Ein umfangreiches Gesetzeswerk mit 48 Seiten liegt uns hier vor. Was wir darin aber auch vermissen: eine wirklich unabhängige Teilhabeberatung. Der jetzige Plan, die Teilhabeberatung über die von mir hochgeschätzte offene Behindertenarbeit machen zu lassen, ist pragmatisch, führt aber nicht zu einem wirklich unabhängigen Verfahren. Wenn die Beratung nämlich letzten Endes über die Verbände erfolgt, die gleichzeitig die wichtigsten Leistungsanbieter im Bereich der Eingliederungshilfe sind, dann ist die Unabhängigkeit in der Beratung nicht wirklich sicher.
Als letzten Punkt möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass eine einzurichtende Arbeitsgruppe die Kontrolle über die weitere Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ausüben soll. Herr Hintersberger, da liegt es doch auf der Hand, dass die Landtagsfraktionen eingebunden werden müssen. Die Umsetzung und
An diesen Punkten orientiert sich auch unser Änderungsantrag, den Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, im Ausschuss leider schon abgelehnt haben. Das ist schade; denn was die Höhe des Budgets für Arbeit angeht, wissen wir die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Frau Badura, auch an unserer Seite.
Ich will die Regelungen und Vorschläge nicht einzeln aufführen; denn die für die Fraktionen Zuständigen haben sie schon benannt. Hier deshalb nur ganz kurz zu unserem Änderungsantrag: Wir wollen mehr Geld für das Budget für Arbeit. Wir wollen eine unabhängige flächendeckende Teilhabeberatung, auch mit Beratung durch die Selbsthilfegruppen. Wir wollen einheitliche und gute Verfahren zur Bedarfsfeststellung.
Zum Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 17/18909, "Valides Instrument zur Bedarfserhebung entwickeln": Das haben wir in ähnlicher Form auch in unserem Antrag. Wir sind dafür.
Zum Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 17/18910, "Menschen mit Behinderungen besser an Schiedsverfahren beteiligen": Wir sind dafür.
Zum Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 17/18911, "Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen": Wir sind dafür.
Der Änderungsantrag der CSU auf Drucksache 17/19212 behandelt ein weiteres Thema, und zwar Artikel 2 Absatz 2 des Bayerischen Blindengeldgesetzes. Auch hier stimmen wir zu.
Zum Änderungsantrag auf Drucksache 17/19225 der FREIEN WÄHLER, "Lebenshilfe Bayern in Arbeitsgruppe mit einbeziehen": Bei diesem Änderungsantrag sind wir skeptisch geblieben, wie wir das schon im Ausschuss dargelegt haben. Bei allem Respekt für die Lebenshilfe, Frau Schmidt, ein Sonderstatus in der Arbeitsgruppe ist schwierig; denn die Lebenshilfe wird sowieso einbezogen. Das wird sie eigentlich sogar schon bei den Leistungserbringern. Sie ist also quasi schon omnipräsent, was ihrer Bedeutung auch gerecht wird. Mehr Präsenz braucht sie nicht.
Zusammengefasst kann man sagen: Das Gesetz ist gut, es könnte aber noch ein bisschen besser sein. Das belegen auch die vielen Punkte in den Änderungsanträgen der Fraktionen. Leider wird aber wie
der nur der Antrag der CSU-Fraktion angenommen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte mir ein bisschen mehr Kompromissfähigkeit gewünscht. Das hätte Ihnen gut zu Gesicht gestanden und den Betroffenen gutgetan.
Aber das jetzige Ergebnis ist nicht in Stein gemeißelt; wir GRÜNE werden uns auch weiterhin für Verbesserungen einsetzen.
Danke schön, Frau Kollegin Celina. – Für die CSU-Fraktion hat sich noch Herr Kollege Thomas Huber gemeldet. Bitte sehr.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Celina, Sie haben selbst gesagt, das Gesetz ist gut. Das haben auch viele andere Vorredner gesagt. Natürlich könnte das Gesetz immer besser sein. Wir arbeiten daran, auch im weiteren Prozess.
Ergänzend zu den Ausführungen meines Kollegen Unterländer möchte ich noch sagen, dass das Bayerische Teilhabegesetz ein erster Meilenstein für die Interessen und damit auch für das Wohl der Menschen mit Behinderungen ist.
Ich schließe mich allen Dankesworten, auch denen an die Staatsregierung, für den Dialogprozess an. – Ergänzend möchte ich noch die folgenden Punkte aufzeigen.
Die Erarbeitung des Instruments zur Bedarfsermittlung wurde bereits angesprochen. Bisher existierten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene keine gesetzlichen Vorgaben zur Ermittlung der Bedarfe für Menschen mit Behinderungen, und dieser Mangel wurde – Gott sei Dank – durch das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz behoben. Es legt fest, dass die Bedarfsermittlung an die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit angepasst und in einem transparenten Verfahren auch für Kinder und Jugendliche fortentwickelt werden soll. Außerdem ermöglicht es uns, den Ländern, Konkretes bezüglich des Instruments zur Bedarfsermittlung zu bestimmen. Und genau das haben wir in Bayern jetzt getan. Unser neues Teilhabegesetz normiert die Vorgaben für ein Verfahren, mit dem das zukünftige bayerische Bedarfsermittlungsinstrument erarbeitet werden soll. Festgelegt wurden insbesondere die Errichtung und Besetzung einer Arbeitsgruppe – da komme ich auf Sie zu sprechen, Frau Deckwerth –, die die Entwick
lung des Instruments zur Aufgabe hat. Die Teilnahme an dieser Arbeitsgruppe setzt jedoch Expertenwissen voraus, Frau Celina. Neben fehlender Fachkenntnis würde auch eine zu große Teilnehmerzahl, wie Sie sie in Ihrem Antrag fordern, ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Der Gesetzentwurf des Bayerischen Teilhabegesetzes berücksichtigt genau diese Umstände und schafft ein Gleichgewicht zwischen Fach- und Betroffenenvertretern.
Zusätzlich werden abstrakte Kriterien aufgestellt, zum Beispiel die Anwendbarkeit des Bedarfsermittlungsinstruments auch auf Kinder und Jugendliche, an denen sich das künftige Instrument zur Bedarfsermittlung, das wir gerade entwickeln, zu orientieren hat. Mit diesen Vorgaben soll künftig ein transparentes und einheitliches Verfahren zur Bedarfsermittlung sichergestellt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch das bitte versuchen. Das, was wir jetzt in einem ersten Schritt erreicht haben, und die Erkenntnisse daraus können wir in den nächsten zwei Jahren in allen Bereichen in das sogenannte Bayerische Teilhabegesetz II mit aufnehmen.
Abschließend – die Zeit läuft – noch ein Wort zur Schiedsstelle: Während die Arbeitsgruppe zur Bedarfsermittlung über komplexe medizinisch-therapeutische und sozialpädagogisch-methodische Themen berät, berät die Schiedsstelle über sehr komplexe juristische und betriebswirtschaftliche Fragen der Vertragsgestaltung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern. Vergleichbar mit den bisherigen Bestimmungen zur Schiedsstelle für den Bereich des Sozialhilferechts werden durch dieses Bayerische Teilhabegesetz I nun auch die Besetzung und das Verfahren der Schiedsstelle für das SGB IX normiert. Bei der Besetzung der Schiedsstellen werden künftig die Trägervielfalt und auch die verbandliche Bedeutung im Hinblick auf die Zahl der betreuten Personen besser wiedergegeben, ohne die Zahl der Sitze auszuweiten. Deswegen begrüßen wir, meine Fraktion und ich, dass die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe künftig die Interessen der Menschen mit Behinderungen in den Schiedsstellenverfahren im Bereich der Eingliederungshilfe vertreten kann. Frau Kollegin Deckwerth, im Übrigen kann nach dem aktuellen Gesetzentwurf die LAG Selbsthilfe auch die Werkstatträte als weitere Vertreter in der Schiedsstelle benennen.
Abschließend möchte ich noch auf einen finanziellen Aspekt eingehen: Die staatlichen Fördermittel für die LAG Selbsthilfe, die bisher schon rund 400.000 Euro pro Jahr betragen haben, werden – so viel zum Wunsch an den Finanzminister – zur Wahrnehmung der neuen Aufgaben um rund 100.000 Euro pro Jahr
erhöht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, das ist ein klares Signal dafür, dass wir die Interessen der Menschen umfassend unterstützen und fördern wollen. In diesem Sinne danke ich für die angenehme Zusammenarbeit und hoffe, dass wir den Entwicklungsprozess in der Vorbereitung des Bayerischen Teilhabegesetzes II gemeinsam nutzen.
Danke schön, Kollege Huber. – Meine Damen und Herren, bevor ich dem Herrn Staatssekretär das Wort erteile, darf ich einen Hinweis geben: Wir haben im Anschluss fünf Abstimmungen über die Änderungsanträge, eine davon namentlich. Ich schlage vor, die namentliche Abstimmung zuerst durchzuführen; denn dann kann ausgezählt werden, während wir die anderen Abstimmungen vornehmen. Dann können wir nahtlos fortfahren und über den Gesetzentwurf abstimmen. – Herr Staatssekretär, bitte schön. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen und wir gehen in Bayern den Weg zu einer Teilhabegesellschaft. Dies ist gut, und dies ist wichtig. Mit der heutigen Zweiten Lesung des Bayerischen Teilhabegesetzes I können wir diese Eckpunkte, diese Weichenstellung für die Zukunft der Behindertenhilfe in Bayern konkretisieren, noch mal deutlich verbessern und den Schwung nutzen, den das Bundesteilhabegesetz in vielen Bereichen gibt.
Vor fast genau einem Jahr, im Dezember 2016, haben Bundestag und Bundesrat das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Bis dahin war es über viele, viele Jahre ein langer und nicht ganz leichter Weg. Den Grundstein – lassen Sie mich dies heute abschließend sagen – für diese wohl größte und wichtigste Sozialreform der vergangenen Jahrzehnte hat die bayerische Initiative zur Reform der Eingliederungshilfe von 2013 gelegt. Zusammen mit dem Bund und den anderen Bundesländern haben wir für die Belange von Menschen mit Behinderungen gekämpft, ohne die Kommunalfinanzierung aus dem Auge zu verlieren.
So konnten mit dem Bundesteilhabegesetz wesentliche Verbesserungen für die Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Lassen Sie mich ganz kurz noch einige wichtige nennen: Zum einen geht es um finanzielle Verbesserungen für die Menschen mit Behinderungen. Sie waren ein besonderes Anliegen. Bei der Eingliederungshilfe werden Einkommen und Vermögen von Ehe- und Lebenspartnern künftig nicht mehr herangezogen. Mit dieser Änderung konnte eine
gute Grundlage für eine private Lebensgestaltung geschaffen werden. Ohne empfindliche Nachteile für den jeweiligen Partner oder die jeweilige Partnerin ist künftig ein Zusammenleben möglich.
Auch für eigenes Einkommen und Vermögen werden die Freiräume bei der Eingliederungshilfe um ein Vielfaches größer. Zudem wurde der Schonbetrag für Vermögen in der Sozialhilfe im SGB XII von 2.600 Euro auf 5.000 Euro erhöht, ein wichtiges Ergebnis gerade für schwerstbehinderte Menschen, das besonders auch auf Betreiben von Bayern seinen Weg in das Gesetz gefunden hat.
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben – das wurde heute schon mehrmals angesprochen, und das ist auch wichtig – wird gestärkt. Lassen Sie mich hier sagen: Das Budget für Arbeit hilft den Menschen, den Schritt aus der Werkstatt auf den freien, allgemeinen Arbeitsmarkt zu tun. Ich weiß, dass viele Menschen mit Behinderung sich dort sehr gut aufgehoben fühlen. Wir brauchen – das möchte ich unterstreichen – diese guten und bewährten Werkstätten für Menschen mit besonders schwierigen Behinderungen auch weiterhin.
Ein dritter wichtiger Punkt: Die Eingliederungshilfe soll neu ausgerichtet werden, weg von einer einrichtungszentrierten Fokussierung hin zu einer Fokussierung auf eine personenzentrierte Leistung. Auch dies ist – das ist auch heute schon gesagt worden – in der Tat eine systemverändernde Weichenstellung. In Zukunft können Menschen mit Behinderung noch freier, noch selbstbestimmter entscheiden, wo und wie sie leben möchten, sei es zu Hause, sei es in einer Wohngemeinschaft oder im Heim. Die Unterstützung wird nur noch am persönlichen, individualisierten Bedarf ausgerichtet, völlig unabhängig von der gewählten Wohnform.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, nach der Verkündung des Bundesteilhabegesetzes haben wir in Bayern am gleichen Tag, am 29. Dezember 2016, sofort mit der Arbeit begonnen. Wir mussten zunächst die Grundlagen für einen erfolgreichen Vollzug des Bundesteilhabegesetzes erarbeiten, und zwar nach dem Leitsatz "Nicht ohne uns über uns" in einem engen echten Dialog – dafür bin ich allen Fraktionen hier im Hohen Haus dankbar – und mit maßgeblicher Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinderung, insbesondere auch der Angehörigenverbände, der Familien, die hier eine wichtige Rolle spielen, der Kostenträger, sprich der kommunalen Spitzenverbände und insbesondere der Bezirke, sowie der Leis
Der Prozess war in seiner Ausprägung und Breite bislang einzigartig. Ich darf Ihnen sagen, es war ein großes Stück engagierter Arbeit; ich darf hier ein Danke an Sie zurückgeben. Der Prozess war ausgesprochen konstruktiv. Ganz besonders möchte ich die Verantwortlichen der genannten Verbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Bezirke, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses, namentlich Herrn Rappl sowie die Mitarbeiterinnen Frau Sell und Frau Schmid, erwähnen und ihnen herzlich für den ausgesprochen intensiven, engagierten und konstruktiven Prozess danken.
Wir können ein wenig stolz darauf sein, dass wir das Bayerische Teilhabegesetz I bereits in der Zweiten Lesung beraten und abschließen können. Kein anderes Bundesland hat einen so umfassenden und transparenten Beteiligungsprozess durchgeführt, und in keinem anderen Land ist die Umsetzung des Teilhabegesetzes so weit fortgeschritten wie hier in Bayern. Noch wichtiger ist, dass das Umsetzungsgesetz in keinem anderen Land so weitreichende Regelungen trifft und dabei alle landesrechtlichen Gestaltungsspielräume so intensiv aufgreift. Von daher noch einmal ein herzlicher Dank.
In den Ausschüssen wurden die Inhalte der bayerischen Teilhabegesetzgebung – das wurde heute schon vielfach erwähnt und besprochen – sehr intensiv beraten und abschließend entschieden. Lassen Sie mich nur noch drei wichtige Punkte aufgreifen.
Wir machen ernst mit den Leistungen aus einer Hand und führen bei der Leistungsgewährung Zuständigkeiten zusammen. Zukünftig werden die Leistungen der Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege und grundsätzlich die gleichzeitig gewährten existenzsichernden Leistungen bei den Bezirken gebündelt.
Im Gegenzug werden die Bezirke zu einer stärkeren interkommunalen Zusammenarbeit und Kooperation nicht nur aufgefordert, sondern verpflichtet.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, diese drei schnell gesagten Sätze hören sich ganz gut an. Aber es ist eine riesige Arbeit, die Verbände hier zusammenzuführen. Lieber Kollege Walter Nussel, dies ist auch vor dem Hintergrund geschehen, einfache Wege
zu gehen und präventiv bürokratische Hemmnisse gar nicht erst aufzubauen. Dies ist mir ein wichtiger Punkt, den ich ganz dick unterstreichen möchte. Für den Verhandlungserfolg möchte ich insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses noch einmal ganz herzlich danken.