Die Feuerwehrleute vor Ort sollen die Möglichkeit erhalten, selbst zu entscheiden, ab wann sie ihren Nachwuchs in den Feuerwehrbetrieb integrieren. Ich habe bisher keine geeigneten Argumente gehört, warum das in Bayern nicht möglich sein soll, und auch im Innenausschuss haben wir auf diese Frage keine Antwort erhalten. In allen anderen Bundesländern liegt das Eintrittsalter niedriger. Ich glaube nicht, dass bayerische Kinder das nicht können, was andere Kinder in anderen Bundesländern können.
Kolleginnen und Kollegen, der Eintritt in die weiterführende Schule erfolgt in einem Alter, in dem sich die
Schülerinnen und Schüler entscheiden, wo sie sich langfristig engagieren. Die Feuerwehr ist ein besonderes Ehrenamt. Wir sollten aber nicht verkennen, dass sie beim Nachwuchs in Konkurrenz zu anderen Organisationen und Vereinen steht.
Kolleginnen und Kollegen, für die SPD-Fraktion ist die Novellierung auch eine Chance, Kommunen zu helfen, damit sie nicht wegen einer Regelungslücke auf den Kosten der Bekämpfung von Waldbränden sitzen bleiben. Wenn ein Hubschraubereinsatz erforderlich ist, aber kein Katastrophenfall besteht, werden die Kosten bisher von den Gemeinden getragen. Wir plädieren in unserem Änderungsantrag dafür, diese Kosten den Verursachern oder den Besitzern der jeweiligen Grundstücke aufzuerlegen. Der Waldbesitzerverband hat uns mitgeteilt, dass er gegen eine solche Regelung keine Einwände hätte. Die meisten Waldbesitzer haben eine Brandversicherung, die diese Kosten abdeckt. Unser Änderungsantrag bedeutet also keine Kostenabwälzung auf die Waldbesitzer, sondern zunächst ein konsequentes Zur-Rechenschaft-Ziehen von Brandstiftern.
Die SPD-Fraktion wird auch dem Antrag der FREIEN WÄHLER auf eine weitere Anhebung des Höchstalters auf 67 Jahre zustimmen. Wir sind der Überzeugung, dass Personen, die noch arbeiten, auch die Möglichkeit haben sollen, Feuerwehrdienst zu leisten. Als ehemaliger Feuerwehrmann meine ich persönlich aber, dass die weitere Teilnahme am Feuerwehrdienst nicht an Untersuchungen und Nachweise geknüpft werden sollte.
Auch dem Änderungsantrag der CSU werden wir zustimmen. Für die Feuerwehren ist es eine große Erleichterung, wenn sie die Möglichkeit erhalten, bei Übungen selbst den Straßenverkehr zu beschränken oder zu sperren. Durch diesen Änderungsantrag fällt eine bürokratische Hürde weg, die Zeit und Geld kostet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben den eingereichten Änderungsanträgen zum Feuerwehrgesetz gibt es aber natürlich auch Punkte, die wir nicht im Feuerwehrgesetz regeln können, die wir aber zum Beispiel im Nachtragshaushalt dringend angehen müssen. Insbesondere müssen unsere Feuerwehrschulen finanziell besser ausgestattet werden. Von Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen in ganz Bayern höre ich immer wieder, wie lange sie auf Lehrgangsplätze warten müssen. Die Zahlen geben das auch her: Im Freistaat wurde in den letzten Jahren weniger als die Hälfte der benötigten Lehrgänge angeboten. Die neue Feuerwehrschule in Würzburg, die
wir besichtigt haben, ist ein toller Schritt, um mehr Ausbildungsgebiete abzudecken. Unsere Feuerwehrschulen müssen jetzt aber auch mit deutlich mehr Personal ausgestattet werden.
Wir können leider nicht alle Probleme der Feuerwehr auf Landesebene regeln. Nicht nur in den Nachrichten, sondern auch in den Feuerwehrwachen und Polizeipräsidien vor Ort – ich habe erst in den Pfingstferien wieder die fünf Feuerwachen der Berufsfeuerwehr Nürnberg besucht – sind die Probleme mit der Rettungsgasse aktuell ein riesiges Thema. Deshalb appelliere ich noch einmal an die Staatsregierung, sich für eine konsequente Verbesserung der Situation auf Bundesebene stark zu machen.
Ich möchte mich zum Abschluss ausdrücklich bei den Feuerwehrleuten und beim Feuerwehrverband – Vertreter des Feuerwehrverbandes sind heute anwesend – für ihren alltäglichen Einsatz und für ihre Beteiligung an der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs bedanken. Ich möchte ihnen auch dafür danken, dass sie an vielen Stellen selbst die Initiative ergreifen und Herausforderungen angehen. Es ist ein gutes Signal, dass sich der Landesfeuerwehrverband jetzt aktiv dafür einsetzt – das habe ich in Ihrer Fachzeitschrift gelesen –, Vorbehalte gegen Uniformierte bei Menschen mit Migrationshintergrund abzubauen und hier neue Mitglieder für die Feuerwehren zu werben. Auch dafür danken wir herzlich.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Hanisch von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Feuerwehrgesetz ist endlich so weit, dass wir es verabschieden können. Das hat lange gedauert. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder Änderungsanträge eingebracht, die sich weitestgehend mit den Altersgrenzen beschäftigt haben, weil wir wissen, dass dies ein riesengroßes Anliegen draußen in der Bevölkerung war. Ich habe in meiner Zeit als Bürgermeister viele Kommandanten kennengelernt, die mit 63 Jahren aufhören mussten, aber körperlich fit waren und ihr Fachwissen durchaus weiter hätten einbringen können. In den Kommunen draußen ist es manchmal
ganz entscheidend, dass ein Kommandant weiß, wo die Feuerwehrhydranten stehen und bei welchen Feuerwehrhydranten der Druck vielleicht nicht ganz so stark ist. Dieses Wissen hat man leichtsinnigerweise nicht weiter genutzt. Insofern sind wir froh, dass jetzt in diesem neuen Feuerwehrgesetz die Altersgrenze zumindest auf 65 Jahre angehoben wird. Wir sind der Auffassung, dass die Altersgrenze bei einem aktiven Feuerwehrmann und einer aktiven Feuerwehrfrau durchaus dem Rentenalter angepasst werden kann, soll und muss. Deshalb fordern wir die 67-JahresGrenze.
Meine Damen und Herren, die Feuerwehren üben eine unwahrscheinlich wichtige Aufgabe aus. Im Rahmen der Sicherheitsstruktur Bayerns sind die Feuerwehrleute eine der wenigen Personengruppen, die ihre Aufgabe weitestgehend ehrenamtlich erfüllen. Ich glaube, das sollte man immer wieder herausheben und betonen: Diese Frauen und Männer sind bereit, in ihrer Freizeit für die Allgemeinheit tätig zu sein, immer dann, wenn es brennt, wenn auf unseren Straßen Unfälle passieren. Meine Damen und Herren, in der Praxis sieht es doch so aus: Wen holt man, wenn irgendwo ein Hornissennest im Dach ist? – Nicht den Spengler oder sonst jemand, sondern die Feuerwehr. Sie weiß auch, mit den Problemen umzugehen.
Meine Damen und Herren, wir haben in unserer Zeit dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. Die Mitgliederzahlen der aktiven Feuerwehren sind leicht rückläufig. Sie sind zwar von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk unterschiedlich; in dem einen ist dieser Trend deutlicher, bei dem anderen überhaupt nicht zu erkennen. Wenn die Feuerwehr heute aber ihre Aufgaben erledigen will, muss sie bei den jungen Leuten anfangen und ihnen die Möglichkeit bieten, zur Feuerwehr zu gehen.
Auch andere Vereine und Organisationen, die nicht unbedingt für die Sicherheit verantwortlich sind, arbeiten rechtzeitig und frühzeitig mit Kindergruppen und führen sie spielerisch heran. Ich glaube daher, dass es höchste Zeit ist, dass auch Kinderfeuerwehren in das Gesetz aufgenommen werden. Mit sechs Jahren gehen wir relativ weit. Ich meine, diese sechs Jahre sind wirklich ein Fortschritt.
An einer anderen Stelle wird der Fortschritt allerdings verweigert und verwehrt. Das, was die SPD in ihrem Antrag fordert, unterstützen wir vollinhaltlich. Wir sind der Auffassung, dass man jemanden auch schon mit zehn Jahren zum Anwärter machen können muss. Man muss ihn rechtzeitig heranführen und ihn auch mit verantwortlichen Aufgaben betrauen können.
Meine Damen und Herren, schließlich muss das nicht gemacht werden. Vieles liegt in der Entscheidungsgewalt des Kommandanten. Er kann entscheiden: Beauftrage ich eine Person oder beauftrage ich sie nicht? – Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt. Wir meinen, die Altersgrenze von zehn Jahren wäre ganz wichtig. Man sollte sie einführen. Meine Damen und Herren, wenn ich – wir befürworten das ausdrücklich – Leuten mit Behinderungen anders als bisher die Möglichkeit gebe, im aktiven Feuerwehrdienst tätig zu werden, dann ist das okay. Damit trage ich dem Gedanken der Integration wirklich Rechnung. Wenn man dem 65-Jährigen bis 67-Jährigen zwar zumutet, dass er noch in die Arbeit geht, und akzeptiert, dass er im Sportverein aktiv Tennis spielt oder bei den Alten Herren Fußball spielt oder wo auch immer, aber sagt, du bist für die Feuerwehr im aktiven Dienst nicht geeignet, dann haben wir riesengroße Probleme, meine Damen und Herren.
Da sind wir der Auffassung, dass man das Wissen von aktiven Feuerwehrleuten durchaus besser einsetzen könnte.
Deshalb meinen wir: Die Altersgrenze von 67 Jahren ist genau das, was wir wollen. Wir wollen das Wissen dieser Leute weiterhin nutzen. Auch da kann der Kommandant entscheiden. Er wird nicht einen 65Jährigen oder 66-Jährigen mit Atemmaske in irgendein Haus reinschicken. Dafür gibt es Jüngere. Aber auf die Leistungen und das Wissen dieser Leute zu verzichten, halten wir für einen Luxus, den wir uns nicht leisten sollten. Deswegen plädieren wir für eine Altersgrenze von 67 Jahren.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Mistol von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern haben Tradition. Man muss nur in die Geschichtsbücher schauen. Die Notwendigkeit, sich vor Bränden zu schützen, veranlasst die Menschen schon seit sehr langer Zeit zur Selbstorganisation. Diese Freiwilligkeit überdauert bis heute. Das ist gut so. Im Namen der Landtagsfraktion der GRÜNEN möchte ich mich an dieser Stelle für das großartige Engagement der vielen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in Bayern sehr herzlich bedanken.
Sie leisten einen von staatlicher Seite nicht zu ersetzenden und wirklich essenziellen Beitrag zur Sicherheit in unserem Land, in den Städten und in den Dörfern.
Auch traditionsreiche Einrichtungen sind mit gesellschaftlichen Änderungen konfrontiert. Deshalb ist es notwendig, dass das Feuerwehrgesetz novelliert wird. Zum Beispiel erfordern der demografische Wandel und Tendenzen zur Individualisierung in der Gesellschaft eine Anpassung des Rahmens, innerhalb dessen unsere Feuerwehren arbeiten. Die Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat könnten allesamt gut mehr Nachwuchs gebrauchen. Laut einer Prognose soll die Zahl der ehrenamtlich engagierten Personen bis 2031 um rund 15 % abnehmen. Das gibt Anlass zu einer Sorge, die uns umtreibt. Da gibt es Handlungsbedarf.
Ziel des Gesetzes muss sein, denjenigen Menschen, die sich für das Gemeinwesen in den Feuerwehren engagieren, wirklich praxistaugliche und motivierende Rahmenbedingungen zu geben. Die Debatte in den Ausschüssen, insbesondere im Innenausschuss, hat gezeigt, dass die neue Regelung fraktionsübergreifend auf sehr breite Zustimmung stößt. Was gerade von Kollegen der SPD und den FREIEN WÄHLERN als Unterschiede benannt worden ist, ist aus Sicht der GRÜNEN eher etwas Marginales. Ob die Altersgrenze auf 65 Jahre oder 67 Jahre angehoben wird, ist aus unserer Sicht nicht das Essenzielle. Dazu hat auch der Feuerwehrverband deutliche Aussagen gemacht. Im Zweifel stelle ich mich da lieber auf die Seite des Verbandes, der die Interessen der aktiven Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner vertritt. Auf jeden Fall kommt die notwendige Anpassung der Altersgrenze auf 65 Jahre. Das entspricht tatsächlich dem Wunsch und sicherlich auch der körperlichen Konstitution vieler aktiver Feuerwehrleute.
Wir GRÜNE finden auch die Einführung von Kinderfeuerwehren gut. Das ist eine Institution, die es vielerorts schon gibt. Aber jetzt ist sie auf einer gesetzlichen Grundlage. Das ist etwas ganz Wichtiges. Gerade in den Kinderfeuerwehren sehen wir ein geeignetes Mittel der Nachwuchsförderung. Wenn es die Möglichkeit gibt, die Altersgruppe der Sechs- bis Zwölfjährigen spielerisch an den Feuerwehrdienst heranzuführen, dann ist das gut. Insofern ist die Absenkung des Eintrittsalters für Feuerwehranwärter auf zehn Jahre nicht nötig. Das ist aus unserer Sicht auch nicht das essenzielle Thema.
Kolleginnen und Kollegen, um die wachsenden Aufgaben und die damit verbundene zeitliche Beanspruchung künftig auf mehrere Schultern verteilen zu kön
nen, sollen die Kommandanten und die Kreis- und Stadtbrandräte zu ihrer Unterstützung zusätzliche Fachkräfte bestellen können. Das ist sehr wichtig, weil auch diese Aufgaben im Ehrenamt erledigt werden sollen. Es hat Stimmen gegeben, die gesagt haben, man müsse das eigentlich hauptamtlich machen. Von der Arbeitsbelastung her wäre das gerechtfertigt. Aber man würde dann den Grundsatz der Ehrenamtlichkeit aufweichen. Das würde zudem sicherlich nicht für gute Stimmung in den Feuerwehren sorgen. Insofern ist da eine gute Lösung gefunden worden.
Wir sind auch bei der Ausweitung der Kostentatbestände zur Entlastung der Kommunen dabei. Auch der Inklusionsgedanke ist schon genannt worden und für uns GRÜNE ein ganz wichtiges Thema.
Wir werden dem Änderungsantrag der CSU zustimmen, der vorsieht, dass die Feuerwehren auch verkehrsregelnde Maßnahmen treffen dürfen. Alles in allem kann ich sagen: Aus Sicht der Fraktion der GRÜNEN ist mit dem vorliegenden Gesetz ein Feuerwehrgesetz aus einem Guss gelungen. Ich möchte aber auch dazu sagen, dass den gestiegenen Herausforderungen in technischer und organisatorischer Hinsicht nicht nur mit einer Gesetzesänderung begegnet werden darf. Wir brauchen eine ehrliche Wertschätzungskultur gegenüber den Feuerwehren. Dazu gehört nicht zuletzt eine ordentliche finanzielle Ausstattung.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat nun Herr Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die vielen Tausend Helferinnen und Helfer, die sich in unseren bayerischen Feuerwehren ehrenamtlich für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger engagieren. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes enthält zahlreiche wichtige Verbesserungen für unsere Feuerwehren. Wie Sie alle wissen, bedeutet der demografische und gesellschaftliche Wandel eine enorme Herausforderung für unsere Feuerwehren. Leider ist es nicht mehr selbstverständlich, dass in jedem Ort zu jeder Tages- und Nachtzeit immer ausreichend Männer und Frauen für die Feuerwehr zur Verfügung stehen. Viele pendeln heute weite Strecken zu ihrem Arbeitsplatz. Immer mehr scheuen auch die dauerhafte Bindung an den ehrenamtlichen
Dienst in der Feuerwehr und die Verantwortung und die Pflichten, die er mit sich bringt. Darauf müssen wir reagieren, und zwar in der Tat nicht irgendwann, sondern jetzt sofort. Man kann heute zum Glück wahrlich nicht von einem Personalmangel in unseren Feuerwehren sprechen. Wir haben derzeit insgesamt über 310.000 ehrenamtliche Mitglieder in Bayern. Wir haben damit eine weit höhere Präsenz in den Feuerwehren als in allen anderen Bundesländern. Aber wir müssen bereits jetzt die Weichen dafür stellen, dass das auch in Zukunft so bleibt. Zentrales Anliegen des Änderungsgesetzes ist daher die Eröffnung von zusätzlichen Möglichkeiten, um das ehrenamtliche Potenzial von Einsatzkräften nachhaltig langfristig zu sichern.
Ein ganz wichtiger Baustein der gemeindlichen Nachwuchsarbeit kann die Gründung von Kinderfeuerwehren sein, "kann" wohlgemerkt, gerade wegen der Konkurrenz zu anderen Freizeitaktivitäten wie zum Beispiel im Fußballverein oder in einem Musikverein oder wo auch immer. Für die Feuerwehren ist es wichtig, die Kinder bereits zu diesem frühen Zeitpunkt für sich zu gewinnen und an sich zu binden. Die Kinderfeuerwehren werden nun im Gesetz und damit in der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr verankert. Damit unterfallen die Kinder künftig zum Beispiel dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Es wird aber natürlich – das ist uns wichtig – keine Pflicht zur Einrichtung von Kinderfeuerwehren geschaffen. Kinderfeuerwehren wird es nur dort geben, wo es die Gemeinde und die jeweilige Feuerwehr für sinnvoll erachten.
Ebenso wichtig ist es, die gesetzliche Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst anzuheben, und zwar vom vollendeten 63. auf das vollendete 65. Lebensjahr. Diese maßvolle Anhebung ist mit dem Landesfeuerwehrverband ausdrücklich abgesprochen. Die Anhebung sollte, wie mit dem Landesfeuerwehrverband abgesprochen, beibehalten werden. Zum Glück sind immer mehr Menschen aufgrund des hohen Niveaus der medizinischen Versorgung und der insgesamt überaus positiven Gesundheitsentwicklung im Alter noch fit und voll belastbar. Sie können mit ihren Fertigkeiten und ihrer langjährigen Erfahrung in den Feuerwehren sehr wichtige Beiträge leisten.
Ich bin zuversichtlich, dass uns mit den Änderungen am Bayerischen Feuerwehrgesetz eine weitere Verbesserung der Situation unserer bayerischen Feuerwehren gelingen wird. Klar ist aber auch, dass selbst die besten rechtlichen Rahmenbedingungen ohne das großartige Engagement unserer Feuerwehrmänner und -frauen nichts nützen. Ich möchte an dieser Stelle unseren Feuerwehrdienstleistenden meinen besonderen Respekt und Dank aussprechen. Diese Frauen
und Männer setzen sich unermüdlich für das Wohl ihrer Mitmenschen ein. Sie leisten in allen Notlagen fachkundige Hilfe. Deshalb gilt all unseren Mitgliedern der vielen bayerischen Freiwilligen Feuerwehren ein herzliches "Vergelts Gott". Ich wünsche ihnen alles Gute und hoffe, dass sie immer unversehrt von ihren Einsätzen zurückkehren.