Protocol of the Session on May 30, 2017

Noch eine Anmerkung zu den Ausführungen des Kollegen von Lerchenfeld, gegen den Willen der örtlichen Bevölkerung werde dort nichts entschieden: Gut, d’accord. Das hätte ich in meiner Heimat gerne auch einmal so gehört: Gegen den Willen der örtlichen Bevölkerung wird keine dritte Startbahn gebaut. Sie messen mit unterschiedlichem Maß.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Noch etwas. Das Thema Nationalpark wird uns noch länger beschäftigen.

(Zuruf von der CSU: Das müssen wir abwarten!)

Wir werden sehen, welches Thema hier im Landtag eher beendet sein wird. – Wir haben gesehen: Wir brauchen Zeit. Momentan läuft etwas. Ich möchte Sie davor warnen, den Karren an die Wand zu fahren.

Wir waren in Rheinland-Pfalz und haben uns dort auch mit der Ministerin über die Ausweisung des Nationalparks Hunsrück unterhalten. Dort hat man es im Einvernehmen mit der Bevölkerung und auch den Unionslandräten hinbekommen, diesen Nationalpark zu errichten. Die Ministerin hat klar gesagt: Der Prozess hat zwei Jahre gedauert.

Wenn wir einen guten Nationalpark wollen, können wir nicht sagen, dass wir im Juli oder in dieser Periode entscheiden. Ziel muss vielmehr sein, mit guten sachlichen und fachlichen Grundlagen einen guten Dialogprozess zu führen. Für die guten sachlichen und fachlichen Grundlagen gelten in diesem Falle die Voraussetzungen, die in § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes für einen Nationalpark festgeschrieben sind, nämlich beispielsweise, dass ein erheblicher Teil der Fläche die Qualität eines Naturschutzgebietes haben muss oder entsprechend ausgewiesen werden muss. Das muss sauber abgearbeitet werden. Die Zahlen müssen auch in diesem Hause auf den Tisch. Es kann nicht sein, dass nur irgendwo vor Ort Gespräche geführt werden.

Der Prozess ist so, wie er jetzt läuft, in meinen Augen nicht zielführend. Er führt letztendlich in die Irre. Ich habe gehört, dass in der Rhön die Kreisräte erst kurz

vor knapp erfahren haben, dass Gespräche stattfinden. So kann das Ganze nicht laufen.

Nehmen Sie das Land Rheinland-Pfalz zum Beispiel. Dort wurde mit dem Hunsrück der jüngste Nationalpark geschaffen. Gehen Sie einen ähnlichen Weg. Nehmen Sie sich die Zeit, den Dialog lange zu führen. In Rheinland-Pfalz haben wir erfahren, dass 40 Personen im Einsatz waren, die drei-, vier- und fünfmal zu den Gemeinderäten und Bürgermeistern hinausgefahren sind, um auch noch den letzten Zweifel auszuräumen. Nur so kann der Weg hin zu einem Nationalpark führen.

Bitte schließen Sie nicht aus rein politischen Gründen eines der wertvollsten Buchenwaldgebiete nicht nur Bayerns, sondern auch Deutschlands und Mitteleuropas von vornherein aus.

Wir werden zustimmen, und ich bitte Sie, auch zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Dr. Magerl. – Nun hat sich für die CSU noch Kollege Hünnerkopf gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einige Bemerkungen machen, vielleicht auch, damit sich Kollege von Brunn besser orientieren kann, auch was meine Haltung betrifft.

(Florian von Brunn (SPD): Ich glaube nicht, dass Sie das mit Ihren Bemerkungen schaffen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Erstes: Der Ministerrat hat in St. Quirin einen Beschluss gefasst. Lieber Kollege Dr. Herz, dort gibt es kein Bier. Insofern ist dieser Beschluss nicht aus einer Bierlaune heraus gefasst worden, sondern sehr bewusst. Dazu stehen wir. Wir halten auch aus, dass er abgearbeitet wird, auch wenn der eine oder andere von uns wie Herr Denzler abweichende Vorstellungen hat, so wie bei euch Herr Töpper, der Landrat. Damit müssen wir leben; das müssen wir aushalten. Am Ende muss ein demokratischer Prozess doch zu einem Ergebnis führen.

Warum also der Steigerwald nicht? – In dem Beschluss heißt es: mit Zustimmung der Bevölkerung. Wir haben im Steigerwald über Jahre erlebt – das ist ein Faktum –, dass dort die Bevölkerung nicht in dem Maße zustimmt, wie es notwendig wäre.

(Florian von Brunn (SPD): Was ist mit dem Spessart?)

Im Spessart ist es ähnlich. Der Spessart ist aber eine andere Sache. Der Spessart wird noch weiter untersucht.

Noch eine Anmerkung dazu, wie Umfragen zustande kommen, Kollege von Brunn. Da werden sehr suggestive Fragen gestellt. Ich weiß von meinem Kollegen Oliver Jörg, dass er in Würzburg zum Spessart befragt worden ist. Die Fragen sind so subtil, so suggestiv, dass ein Normalbürger am Ende Ja sagen wird. Man kann auch so fragen, dass die Bürger dagegen sind. Ich sage es einmal so. Da machen wir uns nichts vor.

(Florian von Brunn (SPD): Sie können das Volksempfinden besser lesen?)

Ich will noch etwas zu einem dritten Nationalpark sagen. Wir haben viele Optionen. Wenn eine Region sagt, ja, wir stehen ohne Wenn und Aber dazu, das ist der Beschluss, bin ich mir sicher, dass auch wir als CSU uns einer solchen Haltung anschließen werden, wenn sie denn aus der Region kommt.

Was kommt noch dazu? – Ich betone immer wieder: Neben Nationalparks, die sich über 10.000 Hektar, davon 7.500 Hektar Kerngebiet, erstrecken, befürworten wir auch ökologische Maßnahmen in der Fläche. Das ist unser Credo. Das betrifft zum Beispiel die Staatsforsten bei Ebrach, in dem es größere und kleinere Gebiete, Naturwaldreservate, Naturschutzgebiete und Verbindungskorridore gibt.

(Florian von Brunn (SPD): Das ist doch ein Minifeigenblatt!)

Bitte einmal zuhören!

(Florian von Brunn (SPD): Sie müssen das schon aushalten!)

Dies fördert die Biodiversität in der Fläche. Die Staatsforsten haben 800.000 Hektar Waldfläche. Wenn wir es schaffen, dass in allen Staatsforsten die Biodiversität ähnlich berücksichtigt wird wie in Ebrach, können wir viel erreichen. Wir können auch im Körperschaftswald und im Privatwald sowie in den Kommunalwäldern so vorankommen, dass dort nicht nur gewirtschaftet wird, sondern der Blick immer auch auf die Natur gerichtet wird. Wenn wir das schaffen, haben wir am Ende mehr erreicht als mit dem Ausbau eines Nationalparks.

Das eine ist also okay; das soll weiter abgearbeitet werden. Das andere verfolgen wir gleichzeitig.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss. Das Wesentliche habe ich gesagt. Jeder von uns, wenn er denn Minister oder Ministerin wäre, würde dieses Verfahren auf seine Art und Weise durchziehen. Unsere Ministerin macht das auf ihre Weise und ohne Machbarkeitsstudien, sondern mit Fragen, die beantwortet werden. Das braucht seine Zeit.

Kommen Sie jetzt bitte zum Schluss. Die Redezeit ist lange vorbei.

Die Bevölkerung soll damit die Information erhalten. – Das war es. Vielen herzlichen Dank, auch für Ihre Geduld.

(Beifall bei der CSU – Florian von Brunn (SPD): Und für unsere, Herr Kollege!)

Danke schön, Herr Kollege Hünnerkopf. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die CSU-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Andreas Lotte, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) Bauland mobilisieren, Wohnraum schaffen! (Drs. 17/15598)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Unser erster Redner ist Herr Kollege Lotte. Bitte schön, Herr Lotte.

(Beifall der Abgeordneten Isabell Zacharias (SPD))

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie wir alle wissen, wird die Wohnungsnot in Bayern immer größer.

Der Grund ist schlichtweg, dass in jedem Jahr zu wenige Wohnungen gebaut werden. Hierfür fehlen die politischen Rahmenbedingungen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU, da helfen auch keine schwammigen Pressemitteilungen, in denen Sie sich über den Anstieg der Baugenehmigungen freuen. Fakt ist, dass Herr Herrmann sein selbstgestecktes Ziel von 70.000 neuen Wohnungen pro Jahr wieder und wieder bei Weitem verfehlt. Fakt ist auch, dass Bayerns Bürgermeisterinnen und Bürgermeister derzeit mit Hochdruck Bauland ausweisen – um später frustriert festzustellen, dass von dem neu geschaffenen Baurecht viel zu oft kein Gebrauch gemacht wird.

Ein Schlüssel, um das Problem anzugehen, liegt in der gezielten Mobilisierung von Bauland. Daran, verehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir gemeinsam arbeiten; sonst können wir es nicht schaffen, ausreichend bezahlbaren Wohnraum entstehen zu lassen. Dazu ist die Nachfrage nach Wohnraum in Bayern schlichtweg zu hoch; sie steigt immer weiter.

Ich will nicht behaupten, dass wir in unserem Antrag im Hinblick auf das Bodenrecht schon alle Lösungen bis ins Detail ausgefeilt und parat hätten. Es muss sicherlich noch weitere Initiativen in diese Richtung geben. Wir können aber feststellen: Das derzeitige Bodenrecht ist offensichtlich nicht dazu geeignet, dass sich die Bürger Bayerns angemessen mit bezahlbarem Wohnraum versorgen können. Deswegen verlangen wir von der Staatsregierung, dass sie ihre Anstrengungen verstärkt und die von uns vorgeschlagenen Möglichkeiten sehr ernsthaft prüft, und dies bitte unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände.

Zu den eingebrachten Vorschlägen gehören die Einführung befristeter steuerlicher Vergünstigungen von Grundstücksverkäufen, wie sie der Bayerische Städtetag vorgeschlagen hat, und die Wiedereinführung der sogenannten Grundsteuer C, wie sie der Bayerische Gemeindetag gefordert hat.

Zunächst zu den steuerlichen Vergünstigungen: Die Gründe, aus denen unbebaute Grundstücke derzeit nicht verkauft werden, sind vielfältig. Zum Teil fehlt es wegen der derzeitigen Niedrigzinsphase an Möglichkeiten, den Gewinn anderweitig sicher anzulegen.

Zum Teil werden Grundstücke wegen der rasant steigenden Preise als Spekulationsobjekte – in Erwartung eines höheren Gewinns – zurückgehalten, was sehr ärgerlich ist.

Zum Teil hemmt auch die Steuer, die auf den Verkaufserlös anfällt, den Willen zum Verkauf eines Grundstücks. Nürnbergs Oberbürgermeister Maly weiß zum Beispiel von vielen nicht mehr bewirtschaf

teten Hofstellen in seinem Stadtgebiet zu berichten, die überwiegend nur wegen des befürchteten Steueranfalls nicht verkauft werden.

Natürlich ist es angesichts solcher Fälle wichtig zu prüfen, ob und, wenn ja, wie eine befristete steuerliche Ermäßigung bei Grundstücksveräußerungen an Städte und Gemeinden sinnvoll auszugestalten ist.

Notwendig ist außerdem die Prüfung der Einführung eines zeitlich befristeten Grundfreibetrags, der zweckgebunden für Grundstücksveräußerungen an Städte und Gemeinden bzw. deren Wohnungsunternehmen gelten sollte.