Wie sich die Kolleginnen und Kollegen hier ihre Meinung bilden, überlasse ich jedem Einzelnen. Wir sitzen selbstverständlich kontinuierlich mit den Wohnungsunternehmen und mit den Fachverbänden zusammen und sprechen über die Sorgen und Nöte. Ich denke auch deshalb: Wir sind auf einem guten Weg.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/19614 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, SPD, der FREIEN WÄHLER und Herr Kollege Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordnete Claudia Stamm (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Doris Rauscher, Ilona Deckwerth u. a. und Fraktion (SPD) Teilzeitfalle schnellstmöglich bekämpfen - gesetzliches Rückkehrrecht in Vollzeitbeschäftigung verankern! (Drs. 17/19615)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Verena Osgyan u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rentenlücken durch Teilzeitfalle am Arbeitsplatz bekämpfen - befristete Teilzeitregelung gesetzlich festschreiben (Drs. 17/19636)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Ingrid Heckner, Joachim Unterländer u. a. und Fraktion (CSU) Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit mit Augenmaß und Blick auf die betriebliche Realität (Drs. 17/19637)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Ich darf Frau Kollegin Rauscher für die SPD-Fraktion das Wort erteilen. – Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich zum Beispiel wegen Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, wollen wir sicherstellen, dass sie wieder zu ihrer früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Dazu werden wir das Teilzeitrecht weiterentwickeln und einen Anspruch auf befristete Teilzeit schaffen, das sogenannte Rückkehrrecht. Für bestehende Teilzeitarbeitsverhältnisse werden wir die Darlegungslast im Teilzeit- und Befristungsgesetz auf den Arbeitgeber übertragen. Bestehende Nachteile für Teilzeitbeschäftigte wollen wir beseitigen. Das ist eine Vereinbarung im vergangenen Koalitionsvertrag, für deren Umsetzung vier Jahre zu kurz waren. Das ist für uns ein Grund mehr, dieses Thema heute noch einmal aufzugreifen; denn an Aktualität hat es in der Zwischenzeit natürlich nicht verloren, ganz im Gegenteil.
Wir wollen gute Arbeit, und wir wollen soziale Sicherheit weiter voranbringen. In der Teilzeitfalle zu landen, ist noch immer vor allem ein Frauenproblem. Das Hineinrutschen in diese Falle ist weniger ein Problem als das Herauskommen. Dem müssen wir dringend entgegenwirken.
Bayernweit sind laut Sozialbericht der Staatsregierung 34,5 % der Frauen, aber nur 5,8 % der Männer in Teilzeit beschäftigt. Die Tendenz ist seit Jahren steigend. Besonders betroffen sind, wie erwähnt, Mütter, vor allem Mütter von minderjährigen Kindern. 76,4 % von ihnen arbeiten in Teilzeit. Der Anteil der Mütter, die nur in Teilzeitbeschäftigung arbeiten, ist umso größer, je mehr Kinder eine Mutter hat. Bei ihnen liegt der Anteil sogar bei 84 %.
Die Folgen von Teilzeitbeschäftigung, egal ob diese gewollt oder ungewollt ist, sind uns allen längst bekannt: Der Betrag auf dem Lohnzettel ist gering, die finanziellen Spielräume werden kleiner, der finanzielle Puffer Monat für Monat ist ebenfalls gering, und kleinere Anschaffungen, zum Beispiel einer neuen Waschmaschine, werden oftmals zu einer großen Herausforderung. Es gibt auch große Auswirkungen bis zur Rentensituation. Das Rentenkonto wird schmäler,
und da sind wir wieder an dem Punkt, an dem man in die Altersarmut rutscht. Aufgrund der Teilzeitverträge wird die Altersarmut einfach größer. Das Risiko wird größer und nicht kleiner.
Das sind alles gute Gründe, um einerseits die Teilzeitbeschäftigung zu ermöglichen, zum anderen aber auch dafür zu sorgen, dass man nicht dauerhaft in der Falle von 20, 25 oder vielleicht 30 Stunden verharren muss. Gerade berufstätige Eltern sind unzufrieden. Das finde ich interessant: Zwei Drittel von ihnen geben an, dass sie ungewollt in Teilzeit arbeiten. Fast ein Fünftel würde gerne länger arbeiten, einige von ihnen sogar deutlich länger.
Aber auch Beschäftigte ohne Kinder landen viel zu oft in der Teilzeitsituation. Sie reduzieren ihre Arbeitszeit, um sich nicht nur um Kinder, sondern auch um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Das ist ein großes Thema. Wenn der Partner oder die Eltern schwer erkranken, arbeitet man in dieser Lebensphase gern in Teilzeit. Genau das wünschen und fordern wir alle uns immer, dass die Pflegebedürftigen von ihren Angehörigen gepflegt werden. Bayernweit werden auch zwei Drittel aller Pflegebedürftigen zum Glück von ihren Angehörigen gepflegt. Diese bleiben aber dann oftmals wieder in der Teilzeitfalle hängen.
Genau bei diesem Wunsch, der nicht nur ein Wunsch der SPD-Landtagsfraktion ist, sondern auch einen Wunsch von vielen Betroffenen darstellt, möchten wir ansetzen. Wir stellen fest, dass oftmals auch andere Rahmenbedingungen schuld oder mitschuld daran sind, dass Männer und Frauen nicht in die Vollzeit zurückgehen können, zum Beispiel fehlende Kitaplätze oder nach wie vor fehlende Hortplätze. Vielleicht möchte auch der Arbeitgeber keinen entsprechenden Arbeitsplatz offerieren.
Wir müssen einfach feststellen, dass fehlende Rahmenbedingungen bis zu dem Umstand, dass Arbeitgeber schlichtweg nicht bereit sind, Teilzeitbeschäftigte wieder in Vollzeit zu nehmen, unglaubliche Hürden darstellen. Es sind Hürden und Hürden zu überwinden, um aus der Teilzeit herauszukommen. Oftmals fehlt es natürlich auch am Durchsetzungsvermögen der einzelnen Arbeitnehmerin oder des einzelnen Arbeitnehmers.
Weil die Dinge so sind, wie sie sind, möchten wir eine aktuelle Regelung bekräftigen, die, wie bereits skizziert, das Problem reduziert und es den Arbeitnehmern nicht unnötig schwer macht mit all den negativen Folgen, die ich bereits aufgezählt habe.
Gestern haben wir hier in der Plenardebatte über Kinderarmut gesprochen und festgestellt, dass Kinderarmut immer automatisch mit einer Armut der Eltern
verbunden ist. Gerade deshalb muss man sich die Frage stellen, ob wir nicht endlich wirksame Maßnahmen ergreifen wollen, um aus dem Teufelskreis der Reduzierung der Arbeitszeit für Kinder oder Pflegebedürftige – das sind einfach die beiden Hauptgründe – herauszukommen. Die Folge sind Lohneinbußen. Dann landet man in der Teilzeitfalle, und das Ganze führt zu Altersarmut. Wollen wir nicht den Familien und den Betroffenen – in erster Linie Frauen, aber auch Männern – zu einem dauerhaft guten Einkommen, mit dem sie gut über die Runden kommen, und einem Rückkehrrecht auf Vollzeit verhelfen? Wollen wir nicht endlich allen die Möglichkeit einer gewissen Flexibilität im Arbeitsleben eröffnen, die sich Familien wünschen und die auch ihrer Lebenssituation entspricht, vor allem dann, wenn es Kinder oder pflegebedürftige Angehörige gibt?
Heute hätten wir eine gute Möglichkeit, die bereits im Koalitionsvertrag gemeinsam formulierten Forderungen auf bayerischer Ebene zu bekräftigen. Es wäre uns ein Anliegen, dass die Mehrheitsfraktion heute einen Beleg dafür abliefert, dass die Vereinbarungen, die getroffen wurden, verlässlich sind, dass sie nach wie vor für gute Arbeit und gutes soziales Auskommen steht, dass sie diese Forderung heute aktualisiert und dann, egal mit wem auch immer auf Bundesebene regierend, zu dieser Vereinbarung weiterhin steht und diese verlässlich in Verhandlungen einbringt bzw. bei Verhandlungen diese Forderungen nicht zurückweist. Das wäre uns ganz wesentlich.
Das Rückkehrrecht für Eltern wäre ein erster wesentlicher Schritt. Es geht da, um das noch einmal zu verdeutlichen, ganz konkret um das große Thema Armut, das wir hier im Hohen Haus schon rauf und runter diskutiert haben. Es geht uns darum, die Familien zu stärken. Die Lebenswelt der Familien – das ist auch ganz wesentlich – muss sich nicht nur der Lebenswelt und den Erfordernissen der Unternehmen anpassen. Ich denke, wir sind uns gleichermaßen darin einig, dass sich auch Unternehmen den Lebenswelten und den Bedarfen von Familien anpassen müssen. Dazu gehört nun einmal die phasenweise Reduzierung der Arbeitszeit, und dazu gehört auch, die Sicherheit zu bekommen, am Ende wieder in Vollzeit zurückkehren zu können.
Zu unserem Antrag wurden zwei weitere Dringlichkeitsanträge nachgezogen. Dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion stimmen wir zu. Beim Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion ist es spannend, wie Sie eine Formulierung, die inhaltlich eigentlich einen Nicht-Antrag darstellt, als nachgezogenen Dringlichkeitsantrag einbringen. In unserem Antrag ging es um das Rückkehrrecht in Vollzeit. Das ist quasi die Essenz des Antrags. Ihren Antrag würde ich, wenn wir in der Schule
wären, als Themaverfehlung bezeichnen; denn Sie stellen eigentlich überhaupt keine Forderung und lassen das Rückkehrrecht ganz einfach aus Ihrem Antrag heraus. Sie formulieren zwar die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, benennen aber nicht das Recht der Rückkehr auf die ursprüngliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers. Weil Sie uns das in Ihrem Antrag einfach viel zu ungenau präsentieren, können wir auf Ihren Antrag nur mit Enthaltung reagieren. Vielleicht können Sie in Ihrem Beitrag etwas konkreter darstellen, was Sie denn unter einer Weiterentwicklung des Teilzeitrechts konkret verstehen. Ein Recht auf Teilzeit haben wir jetzt schon; Sie haben in Ihrem Antrag im Grunde nur eine Bestandsanalyse formuliert. Er beinhaltet aber keine wirklich große Errungenschaft in dem Sinne, wie wir uns das vorstellen.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Der Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit ist längst überfällig. In der letzten Bundesregierung scheiterte dieses Gesetzesvorhaben letztendlich nur daran, dass sich die Regierungsparteien nicht darauf einigen konnten, ab welcher betrieblichen Mitarbeiterzahl das Gesetz gelten sollte. Aber dass ein massiver Änderungsbedarf besteht, dass die Gesellschaft sich gewandelt hat und dass wir als Gesetzgeber endlich handeln müssen, ist doch inzwischen allen klar. Sogar die CSU hat heute einen Antrag vorgelegt, aber leider wieder nur einen klitzekleinen, kurzen und immer noch sehr unkonkreten Wischi-waschiAntrag. Aber immerhin.
Liebe Kollegen von der CSU, bekennen Sie sich doch endlich einmal deutlich dazu, dass auch Sie verstehen, dass unfreiwillige Teilzeit der Vergangenheit angehören muss, und zwar in möglichst vielen und nicht in möglichst wenigen Betrieben. Natürlich gibt es in Einzelfällen dringende betriebliche Gründe, weshalb eine Rückkehr auf Vollzeit bzw. die frühere Stundenzahl nicht möglich ist. Aber das sind Einzelfälle und ist nicht die Regel. Erkennen Sie das bitte endlich an!
Die jetzige Regelung hat eine ganz klare Konsequenz: Armut im Alter. Sie trifft insbesondere Frauen. Wer weniger arbeiten darf, als er möchte, hat nicht nur weniger Einkommen, solange er oder sie arbeitet, sondern hat auch danach im Rentenalter eine geringere Rente. Konkret liegen die durchschnittlichen Rentenansprüche von Männern bei 1.037 Euro, von Frauen bei 645 Euro. Das heißt, Männer erhalten
durchschnittlich 60 % mehr Rente als Frauen. Viele Frauen können von ihrer Rente nicht leben; denn gerade jene, die fast ihr ganzes Leben lang Teilzeit gearbeitet haben, bekommen ja noch weniger Rente.
Von der Teilzeit zur Vollzeit zurückkehren zu können, ist nicht nur für die Rente wichtig, sondern auch für die aktuelle Arbeitssituation. Der Wunsch nach vorübergehender Teilzeit, nach Auszeiten, nach Familienzeiten, nach Fortbildungszeiten, steigt. Solange Teilzeit aber mit einem Karriereknick gleichgesetzt wird, trauen sich viele – vor allem Männer – nicht, Teilzeit zu nehmen. Jene Männer, die Elternzeit genommen haben, äußern verstärkt den Wunsch, befristet in Teilzeit zu arbeiten – aber eben nur befristet.
Solange Sie, liebe Kollegen von der CSU, die befristete Teilzeit und die Rückkehr auf Vollzeit blockieren, zementieren Sie vergangene Verhältnisse und verschlafen und blockieren eine Entwicklung hin zu einer zukunftsfähigen Arbeitswelt und einer wirklich zukunftsgerichteten Familienpolitik.
Das wäre eine Familienpolitik, die beiden nutzt, Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die die Motivation erhöht und die Zeit für Familie, Privatleben, Gesundheit oder lebenslanges berufsbegleitendes Lernen schafft.
Die Zahl der in Teilzeit Arbeitenden stieg in den letzten Jahren massiv an, von 8 auf 15 Millionen. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten ist seit 1996 aber nur leicht gesunken, von 26 auf 24 Millionen. Anders ausgedrückt: Männer bleiben in Vollzeit, Frauen bleiben in Teilzeit gefangen. Das ist nicht der Weg der Zukunft.
Gerade jetzt, in einer Zeit, in der überall Arbeitskräfte gesucht werden, geben viele Frauen an, unfreiwillig in Teilzeit zu sein bzw. mehr Stunden arbeiten zu wollen, als ihr Arbeitgeber bereit ist, ihnen zu übertragen. Genau dann doch hilft das Rückkehrrecht auf Vollzeit bzw. auf eine höhere Stundenzahl, Arbeit neu zu verteilen, Arbeit umzuorganisieren, damit dem Wunsch nach flexiblen Arbeitszeiten Rechnung getragen werden kann.
So kann in Fort- und Weiterbildung investiert werden, betrieblich und überbetrieblich, um Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen das Wissen zu vermitteln, das notwendig ist, um zeitlich und inhaltlich flexibel am Arbeitsort zu arbeiten. Das ist anstrengend, aber genau das motiviert und schafft Bindung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es schafft auch Zeit und Wahlfreiheit für Frauen, für Männer, für Familien, für Fortbildung und Weiterbildung.
Deshalb: Gehen Sie das endlich konkret an, und gestalten Sie endlich eine zukünftige Arbeitswelt, und zwar für viele Beschäftigte, nicht nur für wenige.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich sieht die CSU Handlungsbedarf, auch beim Teilzeit- und Befristungsgesetz und insbesondere bei der Frage des Rückkehrrechts auf Vollzeit. Genau deshalb haben wir 2013 den Koalitionsvertrag mit unterschrieben. Genau deshalb hat auch die CSU-Staatsregierung ihre Zustimmung zur Umkehr der Beweislast gegeben.
Das heißt, alle Punkte, die angesprochen worden sind, werden von uns weitgehend mitgetragen. Deshalb verstehe ich nicht, dass Sie sagen, Frau Celina, wir würden uns einer Modernisierung entgegenstellen. Selbstverständlich stehen wir zum Koalitionsvertrag und zu der Vereinbarung, wie sie getroffen worden ist.
Es geht um die Art der Umsetzung. Dem Antrag der SPD könnte man zustimmen, jedoch fehlt uns ein ganz wesentlicher Punkt. Einerseits gibt es die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die – vollkommen nachvollziehbar; das sehen auch wir – ein Interesse daran haben, teilweise Teilzeit zu arbeiten, weil sie sich vielleicht um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern und daher für ein Jahr oder zwei Jahre ihren Arbeitsvertrag ändern und die Stundenzahl reduzieren möchten. Wenn die Pflege nicht mehr notwendig ist, wollen sie natürlich wieder in eine Vollzeitbeschäftigung zurückkehren. Das ist vollkommen klar. Einerseits liegt das im Interesse der Arbeitnehmer.
Wir müssen andererseits auch die Interessen der Unternehmer sehen, und dabei spreche ich jetzt nicht von den großen Unternehmen. In meinem Stimmkreis, dem Landkreis Rhön-Grabfeld, haben wir einen starken industriellen Sektor, mit Siemens und anderen Firmen. Trotzdem haben wir in dem ländlichen Landkreis mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Handwerk als in der Industrie. Man kann eine Regelung, die vielleicht für Siemens, Preh oder andere große Betriebe gilt, nicht eins zu eins für einen Handwerksbetrieb übernehmen, der 10, 20 oder 25 Mitarbeiter hat.
Wir sagen Ja zur Weiterentwicklung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Ja sagen wir letztlich auch zum Rückkehranspruch. Wir müssen aber auch die Inte
ressen der mittelständischen Wirtschaft, des Handwerks und der kleinen Betriebe entsprechend berücksichtigen. Das fehlt uns in beiden Anträgen, sowohl im Antrag der SPD, die praktisch nur auf die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abstellt, als auch im Antrag der GRÜNEN.
Das ist uns viel zu unkonkret: Sie sprechen von einem Vollzeitkorridor mit Wahlarbeitszeiten zwischen 30 und 40 Stunden pro Woche – so nach Gutdünken. Wie stellt man sich das vor? Dazu sind überhaupt keine Antworten gegeben. Schafft man jetzt eine Zeit lang 30 Stunden, dann 32 Stunden, dann wieder 38 Stunden? Wie lange sind die Fristen, bis man das wieder korrigieren kann?