Für diesen Aspekt der inneren Sicherheit haben Sie meiner Meinung nach bisher viel zu wenig getan. Es wird Zeit, dass Sie in diesem Fall umdenken.
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Herr Kollege Hanisch das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wäre ich im Kindergarten, würde ich den Kindern den Diebstahl von Zeit mit der heutigen Debatte erklären. Anders kann ich mich nicht ausdrücken. Wir haben uns gestern im Innenausschuss intensiv mit drei fast gleichlautenden Anträgen der SPD beschäftigt, in denen es ausschließlich um Rettungsgassen ging. GRÜNE, FREIE WÄHLER und SPD haben den Anträgen zugestimmt, die CSU hat ihnen nicht zugestimmt. Heute kommt ein Dringlichkeitsantrag, der nichts anderes zum Ziel hat als diese drei Anträge. Die Anträge von gestern waren gut, sie wurden nur von der falschen Seite gestellt. Jetzt müssen wir uns heute mit dem gleichen Thema erneut beschäftigen.
Meine Damen und Herren, dabei sind sich in diesem Haus in der Sache alle einig. Die Ausschüsse und das Plenum haben sich in den vergangenen fünf Jahren schon des Öfteren mit diesem Thema beschäftigt.
Die rechtliche Grundlage für die Rettungsgasse ist die Straßenverkehrsordnung. Die Regelung ist relativ einfach, danach haben alle Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall sofort freie Bahn zu schaffen. Das ist sehr deutlich, das muss nicht interpretiert werden. Seit 2017 gilt, dass eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Auch das ist eine sehr deutliche und aussagekräftige Regelung. Verpflichtend vorgeschrieben ist die Rettungsgasse auch in den meisten unserer
Nachbarländer, in Tschechien, in Ungarn und in Österreich. Der einzige Unterschied besteht darin, wie häufig in Deutschland Rettungsgassen blockiert werden und wie häufig sie in Österreich blockiert werden.
Seit gestern habe ich mich ein bisschen schlau gemacht und komme zu folgendem Ergebnis: In Österreich gab es in den letzten zwei Jahren keinen Fall, in dem es Probleme mit Rettungsgassen gab. In Deutschland gibt es relativ häufig Probleme. Zwar werden sie nicht alle aufgezeichnet, aber doch gibt es relativ häufig Probleme. Was passiert in Deutschland? – In Deutschland gibt es für das Blockieren der Rettungsgasse ein Bußgeld von in der Regel 20 Euro. In Österreich sind es 2.180 Euro. Bei Verstößen gegen die Bildung der Rettungsgasse wird dort ein knallhartes Bußgeld verhängt. Deshalb wundert es mich nicht, dass es in Österreich keine Verstöße gegen die Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse mehr gibt.
Dabei haben wir uns mit dem Thema mehrmals beschäftigt. Im November 2014 haben wir in diesem Haus einstimmig den Antrag verabschiedet, dass wir die Bildung einer Rettungsgasse deutlich ins Bewusstsein der Autofahrer rufen müssen. Darin waren wir uns alle einig.
Im Februar 2015 haben wir einen einstimmigen Landtagsbeschluss gefasst, mit dem wir mehr Schulung und Informationen über Rettungsgassen verlangt haben. Im April 2016 hat die SPD anhand eines konkreten Beispiels eine Anfrage zu den Rettungsgassen eingebracht. Auf die Frage der SPD, wieso nur 20 Euro Bußgeld verhängt werden und ob dieses Bußgeld endlich einmal erhöht werden solle, kam die Antwort – die könnte ich auch geben, wenn ich bei Rot über die Ampel fahre, das ist eine tolle Antwort –: Die noch unzureichenden rechtlichen Kenntnisse der Autofahrer und die Überforderung des Autofahrers in der konkreten Situation seien der Grund für dieses niedrige Bußgeld. Ich kann mir nicht vorstellen, dass viele von denen, die Verkehrsdelikte begehen, das aus Jux und Tollerei machen. Die waren halt in dieser Situation überfordert, zahlen aber mehr als 20 Euro. Es ist ganz klar: Hier muss mehr passieren – das zur Antwort des Innenministeriums auf die Schriftliche Anfrage der SPD vom April 2016.
Gestern beschäftigten wir uns mit drei Anträgen der SPD. Das ging wie das Hornberger Schießen aus. Allerdings kommt heute dieses Begehren etwa inhaltsgleich wieder. Zum Beispiel stürzte auf der A 5 bei Weiterstadt ein Brückenarbeiter von der Brücke. Es wurde sofort ein Notarzt alarmiert. Notarzt, Feuerwehr und Rotes Kreuz fuhren vor. Aber hinter diesen Fahr
zeugen ordneten sich sofort Autofahrer ein, weil sie glaubten, schneller vorwärts zu kommen. Diese verursachten einen Stau, sodass die Rettungskräfte 800 Meter zu Fuß liefen. Die Strafen für die Betroffenen waren dreimal 100 Euro. Der Rest zahlte 20 Euro pro Person. Da muss etwas gemacht werden. Dafür habe ich kein Verständnis. Dieser Bußgeldrahmen muss überarbeitet werden.
Alle vorliegenden Anträge sind gut. Ich weiß nicht, warum wir heute das Gleiche sagen wie gestern. Wir werden allen Anträgen zustimmen und hoffen, dass dann endlich etwas getan wird, um dieses Problem aus der Welt zu schaffen.
Herr Kollege, verbleiben Sie bitte zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Erwin Huber am Rednerpult.
Herr Kollege Hanisch, ich gehöre zu den Initiatoren des Dringlichkeitsantrags der CSU von heute. Ich räume ein, dass, da das Begehren gestern abgelehnt, aber heute ein eigener Antrag vorgelegt wurde, rein optisch der Eindruck einer Kombination entstehen kann.
Aber Tatsache ist: Wir haben in der Fraktionssitzung vom 10. Mai, also in der letzten Woche, innerhalb der CSU-Fraktion zwei Dringlichkeitsanträge beraten und beschlossen, einen Dringlichkeitsantrag zur Zusammenarbeit der Polizei mit Bayern und Tschechien, der in der letzten Woche dran war, und einen Dringlichkeitsantrag zu den Rettungsgassen zu stellen. Als Reihenfolge wurde festgelegt, letzte Woche den Antrag zur Zusammenarbeit mit der Polizei und diese Woche den Antrag zu den Rettungsgassen zu behandeln. Das heißt, die Annahme, unser heutiger Antrag wäre eine Reaktion auf die Antragsberatung von gestern Vormittag, ist objektiv falsch. Ich möchte Sie bitten, das zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Kollege Huber, es ehrt Sie, dass Sie sich des Themas annehmen. Das akzeptiere ich. Ich akzeptiere auch Ihre Schilderung. Das kann durchaus so sein. Das wussten wir nicht. Aber spätestens die Kollegen aus dem Innenausschuss hätten euch sagen können: Freunde, diese Anträge haben wir gestern abgelehnt. Damit
Zeigen wir heute ein Signal; denn alle Anträge sind nicht schlecht. Wir haben keinen eigenen Antrag mehr gestellt, weil es nicht Sinn der Arbeit im Bayerischen Landtag sein kann zu sagen: Je mehr Anträge gestellt werden, desto eher kommen wir ans Ziel. Deshalb haben wir auf einen weiteren Antrag verzichtet. Aber wir können insofern ein Zeichen geben, als wir heute allen Anträgen zustimmen. Schlecht ist keiner von diesen Anträgen.
Vielen Dank. – Gehe ich, bevor ich dem Herrn Staatssekretär das Wort erteile, recht in der Annahme, dass für den Dringlichkeitsantrag der CSU namentliche Abstimmung beantragt wird? – Dann kündige ich das hiermit an. Herr Staatssekretär, bitte.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Aus zeitökonomischen Gründen will ich mich kurz fassen. Herr Kollege Erwin Huber hat gerade das Warum und Weshalb deutlich zum Ausdruck gebracht und den Grund für die kurze Abfolge der Behandlung dieser Anträge dargelegt. Ich will aber der wiederholten Äußerung, die Anträge seien gleich, entgegentreten; denn es sind eben nicht gleiche Anträge.
Lieber Herr Kollege Hanisch, insbesondere bei einem Antrag geht es um die Halterhaftung, aber auch um Werbemaßnahmen. Bei den verkehrspräventiven Maßnahmen läuft alles bereits. Ich will hier nicht alles aufzählen. Dinge, die laufen, brauchen wir nicht nochmals in einem Antrag zu beschließen.
Über die Verfolgung dieser Nicht-Einhaltungen der Fahrgebote und der Spielregeln auf den Straßen kann man sich sicherlich unterhalten. Allerdings will ich an dieser Stelle nochmals hervorheben und klarstellen: Natürlich sind wir in Bayern mit der Situation nicht glücklich und zufrieden, das stimmt. Aber in keinem anderen Bundesland ist es besser.
Das muss an der Stelle zu der Behauptung, dass die Situation in Bayern so schlecht wäre, schon einmal gesagt werden. Deshalb wehre ich mich dagegen.
Nein, lieber Herr Kollege Schuster, ich hätte nicht gedacht, dass Sie sagen: Seit Verkehrsminister Herrmann Chef unseres Hauses ist, hat sich nichts getan.
Ich sage Ihnen: Seit wir das Programm "Bayern mobil – sicher ans Ziel" aufgelegt haben, ist die Zahl der Verkehrstoten und Schwerstverletzten in Bayern gesunken. Darauf bin ich ganz besonders stolz. Wir sind mit diesem Programm nicht am Ende, sondern mitten in der Umsetzungsphase. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir die Situation auch zukünftig verbessern werden. In diesem Sinne bitte ich ganz herzlich zu differenzieren, welches Ziel und welchen Inhalt die einzelnen Anträge haben, und dann entsprechend zuzustimmen oder abzulehnen.
Vielen Dank. – Kolleginnen und Kollegen, die Aussprache ist geschlossen. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Für den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Mit Blick auf die Uhr können wir diese namentliche Abstimmung jetzt noch nicht durchführen. Damit verschieben wir diese Abstimmung.
Bis nach dem nächsten Antrag, nachdem die entsprechende Zeit verstrichen ist, um abstimmen zu können.
In der Zwischenzeit gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Glauber und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Diesel-Nachrüstungen statt Fahrverbote" auf Drucksache 17/16959 bekannt. Mit Ja haben 50, mit Nein haben 77 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen
Ich gebe nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Schulze, Hartmann, Ganserer und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Stickoxid-Belastung durch Diesel-Pkw verringern" auf Drucksache 17/17005 bekannt. Mit Ja haben 50, mit Nein haben 74 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es 13. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.