Protocol of the Session on May 30, 2017

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

denn wir können es uns schlichtweg nicht leisten, dass in angespannten Mietwohnungsmärkten wie in München dem Wohnungsmarkt dermaßen viele Wohnungen entzogen werden,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

weil Vermieter gewerblich in großem Stil abkassieren und Wohnungen an Touristen vermieten. Wir können es uns auch nicht leisten, dass Mieterinnen und Mieter, die in der Nachbarschaft dieser Wohnungen, die an Touristen vermietet werden, leben, von der Politik dermaßen im Stich gelassen werden. Zahlreiche Initiativen wurden von Mietern gegründet, die darunter leiden, dass ihre Wohnhäuser als Hotels missbraucht werden. Die Mieter wurden nicht nur im Stich gelassen; nein, sie wurden von der CSU leider – ich muss es so deutlich sagen – regelrecht hintergangen. Ein Rückblick zeigt, wie es überhaupt zum vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung gekommen ist.

Dass Wohnraum, den viele Mieter in Bayern dringend benötigen, zweckentfremdet wird, ist nicht neu; und deswegen gibt es in Bayern auch schon seit Länge

rem ein Gesetz dagegen. Insbesondere zwei Entwicklungen haben aber dazu geführt, dass die Zweckentfremdung von Wohnraum so überhandgenommen hat und dadurch ein extremer Schaden für Mieterinnen und Mieter entstanden ist: Zum einen erleichtert der zunehmende Gebrauch von Internet-Portalen wie Airbnb und anderen es den Vermietern, gewerblich Wohnraum an Touristen zu vergeben, auch wenn – das möchte ich an dieser Stelle deutlich betonen – der überwiegende Teil der Nutzer von Airbnb und ähnlichen Plattformen ganz legal handelt und von diesem Gesetz auch überhaupt nicht betroffen sein soll. Zum anderen spielt der stark zunehmende Medizintourismus eine Rolle, den wir in vielen Ballungsräumen, aber insbesondere in München beobachten – überall da, wo Kliniken sind, auch in anderen Bundesländern wie Hamburg oder Berlin. Dort gibt es die gleichen Probleme, und auch dort werden sie immer drängender. Die Konsequenz in Berlin und Hamburg war aber, dass die dortigen Regierungen das Zweckentfremdungsgesetz frühzeitig verschärft haben. Sie haben es praxistauglich gestaltet, und sie gehen damit heute schon in der Praxis erfolgreich gegen Zweckentfremdung vor. So kann man es also machen.

Oder man macht es so wie Bayern: Hier ist erst einmal nichts passiert. Deswegen haben wir bereits 2015 die Anfrage gestellt, wie die Staatsregierung das Hamburger Gesetz beurteilt, wie sie das Gesetz in Berlin beurteilt und ob ein solches Gesetz in verschärfter Form nicht auch für Bayern sinnvoll wäre. Die Antwort damals war, man wolle erst mal abwarten. Man müsse erst mal schauen, welche Erfahrungen die Stadt München mit dem bestehenden Gesetz mache.

Weiterhin verging die Zeit; es wurde immer offensichtlicher, dass etwas geschehen muss. Also haben wir hier im Plenum einen Antrag gestellt, der wichtige Punkte zur Verbesserung des bestehenden Gesetzes aufgegriffen hat. Die Antwort der CSU war damals: Ablehnung. Unser Antrag sei unausgegoren. Man wolle selber etwas machen. Man befinde sich in konstruktiven Gesprächen mit der Stadt München. Das ging so weiter. Gleichzeitig sind meine Münchner Kollegen von der CSU durch die Stadtviertel gezogen und haben den Bürgerinnen und Bürgern erzählt, wie sehr sie sich für sie einsetzen werden: Sie würden alles nach ihren Vorstellungen machen. Es würden effektive Mittel gegen den Medizintourismus eingesetzt – nicht sofort, aber irgendwann. Irgendwann kam dann der Zeitpunkt, als die beiden Gesetzentwürfe von uns und der Staatsregierung in den Ausschüssen behandelt wurden. Um die Ausschüsse zu beraten, wurden Expertinnen und Experten, unter anderem von der Stadt München, eingeladen. Sie, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der CSU, die

den betroffenen Mietern in München einiges versprochen haben, waren übrigens nicht da. Die anderen Kolleginnen und Kollegen von der CSU wollten in den Ausschüssen plötzlich nichts mehr davon wissen, was sie vor Ort erzählt haben. Man möge abwarten, was die Beratungen mit der Stadt München ergäben.

Alle Expertinnen und Experten haben in der Anhörung eindeutig bestätigt, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht ausreicht. Es fehlen entscheidende Punkte, und das wurde auch deutlich. Ich erinnere an die Schriftliche Anfrage aus dem Jahr 2015. In der Antwort haben Sie behauptet, man müsse abwarten, welche Erfahrungen die Stadt München mache. Deswegen wolle man nicht aktiv werden. Nun teilt die Stadt München in der Anhörung ihre Erfahrungen mit, und auf einmal wollen Sie von den Erfahrungen nichts mehr wissen. Sie haben unseren Antrag mit der Begründung abgekanzelt, man befinde sich in konstruktiven Gesprächen. Auf einmal sind die Probleme der Stadt jedoch nicht mehr wichtig – ganz im Gegenteil. Vielmehr werden die Expertinnen und Experten bei der Anhörung belehrt, obwohl sie direkt mit der Anwendung des Gesetzes beauftragt sind. Den Expertinnen und Experten wird erklärt, wie sie es hätten machen müssen. Das müssen Sie sich einmal vorstellen: In einer Anhörung werden die Expertinnen und Experten belehrt. Ich finde es bemerkenswert, was die CSU unter einer Expertenanhörung versteht.

(Beifall bei der SPD)

An dieser Stelle möchte ich mich auf zwei Punkte konzentrieren, die nach Meinung aller Expertinnen und Experten und nach der Meinung der SPD-Landtagsfraktion im Gesetzentwurf der Staatsregierung unzureichend sind. Das ist zum einen die Räumungsverfügung, zum anderen das Anbieten und Bewerben von zweckentfremdetem Wohnraum für Touristen. Die Erfahrungen der Stadt München haben deutlich gezeigt, dass es in einigen sehr ärgerlichen Fällen notwendig ist, eine zweckentfremdete Wohnung zu räumen. Das ist immer dann der Fall, wenn sich der Eigentümer der Wohnung über die von den Kommunen festgesetzten Anordnungen einfach hinwegsetzt. Aus diesem Grund stellt sich die Frage: Was können wir gegen eine Totalverweigerung eines Eigentümers tun? Wir schlagen mit unserem Gesetzentwurf vor, einen Treuhänder einzusetzen. Diesen Vorschlag haben Sie gleich als Enteignung bezeichnet. Vor einigen Wochen war in der Presse jedoch zu lesen, dass es sich bei dem Treuhändermodell um ein in Hamburg funktionierendes Modell handelt, das sich vor allem für Fälle mit dringendem Handlungsbedarf eignet. Wenn Sie schon nicht bereit sind, das Treuhändermodell auszuprobieren, sollten Sie zumindest der einzigen vollziehenden Behörde in Bayern, nämlich der

Stadt München, die Möglichkeit geben, effektiv zu räumen.

Die Juristen der Stadt München haben im Rahmen der Anhörung deutlich gemacht, dass dies mit dem Gesetz nicht möglich ist. Sie haben darum gebeten, einen einzigen Satz in dieses Gesetz aufzunehmen, damit es praktikabel wird. Auf diese Weise wäre gewährleistet, dass im Fall der Fälle eine Räumung durchgeführt werden kann. Ich verstehe die Welt nicht mehr, wenn Sie das ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Der zweite Punkt, der aus meiner Sicht sehr wesentlich ist, bezieht sich auf die Frage: Wo setzen wir mit einem Zweckentfremdungsgesetz an? – Wir sollten meines Erachtens schon beim dauerhaften Anbieten oder Bewerben von Wohnraum ansetzen und nicht erst, wenn die Zweckentfremdung bereits stattgefunden hat und die Wohnung Touristen überlassen worden ist. Das ist doch der springende Punkt. Wenn wir Mieterinnen und Mietern ernsthaft Wohnungen zur Verfügung stellen wollen, die nicht für touristische Zwecke missbraucht werden, müssen wir dann ansetzen, wenn der Vermieter diese Wohnung als touristische Unterkunft bewirbt und anbietet. Nur auf diese Weise können wir den Missbrauch von Wohnraum verhindern. Nur dann kann das Gesetz eine präventive Wirkung entfalten.

Was haben Sie mit diesen Vorschlägen gemacht? – Anstatt die Vorschläge zu prüfen, verweisen Sie auf den zu großen Aufwand. Die Stadt sagt, es wäre möglich. Sie sagen, dass die Stadt schon heute in der Lage wäre zu beurteilen, ob der Aufwand gerechtfertigt ist oder nicht. Sie haben der Stadt diese Mittel gleich gestrichen, um sie vor sich selber zu schützen. Ich finde es schlichtweg unfassbar, wie Sie sich völlig grundlos über die Kompetenz der Stadtverwaltung Münchens stellen.

Deshalb möchte ich noch einmal ausdrücklich für den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion werben und gleichzeitig deutlich sagen: Wenn Sie alle wollen, dass das vorliegende Gesetz der Staatsregierung, das hohe Strafen bei Missachtung vorsieht, funktioniert, dann stimmen Sie heute unserem Änderungsantrag zu, der die effektive Räumung durch die Stadtverwaltung gewährleistet. Ignorieren Sie nicht die Anforderungen der Kommunen! Ich kann nicht verstehen, warum Sie sich bei diesem Punkt sperren. Die Bürgerinnen und Bürger können das auch nicht verstehen. Deshalb: Stimmen Sie mindestens dem Änderungsantrag zu! Wir können Ihrem Gesetzentwurf heute nicht mit gutem Gewissen zustimmen; denn er wird in der Praxis schlichtweg nicht funktionieren.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Lotte. – Für die CSU-Fraktion hat Herr Kollege Lorenz das Wort.

(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Bereitstellung von Wohnraum ist eine der dringendsten kommunalen Aufgaben nicht nur im Ballungsraum München, sondern selbstverständlich in vielen Städten. Der Staatsregierung und auch der CSU-Landtagsfraktion ist dieses Thema sehr wichtig. Der Gesetzentwurf bezieht sich nicht auf die Förderung des Wohnungsbaus, sondern auf den Erhalt des vorhandenen Wohnraums.

Seit die Gesetzgebungskompetenz dafür auf die Bundesländer übergegangen ist, gibt es im Freistaat Bayern Regelungen zur Zweckentfremdung. Das ist keineswegs selbstverständlich. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und nachgeschaut, in welchen Bundesländern es überhaupt gesetzliche Regelungen zu diesem Phänomen gibt. Das sind lediglich drei Bundesländer, nämlich Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg. Diese Bundesländer verfügen über eigene Gesetze zu diesem Thema. In zwei weiteren Bundesländern, in Mecklenburg-Vorpommern und NordrheinWestfalen, gibt es in anderen Gesetzen Regelungen, die in diese Richtung gehen. In einem weiteren Bundesland, in Niedersachsen, befindet sich ein Gesetzentwurf in der Anhörung. Zusammengefasst heißt das: Von 15 anderen Bundesländern haben derzeit genau drei Bundesländer ein eigenes Gesetz, und zwei weitere haben gesetzliche Regelungen hierzu. In einem weiteren Bundesland befindet sich das Gesetz in der Anhörung. Das heißt, zwei Drittel der Bundesländer haben überhaupt keine Regelung zur Zweckentfremdung. In vielen dieser Länder regieren SPD und GRÜNE. Das zeigt auch, wie wichtig Ihnen dieses Thema in anderen Bundesländern ist. Die Zweckentfremdung ist nämlich nicht nur ein Problem in München, sondern selbstverständlich auch in anderen Städten und Ballungsräumen.

In welchem Verhältnis steht der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zu den Regelungen der anderen Bundesländer? – Ich komme zu dem Ergebnis, dass Bayern das vermutlich strengste Zweckentfremdungsgesetz hat. Ich darf Ihnen die vorgesehenen Regelungen im Einzelnen vorstellen.

Bisher war das Gesetz zeitlich befristet. Die Befristung des Gesetzes soll aufgehoben werden. Wir haben – Sie erinnern sich – auch in früheren Zeiten, als wir noch einen Koalitionspartner hatten, darauf hingewiesen, dass wir selbstverständlich davon aus

gehen, dass das Gesetz auch in Zukunft notwendig sein wird. Diese nicht besonders schwierige Vorhersage hat sich natürlich bewahrheitet. Damit Unklarheiten beseitigt werden, wollen wir die zeitliche Befristung des Gesetzes aufheben.

Wir konkretisieren, wann eine Zweckentfremdung vorliegt; das ist eher technischer Natur. Wir machen es ganz deutlich und setzen die Grenze bei 50 % der Gesamtfläche. Nachdem es beispielsweise bei Studenten oft Irritationen gegeben hat, ob sie ihre Wohnung weitervermieten dürfen, ob zum Beispiel eine ältere Dame einen Teil einer Wohnung an Studenten vermieten darf, wird klargestellt: Das ist selbstverständlich nach wie vor möglich. Die Weitervermietung bis 50 % der Gesamtfläche ist keine Zweckentfremdung. Wenn ein Student für einen gewissen Zeitraum, beispielsweise in den Semesterferien, seine Wohnung jemand anderem zur Verfügung stellt, dann ist auch das keine Zweckentfremdung. Wir sind den veränderten Lebensgewohnheiten und Feriengewohnheiten nachgekommen, sodass wir künftig statt sechs Wochen auch acht Wochen erlauben.

In allen anderen Bereichen nehmen wir wesentliche Verschärfungen des bestehenden Gesetzes vor. Wir erweitern den Bußgeldrahmen von 50.000 auf 500.000 Euro. Das ist eine Verzehnfachung des Bußgeldes. Ich glaube, das ist ein ganz klares und kräftiges Signal auch an die dann befassten Gerichte, dass das kein Kavaliersdelikt ist, dass das dem Gesetzgeber wichtig ist. Natürlich werden sich künftige Gerichtsentscheidungen an diesem deutlich erweiterten Bußgeldrahmen orientieren. Ich bin schon länger Mitglied des Justizausschusses und kann mich nicht daran erinnern, dass in einem anderen Bereich für irgendeinen Straftatbestand, wofür auch immer, der Bußgeldrahmen verzehnfacht worden wäre. Das ist wirklich außergewöhnlich und zeigt, wie wichtig uns dieses Anliegen ist.

Die Ermittlungsmöglichkeiten der Gemeinden werden deutlich ausgeweitet. Bisher ist es nur möglich, quasi gegen den direkten Verursacher vorzugehen, also den Eigentümer. Künftig können auch betroffene Dritte belangt werden, beispielsweise ein Hausverwalter, ein Makler, ein Betreiber eines Online-Portals. Wenn dieser Dritte die Auskunft verweigert, dann kann auch gegen diese Person vorgegangen werden. Wir schaffen eigens eine neue Vorschrift für diesen Ordnungswidrigkeitstatbestand und belegen ihn mit bis zu 50.000 Euro.

Wir werden auch den Sofortvollzug ins Gesetz schreiben. Das heißt, wenn beispielsweise eine Klage gegen eine gerichtliche Maßnahme erhoben wurde,

dann hat diese Klage keinerlei aufschiebende Wirkung mehr.

Wir werden also das Gesetz in vielerlei Hinsicht deutlich verschärfen. Ich habe es schon gesagt: Wir haben das schärfste Gesetz in ganz Deutschland. Ich will Ihnen das an einigen Beispielen erläutern, weil Sie oft als Paradebeispiel Hamburg oder Berlin genannt haben.

Ich darf darauf verweisen, dass beispielsweise in der Hansestadt Hamburg der Bußgeldrahmen nach wie vor bei maximal 50.000 Euro liegt; bei uns umfasst er künftig 500.000 Euro. In der Hansestadt Hamburg kann man seine Wohnung bis zu sechs Monaten für touristische Zwecke weitervermieten. In Bayern ist das künftig nur noch für acht Wochen möglich; bisher waren es sogar nur sechs Wochen. Das zeigt die Diskrepanz: bei uns acht Wochen, in Hamburg sechs Monate.

Ab wann greift die Definition der Zweckentfremdung – es gibt übrigens auch den Tatbestand des Leerstands, der eine Zweckentfremdung darstellt –? Da ist die Regelung in Hamburg: vier Monate. In Bayern ist das bereits nach drei Monaten der Fall.

Auch in Berlin ist der Rahmen des Ordnungsgeldes nach wie vor deutlich niedriger als in Bayern. Dort ist die Höchstgrenze 100.000 Euro, bei uns – zum Vergleich – 500.000 Euro.

In der Gesamtschau sind die künftigen bayerischen Regelungen die schärfsten in ganz Deutschland. Von den anderen Bundesländern, Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern, wo es auch ein paar Regelungen zu diesem Thema gibt, will ich gar nicht reden. Wir gehen am massivsten gegen Zweckentfremdung vor.

Ich gehe jetzt gerne auf Ihre Änderungsvorschläge ein. In der Form gibt es das in keinem anderen Bundesland, zumindest nicht draufgesattelt auf das Gesetz. Sie haben drei, vier weitere Punkte ergänzt. Es ist auch mitnichten so, dass sich diese Punkte, die Sie vorschlagen, in der Praxis bewährt haben.

Ich darf zu der Verbandsanhörung kommen. Ich habe in der Verbandsanhörung keinen gesehen, der von Ihrem Treuhänder besonders begeistert war. Sie haben das in der Ausschussberatung teilweise schon etwas relativiert. Sie verweisen da immer auf Hamburg. In Hamburg gibt es die Möglichkeit des Treuhänders bei einer Zwangsräumung nur bei gewerblichen Räumen. Das würde nicht bei dem von Ihnen kritisierten Zustand der touristischen Zweckentfremdung greifen. Beim Medizintourismus wird das auch nicht angewendet. Die haben den Treuhänder sogar

für einige Jahre ausgesetzt. Ich glaube, es gab ihn von 1998 bis 2008. 2013 wurde er wieder eingeführt. Ich glaube, derzeit gibt es einen einzigen Fall in Hamburg.

Sie schlagen beispielsweise ein Bußgeldverfahren vor, wonach bereits das Einstellen in das Internet eine Ordnungswidrigkeit darstellt. In Berlin gibt es eine solche Regelung seit über einem Jahr. Nach meinen Informationen gibt es überhaupt keine Verwaltungstätigkeit in diesem Bereich. Das ist eine reine Leervorschrift, die nicht zum Ziel führt.

Die Bayerische Staatsregierung hat den Gesetzentwurf natürlich mit Regelungen in anderen Ländern verglichen und abgewogen und hat sich mit den Betroffenen ins Benehmen gesetzt. Nachdem Ihnen dieser Gesetzentwurf bekannt war, haben Sie einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Man könnte fast meinen, dass Sie zwanghaft ein paar Punkte gesucht haben, um nicht sagen zu müssen, dass es eigentlich ein super Gesetz ist, das absolut in die richtige Richtung geht.

(Zurufe von der SPD)

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass Sie zwanghaft drei Punkte herausgepickt haben, um diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen zu müssen. Das ist in der Tat ein äußerst ungewöhnliches Verfahren, in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren den Gesetzentwurf de facto abzuschreiben und um ein paar eigene Punkte zu ergänzen, das ursprüngliche Gesetz aber als Mist und als nicht praxistauglich zu bezeichnen.

Bei der mündlichen Anhörung waren nicht alle in der Verbandsanhörung angehörten Verbände anwesend. Beispielsweise waren Verbände, die das Ganze sehr kritisch sehen, nicht vertreten. Manch anderer, der in irgendeiner Weise vielleicht betroffen ist, war gar nicht eingeladen.

Aber eines kann man sagen, und das sollte man als Gemeinsamkeit herausstellen: Ich habe bisher von keiner im Landtag vertretenen Fraktion gehört, dass Maßnahmen, die hier vorgeschlagen sind, nicht mitgetragen würden. Alle Maßnahmen im Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung finden, glaube ich, Ihre Unterstützung. Sie sagen vielleicht, dass das noch nicht reicht, und wollen das eine oder andere mehr. Ich habe jedenfalls nicht gehört, dass irgendjemand eine einzige Maßnahme, die der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung vorsieht, abgelehnt hat. Insofern scheint das Gesetz gar nicht so schlecht zu sein.

Es ist, wie so oft im Leben, ein Kompromiss. Manche wünschen sich ein bisschen mehr. Ich glaube, das ist in einer Verbandsanhörung ganz normal. Von einem Gesetz betroffene Gruppen und, wie in diesem Fall, eine mit dem Vollzug betraute Behörde möchten natürlich immer noch ein bisschen mehr. Ich glaube, das ist der Normalfall bei einem Gesetz. Man bekommt nie zu 100 % das, was man will. Man muss aber schon deutlich sagen: Jeder hier hat attestiert, dass das ein zwingend notwendiger, richtiger und wichtiger Schritt ist. Die Maßnahmen, die die Bayerische Staatsregierung ergreift, sind sinnvoll und gehen in die richtige Richtung. Das haben selbst Sie nicht in Zweifel gezogen.

Sie haben, um auf einige Ihrer Änderungsvorschläge einzugehen, Dinge gefordert, die aus unserer Sicht einfach ein bisschen übers Ziel hinausschießen oder auch durch andere gesetzliche Bestimmungen bereits geregelt werden können. Sie beklagen beispielsweise einen Mietwucher. Regelungen, Mietwucher zu verhindern, gibt es bereits in anderen Bereichen. Ihren Vorschlag, dass bereits ab 15 % über der ortsüblichen Miete eine Zweckentfremdung vorliegen soll, halte ich schlichtweg für nicht sinnvoll, und ich nenne Ihnen ein einfaches Beispiel. Wenn jemand etwa während des Oktoberfestes seine Wohnung, deren Miete meinetwegen 1.000 Euro ausmacht – für einen halben Monat wären es 500 Euro –, für mehr als 575 Euro oder von mir aus für eine ganze Monatsmiete vermietet, halte ich persönlich das durchaus für angemessen. Ich war selbst einmal Hotelier. Hotelzimmer haben, wenn man sie für einen Tag bucht, einen ganz anderen Preis als eine Wohnung, die jemand über Jahre hinweg bucht. Dass jemand vielleicht für zwei Wochen eine Wohnung völlig legal nutzt und dafür mehr als einen Betrag über 15 % der normalen Monatsmiete zahlt, ist absolut logisch und sinnvoll. Da eine Deckelung einzuführen, ist aus meiner Sicht inhaltlich absolut nicht notwendig. Wenn wirklich jemand zu viel verlangt, gibt es andere Möglichkeiten.

Ihr Begehr, das wirklich sehr, sehr scharfe Gesetz noch weiter zu verschärfen, ist natürlich auch deswegen zu kritisieren, weil jedes Gesetz immer nur so gut ist wie die Stringenz und die Kraft, mit der es durchgesetzt wird. Es ist auch Ausdruck eines politischen Willens, wie viele Verwaltungsstellen man beispielsweise für den Vollzug eines Gesetzes bereitstellt. Leider sind die Möglichkeiten, die das bayerische Gesetz bisher bietet, nicht genutzt worden. Die Landeshauptstadt München hätte nach dem bayerischen Gesetz bisher die Möglichkeit gehabt, Wohnraum zu versiegeln. Sie möchte das einfach nicht und sagt, das ist nicht sinnvoll. Aber sie hat die Möglichkeit, die illegale Vermietung einer Wohnung zu unterbinden. Dann ist eben eine Wohnung versiegelt und zu. Von dieser

Möglichkeit hat sie bisher nicht Gebrauch gemacht. Sie hätte beispielsweise auch, wenn Bußgelder nicht einbringbar sind, quasi mit dem ganz normalen Vollstreckungssystem vorgehen können und gegen Personen, die keine Bußgelder bezahlen, Folgehaft beantragen können. Auch das ist nach meinem Informationsstand bisher nicht der Fall.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Paul Wengert (SPD))

Gott sei Dank sind von der neuen rot-grünen Stadtregierung 15 zusätzliche Stellen für den Vollzug des Gesetzes geschaffen worden. Aber egal, ob das neue oder das alte Gesetz gilt, man muss die nötige Manpower haben, um das Gesetz zu vollziehen. Das war beim alten Gesetz so, und so wird es beim neuen Gesetz sein. Wenn Ihnen die Angelegenheit wirklich wichtig ist, wäre es sinnvoll, gemeinsam in Kooperation mit München daran zu arbeiten, dass noch ein paar gemeinsame Stellen geschaffen werden, damit es der Landeshauptstadt München noch besser möglich ist, mit dem neuen, verschärften Gesetz gegen den Missbrauch, den wir beide beklagen, vorzugehen. Dann hätten wir beide etwas erreicht, und in diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

Bleiben Sie bitte noch kurz am Mikrofon. – Kollege Lotte hat sich für eine Zwischenbemerkung gemeldet.