Was sind nun die wichtigsten Punkte dieser Gesetzesänderungen? – Tatsache ist: Künftig kann die Grundordnung bereits Forschungsdekane vorsehen. Somit können wir die Bündelung der Forschungsaktivitäten auf der Fakultätsebene organisatorisch unterstützen.
Änderungen gibt es auch beim Hochschulrat. Er wird nach wie vor aus gewählten Mitgliedern des Senats und nicht hochschulangehörigen Mitgliedern bestehen, aber der letzteren Gruppe sollen künftig auch Ehrensenatoren, Ehrenbürger, Ehrenmitglieder, Honorarprofessoren der Hochschule angehören können, soweit ihr beruflicher Schwerpunkt außerhalb der Hochschule liegt. Ich glaube, das ist eine wichtige zusätzliche Möglichkeit, geeignete Persönlichkeiten für dieses Amt zu gewinnen, und zwar ohne die Idee der externen Mitgliedschaft zu verwässern. Allein die Auszeichnung, die diesem Personenkreis zuteilgeworden ist, die Würde, die ihnen zugesprochen worden ist, zeigt ja, dass sie sich auch bereits in der Vergangenheit für die Hochschule eingesetzt haben.
Veränderungen gibt es außerdem bei der Organisation der Studierendenvertretung. Auch das ist bereits angesprochen worden. Das betrifft Artikel 52 des Bayerischen Hochschulgesetzes. Hier wollen wir den Hochschulen künftig mehr Freiheiten zur Gestaltung der Studierendenvertretung geben, was die Organe, die Zuständigkeit, die Zusammensetzung und das Wahlverfahren angeht, sodass die Hochschulen auf die örtlichen Besonderheiten besser eingehen können.
Es ist aber richtig, dass dies nicht völlig schrankenlos geschieht, sondern dass bewährte Strukturen auch für die Zukunft aufrechterhalten werden. Wir wollen auch in Zukunft ein beschlussfassendes Organ haben, sozusagen eine Quasi-Legislative, ein Ausführungsorgan, also eine Quasi-Exekutive, und die Fachschaftvertretungen.
Durch dieses Modell ist sichergestellt, dass auf der einen Seite Flexibilität und Gestaltungsfreiheit in den Hochschulen vorhanden sind und auf der anderen Seite dort funktionierende Strukturen zu finden sind,
Wir wollen eben nicht die Verfasste Studierendenschaft, liebe Kollegin Zacharias, die, wie Sie ausgeführt haben, eine Zwangsmitgliedschaft ist und Pflichtbeiträge nach sich zieht. Das halte ich nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen für mehr als bedenklich.
Fakt ist: Wir schaffen mit dieser Gesetzesänderung den notwendigen und modernen gesetzlichen Rahmen, mit einer Deregulierung, aber auch mit den notwendigen individuellen Gestaltungsfreiheiten und Möglichkeiten für unsere Hochschulen.
Dabei sind auch die Erfahrungen, Vorschläge und Anregungen der Verbände mit in die Beratungen eingeflossen, sodass ich mir sicher bin, dass wir hier den Rahmen für eine auch in Zukunft erfolgreiche Arbeit unserer Hochschulen weiterentwickeln können.
Apropos Erfolg, meine Damen und Herren! Es zeigt sich immer wieder, was an unseren Hochschulen geleistet wird. Ich meine ganz aktuell den Erfolg bei der Initiative "Innovative Hochschule". Es gibt hier insgesamt sechs erfolgreiche Anträge unserer bayerischen Hochschulen; von den bundesweit ausgelobten Fördermitteln von 256 Millionen Euro fließen 60,24 Millionen Euro, also rund 23 % nach Bayern. Das ist für Bayern rund doppelt so viel wie für die Hochschulen in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen.
Genau diesen erfolgreichen Weg wollen wir mit diesem Gesetzentwurf auch in Zukunft weitergehen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Hochschulgesetz macht man, um festzulegen, wie man eine Hochschule organisiert: Wer hat etwas zu sagen? Wer hat etwas zu bestimmen? – Über die Jahre ist einiges im Gesetz verändert worden. Wir sind von der sogenannten Ordinarienuniversität weggekommen und haben uns näher auf ein Präsidenten- oder Kanzlermodell zubewegt. Das hat allerdings mit sich gebracht, dass die Professoren etwas weniger zu sagen haben und die Hochschulleitung etwas mehr. Das kann man wollen. Es bedeutet dort mehr Steue
Die Frage ist: Wer bestimmt wie viel? Es gibt ganz verschiedene Gruppen in einer Hochschule, die zusammenwirken. Da sind die Professoren, da ist die Verwaltung, der Mittelbau, da sind Externe, Lehrbeauftragte und die Studierenden. Und da ist die Frage zu beantworten, wie die Mitbestimmungsmöglichkeiten insgesamt abzuwägen sind und wie die einzelnen Gruppen eingebunden werden sollen. Außerdem gibt es ein echtes Problem; denn wir haben aus vielen Hochschulen gehört, dass dieser Gesetzentwurf für sie sehr überraschend gekommen sei und bei den Anhörungen die zweite Verbandsanhörung einfach ausgefallen sei. Nun gibt es großen Ärger in der Community. Das will ich gerne an den Herrn Minister und den Herrn Staatssekretär weitergeben. Dieser Gesetzentwurf ging letzten Endes an den zuständigen Verbänden vorbei, was nicht das beste Demokratieverständnis und die beste Zusammenarbeit mit den Verbänden zeigt. Da bitte ich nachzubessern. Ich glaube, hier wäre auch noch eine Tour durch die Hochschulen angebracht.
Wo liegen nun die Vorteile? – Es gibt eine Reihe von Vorteilen, wie sie eben schon geschildert wurden. Es gibt die Qualitätssicherung; es gibt den Anreiz, Externe mit einzubinden; es geht darum, die Forschungsdekane aufzuwerten; und es geht auch darum, die Amtszeit anzupassen. Das sind zwar Kleinigkeiten, aber sie sind nicht zu unterschätzen.
Die Studierendenvertretung ist etwas gestärkt worden. Dazu gab es verschiedene Pilotversuche. Es gibt eine größere Flexibilität, denn man kann in der Grundordnung der Hochschule das eine oder andere selbst festlegen. In diesem Bereich gibt es aber auch große Nachteile. Das ist von der Kollegin Zacharias gerade schon geschildert worden. Die Position der Studierenden ist nicht nachhaltig gestärkt worden. Sie ist immer noch nicht so ausgestaltet, wie wir FREIE WÄHLER uns das vorstellen. Der Einfluss der Studierenden in der Hochschule, die ja auch ihre Hochschule ist, ist zu gering. Die Rechtsstellung ist zu schwach, die Finanzierung ist nicht ausreichend, und die Satzungshoheit fehlt. Deshalb müssen wir uns wirklich überlegen – das fordern wir schon seit vielen Jahren –, wie wir die Studierenden stärker einbinden und ihnen mehr Rechte geben können. Es kann nicht sein, dass die Studierenden immer als Bittsteller auftreten müssen. Sie sind Teil des Organs Hochschule, und als solche sollte man sie auch wahr- und ernstnehmen; denn wir müssen sie zwar nicht zu ernsthaften Demokraten in dieser Gesellschaft machen – die meisten sind das schon –, aber wir wollen sie in dieser Eigenschaft un
Es geht aber nicht nur um die Studierenden. Bei einem solchen Gesetz darf man nicht nur das sehen, was drinsteht, sondern man muss auch fragen, was fehlt. Mir fehlen darin die Stärkung des Mittelbaus – dazu steht im Gesetz überhaupt nichts – und die Stärkung der Lehrbeauftragten. Darüber machen wir uns im Hochschulausschuss schon seit Längerem Gedanken. In diesem Entwurf des Hochschulgesetzes steht aber nichts darüber, wie man die Lehrbeauftragten stärken kann. Bei den verschiedenen Gruppen ist in den letzten Jahren in der Struktur einiges besser geworden: aber bei denen, die an der Hochschule neben der Studierenden rechtlich am schwächsten ausgestattet sind, bei den Lehrbeauftragten und beim Mittelbau, tut sich gar nichts. Deshalb sehen wir an diesem Gesetzentwurf vieles kritisch. Wir wollen mehr Mitbestimmung, wir wollen mehr demokratische Ausgestaltung an den Hochschulen, und wir wollen die Vielfalt, die unsere Hochschulen auszeichnet und die sich an jeder Hochschule in ihren Mitgliedern zeigt, im Gesetz verankert haben. Damit würden die Hochschulen lebendiger und auch erfolgreicher. Auf diesen Weg sollten wir uns begeben.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bei Gesetzentwürfen, die der weitreichenden Überarbeitung eines Gesetzes dienen, redet man meistens schön blumig von einer Gesetzesnovelle. Im Italienischen bedeutet Novelle eine kleine Neuheit. Bei diesem Gesetzentwurf, der vor allem Abweichungsverordnungen in die Grundordnung überführt, muss ich sagen, dass er eigentlich keine Neuheit ist. Regelungen, die bisher schon bestanden haben, werden weitgehend konsolidiert. Das ist zwar sinnvoll, ein großer Wurf ist es aber nicht. Verpasst wurde die Chance, in der Hochschulpolitik Akzente zu setzen. Das ist sehr schade.
Ihr Gesetzentwurf gießt die bestehenden Vorschriften in eine übersichtlichere Form. Prinzipiell war das, was das neue Gesetz erlaubt, schon bisher über Abweichungsverordnungen möglich. Die Hochschulen können all das schon jetzt durchführen, es wird im Gesetz nur noch präzisiert bzw. klar definiert, was in der Grundordnung stehen darf und was dort nicht stehen darf. Nach dem, was Sie, die CSU-Staatsregierung und die CSU-Fraktion als Hochschulautonomie verstehen, ist das folgerichtig und logisch. Unter diesen
Gesichtspunkten kann ich gegen diesen Teil der Novelle wenig einwenden. Aber die Änderungen greifen zu kurz, weil meines Erachtens ganz essenzielle Bestandteile einer echten Hochschulautonomie fehlen.
Wir halten es für eine falsch verstandene Hochschulautonomie, wenn sich der Freistaat unter Berufung auf diese Autonomie ganz aus seiner Verantwortung für strukturelle Vorgaben entzieht. Die Hochschulautonomie soll letztlich die Freiheit von Forschung und Lehre sichern. Durch eine falsch verstandene Hochschulautonomie werden aber Fehlentwicklungen in der Governance von Hochschulen zementiert, und die Staatsregierung übt sich im Darüberhinwegsehen. Das darf nicht sein.
Goethe hat einmal gesagt, eine Novelle sei ein seltsames, unerhörtes Ereignis. Mir fällt hier eines auf, was ich tatsächlich seltsam und unerhört finde; das wurde auch schon genannt: Es ist die Tatsache, dass in diesem Gesetzentwurf immer noch ein Passus aus der Mottenkiste der CSU-Politik zementiert wird, nämlich die Unterdrückung der Studierendenschaften dadurch, dass sie finanziell immer noch von den Hochschulverwaltungen abhängig sind und keine Satzungshoheit bekommen. Mit dem neuen Passus gibt es innerhalb der Hochschulen vielleicht mehr Freiheiten, die Arbeit der Studierendenschaften zu regeln. Machen wir uns aber nichts vor: Die Studierendenschaften können sich nach wie vor nicht selbst verwalten. Die Strukturen gibt der Hochschulrat vor, in dem unter den 20 Mitgliedern gerade einmal zwei Studierende vertreten sind. Echte Hochschulautonomie für die größte Statusgruppe, nämlich die Studierenden, schaut anders aus.
Wir haben vor der Sommerpause bereits einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft eingebracht, der sich momentan noch in den Ausschussberatungen befindet und in Kürze in Zweiter Lesung behandelt werden wird. Dieser Entwurf wäre eine Chance nachzubessern; denn wir wollen eine studentische Selbstverwaltung garantieren. Und es ist zwingend notwendig – Frau Zacharias hat das schon ausgeführt –, dass wir die Demokratie in allen gesellschaftlichen Bereichen stärken. Wir müssen hier nicht nur über die Ergebnisse der Bundestagswahl reden, wir brauchen eine umfassende Diskussion und ein großes gesellschaftliches Gespräch, wie wir Demokratie stärken und gerade da haben die Hochschulen eine besondere Verantwortung. Dazu können auch starke Studierendenschaften ihren Teil beitragen.
Noch einen anderen Aspekt der Hochschulautonomie möchte ich erwähnen. Hochschulautonomie ist eine Augenwischerei, wenn wir uns nicht gleichzeitig die
Finanzierung der Hochschulen anschauen. Auch hier zieht sich der Freistaat zunehmend aus der Verantwortung. Wir alle wissen, dass die Drittmittelquoten in den letzten Jahren und Jahrzehnten massiv gestiegen sind. Die staatliche Grundfinanzierung pro Studierenden ist faktisch gesunken. Andere Bundesländer machen hier mehr. Unabhängig davon, wie viel der Freistaat Bayern investiert, müssen wir uns immer anschauen, von welchen Studierendenzahlen wir ausgehen, und den hält die Finanzierung einfach nicht stand.
Um die Freiheit der Hochschulen in Forschung und Lehre zu gewährleisten, müssen wir sie entsprechend finanzieren. Wir müssen sie von Drittmittelgebern unabhängig machen. Nur dann bekommen wir eine echte Hochschulautonomie. Ich hätte mir gewünscht, dass all das Teil der Beratungen ist, wenn Sie einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes vorlegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion, wenn Sie sich dazu entschließen, unserem Gesetzentwurf zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft zuzustimmen, würden wir Ihrem Gesetz auch zustimmen. Ich verstehe im Übrigen nicht, dass die Verfasste Studierendenschaft verfassungswidrig sein soll; denn andere Bundesländer haben sie schon seit Langem eingeführt. Selbstverständlich könnten wir noch weiter gehen; im Moment möchte ich es hierbei belassen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern - "Klimaschutz in der Bayerischen Verfassung verankern" (Drs. 17/18211) - Erste Lesung
Für die Begründung des Gesetzentwurfs stehen fünf Minuten zur Verfügung. Dazu darf ich dem Kollegen Fahn das Wort erteilen. Herr Kollege, kann ich davon ausgehen, dass Sie die Aussprache nicht mit der Begründung verbinden? Ich frage nur wegen Ihrer Redezeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es immer noch prominente Leugner des Klimawandels wie zum Beispiel den amerikanischen Präsidenten Trump gibt, so ist die Tatsache des Klimawandels mittlerweile doch unumstößlich. Es geht nicht mehr um die Frage, ob, sondern nur noch um die Frage, wie stark und wie schnell der Klimawandel kommen wird. Die Größenordnung seiner Folgen ist schwer zu kalkulieren. Fest steht, dass er mittel- und langfristig weltweit katastrophale Ausmaße annehmen wird. Auch in Deutschland, auch in Bayern nehmen die Hochwasser zu. Bereits heute verschlingen Gegenmaßnahmen und Schadenersatz gewaltige Summen des Volks- und Privatvermögens. Das Pariser Weltklimaabkommen, aus dem die USA schon wieder aussteigen wollen – aber vielleicht besinnen sie sich doch noch einmal anders –, hat das Ziel, die Erwärmung der Atmosphäre auf 1,5 bis 2 Grad zu begrenzen. Dies erfordert von allen Ländern radikales Umdenken. Angesichts dessen, dass Deutschland seine Klimaziele absehbar nicht erreichen wird, sollte zumindest Bayern alles Erdenkliche tun, um seiner Rolle als Vorreiter gerecht zu werden.
Dazu gehört natürlich, erst einmal die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Anpassung der Bayerischen Verfassung ist sowohl Voraussetzung als auch Begründung dafür, dass einschneidende Gesetze überhaupt eingebracht und verabschiedet werden können. Zum Beispiel könnten auf diese Weise die erneuerbaren Energien noch stärker vorangebracht werden. Bereits 2009 hat Professor Kahl von der Universität Heidelberg in einem Gutachten erklärt, dass der Text der Bayerischen Verfassung, die sich ja immer als Vollverfassung verstanden hat, nicht länger zu einer der wichtigsten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts schweigen kann. Eine Verfassung, die zum Klimaschutz schweigt, ist nicht auf der Höhe der Zeit. Wir haben hierüber schon vor einigen Jahren im Parlament gesprochen.
Es ist ganz wichtig festzustellen, dass Klimaschutz nicht nur Umweltschutz ist. Umweltschutz steht in der Bayerischen Verfassung, aber beim Umweltschutz geht es primär um die regionale Umwelt, nicht um globales Denken. Um globales Denken geht es dagegen beim Klimaschutz. Zahlreiche Maßnahmen, die vor allem gegen die Wirtschaft durchgesetzt werden
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Wahlergebnisse am letzten Sonntag haben gezeigt, wie sich Flucht und Migration auf unser Land auswirken. Man schätzt, dass auch die Zahl der Klimaflüchtlinge immer mehr zunehmen wird. Die aktuellen Klimaveränderungen verschärfen andere Herausforderungen wie Hunger und Armut. Sie führen auch zu neuen Flüchtlingsströmen. Den Klimaschutz in die Bayerische Verfassung aufzunehmen bedeutet also konkret, auch Fluchtursachen zu bekämpfen. Auf diese Weise kann mittel- und langfristig dazu beigetragen werden, dass die Menschen in ihren Herkunftsländern bleiben. Bayern sollte grundsätzlich darauf dringen, dass in diesem Punkt auch andere Bundesländer mitziehen. Die Politik hat die Aufgabe, den Klimaschutz umzusetzen, ihre Aufgabe für den Klimaschutz ernst zu nehmen und vorbildlich zu handeln. Dann wird es einen Schub geben, der mehr Ökostrom zu den Verbrauchern bringt.
Der Klimaschutz hat auch sehr viele gewinnbringende Aspekte. Es geht hier in erheblichem Umfang um die Förderung der regionalen und dezentralen Wertschöpfung, die sich aus der Energiewende ergibt. Staat und Kommunen können die Energieerzeugung aus erneuerbaren Rohstoffen auf diese Weise viel leichter umsetzen. Der Klimaschutz in der Verfassung muss von einer Reihe flankierender Maßnahmen begleitet werden. Wir haben dazu schon einmal Anträge gestellt, etwa zum Thema der klimaneutralen Verwaltung, die schon einige Bundesländer, wie Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz umgesetzt haben. Solche Dinge müssen vom Staat und den Kommunen angestoßen werden. Wir werden auf diese Forderung noch einmal zurückkommen. Es ist wichtig, dass die Kommunen auch hier mit gutem Beispiel vorangehen.
Im Bundestagswahlkampf hat der Klimaschutz keine entscheidende Rolle gespielt. Ich erinnere aber daran, dass im Jahr 2010 in einer Online-Petition bereits 363.000 Unterschriften für die Aufnahme des Klimaschutzes in das Grundgesetz gesammelt wurden. Daran sieht man, dass der Klimaschutz den Bürgern in Deutschland und Bayern sehr wichtig ist. Deshalb hoffe ich, hier im Landtag mit unserem Gesetzentwurf offene Türen einzurennen. In Österreich, genauer in Vorarlberg, ist der Klimaschutz bereits Bestandteil der Verfassung.
Unser Gesetzentwurf ist bewusst knapp gehalten. Wir wollen einfach nur die Bayerische Verfassung um das Wort "Klima" ergänzen. Das ist weder juristisch noch inhaltlich angreifbar und kann aus vernünftigen Grün