Die stetige Weiterentwicklung der persönlichen Kompetenzen ist der Schlüssel für jeden Einzelnen, aber auch für unsere gesamte Wirtschaft, um die Zeiten von Arbeit 4.0, von Digitalisierung und Globalisierung zu bestehen. Die Frage, bei der wir uns jedoch unterscheiden, ist die, wie wir dieses Ziel als Politik, als Gesetzgeber Bayerischer Landtag und als Freistaat Bayern am besten erreichen und unterstützen können.

Liebe Frau Kollegin Rauscher, die Diskussion wurde ergebnisoffen geführt. Sie haben die Ausschussberatungen angesprochen. In einer Demokratie müssen Sie akzeptieren, dass andere Fraktionen auch zu anderen Ergebnissen kommen. Demokratie zeichnet sich auch dadurch aus, dass es Mehrheiten gibt. Im Ausschuss sind wir zu einem anderen Ergebnis gekommen, wie wir dieses Ziel erreichen können.

(Doris Rauscher (SPD): Es geht um die Art und Weise! – Dr. Paul Wengert (SPD): Dann sagen Sie es halt!)

Die Art und Weise, wie Sie heute die Diskussion führen, überrascht mich. Sie hören nämlich wenig zu. Ich bitte um Aufmerksamkeit für die letzten Minuten. Ich habe Ihnen auch zugehört.

Die Gesetzentwürfe von SPD und GRÜNEN sind unserer Überzeugung nach eben nicht zielführend. Das gilt für den grundsätzlichen Ansatz, weil wir auf die Selbstverantwortung und das Miteinander von Unternehmen und Beschäftigten setzen. Wann und in welchem Bereich sich jemand weiterbildet, liegt im eigenen Interesse und in der eigenen Verantwortung jedes Einzelnen, der davon auch profitiert. Sowohl die Betriebe als auch die Arbeitgeber haben gerade in Zeiten des Fachkräftebedarfs bzw. des Fachkräftemangels ein großes Interesse daran, dass sich Mitarbeiter aktiv einbringen und fortbilden.

(Beifall bei der CSU)

Aufgabe des Staates muss es sein, Weiterbildung zu erleichtern, Angebote zu machen und die richtigen Anreize zu setzen. Dafür gibt es erfolgreiche Modelle wie das Aufstiegs-BAföG und den Meisterbonus, der

in Bayern noch ausgebaut wird und sogar in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden ist.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Darum geht es doch nicht! Reden Sie nicht um den heißen Brei herum!)

Das gilt auch für die Bildungsverantwortung im gesellschaftspolitischen Bereich, in dem Erwachsenenbildung und politische Bildung unterstützt werden.

Sie haben auch die Schulen und die politische Bildung angesprochen. In die Lehrpläne ist viel Neues aufgenommen worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Herr Kollege, das hat alles mit diesem Thema nichts zu tun!)

Ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung, wie ihn SPD und GRÜNE vorsehen, greift aber direkt in die Wirtschaft ein. So sind auf Anordnung des Gesetzgebers nicht nur zusätzliche Kostenbelastungen, sondern auch Belastungen bei den Personalplanungen der Unternehmen zu erwarten. Viele Betriebe, vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, würden erheblich organisatorisch, bürokratisch und nicht zuletzt finanziell belastet.

Der Vorschlag greift – das hat mich gerade bei der SPD gewundert – auch in die tarifliche Gestaltungsfreiheit ein. Wir reden immer von einer Stärkung der Sozialpartnerschaft. Meiner Überzeugung nach können wir auch Vertrauen haben. In vielen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vor Ort wurden bereits sachgerechte und auf die Bedürfnisse der einzelnen Betriebe zugeschnittene Lösungen gefunden. Für die Metall- und Elektroindustrie ist das ein Tarifvertrag für die Bildungsteilzeit, den Sie kennen. Für viele weitere Wirtschaftszweige, von der Kunststoffverarbeitung bis hin zum Friseurhandwerk, gibt es schon gute und erfolgreiche Regelungen zur Weiterbildung. In meiner Zeit als Betriebsrat bei EADS habe ich immer selbstbewusste Betriebsräte und Gewerkschafter erlebt, die das auch eingefordert haben. Dieses Selbstbewusstsein traue ich den Betriebsräten und Gewerkschaften auch in der Zukunft zu. Der große Vorteil ist, dass anders als bei pauschalen gesetzlichen Vorgaben die branchenspezifischen, regionalen und betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Noch einmal: Die Weiterbildung liegt im Interesse der Unternehmen und der Beschäftigten gleichermaßen. Herr Gehring, Sie haben das angesprochen.

Der Blick auf die anderen Bundesländer, die Sie auch angesprochen haben, zeigt, dass gesetzliche Regelungen es nicht automatisch besser machen. Dabei komme ich zu einem wichtigen und entscheidenden

Punkt. Wir können auf die Erfahrungen der anderen Länder blicken. Was sehen wir da? – Die Bildungsfreistellung wird wenig in Anspruch genommen. Sie ist teilweise sogar rückläufig. Als Beispiel nenne ich das Land Hessen. Die Bildungsurlaubsquote lag im Jahr 1999 bei 0,62 %, im Jahr 2010 bei 0,49 %. Beispiel Niedersachsen: Im Jahr 1999 lag die Bildungsurlaubsquote noch bei 1,51 %, im Jahr 2013 bei 1,48 %, obwohl diese Länder Bildungsfreistellungsgesetze haben. Bei der Weiterbildungsquote, die Sie auch angesprochen haben, lagen beispielsweise im Jahr 2015 allein acht Bundesländer mit Bildungsfreistellungsgesetzen, wie das Flächenland NordrheinWestfalen, hinter Bayern. Das zeigt doch ganz klar, dass eine Bildungsfreistellung per Gesetz eben nicht die Lösung oder ein Wert an sich ist. Nach Überzeugung der CSU führt sie eben nicht zu mehr Weiterbildung, sie bringt jedoch mehr Bürokratie und höhere Belastungen für die Wirtschaft.

Gleichzeitig wird übersehen, welche Möglichkeiten wir bereits jetzt haben. Wir setzen auf ein Miteinander von Unternehmen und Arbeitnehmerschaft, vertrauen den Tarifpartnern und sehen die Rolle des Staates darin, Angebote zu machen sowie Anreize und eine Förderung zu bieten, die selbstverständlich gestärkt und ausgebaut werden muss.

Anders als von Ihnen behauptet, sind wir im Rahmen des ILO-Übereinkommens eben nicht dazu verpflichtet, Bildungsfreistellungsgesetze auf den Weg zu bringen, sondern wir haben die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie wir die Zielsetzung erreichen wollen.

Aus diesen fachlichen und inhaltlichen Gründen haben wir im Ausschuss Ihre Anträge abgelehnt, habe ich sie abgelehnt. Aus diesen Gründen lehnen wir auch jetzt Ihre Anträge ab. Wir haben eine klare Haltung, eine klare Meinung – dies nur als Nebensatz – im Unterschied zu den FREIEN WÄHLERN, die in den Ausschüssen alle Meinungen vertreten haben: Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung. Ich bin gespannt, wie Sie heute abstimmen werden. Am letzten Donnerstag gab es ja eine Pressemitteilung der FREIEN WÄHLER. Ich bin auf Ihre Position hierzu gespannt.

Die CSU wird beide Anträge ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Bitte bleiben Sie am Rednerpult. – Es gibt eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Roos.

Lieber Gerhard, geschätzter Kollege Hopp, du weißt sicherlich genauso gut wie

ich, dass die Tarifbindung – nicht nur in Bayern, sondern auch in anderen Bundesländern – nicht mehr die beste ist. Das heißt, sehr viele Unternehmen, vor allem die Beschäftigten, kommen eben nicht in den Genuss, von Tarifen zu profitieren, also von tariflichen Bestimmungen in Richtung Bildungsfreistellung. Deswegen brauchen wir ein Bildungsfreistellungsgesetz. – Das ist das eine.

Das andere: Du hast auf die selbstbewussten Betriebsräte hingewiesen. Da würde mich interessieren, ob du für die CSU-Fraktion eine Werbeveranstaltung, eine Werbekampagne machen könntest. Ab 1. März bis inklusive Mai steigt wieder die Runde der aktuellen Betriebsratswahlen. Wäre die CSU-Fraktion bereit, so etwas zu tun, um den Grad der Durchdringung mit Betriebsräten und dann sekundär auch noch die Tarifbindung zu erhöhen? Das wäre wünschenswert.

Sehr geehrter Herr Kollege Roos, ich möchte noch einmal unterstreichen, was ich vorhin bereits gesagt habe: Wir leben in Zeiten des Fachkräftebedarfs. Ich habe immer Unternehmen, Betriebe erlebt – von den kleinen bis zu den mittleren und den ganz großen Unternehmen –, die selbst ein Interesse daran hatten, haben und noch mehr haben werden, dass sich ihre Mitarbeiter fortbilden. Deswegen bin ich davon überzeugt, dass gerade das Thema Aus- und Weiterbildung – wir haben dies erst heute bei einer Impulsveranstaltung unserer Fraktion noch einmal gesehen – eine wichtige Rolle spielt und eine noch wichtigere Rolle spielen wird.

Die Bereitschaft der Unternehmen, dass sich ihre Mitarbeiter weiter- und fortbilden können, wird zunehmen. Aber eine gesetzliche Regelung – das scheint mir bei der SPD bei allen Themen immer die erste Antwort zu sein: alles per Gesetz zu regeln – wird dies nicht verbessern, wie die Erfahrungen zeigen. Der bessere Weg ist – davon bin ich überzeugt –, Anreize zu setzen, vonseiten des Staates zu unterstützen und nichts gesetzlich vorzuschreiben. Wir haben gesehen, dass gesetzliche Vorschriften in anderen Bereichen keine Verbesserung gebracht haben.

(Horst Arnold (SPD): Wie machen Sie es beim Richtergesetz?)

Sie haben auch die Betriebsräte angesprochen. Ich unterstreiche, dass ich selbstbewusste Betriebsräte erlebt habe, die selbst dafür gekämpft haben, bei Wahlen erfolgreich zu sein, und die Menschen begeistern. Auch hier setze ich darauf, dass unsere Vertreter in den Gewerkschaften und in den Betriebsräten selbst die Kraft haben, zu überzeugen und inhaltliche Akzente zu setzen.

Das unterscheidet uns im Ansatz: Wir wollen nicht alles auf den Staat, auf die Politik abwälzen, sondern haben Vertrauen in die Menschen. Das ist ein ganz großer Unterschied zwischen uns. Wir vertrauen den Menschen und den Betrieben, die schließlich die Steuermilliarden erwirtschaften, die wir Politiker gerne und gut ausgeben.

Deshalb bin ich davon überzeugt, dass die gesetzliche Regelung nicht der richtige Weg wäre, sondern das Vertrauen in die Menschen der richtige Weg ist, lieber Kollege Roos.

(Beifall bei der CSU – Horst Arnold (SPD): Warum haben Sie dann eine Pflichtfortbildung für Richter?)

Bitte keine Dialoge! – Sind Sie fertig? – Gut. Vielen Dank. – Als Nächster kommt Herr Dr. Herz ans Rednerpult, bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Gerhard Hopp, wir haben heute in diesem Hause schon mehrere Wahlkampfauftritte erleben dürfen. Ich könnte jetzt kontern und in diesem Stil weitermachen. Aber das möchte ich nicht. Ich will nur betonen: Unser Abstimmungsverhalten – wir haben drei unterschiedliche Voten abgegeben – müssen Sie schon uns überlassen. Mir wurde mitgeteilt: Wir hatten Zustimmung und Enthaltung. – Dies aber nur nebenbei. Das sollten Sie schon unserer Fraktion überlassen.

Sie haben uns heute schon einiges vorgeworfen, das wir besser unkommentiert lassen. Ich glaube, das ist auch besser.

(Zuruf des Abgeordneten Erwin Huber (CSU))

Herr Kollege Huber, heute werfen Sie uns bei der Straßenausbaubeitragssatzung minutenlang etwas vor und sagen dann, Sie übernehmen es doch. Das müssen Sie mir einmal erklären.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Aber jetzt zum Thema. Zunächst zwei Vorbemerkungen: Wenn 16 Bundesländer ein Bildungsfreistellungsgesetz befürworten und zwei nicht, nämlich Sachsen und Bayern, dann sollte man das nicht allein mit dem Begriff "Freistaat" erklären, sondern da sollte schon mehr dahinterstecken. Freiheit ist im Bildungssystem heutzutage so zu verstehen: Wir werden den Rohstoff Bildung brauchen, und wir werden ihn in Zukunft stützen müssen, und zwar besser und stärker denn je. Das sollte wohl jedem hier im Hause klar sein. Man kann natürlich verschiedener Meinung sein, wie wir zu diesem Ziel kommen. Ich darf das der SPD insofern

anrechnen, als Sie dieses Thema schon vor über zehn Jahren aufgenommen haben.