Protocol of the Session on January 30, 2018

Daneben möchte ich darauf hinweisen, dass wir vonseiten des Bundes das Bildungs- und Teilhabepaket geschaffen haben. Wir müssen uns immer in Kommunikation und Kooperation mit dem Bund betrachten. Das Paket unterstützt die Familien sehr gut, insbesondere natürlich auch Alleinerziehende. Sie können sich die Funktionsweise von Müttern oder Vätern gerne einmal erklären lassen. Dieses Paket unterstützt bei Vereinsmitgliedschaften oder auch beim Schulbedarf. Hier wurde noch einmal nachgebessert, und man hat vor allem die bürokratischen Hürden abgebaut. Das war ebenfalls sehr wichtig.

Ich möchte auf den Unterhaltsvorschuss hinweisen. Kinder von alleinerziehenden Müttern haben auch einen Vater. Hier haben wir auf Bundesebene entsprechende Schritte eingeleitet. Die Qualifizierungsangebote für Alleinerziehende, die noch keine Ausbildung absolviert haben oder sich beruflich weiterentwickeln wollen, müssen vorangetrieben werden. Über die Jobcenter oder die Agenturen für Arbeit passiert momentan sehr viel Gutes. Hier werden die Zeitfenster für die Seminarangebote auf den Tagesablauf einer Mutter mit kleinen Kindern abgestimmt. Zum Teil wird sogar Kinderbetreuung vor Ort angeboten. Es geschieht also viel Gutes.

In der Generation junger Frauen sind weitaus weniger lange Unterbrechungen in der Berufstätigkeit zu erwarten. Dies war auch in der vorherigen Generation bei vielen Frauen der Fall. Schauen Sie sich die Lebensläufe der Frauen von 50 Jahren an. Immer mehr haben eine fast durchgängige Berufsbiografie. In der nächsten Generation wird sich das noch einmal wandeln und weiter verbessern.

(Thomas Gehring (GRÜNE): Das ist eine TeilzeitBiografie! – Katharina Schulze (GRÜNE): Altersarmut!)

Die Teilzeit-Biografie ist ein Thema, da haben Sie recht. Aber auch hier gibt es mittlerweile mehr weibliche Vorbilder. Es gibt bessere Rahmenbedingungen, als sie unsere Mütter hatten.

Zum Schluss noch ein Wort und ein Dankeschön an die vielen Träger in unserer Gesellschaft, die Alleinerziehenden-Gruppen anbieten. Dort können sich Alleinerziehende austauschen, und es werden Qualifizierungsmaßnahmen angeboten. Dort gibt es auch eine Rechtswegeberatung. Das ist ganz wichtig. Dort unterstützt man sich in der jeweiligen Lebenslage und hält zusammen.

Bitte verwenden Sie nicht immer die Zahlen des Bundes. Bayern steht grundsätzlich doch besser da, auch wenn Ihnen das wehtut. Inzwischen haben unsere benachteiligten Kinder mehr schulische und berufliche Chancen. Sie kennen die Schulabbrecherquoten. In Bayern liegt die Zahl der Schulabbrecher weiter unter der Zahl des Bundes. Wir können den Kindern von Alleinerziehenden weitaus bessere Ausbildungs- und Berufschancen als in anderen Bundesländern anbieten. Deshalb bitte ich Sie, einen Gang zurückzuschalten. Schauen Sie doch einmal auf das, was wir schon erreicht haben.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Kollegin. – Jetzt hat Frau Kollegin Claudia Stamm für zwei Minuten das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute vieles gehört, was in der Analyse richtig ist. Zum Beispiel haben wir gehört, dass Frauenarmut mit Kinderarmut zusammenhängt. Ja, es stimmt, Bayern geht es relativ gut, Kollege Huber, aber genau aus dem Grund muss es Sie doch reißen. Sie kennen die Zahlen auch. Sie wissen, dass Bayern auch hier nicht homogen ist. In Bayern gibt es Regionen, beispielsweise Schweinfurt, in denen das Kinderarmutsrisiko bei über 20 % liegt. Das muss ein Ansporn für alle hier im Haus sein. Das Kinderarmutsrisiko steigt übrigens. Es liegt bei über 20 % im reichen Land Bayern. Wir müssen endlich wirklich etwas gegen Kinderarmut tun.

Ja, es braucht eine Menge an Maßnahmen. Das reicht von der Kinderbetreuung bis zum bezahlbaren Wohnraum. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, ich finde schon, dass Sie sich irgendwann einmal für Ihr Konzept entscheiden müssen. Was ist jetzt Ihr Konzept, um wirklich etwas dagegen zu tun? Welches Konzept wollen Sie denn forcieren?

Wir haben gemerkt, dass eine Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro nichts nutzt. Die Kinderarmut in Deutschland ist gewachsen. Sagen Sie endlich, was Sie wollen! Forcieren Sie das! Sie haben ja auch mal nebenbei und mal hier und da eine Kindergrundsicherung gefordert. Eine Kindergrundsicherung wäre eine Reform. Sie wäre eine Reform, die man vielleicht endlich mutig nennen könnte. Die Kindergrundsicherung würde alle Maßnahmen, die es gibt, alle Transferleistungen, zusammenfassen. Darin wären dann das Wohngeld und das Kindergeld enthalten. Somit müsste kein Kind mehr mit einem ALG-II-Stempel im Fußballverein sein, weil sich seine Mutter, alleinerziehend oder nicht, die Mitgliedschaft leisten könnte.

Frau Kollegin Schulze, es ist richtig, wie in Ihrer Analyse dargestellt, dass Alleinerziehende steuerlich benachteiligt sind. Aber dann nennen Sie doch auch ein Konzept! Dann sagen Sie doch, was helfen würde. Nennen Sie Ross und Reiter!

Das Ehegattensplitting müsste abgeschafft werden. Das ist das Einzige, was hilft.

(Katharina Schulze (GRÜNE): Das muss man doch auf Bundesebene machen!)

Dann würde tatsächlich mehr beim Kind ankommen. Eine Kindergrundsicherung ist das Einzige, was hilft. Das wünsche ich mir endlich. Haben Sie Mut zu dieser Reform. Zeigen Sie Mut im Hohen Haus! Gerne können wir daran politisch gemeinsam arbeiten. Im vorpolitischen Raum gibt es genügend Verbände, die das bereits betreiben und wollen. Forcieren Sie das endlich! Machen Sie es dem Kind und den Alleinerziehenden zuliebe!

Danke schön, Frau Kollegin. – Jetzt hat Herr Staatssekretär Hintersberger das Wort. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, alleinerziehende Familien haben wirklich tagtäglich große Herausforderungen zu meistern. Die Familien- und Erwerbsaufgaben lasten eben nur auf zwei Schultern. Daher gebühren allen alleinerziehenden Müttern und Vätern großer Respekt und große Anerkennung. Sie werden den Familien- und Erziehungsaufgaben mit großem Verantwortungsbewusstsein gerecht. Dies ist auch eine wichtige Botschaft, die aus dieser Aktuellen Stunde, aus diesem Hohen Haus, an die betroffenen Alleinerziehenden gehen soll, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Auch möchte ich allen Großfamilien einen herzlichen Dank sagen, die – ich sage das ganz bewusst – von verschiedenen Seiten Alleinerziehenden große Unterstützung angedeihen lassen. Auch dies macht unsere Gesellschaft aus, auch dies ist Großfamilie, die unsere Gesellschaft bildet.

(Beifall bei der CSU)

Die bayerische Familienpolitik hat diese Lebenswirklichkeit auf dem Schirm und trägt diesen anspruchsvollen Lebensrealitäten auch Rechnung. Liebe Frau Kollegin Rauscher, hier wird nichts abgestraft.

(Doris Rauscher (SPD): So fühlt es sich aber an!)

Es ist ein unmöglicher Ausdruck, wenn Sie in diesem Zusammenhang vom Abstrafen der Alleinerziehenden reden. Das Gegenteil ist der Fall. Unsere bayerische Familienpolitik beruht auf drei Schwerpunkten. Dies ist erstens – nach wie vor, immer aktualisiert – im Interesse der Planungssicherheit ein bedarfsgerechter Ausbau der Kinderbetreuung, der qualifizierten Kinderbetreuung. Zweitens ist dies ein flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungsangebot, ein Angebot für Eltern, für Alleinerziehende. Drittens sind dies ganz differenzierte, unterschiedlichste finanzielle Leistungen, vom Kindergeld über Kinderfreibeträge und den Kinderzuschlag bis hin zu speziellen bayerischen finanziellen Leistungen für Familien, besonders auch für Alleinerziehende.

Gerade bei den unterstützenden finanziellen Leistungen haben wir uns in Bayern für Familien starkgemacht und ganz besonders auch Alleinerziehende in den Fokus genommen. Ich nenne hier zum Beispiel nach dem Elterngeld das bayerische Landeserziehungsgeld. Damit wir mehr Alleinerziehende unterstützen können, haben wir die Einkommensgrenzen für alleinerziehende Väter und Mütter mit einem Kind ab Januar 2017 von 22.000 Euro auf 31.000 Euro erhöht. Das haben wir ganz konkret getan und nicht gesagt: Wir müssen, wir brauchen! – Wir machen es!

(Beifall bei der CSU)

Für jedes weitere Kind wird die Grenze noch einmal erhöht, und zwar von 3.410 Euro auf 4.400 Euro.

Liebe Frau Kollegin Stamm – sie ist gar nicht mehr da –, von Kindergrundsicherung halte ich überhaupt nichts, weil sie den Kern der Beziehung zwischen Eltern und Kindern nicht nur nicht berücksichtigt, nicht nur nicht fördert, sondern einem Auseinanderdividieren geradezu Vorschub leistet.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))

Wie Sie wissen, sind wir bei den Koalitionsverhandlungen im Begriff, das Kindergeld für alle Familien, die verantwortlich Kinder erziehen, deutlich anzuheben.

Ich denke, es war auch und ganz besonders für Alleinerziehende ein Meilenstein, dass der Unterhaltsvorschuss nun für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann. Dies ist auch ein wichtiger Mosaikstein, ja ein Eckstein für die Planungssicherheit der alleinerziehenden Väter und Mütter, um zu wissen, wie es am Ende des Monats oder im nächsten Monat weitergeht. Dies sind ganz konkrete lebenswirkliche, unterstützende Maßnahmen für diese Zielgruppe, die uns sehr am Herzen liegt.

Seit Juli 2017 entfällt außerdem die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten. Ich darf auch unterstreichen, was bereits gesagt worden ist: Der Freistaat trägt hier 60 % der Kosten dieser Verbesserungen.

Auch der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde – nicht als Wahlkampfpaket, sondern bereits 2015 – deutlich erhöht und nach Kindern gestaffelt. Was heißt "deutlich erhöht"? Auch hierzu die konkreten Zahlen: Es erfolgte eine Erhöhung von 1.308 Euro auf 1.908 Euro. Das ist immerhin eine Erhöhung um 600 Euro. Ab dem zweiten Kind wird jeweils nochmals um 240 Euro erhöht.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, auf Bundesebene treten wir nicht nur dafür ein, sondern kämpfen massiv für weitere Verbesserungen gerade beim Kinderzuschlag oder bei steuerlichen Leistungen. Damit wollen wir alleinerziehende Mütter und alleinerziehende Vätern im Niedriglohnbereich besonders unterstützen und stärken.

Eine finanzielle Unterstützung ist das eine und ist wichtig, ist aber nicht alles. Die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist genannt worden. Das ist völlig richtig. Eine familienfreundlichere Arbeitswelt zu gestalten, muss unser Auftrag sein. Für Alleinerziehende ist dies eine unabdingbare Notwendigkeit. Was machen wir dafür? – Auch kein Wahlkampfpaket, sondern bereits das 4. Sonderinvestitionsprogramm, um genau diese Planungssicherheit für qualifizierte Kinderbetreuung weiterhin zu gewährleisten. Das 4. Sonderinvestitionsprogramm – Herr Kollege Vogel hat es gesagt, ich kann es nur unterstreichen – bedeutet 85 % der Investitionskosten für die Kommunen, für die Träger. Meine Damen und Herren, wenn dies keine Vorlage ist, dann weiß ich nicht, in welcher Größenordnung wir die finanzielle Grundlage für eine planungssichere Betreuung noch ansetzen sollen. In dieser Größenordnung ist das in ganz Deutschland einmalig.

Auch das, was zur weiteren engagierten Entwicklung des Erzieherberufs gesagt wurde, ist richtig. Hier kann man nicht genug machen. Was wurde auf den Weg gebracht? Was wird umgesetzt? – In den letzten zehn Jahren wurde von 39 Fachakademien auf heute 59 aufgestockt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da kann man sich doch nicht hinstellen und sagen, es werde nichts gemacht! Das ist doch nicht seriös!

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Auch das, was zum finanziellen, attraktiven Schub gesagt wurde, ist richtig. Es ist richtig, dass hier vor allem die Tarifpartner, die Tarifparteien, gefordert sind. Dennoch geht der Freistaat hier voran. Meine Ministerin hat dies im letzten Jahr durch zweimalige Darstellung deutlich gemacht. OptiPrax ist in diesem Zusammenhang zu nennen. Was ist dies? Das ist eine verkürzte Ausbildung, die im Schnitt mit 900 Euro monatlich vergütet wird. Wir gehen mit diesem Modell OptiPrax nicht nur theoretisch, sondern ganz konkret voran und wünschen uns, dass die Tarifparteien nachziehen.

Die Verzahnung von Schule und Jugendhilfe, die weitere Entwicklung, auch was den Ausbau der Horte im Ganztagsbetreuungsbereich der Grundschüler anbelangt, ist ein weiterer wichtiger Aspekt.

Lassen Sie mich noch kurz den Gesichtspunkt der Betreuungsnetze nennen. Er wurde vollkommen zu Recht mehrfach angesprochen. Alleinerziehende Väter und alleinerziehende Mütter fühlen sich oft alleine, sie sind oft alleine. Daher muss es unser Ansatz sein, neben weiteren gesellschaftlichen Kräften wie den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden und den Kommunen diese Impulse zu geben. Was meine ich damit konkret? – Wir bilden Netzwerke. Mittlerweile haben wir 135 Familienstützpunkte vor Ort. In aller Regel sind diese Familienstützpunkte an Kindertageseinrichtungen angedockt. Jeder, der in seiner Kommune einen solchen Familienstützpunkt hat, sieht, welchen Segen diese niederschwelligen Angebote gerade auch für alleinerziehende Väter und Mütter darstellen. Lassen Sie uns diese Angebote engagiert zusammen mit den Kommunen und den Trägern der Kindertagesstätten weiter ausbauen.

Das Gleiche gilt für über 180 Erziehungsberatungsstellen, die wir massiv unterstützen, oder die 124 Ehe- und Familienberatungsstellen der beiden großen christlichen Kirchen und der Wohlfahrtsverbände, wo wir unsere Mittel, Ihr Steuergeld, mit einfließen lassen.

Alleinerziehende Eltern müssen uns ein wichtiges Anliegen sein. Wir haben dieses Anliegen nicht nur fest im Blick, wir haben es nicht nur auf dem Schirm, son

dern wir setzen alles daran, bestmöglich unsere alleinerziehenden Familien in ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen, sie anzuerkennen und ihnen großen Respekt zu zollen. Dafür lassen Sie uns gemeinsam alles Weitere tun und kämpfen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 2 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Feiertagsgesetzes Festlegung des 8. November 2018 als einmaliger gesetzlicher Feiertag in Bayern anlässlich der 100. Wiederkehr des Datums der Ausrufung des Freistaates Bayern am 8. November 1918 (Drs. 17/20325) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit beträgt die Redezeit für die SPD-Fraktion elf Minuten. Ich eröffne die Aussprache, möchte aber gleich darauf hinweisen, dass die Uhr im Moment hängt. Das Landtagsamt stoppt deshalb die Redezeit mit. – Als Erstem erteile ich dem Kollegen Rinderspacher das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! 2018 feiern wir ein großes Jubiläum, auf das wir alle stolz sind, unabhängig davon, wo wir uns weltanschaulich verorten. Wir feiern 100 Jahre Freistaat Bayern. Der 8. November 1918 legte mit der Ausrufung des Freistaates den Grundstein für die Entwicklung Bayerns hin zu einer demokratischen, offenen und modernen Gesellschaft. Das ist ein stolzes Jubiläum. Wir, die SPD-Fraktion, schlagen deshalb vor, dass Bayern den 8. November 2018 als Tag des 100. Geburtstags unserer Demokratie als gesetzlichen Feiertag festlegt.

(Beifall bei der SPD)

Ein gesetzlicher Feiertag wird diese überragende historische Wegmarke im öffentlichen Bewusstsein stärker verankern, als es jeder noch so würdige Staatsakt zu erreichen vermag. Wir wollen, dass alle 13 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Bayern an den Demokratiefeierlichkeiten aktiv teilhaben können, und nicht nur einige wenige Hundert Gäste im Münchner Nationaltheater auf Einladung des Bayerischen Ministerpräsidenten. Ein gesetzlicher Feiertag ist hierzu der richtige Weg.