Protocol of the Session on February 22, 2018

für die Demokratie vermitteln. Das wäre der einfachste Weg. Die Leute sollen die Möglichkeit erhalten, sich mit gemeindlichen Problemen zu beschäftigen und durch die Wahl mitzuwirken.

In einem weiteren Änderungsantrag der SPD wird die Abschaffung der Möglichkeit der Verdoppelung der Bewerberzahl in Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern gefordert. Diesem Antrag werden wir nicht zustimmen. Wir, die FREIEN WÄHLER, sind der Meinung, dass dies in kleinen Kommunen von bis zu 3.000 Einwohnern dennoch ein Vorteil ist.

Wir, die FREIEN WÄHLER, kämpfen schon seit Langem für die Aufhebung der Altersbeschränkung für Bürgermeister. Ich kann keinem Bürger erklären, warum es beim Landtags- oder beim Bundestagsabgeordneten, beim Bundeskanzler oder auch beim Ministerpräsidenten keine Altersbeschränkung gibt, und diese Personen noch mit 69 Jahren ins Amt gesetzt werden können. Dort gibt es keine Altersbeschränkung. Beim hauptamtlichen Bürgermeister gibt es eine Altersbeschränkung, weil er Beamter ist. Diese Erklärung ist jedoch zu einfach. Über diese Hürde sollten wir schon längst gesprungen sein.

Meine Damen und Herren, ich muss zum Schluss kommen, weil meine Redezeit nicht mehr ausreicht. Hinsichtlich des Sitzzuteilungssystems haben wir einen eigenen Antrag eingebracht. Bei der Besetzung der Ausschüsse soll nicht nach den Stimmen, die die einzelnen Fraktionen im jeweiligen Gremium wie Kreistag oder Gemeinderat erreicht haben, verteilt werden. Es soll nach den Wählerstimmen verteilt werden. Das ergäbe ein gerechteres Bild. Dieser Vorschlag sollte aufgenommen werden.

Wegen der vorhin erwähnten vier Punkte werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege Hanisch. – Die nächste Wortmeldung kommt vom Kollegen Mistol. Bitte schön, Herr Mistol.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der spanische Philosoph und Soziologe José Ortega y Gasset hat gesagt:

Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie auch immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab: vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.

Was eigentlich zur Routine gehört – dem Landtag nach jeder Kommunalwahl einen Erfahrungsbericht

vorzulegen, der als Grundlage für mögliche Änderungen bzw. Anpassungen im Wahlrecht dient –, hat sich wegen einer solchen geringfügigen technischen Einzelheit zu einer handfesten Debatte im Landtag entwickelt: Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU, wollten still und heimlich das Kommunalwahlrecht zu Ihren Gunsten ändern.

(Dr. Florian Herrmann (CSU): Das ist einfach falsch!)

Ich möchte darauf hinweisen, dass das wirklich eine Nacht-und-Nebel-Aktion war. Der Änderungsantrag der CSU kam plötzlich am Vorabend der eigentlich geplanten Ausschussberatung als Tischvorlage auf die Tagesordnung. Es ist schon bemerkenswert, dass eine derart wichtige Sache so spät, still und heimlich eingereicht worden ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen, ein Sitzzuteilungsverfahren ist, wie wir alle gelernt haben, nicht nur aus mathematischer Sicht alles andere als trivial. Die politische Wirkung Ihres Antrags, wieder zum Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt zurückzukehren, war groß; er hat auf kommunaler Ebene sehr hohe Wellen geschlagen. Beim Widerstand gegen diese Änderung hatten wir eine Vielzahl bayerischer Kommunen an unserer Seite. Viele Gemeinderäte, Stadträte, Kreistage und Bezirkstage haben sich mit klaren Beschlüssen, teilweise mit Zustimmung von CSU-Räten, gegen die Rückkehr zum Zählverfahren nach d'Hondt ausgesprochen. Teilweise wurden diese Resolutionen als Petitionen in den Landtag eingebracht. Beispielhaft sind die Beschlüsse aus den Städten Landshut und Regensburg, den Kreistagen in Ansbach und Schweinfurt sowie dem Bezirkstag Unterfranken, aber auch kleinerer Gemeinden wie Bernau am Chiemsee oder Feldkirchen-Westerham, die sich klar gegen diese CSU-Initiative positioniert haben.

Kolleginnen und Kollegen, die sehr aufschlussreiche Expertenanhörung, die im Herbst letzten Jahres stattgefunden hat, war ein Vorschlag der GRÜNEN. Sie werden sich noch daran erinnern. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, mit dieser Anhörung haben wir Ihnen Zeit verschafft, Ihre internen Querelen mit Noch-Ministerpräsident Seehofer beizulegen. Der Tag der Anhörung war jedoch vor allem ein guter Tag für die Demokratie in Bayern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nach der vernichtenden Kritik der Sachverständigen an d'Hondt war klar, dass wir keine Rückkehr zu einem Zählverfahren brauchen, das zulasten der Pluralität geht, sondern ein Verfahren, das den Willen der

Wählerinnen und Wähler bestmöglich abbildet. Schlussendlich haben sich alle Fraktionen auf das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers geeinigt. Dieses Verfahren wird seit dem Jahr 2008 auch bei den Bundestagswahlen eingesetzt und ist laut Expertenmeinung das gerechteste. Kolleginnen und Kollegen, diese Einigkeit ist ein starkes Signal für die Demokratie.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Debatte über das Sitzzuteilungsverfahren soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch andere Vorschläge zur Verbesserung der Kommunalwahlgesetze intensiv diskutiert wurden. Zwar finden viele Vorschläge aus diesem Erfahrungsbericht Eingang in den Gesetzentwurf, einige sinnvolle Vorschläge wurden jedoch nicht berücksichtigt. Dazu gehört beispielsweise die Abschaffung der Möglichkeit zur Verdoppelung der Bewerberzahlen in Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern, was erheblich zur Vereinfachung und zur Verständlichkeit für die Wählerinnen und Wähler beitragen würde. Für uns ist die Abschaffung der Wählbarkeitshindernisse amtierender Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte nicht nachvollziehbar. Herr Kollege Scheuenstuhl hat bereits darauf hingewiesen. An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob es tatsächlich zur Stärkung des passiven Wahlrechts beiträgt, wenn die Wählerinnen und Wähler über die Ernsthaftigkeit einer Kandidatur selbst entscheiden. Meiner Meinung nach legitimiert man letztlich mit dieser Regelung nur Scheinkandidaturen.

In die gleiche Richtung geht der Vorschlag, den seit Jahren umstrittenen Tarnlisten Tür und Tor zu öffnen, sowie die Intention, durch eine Änderung der Vertretungsregelung die Geschäftsordnungsautonomie des Gemeinderats auszuhöhlen. Positiv hervorzuheben ist, dass Sie das Rederecht in der Bürgerversammlung gemäß Artikel 18 der Gemeindeordnung erweitern. Damit setzen Sie endlich eine langjährige grüne Forderung um, auch wenn diese Änderung in vielen Punkten noch immer deutlich hinter unseren Vorstellungen zur Stärkung der Mitwirkungsrechte auf kommunaler Ebene zurückbleibt.

Kolleginnen und Kollegen, zur Stärkung der Demokratie auf kommunaler Ebene hat die GRÜNEN-Fraktion eine lange Liste an Änderungsanträgen eingebracht. Dazu gehörten beispielsweise die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, ein gesetzlicher Freistellungsanspruch in allen Kommunalordnungen zur Stärkung des in der Verfassung garantierten Ehrenamts und auch die Erweiterung des passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Rege

lungen zur Transparenz, zur Barrierefreiheit und Förderung der Digitalisierung – um nur einige zu nennen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie sind uns bei keinem dieser Punkte entgegengekommen. Bei dem Gesetzentwurf der Staatsregierung werden wir uns deshalb aufgrund der genannten Vorbehalte letztendlich enthalten. Ich kann aber sagen: Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Die Debatte zum Sitzzuteilungsverfahren hat gezeigt, dass sich auch die CSU hin und wieder eines Besseren belehren lässt. Das war ein grüner Erfolg.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Mistol. – Nächster Redner ist Herr Kollege Adelt. Bitte schön, Herr Adelt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Gesetzesänderung sind bisher wahre Begeisterungsstürme, aber auch wahre Entrüstungsstürme ausgeblieben. Das ist dem Gesetz aber nicht angemessen; denn es ist von einer ganz erheblichen Bedeutung. Bei der Änderung des Gesetzes geht es um das Herzstück der Demokratie, um die Änderung der Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung. Wir alle wollen, dass mehr Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen, sich in der Gemeinde, im Landkreis und im Bezirk zu engagieren. Wir haben zum Gesetzentwurf eine Vielzahl von Änderungsanträgen eingebracht, um die Kommunalpolitik vor Ort zu stärken.

Wir wollen erstens die Mitwirkungsrechte und die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger vor Ort stärken. Zweitens wollen wir gerne mehr Transparenz, um die Informationsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger wie auch der Mandatsträger zu erweitern. Drittens wollen wir das kommunale Ehrenamt stärken. Dabei ist ein wichtiger Punkt der Bürgerentscheid. Mit unserem Änderungsantrag fordern wir, die Bindungswirkung des Bürgerentscheids auf zwei Jahre zu verlängern, damit in dieser Zeit nichts passieren kann. Falls eine Verwaltung versucht, einen Bürgerentscheid auszusetzen, fordern wir eine Klagemöglichkeit bei Nichterfüllung. Dem Willen des Bürgers soll mehr Kraft gegeben werden. Das halte ich für sehr sinnvoll. Ich muss jedoch feststellen, dass vonseiten der CSU keine Einsicht besteht – abgelehnt.

Ich komme zur Informationsfreiheitssatzung. Manche fürchten diese wie der Teufel das Weihwasser – eigentlich ohne Grund. In 80 Kommunen Bayerns, insbesondere in den großen Städten, gibt es diese Satz

ungen. Wir würden sie gerne im Gesetz verankern. Gerade in Zeiten, in denen Fake News zunehmend Fakten ersetzen und politische Institutionen an Glaubwürdigkeit einbüßen, ist es wichtig, ganz transparent zu arbeiten.

(Beifall bei der SPD)

Leider hat die CSU die Zeichen der Zeit nicht erkannt und diesen Änderungsantrag ebenso abgelehnt. Das Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht ist immer wieder ein Thema in Stadt- und Gemeinderäten. Wenn ein einzelner Stadt- oder Gemeinderat Einsicht in die Akten nehmen will, muss dies zunächst der Gemeinderat genehmigen. Normalerweise ist es möglich, dies im Rahmen eines Gesprächs mit dem Bürgermeister zu regeln. Oftmals sind Bürgermeister jedoch sehr stur und hartnäckig und gewähren dies nicht. Wir halten es für dringend notwendig, dass das Minderheitenrecht im Gesetz verankert wird – aber auch hier Ablehnung vonseiten der CSU. Ich darf das noch einmal in Erinnerung rufen.

Des Weiteren gibt es immer wieder Probleme beim Amt des Ersten Bürgermeisters im Zusammenhang mit der Einwohnerzahl. Wir glauben, dass bereits ab 3.000 Einwohnern ein hauptamtlicher Bürgermeister notwendig ist. Dass ein ehrenamtlicher Bürgermeister neben seinem Beruf 30 Stunden und noch mehr arbeitet, ist keine Seltenheit. Das kann nicht sein. Dabei geht es auch um die Versorgung des Bürgermeisters. Wir wollen die Grenze auf 3.000 Einwohner senken.

Ganz wichtig ist die gesetzliche Freistellung für das kommunale Ehrenamt und die Fortbildungsveranstaltungen. Zunehmend werden Sitzungen auf Vormittage und Nachmittage verlegt, weil dies verwaltungsfreundlicher ist. Für viele Kommunalpolitiker ist es jedoch nicht möglich, an diesen Sitzungen teilzunehmen. Sie sind vom Wohl und Wehe des Arbeitgebers abhängig. Sie müssten bitten und betteln, um an den Sitzungen teilnehmen zu dürfen. Für viele ist dies ein Ausschlusskriterium, sich in der Kommunalpolitik zu engagieren. Ihr Verzicht auf ein Engagement in der Kommunalpolitik liegt nicht daran, dass sie keine Zeit hätten, an den Sitzungen teilzunehmen.

Die Freistellung zur Fortbildung: Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Selbstverwaltungskolleg in Fürstenfeldbruck ist eine Schule für die Kommunalpolitik. Viele Stadträtinnen und Stadträte können allerdings nicht an ihren Veranstaltungen teilnehmen, weil sie nicht freigestellt werden – man versucht das dann, zum Beispiel auf die Ferien zu legen –, wobei aber nur ein gut gebildeter Stadt- oder Gemeinderat sein Amt "echt" ausüben kann. Wir fordern deshalb die gesetzliche Freistellung.

(Beifall bei der SPD)

Die GRÜNEN gehen davon aus, dass auch Nicht-EUBürger, die längere Zeit in einer Gemeinde leben, an Einwohnerversammlungen, an Bürgerversammlungen teilnehmen können. Bisher versagt das Gesetz das. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, was machen wir nach dem Brexit, wenn die Briten dann nichts mehr sagen dürfen, obwohl sie schon Jahrzehnte in der Gemeinde gelebt haben? – Ich halte das nicht für sehr gut; das passt nicht zusammen.

Zum Antrag der FREIEN WÄHLER zum Thema Sitzzuteilungsverfahren in den Ausschüssen: Auch hier wollen wir das Recht bei den Kommunen belassen, welches Verfahren sie wählen. Außerdem ist die Frage: Ab wann gilt das? Müssen die Ausschüsse neu besetzt werden? – Ich denke, das ist tatsächlich eine Hauptaufgabe der Gemeinden, und das soll sie auch bleiben.

(Beifall bei der SPD)

Von allen wurde die Vertretung des Bürgermeisters in den Ausschüssen angesprochen. Es ist nahezu absurd, einen Zweiten und Dritten Bürgermeister zu wählen, wenn der Erste Bürgermeister dann entscheidet, wer eine Sitzung leitet. Zur Gratulation bei Geburtstagen und zum Aussitzen und Repräsentieren bei Veranstaltungen sind die gewählten weiteren Bürgermeister gut; nicht hingegen zum Leiten von Ausschüssen oder – möglicherweise – von Stadtratssitzungen in Vertretung des Bürgermeisters. Was ist außerdem mit dem Landrat, der einen Unfall hatte? Wer soll in dessen Vertretung entscheiden, wer die Ausschüsse leitet?

Ich komme zum Schluss. Alle unsere Vorschläge wurden von der CSU-Fraktion abgelehnt. Das ist schade; denn früher oder später werden diese Änderungen unumgänglich sein. Hier siegt wieder einmal die parteipolitische Sturheit über den kommunalpolitischen Pragmatismus, und viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen in der Kommunalpolitik denken anders; davon können Sie sich eine Scheibe abschneiden. Ich sage Ihnen klipp und klar: Mehr Basis und weniger Kloster Banz würde Ihnen sehr guttun!

(Beifall bei der SPD – Zuruf von der CSU)

Den interfraktionellen Antrag zu Sainte-Laguë/Schepers begrüßen wir, sonst hätten wir ihn nicht gestellt. Nachdem aber über den gesamten abgestimmt wird, muss ich Ihnen mitteilen, dass wir dem Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht zustimmen werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit; jetzt ist es Zeit für Beifallsstürme.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Adelt. – Für die Staatsregierung erteile ich nun Staatsminister Herrmann das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetzentwurf setzt die Erfahrungen aus den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2014 um; er greift aber auch eine Reihe weiterer sinnvoller Überlegungen zum Kommunalrecht auf. Zum Abschluss dieser Debatte will ich auf einige wenige, aber wichtige Anliegen eingehen.

Ein Ziel unseres Gesetzentwurfes ist es, unnötige Wahlwiederholungen zu reduzieren, wie wir sie auch nach der letzten großen Kommunalwahl zu beobachten hatten. Dazu wird zunächst das Verbot der Beschränkung der Nachwahl abgeschafft. Bisher ist beispielsweise eine Kreistagswahl im gesamten Landkreis zu wiederholen, wenn ein Kandidat nach der Wahl zurücktritt oder die Wählbarkeit verliert, etwa weil er das Amt des Landrats angenommen hat und deshalb bei der Nachwahl nicht mehr auf der Liste stehen kann. Künftig wird es den Rechtsaufsichtsbehörden ermöglicht, die Umstände des Einzelfalls hinreichend zu würdigen und eine Nachwahl gegebenenfalls auf einen Stimmbezirk oder diejenigen Stimmbezirke zu beschränken, in denen konkret Wahlrechtsverstöße stattgefunden haben.

Zudem lassen sich durch die Abschaffung der Listennachfolge als Bezugspunkt einer Ungültigkeitserklärung unnötige Wahlwiederholungen vermeiden. Bisher ist eine Wahl auch dann für ungültig zu erklären, wenn durch einen Wahlrechtsverstoß nur eine unrichtige Listennachfolge möglich ist, die nicht berichtigt werden kann. Der Gesetzentwurf will nun die Ungültigkeitserklärung auf die Fälle beschränken, in denen sich die Verletzung der Wahlvorschriften unmittelbar auf die Mandatsverteilung auswirkt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der Expertenanhörung zum Sitzzuteilungsverfahren am 18. Oktober 2017 verständigten sich die Fraktionen darauf, das bisherige Verfahren nach Hare/Niemeyer durch das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers zu ersetzen. Ich denke, die Expertenanhörung hat gezeigt, dass dieses Verfahren die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen bestmöglich widerspiegelt. Es freut mich besonders, dass diese Änderung auf einen fraktionsübergreifenden Änderungsantrag zurückgeht und damit alle Fraktionen bei der sensiblen und komplexen Fragestellung der Sitzzuteilung an einem Strang gezogen haben. Das neue Verfahren wird, wenn der