Wir mobilisieren mit dem Entschädigungsfonds nicht selten eine Menge zusätzliches Geld, eben dort und weil andere mitfinanzieren müssen. Da wir auch andere Haushaltspositionen verstärken, damit weiteres Geld mobilisiert wird, sollten wir auch beim Entschädigungsfonds ordentlich zulegen. Wir haben bald wieder Haushaltsberatungen. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir mit dem Ansatz des E-Fonds ein paar der großen Brocken schneller und gezielt aus dem Weg räumen könnten. – Ich bitte um entsprechende Beratung und am Ende um Ihr günstiges Votum.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Prof. Dr. Bauer von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist relativ unproblematisch. Die Sachverhalte sind schon erklärt worden. Die Höhe des Entschädigungsfonds ist bis Ende 2017 festgelegt. Daraus resultiert das Problem, dass wir jetzt, Ende November 2017, handeln müssen. Deswegen ist es richtig, dass die Staatsregierung diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Ich kann schon an dieser Stelle feststellen, dass wir FREI
Hinsichtlich des Entschädigungsfonds gibt es jedoch Entwicklungen, auf die ich politisch hinweisen möchte. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie alle wissen, dient der bayerische Entschädigungsfonds in erster Linie dazu, umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern mit überregionaler Bedeutung und akuter Gefährdung – Letzteres kommt hinzu – zu fördern. Der Fonds wurde 1973 aufgelegt und wird jährlich zu jeweils 50 % von den Kommunen und dem Freistaat gespeist; auch das ist schon erwähnt worden. Das ist ein gutes Zeichen der Zusammenarbeit zwischen der kommunalen und der Landesebene.
Aktuell liegen 45,5 Millionen Euro im Entschädigungsfonds; davon sind 25,8 Millionen Euro nicht abgerufene Gelder aus dem Jahr 2016. Dieser Umstand sollte uns von politischer Seite zum Nachdenken anregen; denn an dieser Stelle werden die Wirkungen der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank deutlich. Die Nullzinspolitik trifft uns Steuerzahler; denn wir müssen die schon erwähnten Strafzinsen zahlen. Das sollte jeder Steuerzahler im Land wissen. Wir beschließen heute zwar diesen Gesetzentwurf; aber es sind noch Gelder im Entschädigungsfonds vorhanden. Ich hoffe, allen ist klar, was das für den Steuerzahler tatsächlich bedeutet.
Die Rechnung der Vorredner beschränkte sich auf das Jahr 2017. Ich habe sie bis August 2016 ausgedehnt. Von August 2016 bis heute sind ungefähr 175.000 Euro Negativzinsen bzw. Strafzinsen angefallen. Anders formuliert: Steuergelder müssen an die EZB bezahlt werden, ohne dass diese Mittel dem Zweck, den wir alle im Landtag erreichen wollen, dem Denkmalschutz, zugutekommt. Dieser Missstand muss unbedingt abgestellt werden, und zwar schnellstmöglich.
Herr Strobl, Sie haben darauf hingewiesen, dass sich die Personalsituation gebessert habe und der Stau abgebaut werde. Wir müssen darauf hinwirken, dass die staatliche Verwaltung ihren Aufgaben zeitnah nachkommen und das Geld sinnvoll ausgeben kann – für den Denkmalschutz. Das Geld sollte insbesondere in die Erhaltung der akut gefährdeten Denkmäler fließen. Es ist die Pflicht des Freistaates Bayern, verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen. Ich möchte vermeiden, dass die Steuerzahler Negativzinsen zahlen – davon bin ich wie wir alle betroffen – und die Mittel dem eigentlichen Zweck, dem Denkmalschutz, nicht zugutekommen.
sam, Herr Kollege Dr. Goppel – auf einem guten Weg. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, dass die erforderlichen Änderungen umgesetzt und die Steuergelder sinnvoll verwendet werden. Es muss, wie gesagt, vermieden werden, dass der Steuerzahler noch einmal Negativzinsen an die Europäische Zentralbank zahlt.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat Frau Kollegin Steinberger vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist ein Kulturstaat. So steht es zu Recht in unserer Verfassung. Auftrag dieses Kulturstaates ist es, das bauliche und archäologische Erbe zu erhalten, zu bewahren und weiterzuentwickeln. Die Erfahrung zeigt, dass der Wille, diesen Auftrag zu erfüllen, durchaus vorhanden ist. Allein die Finanzierung stellt für manche Denkmaleigentümer eine fast unüberwindliche Hürde dar. Gerade für finanzschwache Denkmaleigentümer gibt es aber verschiedene Wege der Förderung. Eigentümer von Denkmälern können Privatleute, aber auch Stiftungen, Vereine oder kommunale Gebietskörperschaften sein.
Eine der eben angesprochenen Fördermöglichkeiten ist der Entschädigungsfonds. Sie haben es schon gehört: Seit 2013 zahlen Städte und Kommunen jedes Jahr 13,5 Millionen Euro in den Entschädigungsfonds ein. Das ist eine schöne Summe, es könnte aber gerne auch noch mehr sein. Darin schließe ich mich meinen Vorrednern an. Aus diesem Fonds werden in erster Linie umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern mit überregionaler Bedeutung oder mit einer akuten Gefährdung gefördert. Die Förderung setzt auch voraus, dass den Denkmaleigentümern die Übernahme der vollen Instandsetzungskosten wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. Auch das ist ein wichtiger Aspekt; denn im Förderverfahren werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Denkmaleigentümer eingehend geprüft.
Der Entschädigungsfonds kann durchaus als Erfolgsgeschichte gewertet werden. Über 850 Millionen Euro sind seit seinem Bestehen an Fördermitteln ausgezahlt worden. Sie wissen so gut wie ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es in Bayern eine Vielzahl von Denkmälern gibt, die einer Sanierung bedürfen. So kann der Entschädigungsfonds ein vielleicht nur kleiner Beitrag zur Sanierung unseres kulturellen Erbes sein. Allerdings ist er auch oft ein sehr hilfreicher Beitrag, der eine viel größere Summe an privaten Investitionen nach sich ziehen kann.
Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf soll diese wichtige Förderung im Denkmalschutz auf eine festere Basis gestellt werden; denn der Entschädigungsfonds soll im Denkmalschutzgesetz verankert werden. Wir halten das auf alle Fälle für sinnvoll, damit weitere Zahlungen aus diesem Fonds gesichert werden und auch nicht mehr unter dem Einfluss des Finanzministeriums stehen. Wir halten es auch für gut, dass sich die Kommunen bereits mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt haben.
Bei der Höhe der Beiträge, die in diesem Gesetz festgeschrieben werden, könnte man über eine Formulierung nachdenken, die eine mögliche Anhebung dieser Summe nach einer bestimmten Zeit nicht ausschließt. Wir wollen nicht, dass diese 13,5 Millionen Euro nun auf ewig und alle Zeiten festgeschrieben werden. Darüber können wir uns im Ausschuss noch Gedanken machen.
Wegen der Auszahlung der Mittel, liebe Kollegen Vorredner, können wir uns auch noch über die personelle Ausstattung des Landesamtes für Denkmalpflege unterhalten. Ich meine, dass es durchaus Bedarf gibt, dass wir uns über die personelle Situation beim Landesamt für Denkmalpflege einmal ausführlich auseinandersetzen. Vielleicht gibt es dafür sogar eine überfraktionelle Einigung.
Danke schön, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht offensichtlich Einverständnis. Dann ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes (Drs. 17/19093) - Erste Lesung
Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit hat die Fraktion der FREIEN WÄHLER 10 Minuten Redezeit. Ich eröffne zugleich die Aussprache und erteile als Erstem Herrn Kollegen Aiwanger das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege.
dern, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, weil wir davon überzeugt sind, dass die jetzige Regelung nicht mehr zielführend ist, weil viele Straßenanwohner bei einer Erneuerung der Straße eine hohe Summe zahlen müssen, die für die betroffenen Bürger existenzbedrohend ist. Wir sehen, dass die jetzige Regelung für viele Kommunen eine große bürokratische Herausforderung darstellt. Nennen Sie sie Bürokratiemonster. Wir sehen, dass es viele juristische Auseinandersetzungen gibt, weil sowohl einzelne Personen als auch Klagegemeinschaften gegen die Beitragsbescheide klagen. Selbst auf Ebene der Finanzverwaltungen besteht Rechtsunsicherheit darüber, ob Straßenausbaubeiträge als Handwerkerrechnungen von der Steuer abgesetzt werden können. Dazu sagt das Finanzamt Nürnberg, dass es geht; die Bundesfinanzverwaltung sagt, dass es nicht geht. Sie sehen also, dass selbst die Steuerverwaltung nicht weiß, wie mit diesen Beiträgen umzugehen ist.
Wir sehen zunehmende Probleme auch bei finanzschwachen Kommunen. Bayern hat gut 100 Gemeinden, die Stabilisierungshilfen bekommen. Diese Gemeinden bekommen die Stabilisierungshilfen aber nur dann, wenn sie im Gegenzug Straßenausbaubeitragssatzungen erlassen und auch anwenden. Andere Gemeinden, denen es wirtschaftlich besser geht, können sich noch rausmogeln und sagen, wir brauchen keine Beitragssatzung, und wir wenden keine Beitragssatzung an.
Jetzt gibt es dieses ominöse Urteil für die Gemeinde Hohenbrunn im Landkreis München vom November 2016. Dieses Urteil zwingt eine Gemeinde, selbst gegen ihren eigenen Willen eine Straßenausbaubeitragssatzung einzuführen und anzuwenden und bei den Bürgern abzukassieren. Dieses Urteil wird mittlerweile von vielen Juristen, aber auch vom Deutschen Städtetag als Musterurteil gesehen, welches bedeutet, dass fast alle Gemeinden, wenn sie nicht eine ganz gute Begründung haben, Straßenausbaubeitragssatzungen erlassen müssen.
Jetzt geht draußen das große Heulen und Zähneknirschen los. In immer mehr Gemeinden diskutieren die Gemeinderäte über die Einführung von Beitragssatzungen. Sie diskutieren darüber, ob wiederkehrende Beiträge ein Ausweg seien. Dabei stellt sich heraus, dass der Vorstoß, wiederkehrende Beiträge einzuführen, den der Landtag damals gemacht hat, ein Fehlversuch war. Dieser Vorschlag wird nicht angenommen. Das Verfahren funktioniert nicht. Das sagen die Bürgermeister und die Kämmerer draußen. Dieser Vorstoß verursacht nur noch mehr Bürokratie. Selbst die Beitragszahler sagen, dass er für sie keine echte Erleichterung bringt. Sie meinen, dass sie an vielen Stellen mit dem Rücken zur Wand stehen.
Hier geht es auch nicht um Milliardenbeträge, sondern um rund 60 bis 65 Millionen Euro, die in den letzten Jahren jährlich über diese Bürgerbeiträge eingesammelt worden sind. Der Gemeindetag spricht von einer Summe von 100 bis 150 Millionen Euro, die nötig sei, um Kostenmehrungen aufzufangen. Diese Kostenmehrungen entstehen vielleicht auch dadurch, dass Gemeinden Straßenbaumaßnahmen nur dann in Angriff nehmen, wenn das Damoklesschwert der Straßenausbaubeiträge nicht mehr über ihnen hängt. Viele Bürgermeister, vor allem die in den finanzschwachen Gemeinden mit Anspruch auf Stabilisierungshilfen, argumentieren, dass sie aus juristischer Sicht zwar eine Satzung erlassen müssten, dass es aber in manchen Fällen politischer Selbstmord wäre, diese anzuwenden. Bürgermeister sind wegen dieser Satzungen schon abgewählt worden. Deshalb entschließen sich die Bürgermeister, die Straßen nicht mehr zu reparieren, obwohl es eigentlich notwendig wäre. Sie erlassen die Satzung nur, um der Rechtsaufsichtsbehörde Genüge zu tun. Sie tun aber nichts mehr und schieben damit einen Finanzierungsstau vor sich her.
Insofern führen die Straßenausbaubeitragssatzungen vielfach sogar dazu, dass der Straßenzustand schlechter wird, weil die Bürgermeister diese Beiträge umgehen wollen, indem sie die Straßen nicht mehr generalsanieren, was vielleicht sinnvoll wäre, sondern im besten Fall nur billiges Flickwerk betreiben, was dann nicht abgerechnet werden muss.
Damit sind wir FREIE WÄHLER zu der klaren Erkenntnis gekommen, dass wir handeln müssen. Wir können nicht so weitermachen wie bisher. Die Bürger gehen zunehmend auf die Barrikaden. Deutlich über 100 Bürgerinitiativen bayernweit haben sich schon organisiert. Weitere stehen in den Startlöchern. Auf Dauer ist es auch für den Freistaat Bayern nicht mehr haltbar, dass er beide Augen zudrückt und sagt, dann wenden wir eben geltendes Recht nicht mehr an und zwingen die Gemeinden vorerst nicht so deutlich, vor allem nicht vor der Landtagswahl, um bloß keine Widerstände auszulösen.
Wenn Sie den Kommunen jetzt damit kommen, die noch keine Satzungen haben – die Kommunen in fast ganz Unterfranken haben Satzungen, in Niederbayern sind es fast die Hälfte und im Rest des Freistaats etwa 70 % –, werden Sie dort massiven Widerstand auslösen.
nur bis zu 40 % ihres Grundstückswertes zahlen, und darüber hinaus werde gekappt. 40 % des Grundstückswertes können eine ordentliche Summe Geldes darstellen. Manchmal flattern Beitragsbescheide mit Summen von über 100.000 Euro ins Haus, und zwar mit einem Minus vorne. Wie erklären Sie einem Rentner, der ein paar Tausend Euro für den Ruhestand zur Seite gelegt hat, dass er plötzlich 10.000 Euro oder 50.000 Euro zahlen muss? Wie erklären Sie einem Hauseigentümer, dass er das zahlen soll, obwohl der Durchgangsverkehr die Straße beschädigt? Vielleicht hat der Hauseigentümer nicht einmal selbst ein Auto und muss dennoch mitzahlen. Dann wird eine Diskussion über die Frage geführt, was eine Anliegerstraße und was eine Durchgangsstraße ist und wie dann abgerechnet wird.
Meine Damen und Herren, Sie werden dabei auf keinen grünen Zweig mehr kommen. Deshalb sind wir FREIEN WÄHLER der Überzeugung: Wir müssen hier reinen Tisch machen. Wir müssen gemeinsam den Weg nach vorne beschreiten, der heißt: Abschaffung dieser Beitragszahlungspflicht und auch der Möglichkeit, Beiträge auf diesem Wege einzusammeln.
Wir schlagen eine Gegenfinanzierung über das FAG, über den Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund vor. Eine Anhebung des Anteils, der an die Kommunen weitergereicht wird, von rund 50 % auf 75 % würde den Kommunen 150 bis 160 Millionen Euro einbringen. Wenn Sie sagen, Sie hätten bessere Lösungen, sind wir für jeden Vorschlag dankbar.
Der Freistaat Bayern hat in diesem Jahr Steuermehreinnahmen in Höhe von 600 Millionen Euro im Vergleich zu den Zahlen, die vorher errechnet wurden. Es gibt diverse Möglichkeiten, den Kommunen die fehlenden Finanzmittel hinüberzugeben, um die Einnahmen, die wegbrechen, weil die Bürger nicht mehr bezahlen müssen, abzupuffern.
Und rechnen Sie noch dagegen, wie viel Bürokratie wegfällt! Wir haben mittlerweile eine Beratungsindustrie, die sich auf Fortbildungsveranstaltungen spezialisiert hat, um die wiederkehrenden Beiträge zu erklären und um den Bürgermeistern, den Gemeinderäten sowie den Kämmerern zu sagen, wie das umgesetzt werden müsste. Eine riesige juristische Mannschaft beschäftigt sich mit der Umsetzung, die zu Rechtsstreitigkeiten führt. Wir haben Gerichtsurteile und jahrelange Verzögerungen mit Blick auf die Rechtssicherheit.
Für sich spricht zunächst einmal, dass die Stadt München keine Satzung haben muss. Das wird geduldet. Die Begründung lautet: Die Soße wäre teurer als der Braten. Die Verwaltung wäre teurer als das, was hin
ten herauskommt. – Das gilt nicht nur für München, sondern genauso für eine Landkommune, wenn ein entsprechender juristischer Apparat vorgehalten werden muss.
Die Krone hat dem Ganzen der CSU-Kommunalsprecher aufgesetzt, als er sagte, die jetzige Regelung sei ein Ausdruck der Selbstverwaltung der Kommunen. Das ist zynisch, weil die Kommunen nicht nach freiem Gutdünken entscheiden können, ob sie eine solche Satzung wollen, sondern weil sie vielfach gegen ihren Willen gezwungen werden, diese Satzungen einzuführen und anzuwenden.
Sie werden ans Messer geliefert. Deshalb treffe ich die klare Aussage: Man kann das Ding drehen und wenden, wie man will: Es geht darum, jetzt endlich einen Schnitt zu machen. Es ist finanzierbar und ein Fortschritt in vielerlei Hinsicht. Diese Satzung und diese Beitragspflicht abzuschaffen, brächte keine Nachteile.
Wenn Ihr Kollege Huber sagt, das sei Politik für die Großen, und die Kleinen müssten es zahlen, entgegne ich: Die Hälfte der Einwohner Bayerns, sechs Millionen Menschen wohnen in Häusern, die ihnen selbst gehören. Wenn Sie die Hälfte der bayerischen Bevölkerung als Großkopferte abstempeln wollen, denen es recht geschehe, wenn sie abkassiert werden, sind Sie schief gewickelt.
Ich sage noch eines dazu: Selbst der Mieter leidet darunter, weil natürlich ein Hausbesitzer bzw. ein Vermieter diese Beiträge in die Miete einpreist. Er zahlt das nicht aus Jux und Tollerei mit privatem Geld, sondern er will das Geld indirekt über die Miete wiedersehen.
Also ist die gesamte bayerische Bevölkerung hierdurch belastet. Deshalb lautet unsere klare Ansage: Weg mit dieser Straßenausbaubeitragspflicht! Ich kündige es hier und heute an: Wenn die CSU heute keine klaren Signale sendet, dass sie diesen Weg mitgehen will, leiten wir ein Volksbegehren ein.