Protocol of the Session on July 20, 2017

kann man die Bedeutung, die dieses Projekt für Bayern hat, richtig einordnen.

Das Wissenschaftsministerium hat dem Fachausschuss seit 2014 in regelmäßigen Abständen berichtet, im Februar 2016, im Mai 2016, im Januar 2017, im April 2017, und hat Ihnen, nachdem die Feinplanungen vorlagen und die Auswirkungen auf die Rahmensetzung, was Haushaltsmittel und Mietzins angeht, klar waren, am 5. Juli diesen umfassenden Bericht vorgelegt.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Der Ausschuss hat deutlich gemacht, dass man diese Debatte, gerne auch im Haushaltsausschuss, vertieft führen will. Dabei geht es auch um die Frage, warum man sich zu einem Mietmodell entschlossen hat – ich habe versucht, dies in Umrissen deutlich zu machen –, und auch um die Entwicklung der Kosten. Wir stehen selbstverständlich für eine solche Debatte zur Verfügung.

Ich glaube, dass für dieses Projekt sowohl vom Zeithorizont her, nämlich vom Beschluss im Jahr 2014 bis zum Sommer 2017, als auch von der Umsetzung her, inklusive der Herausmendelung des richtigen Standorts und der Entwicklung des Modells, wie wir es heute sehen, die notwendige Sorgfalt aufgewendet wurde. Wir schaffen mit diesem Projekt wirklich einen kulturellen, vor allem im Bereich der Naturwissenschaften wirkenden Leuchtturm am Standort Nürnberg und werden damit auch dem Verfassungsauftrag gerecht, im Kulturbereich gleiche Bedingungen im Land zu schaffen.

Wir werden natürlich in der Form, die gewünscht wird, intensiv mit dem Haus weiter zusammenarbeiten.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Herr Staatsminister, einen Moment noch, bitte. Herr Kollege Kränzlein hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Herr Staatsminister, habe ich Sie richtig verstanden, dass bei der Standortauswahl viele Kriterien geprüft wurden, aber offensichtlich nicht die Kostenfrage? – Ich kann Ihnen aus eigener langjähriger Erfahrung als Bürgermeister sagen: Wenn ich nur ein bestimmtes Grundstück will und ich das dem sage, der dieses Grundstück hat, dann bin ich in der allerschlechtesten Verhandlungsposition. Das heißt: Selbst wenn ich ein bestimmtes Grundstück will, lasse ich zwei oder drei andere Grundstücke im Verfahren und ermittle die Kosten, damit ich einen Vergleich habe. Wir haben nie gehört, dass ein solcher Kostenvergleich angestellt wurde.

Noch einmal: Dieses Museum wollen wir. Dieses Museum wollen wir auch in Nürnberg, aber dieses Museum wollen wir zu annehmbaren, vernünftigen wirtschaftlichen Bedingungen.

Genau das Gleiche ist nämlich mit dem Konzertsaal am Ostbahnhof passiert. Als man den einen Standort als den richtigen benannt hat und dann in die Verhandlungen ging, ist genau das herausgekommen, was wir auch jetzt wieder erleben. Seinerzeit war es ein unglaublich teurer Erbpachtvertrag, hier ist es ein unglaublich teurer Mietvertrag, den man übrigens erst noch einmal genau anschauen muss, mit einer Wahnsinnsrendite für den Vermieter. Sie werden kaum jemanden finden, der eine so hohe Rendite erzielt. Genau zu diesen Punkten hätten wir in Ihrer Rede gerne etwas gehört.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe es mit einer Benennung von ganz konkreten Hausnummern und 14 Standorten in Nürnberg deutlich gemacht, darunter auch AEG und Quelle – auch im größeren Umgriff. Ich habe die zwei Alternativen genannt, die näher zur Innenstadt liegen und neben dem Augustinerhof betrachtet wurden. Selbstverständlich spielen dabei die Kostenfrage und die Entwicklung eine zentrale Rolle.

Ich habe auch versucht, im Rahmen dessen, was hier möglich ist, deutlich zu machen, dass sich die Entwicklung des Gebäudekomplexes und die Planungen für dieses Gebäude im Rahmen der Detailplanungen verändert haben. Insofern spielt die Frage, zu welchen Gestehungskosten man bauen kann, eine wichtige Rolle. Gerade wenn man kein passendes Grundstück im Staatseigentum hat und durch die haushaltsrechtliche Situation nicht in der Lage ist, ein Grundstück grundstockkonform zu erwerben, weil dies zugunsten eines Dritten in dieser Form nicht möglich ist, stellt selbstverständlich die Kostenentwicklung ein ganz wichtiges Kriterium dar.

Deswegen habe ich mir erlaubt, auf zwei Projekte hinzuweisen, die natürlich mit Blick auf ihre Umsetzung nicht vergleichbar sind, weil sie staatliche, vom Freistaat Bayern getragene und auch von ihm geführte Museen betreffen, und bei denen wir eben nicht diese haushaltsrechtlichen Bedingungen haben, die wir mit dem dritten Partner, dem Deutschen Museum, gestalten müssen. Ich habe Ihnen die Kostendimension ungefähr deutlich gemacht. Auch hierbei haben sich und werden sich entsprechende Veränderungen ergeben. Insofern ist natürlich die Entwicklung der Kostensituation bei dem irgendwann einmal ins Auge gefassten Standort ein ganz wesentliches Kriterium für die

Frage: Steht das, was man aufwendet, für das, was man erreichen möchte, in einer vertretbaren Relation?

Herr Staatsminister, wir haben noch eine Zwischenbemerkung. Prof. Dr. Bauer hat sich gemeldet. Bitte schön.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Herr Staatsminister, das in Rede stehende Grundstück liegt mitten im historischen Kern von Nürnberg. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich der Neubau der IHK. Sie wissen, dass dort archäologische Relikte aus dem mittelalterlichen Nürnberg gefunden worden sind. Das hat den Bau um über zwei Jahre verzögert.

Auf meine Frage im Ausschuss hin, ob hier archäologische Voruntersuchungen stattgefunden haben, hat Herr Prof. Heckl gesagt: Da erwischen Sie mich auf dem falschen Fuß. – Das wisse er nicht, das sei nicht passiert. Können Sie mir diese Frage beantworten, und können Sie mir auch sagen, warum in diesem Areal – es gibt Stadtpläne vom mittelalterlichen Nürnberg, in denen man nachschauen kann, was dort war; wenn dort ein Kloster eingezeichnet ist, wissen Sie genau, dass in seiner unmittelbaren Nähe ein Friedhof war – keine archäologischen Voruntersuchungen vorgenommen worden sind und ob vor diesem Hintergrund mit einer Verzögerung des Baus oder mit anderen Hindernissen zu rechnen ist?

Ich kann Ihnen die konkrete Fallgestaltung nicht deutlich machen, kann Ihnen aber aus Erfahrung sagen, dass zu einer Umsetzung von Baumaßnahmen im Innenstadtbereich, etwa in Regensburg oder in anderen Städten, und zu einem solchen Bauvorablauf nicht nur die Verlegung der üblichen Sparten, sondern natürlich auch entsprechende archäologische Sondagen gehören. Dies wird hier, wenn man voranschreitet, sicherlich auch der Fall sein. Die zeitliche Verzögerung ist bei professionell durchgeführten Sondagen oder entsprechenden Maßnahmen, glaube ich, beherrschbar.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Die namentliche Abstimmung über den Antrag der CSU-Fraktion erfolgt zuletzt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD auf Drucksache 17/17810 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kollege Felbinger

(fraktionslos). Gegenstimmen! – CSU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/17831 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kollege Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen, bitte! – CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/17832 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Kollege Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen! – CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Nun kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/17833. Die Urnen stehen bereit. Wir haben fünf Minuten Abstimmungszeit vorgesehen.

(Namentliche Abstimmung von 11.25 bis 11.30 Uhr)

Ich schließe die Abstimmung und bitte, die Plätze wieder einzunehmen.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Johann Häusler u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Wiedereinführung der Meisterpflicht (Drs. 17/17811)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Annette Karl, Natascha Kohnen u. a. und Fraktion (SPD) Sicherung und Stärkung des Meisterbriefs Förderung der dualen Berufsausbildung (Drs. 17/17834)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Erwin Huber u. a. und Fraktion (CSU) Erhaltung des Meisterbriefs (Drs. 17/17835)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist Kollege Häusler. Bitte schön.

Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, verehrte Kolleginnen und Kol

legen! Tagtäglich stimmen Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung, auch viele andere, das Hohelied unseres dualen Ausbildungssystems an. Ich schließe mich ganz gerne dieser Bewertung an; denn Handwerk und Mittelstand sind nun einmal das Rückgrat unserer Volkswirtschaft und die Garanten für dauerhafte Stabilität in unserem Land.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Aber dieser Erfolg ist nicht dauerhaft und nicht in Stein gemeißelt. Die Stabilitätsanker sind in erster Linie die 41 Handwerksberufe, die in der Anlage A der Handwerksordnung stehen, nämlich die unter dem Meistervorbehalt. 53 Gewerbe der Anlage B wurden 2004 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung aus dieser Verpflichtung genommen. Wirtschaftsminister Clement sah in der Liberalisierung des Ausbildungssystems Wachstums- und Innovationschancen. Deshalb setzte er damals die Reform des Handwerksrechts durch.

Nur 41 Berufe in sogenannten gefahrengeneigten Bereichen blieben unter dem Meistervorbehalt. Das hat sich sehr bald, eigentlich schon innerhalb eines Jahres, als grobe Fehleinschätzung erwiesen. Was ist passiert? In den 53 Berufen, die nicht mehr unter dem Meistervorbehalt stehen, haben sich die Koordinaten deutlich verschoben. Ich mache das an den Ausbildungszahlen fest. In diesen Berufen ging die Zahl der Auszubildenden um 30 % zurück, bei den Berufen nach Anlage A der Handwerksordnung dagegen nur um 18 %.

Wenn man die Zahl bestandener Meisterprüfungen betrachtet, dann schaut es noch dramatischer aus. In den Berufen nach Anlage B haben wir einen Rückgang von 57 %, in den Berufen nach Anlage A von 17 %.

Wenn man die Betriebsneugründungen anschaut, dann stellt man fest, dass sich in den Berufen nach Anlage B die Zahl der Neugründungen verfünffacht, je nach Gewerbe auch verachtfacht oder sogar verzehnfacht hat. Warum? Es wurden sehr viele Betriebe als Einmannbetriebe gegründet, und es haben sich sehr viele Einzelselbstständige etabliert, darunter sehr viele Unternehmer und Unternehmerinnen aus Ost- und Südeuropa, die keine ausreichende Kapitalausstattung und kein Haftungskapital hatten. Für diese Unternehmen gilt auch – das ist für die Arbeitnehmer ganz wichtig –: kein Tarifvertrag, kein Mindestlohn, keine soziale Absicherung außer der Krankenpflichtversicherung, keine gesetzliche Altersvorsorge.

Ein Ergebnis dessen war auch, dass sich Betriebe in zulassungsfreien Gewerben auf dem Markt nur in unzureichender Zahl dauerhaft positionieren konnten.

Bereits nach fünf Jahren haben mehr als 50 % aufgeben müssen, weil sie insolvent waren, wohingegen 70 % der Betriebe in zulassungspflichtigen Gewerben dauerhaft Bestand hatten.

Ganz besonders ausgeprägt ist die Situation – das wird immer wieder thematisiert – im Baunebengewerbe, beispielhaft im Fliesenlegergewerbe. Ich habe von dieser Stelle aus schon einmal auf den Pfusch bei der Justizvollzugsanstalt Aichach hingewiesen, wo es eine Verzögerung von mehr als einem halben Jahr gab und ein immenser Schaden eingetreten ist, weil die entsprechenden Qualifikationen nicht vorgelegen haben.

Genau von dort kam der erste Hilfeschrei. Bereits 2013 haben die Berufsvertretungen, der Fachverband Fliesen und Naturstein und der Bundesverband Keramische Fliesen, die Wiedereinführung des Meistervorbehalts gefordert.

Ich nenne einen weiteren Aspekt. Zwischen 2003 und 2017 hatten wir 80 % weniger Meisterschüler im Fliesenlegerhandwerk. Das heißt, dass unendlich viele Kenntnisse und Fertigkeiten verloren gehen; denn die Meisterschule vermittelt nicht nur berufsbezogenes Wissen und praktische Fertigkeiten, sondern auch betriebswirtschaftliches Know-how, das notwendig für die Nachhaltigkeit und den Verbraucherschutz ist.

Deshalb fordern wir die EU-konforme Wiedereinführung der Meisterpflicht, zunächst dort, wo es entsprechende Verwerfungen gab und noch gibt. Aber insgesamt geht es darum, dauerhaft möglichst viele, vielleicht sogar alle Berufe wieder unter den Meistervorbehalt zu stellen bzw. die Reform rückgängig zu machen.

Ich darf in diesem Zusammenhang auf die immerwährenden Gefahren, die aus Brüssel kommen, hinweisen. Dort geht es immer wieder um die Liberalisierung der Ausbildungsordnung. Zuletzt war dies am 10. Januar dieses Jahres der Fall, als die Kommission das sogenannte EU-Dienstleistungspaket vorgelegt hat, wieder mit dem Hinweis auf die Liberalisierung und mit der Begründung, damit Innovation und Wachstum zu generieren.

Deshalb ist es so wichtig, den Meistertitel und den Meistervorbehalt zu stärken und ihn dort, wo es möglich ist, auszuweiten bzw. wieder einzuführen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)