Sehr geehrter Herr Staatssekretär Eck, ich wollte Ihnen nur die Angst davor nehmen, einer Evaluierung zuzustimmen, einem Aussteigerprogramm zuzustimmen. Vielleicht haben es Ihnen Ihre Kollegen nicht gesagt. Aber gera
de in den Brennpunkten der Rechten wie in Zirndorf und Scheinfeld, wo wir gemeinsam auf der Straße waren und uns parteiübergreifend – CSU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, SPD – gegen Rechts gestellt haben, liegt das AfD-Ergebnis unter dem Landesdurchschnitt. Ich wollte Ihnen bloß mitgeben: Sogar in Zirndorf, das rot regiert wird, haben sie genau ihr Landesergebnis erreicht.
Also es tut nicht weh, gegen Rechts zu stehen. Ich wollte Ihnen nur einfach sagen, dass sich Bezirke um Aussteigerprogramme bemühen. Sicherlich kann Ihnen Herr Kollege Dünkel bestätigen, dass Mittelfranken vieles tut und dass es uns als Bayerischem Landtag nicht schadet, sondern dass wir eher gewinnen, wenn wir in der Mitte der Gesellschaft zusammenstehen.
Erstens. Liebe Frau Kollegin, wenn Sie hier Wahlergebnisse analysieren wollen, dann können Sie das gerne tun. Ich tue das hier in diesem Raum sicherlich nicht.
Zweitens bedanke ich mich bei Ihnen ganz besonders herzlich dafür, dass Sie mir die Angst nehmen wollen. Ich will Ihnen aber mitteilen, dass ich keine Angst habe und dass ich bereits entschieden bin.
Danke schön, Herr Staatssekretär. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Die Fraktionen sind übereingekommen, über die Voten des federführenden Ausschusses abzustimmen. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zur Ablehnung, beim Antrag der CSU-Fraktion empfiehlt er Zustimmung.
Ich lasse jetzt über die vorgenannten Ausschussvoten abstimmen. Wer mit der Übernahme des jeweils maßgeblichen Ausschussvotums einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Die Gegenstimmen, bitte! – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Kollege Muthmann (fraktions- los) stimmt wie die FREIEN WÄHLER. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Die Anträge der Oppositionsfraktionen sind abgelehnt, dem Antrag der CSU-Fraktion ist zugestimmt worden.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Schulze, Hartmann, Gehring und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "ITManagerinnen bzw. -Manager für Bayerns Schulen – Digitale Bildung ermöglichen", Drucksache 17/17772, bekannt. Mit Ja haben gestimmt 60, mit Nein 76, keine Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Bernhard Pohl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Kostenfreiheit für Eintragungen bzw. Änderungen im Vereinsregister für gemeinnützige Vereine (Drs. 17/17594)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 24 Minuten. Die Verteilung darf ich als bekannt voraussetzen. Erster Redner ist Herr Kollege Hanisch. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit möchte ich mich etwas kürzer fassen. Es geht um die Kostenfreiheit für Eintragungen bzw. Änderungen im Vereinsregister für gemeinnützige Vereine.
Wir haben heute schon über die Förderung des Ehrenamtes gesprochen. Wir sprechen relativ häufig darüber. Aber wenn wir es wirklich ernst meinen, sollten wir dem auch Taten folgen lassen. Deshalb haben wir heute unseren Antrag eingebracht, von dem wir meinen, er würde dem Abbau der Bürokratie dienen. Die Einnahmen sind meistens ja nicht so überwältigend hoch, dass es den großen Verwaltungsaufwand lohnt. Ich bin mir nicht sicher, ob die Einnahmen den Verwaltungsaufwand überhaupt decken. Deshalb sollten wir uns überlegen, ob wir hier vielleicht besser einen Bürokratieabbau vornehmen sollten, um die Vereine zu belohnen, weil sie dem Ehrenamt und der Gesellschaft dienen und uns insgesamt helfen.
Alles in allem wäre die Kostenfreiheit für die Vereine eine kleine Entlastung. Dass so etwas möglich ist, beweist Niedersachsen. In Niedersachsen sind die Vereine von den Eintragungsgebühren befreit. Das ist genau das, was wir für Bayern fordern. Wenn so etwas in Niedersachsen geht, sollte das auch in Bayern möglich sein. Ich denke, wir sollten unsere Vereine in Bayern nicht schlechterstellen, als die Vereine in
Meine Damen und Herren, die Notargebühren – sie sind nicht etwas, was wir heute regeln müssten – sehen niedrigere Sätze vor, wenn es um gemeinnützige Vereine geht. Es wäre nur logisch, diesem Beispiel zu folgen. Denn wir wollen die Ehrenamtlichkeit unserer Vereine belohnen. Dazu dient unser Antrag auf Kostenfreiheit für die Eintragungen bzw. Änderungen im Vereinsregister für gemeinnützige Vereine. Kosten fallen zum Beispiel dann an, wenn ein Verein gegründet wird, wenn sich die Vorstandschaft ändert oder wenn die Eintragungen gelöscht werden sollen. Befreien wir die Vereine von diesen Kosten!
Danke schön, Kollege Hanisch. – Für die CSU-Fraktion hat sich Kollege Westphal gemeldet. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim vorliegenden Antrag geht es – wie gerade von meinem Vorredner dargestellt – um die Kostenfreiheit für die Eintragung und für Änderungen im Vereinsregister für gemeinnützige Vereine. Wenn man sich die Fragestellung im Detail ansieht, sieht man, dass hier exakt zwei Gebührentatbestände relevant sind. Es ist zum einen die Ersteintragung, bei der bislang eine wertunabhängige Festgebühr von 75 Euro anfiel, zum anderen sind es spätere Eintragungen oder Veränderungen im Vereinsregister, Satzungsänderungen und Wechsel im Vorstand, wofür 50 Euro anfallen. Beide Gebühren bewegen sich dabei am untersten Rand der Gebührenskala.
Auch in der Vergangenheit wurde immer wieder geprüft, ob diese Gebühren abgeschafft werden sollen. Ich glaube, die Argumente, die damals angeführt wurden, sind auch heute noch maßgeblich. Wenn wir hier eine Gebührenbefreiung einführen wollten, wäre auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen. Das heißt, dass eine Vielzahl weiterer Einrichtungen, Verbände und Organisationen wie etwa Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Gemeinden davon betroffen wären und ebenfalls von diesen Gebühren befreit werden müssten. Das würde zu erheblichen Mindereinnahmen führen.
Wesentlich ist aber ein anderer Punkt. Wir würden uns damit in Widerspruch zu unserem Grundsatz setzen, dass Kosten dort zu erheben sind, wo sie verursacht werden.
Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass oftmals gerade Angelegenheiten, die das Vereinsregister betreffen, zu einem überdurchschnittlich hohen Anfall und Aufwand bei der Prüfung und Beratung führen. Bei den Registergerichten ist dies der Fall, weil die Antragsteller in aller Regel juristische Laien sind und deshalb Beratung bei Eintragung und Änderung notwendig ist. Auch deshalb sind diese Gebühren gerechtfertigt.
Auch dem Argument, dass dem ehrenamtlichen Engagement in diesem Zusammenhang nicht Rechnung getragen würde, muss entgegengetreten werden. Die Gebühren, die ich zu Beginn meiner Ausführungen angesprochen habe, sind durch den Bundesgesetzgeber bewusst niedrig angesetzt worden, und sie fallen darüber hinaus auch nicht allzu oft an, nämlich nur bei der Eintragung oder bei Änderungen im Vereinsregister. Auch aus diesem Grund müssen wir diesen Antrag ablehnen.
Danke sehr, Kollege Westphal. – Kollege Güller kommt schon herangeeilt. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der FREIEN WÄHLER, herzlichen Dank für diesen Antrag mit der wegweisenden Idee, das Ehrenamt zu belohnen, wie Sie es gerade dargestellt haben. Millionen von Ehrenamtlichen in Bayern haben darauf gewartet, dass ihr Verein alle zwei bis drei Jahre von einer Gebühr von 50 Euro entlastet wird. Vielen Dank, wir werden diesem Antrag selbstverständlich aus vollem Herzen zustimmen.
Kollege Westphal, mit tiefster Abscheu haben wir die Argumente der CSU im Ausschuss zur Kenntnis genommen; Sie sagen, es werde zu erheblichen Mindereinnahmen im Haushalt des Freistaates Bayern kommen.
Wir haben 100.000 Vereine in Bayern; davon ist vielleicht die Hälfte gemeinnützig. Da muss jeder Verein alle zwei bis drei Jahre einmal zum Registergericht. Nun, da sind wir dann jedes Jahr schon bei einer Million Euro!
Wenn ich den Staatshaushalt nun so ansehe, kann ich nur sagen: Ja, ja, dieser Antrag der FREIEN WÄHLER ist gefährlich für den Staatshaushalt.
Liebe FREIE WÄHLER, wenn wir diesem Antrag nun zustimmen, dann möchte ich doch noch den kleinen Hinweis bringen: Bei der allfälligen Presseerklärung und dem Newsletter, den Sie jetzt an Tausende von Menschen hinausschicken werden, verwechseln Sie bitte diesen Antrag nicht mit einer echten Hilfe und einer echten Wertschätzung für das Ehrenamt.
Es gibt Trägervereine von Frauenhäusern und Trägervereine von Frauennotrufen. Glauben Sie mir, 25 Euro jährlich im Durchschnitt sind deren kleinstes Problem.
Wir haben den Bayerischen Jugendring mit vielen Vereinen, dem jedes Jahr Hunderttausende von Euro vorenthalten werden. Oder nehmen Sie sich als Beispiel einmal den Bayerischen Blasmusikverband mit rund zweieinhalbtausend Musikvereinen. Da entlasten Sie dann alle zusammen im Ehrenamt um gerade einmal 50.000 Euro.
Ich hätte mir als Wertschätzung des Ehrenamtes etwas anderes vorgestellt. Die Gleichstellung aller Rettungshelfer, der Bürokratieabbau allgemein bei unseren 100.000 Vereinen, Auflagen bei Veranstaltungen, bei der Lebensmittelkontrolle, beim Steuerrecht etc., das wären doch Themen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei denen es sich vielleicht heute Abend um halb neun Uhr im Plenum gelohnt hätte, sich inhaltlich zu beschäftigen. Das sind übrigens alles Themen, zu denen die SPD-Fraktion in den vergangenen Jahren Anträge, unter anderem Haushaltsanträge, eingebracht hat. Da könnte man konkret helfen.
Wenn man nun, Kollege Westphal, Ihre Aussage zur riesigen Belastung des Haushalts bedenkt, hilft Ihnen vielleicht, wenn Sie noch einmal in die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung Einblick nehmen. Im Jahre 2016 haben Sie allein für die Regierungserklärung "Kontinuität und Weitblick" des Herrn Ministerpräsidenten für Broschüren, Anzeigen und Onlinebanner stolze 261.000 Euro aus dem Staatshaushalt verbraten.
gemacht. Wie gesagt, wir stimmen dem Antrag zu. Die restliche Redezeit schenke ich uns allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und insbesondere den FREIEN WÄHLERN.