sucht, zu erreichen und eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Wir wollen das noch wirkungsvoller als bisher umsetzen. Der Gesetzentwurf sieht hierzu zwei Maßnahmen vor, nämlich die Erhöhung des Mindestabstands zwischen zwei Spielhallen und die Verlängerung der gesetzlichen Sperrzeit von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr. Die bisherige Sperrzeit galt von 3.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Wir halten die getroffenen Maßnahmen für zielführend und richtig. Mit der Verringerung der Zahl der Spielhallen wird die Glücksspielsucht eingedämmt.
Auch die zeitliche Verfügbarkeit der Spielhallen ist ein sehr wesentliches Kriterium. Gerade in den frühen Morgenstunden, also nach der Nachtschicht, vor dem Arbeitsbeginn oder vor dem Schulbeginn, wäre die Verfügbarkeit der Spielhallen auf keinen Fall zielführend. Wir tragen deshalb eine Verschärfung der bestehenden Regelung vollumfänglich mit. Wir halten sie für zielführend und angemessen.
Herr Kollege Arnold hat nicht nur Ausführungen zu diesem Gesetzentwurf gemacht, sondern auch über die Art und Weise des Umgangs gesprochen. Hier müssen wir den Gesamtzusammenhang der geschichtlichen Entwicklung sehen. Ich glaube, der Bürgermeister von Fürth hat sogar gesagt, dass er damit keine Probleme habe. Städte und Gemeinden haben über Jahrzehnte Spielhallen in großzügigem Umfang genehmigt, in München sogar bis zu einer 18er-Konzession. Schon vorher hätte es umfangreiche städtebauliche Möglichkeiten gegeben, die Sie in Fürth offensichtlich auch umgesetzt haben, um Genehmigungen in einer derartigen Größenordnung abzuwenden. Leider haben viele Städte und Gemeinden dies nicht gemacht.
Selbstverständlich kann man das Rad nicht von heute auf morgen zurückdrehen. Man muss immer alle Belange gegeneinander abwägen. Unternehmen und Mitarbeiter haben eine gewisse Form von Bestandsschutz. Außerdem gibt es noch ganz andere Versuchungen. An dieser Stelle möchte ich das Internet nennen. Wir müssen unsere staatlichen Bemühungen auch in diesem Spektrum intensivieren. Die Glücksspielsucht hat sich stärker ins Internet verlagert, wo sie sich wesentlich schlechter kontrollieren lässt als in staatlichen Spielcasinos mit Automaten. An dieser Stelle müssen wir noch wesentlich mehr machen.
Wir müssen das Ganze auch rechtssicher gestalten. Es ist nicht hilfreich, im Rahmen von Vollzugshinweisen Radikalvorschläge einzubringen, um innerhalb von wenigen Tagen und Jahren ganze Berufssparten auszulöschen. Das muss alles gerichtsfest sein. Das Kriterium des Bestandsschutzes muss berücksichtigt werden.
Die vorliegenden Gesetzesverschärfungen sind im Gesamtkontext richtig. Wie immer im Leben muss man zwischen verschiedenen Belangen abwägen. Ich glaube, uns ist eine vernünftige Güterabwägung gelungen. Insofern bitte ich den Landtag um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Pohl von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf zwei Gesichtspunkte eingehen, einerseits auf die Bekämpfung der Spielsucht, andererseits auf den Städtebau und die damit zusammenhängende Quartiers- und Aufenthaltsqualität. Beginnen wir mit dem Thema Spielsucht. Wir müssen dieses Thema ernst nehmen. Wir diskutieren schon viele Jahre darüber, wie wir die Spielsucht in den Griff bekommen wollen. Deshalb haben wir im Jahr 2011 im Bayerischen Landtag den Glücksspielstaatsvertrag und das Ausführungsgesetz hierzu beschlossen. Jetzt liegt eine Nachbesserung der Staatsregierung auf dem Tisch. Herr Kollege Arnold hat recht, wenn er sagt, dass eine Abstandsregelung von 500 Metern zwischen Spielhallen bereits damals von der SPD gefordert worden ist.
Ich danke Herrn Kollegen Lorenz, dass er das Internet genannt hat. Wir sollten jedoch ehrlich sein und auch das staatliche Glücksspiel, die Spielbanken, in den Fokus nehmen. Man kann nicht einerseits die staatlichen Spielhallen als gut bezeichnen, weil sie Geld einbringen, andererseits die privaten Spielhallen als böse verteufeln. Wir brauchen stattdessen ein Gesamtkonzept. Letztendlich ist es mir egal, ob jemand, der spielsüchtig ist, im Internet, in staatlichen Spielhallen oder privaten Spielhallen spielt. Deshalb muss der Glücksspielstaatsvertrag endlich rechtskonform gestaltet werden. Die Sportwetten sind immer noch nicht geregelt. Uns liegen Urteile vor, die unseren Glücksspielstaatsvertrag für rechtswidrig erklären. An dieser Stelle muss etwas geschehen, ansonsten debattieren wir über eine Stellschraube, ohne das Gesamtproblem zu lösen.
Der zweite Punkt betrifft insbesondere die Städte. Es geht um die Quartiersqualität, die Herr Kollege Arnold angesprochen hat. Ich bin schon der Meinung, dass wir eine etwas andere Handhabe brauchen als die vorgesehene. Was bedeutet es, die Abstandsregelung von 250 auf 500 Meter zu erhöhen? – Das heißt, dass nur die Örtlichkeiten diversifiziert werden. Vielleicht entstehen auch in kleineren Orten Spielhallen. Wir
haben einen ganz anderen Ansatz. Wir würden gerne das Städtebaurecht inklusive Baunutzungsverordnung dahin gehend ändern, dass in Städten Konzentrationsflächen festgelegt werden können, in denen Glücksspiel zulässig ist. In diesem Falle wäre es mir egal, wie viele Spielhallen auf der Konzentrationsfläche entstehen, wenn die Kommune dafür im überwiegenden Teil des Stadtgebiets überhaupt keine Spielhallen mehr zulassen kann. Das ist derzeit nicht möglich, weil Negativplanungen im Baurecht unzulässig sind. Dahin müssen wir jedoch kommen. Wenn wir das schaffen, werden wir Quartiere haben, die frei von Spielhallen sind. In anderen Quartieren kann das Glücksspiel in sogenannten Glücksspielmeilen – Sie können es bezeichnen, wie Sie wollen – konzentriert angeboten werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Hinblick auf die Spielsucht einen Unterschied macht, ob es in einer Straße acht oder zehn Spielhallen gibt. Dagegen glaube ich schon, dass es etwas ausmacht, wenn jeder eine Spielhalle fußläufig erreichen kann.
Ich möchte noch zu den Sperrzeitverlängerungen Stellung nehmen. Meiner Meinung nach wäre es ausreichend gewesen, den Kommunen flexible Instrumente zur Verfügung zu stellen, mit denen sie die Sperrzeiten selber regeln können. Wir müssen die Ausschussberatungen abwarten, um darüber zu diskutieren, ob der Zeitraum zwischen 6.00 und 9.00 Uhr wirklich dramatisch schlimm ist und sich in dieser Zeit vor allem pathologische Spieler in die Spielhallen begeben. Das werden wir in den Ausschussberatungen sehen.
Ich komme zu einem letzten Punkt, auf den bereits hingewiesen worden ist. Der ganz große Effekt wird mit diesem Gesetzentwurf nicht eintreten. Wir haben Bestandsschutz, Herr Kollege Arnold. Diesen können wir auch als Gesetzgeber nicht wegdiskutieren. Deshalb wird die Reichweite dieses Gesetzentwurfs relativ bescheiden ausfallen.
Danke schön, Herr Kollege Pohl. – Als Nächster hat Herr Kollege Mistol von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär Eck, Sie haben gesagt, Sie wollen die Spielsucht nachhaltig eindämmen. Es ist gut, das zu erklären. Anspruch und Wirklichkeit klaffen jedoch weit auseinander, wenn man sieht, was Sie vorgelegt haben. Das ist ein Lehrbeispiel für den Satz: Was in der Theorie gut ist, taugt noch lange nicht für die Praxis. Die gewünschte Wir
Wo liegt überhaupt das Problem? – Jahrelang ist die Zahl der Spielhallen rasant gestiegen. Im Jahr 2008 hatten wir lediglich 1.912 Spielhallen. Im Jahr 2012 ist die Anzahl der Spielhallen auf 2.738 gestiegen. Das ist ein Zuwachs von 42,3 % innerhalb von ein paar Jahren. Die Quartiersqualität in unseren Städten ist sehr wichtig. Wir brauchen lebendige Quartiere. Ein Quartier, in dem sich Spielhallen und Nagelstudios aneinanderreihen, ist alles andere als attraktiv. Das brauche ich Ihnen nicht zu sagen.
Im Jahr 2012 sind Regelungen in Kraft getreten, die zwar gut gemeint waren, in der Praxis jedoch nicht die gewünschte Wirkung entfalten konnten. Schon damals wäre es nötig gewesen, den Kommunen einen größeren Handlungsspielraum einzuräumen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, den Spielerschutz zu verbessern. Der Mindestabstand zwischen Spielhallen soll von 250 auf 500 Meter erhöht werden. Das ist gut und wurde lange gefordert. Jetzt kommt es endlich. Die Sperrzeit soll von 3.00 bis 9.00 Uhr verlängert werden. Das ist ebenfalls gut, aber aus unserer Sicht noch nicht ausreichend. Das sind kosmetische Verschönerungen am Ausführungsgesetz. Der Bayerische Städtetag fordert seit Jahren, dass dieser Mindestabstand vergrößert wird. Das geschieht nun endlich.
In der Praxis reicht dies aber nicht aus. Schon heute machen manche Städte von der Möglichkeit, die Sperrzeiten auszudehnen, Gebrauch. Sie gehen dabei weit über das hinaus, was jetzt im Gesetz steht. Deshalb wäre es wichtig, dass wir eine gesetzliche Sperrzeit von mindestens neun Stunden, die bereits ab 24 Uhr gilt, ins Gesetz aufnehmen, wie es der Bayerische Städtetag auch fordert.
Jetzt kommt aber der Knackpunkt. Das Gesetz wird konterkariert durch die Vollzugshinweise, die für bestehende Spielhallen eine Befreiung vorsehen. In der Praxis wird sich deshalb nichts ändern. Das ist der Knackpunkt. Die Kommunen haben gegen diese Vollzugshinweise so massive Bedenken, dass sie schon ein Remonstrationsschreiben vorgelegt haben. Dass die Kommunen so etwas tun, ist wirklich ungewöhnlich. Das sollte ein unmissverständliches Signal an die Staatsregierung sein, Herr Staatssekretär Eck. Dieses Schreiben sollte Sie auch noch einmal zum Nachdenken anregen.
Die Rechtmäßigkeit der Vollzugshinweise ist daher mehr als anzuzweifeln. Zum 30. Juni 2017 läuft die Übergangszeit nach dem Glücksspieländerungs
staatsvertrag und dem Bayerischen Ausführungsgesetz zum Staatsvertrag aus. Viele Spielhallen müssten dann schließen, weil sie künftig keine erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis mehr bekommen würden. Dass dies grundsätzlich rechtmäßig ist, hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich bestätigt. Die Vollzugshinweise sind aber derart weit gefasst, dass das eigentliche Ziel des Gesetzes, Großspielhallen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler und zur Bekämpfung der Glückspielssucht ab- bzw. zurückzubauen, faktisch kaum erreicht wird. In der Praxis werden die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden äußerst unterschiedliche Entscheidungen treffen. Mangels ausreichender Rechtssicherheit wird es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Spielhallenbetreibern, die ihren Betrieb aufgeben müssen, und Kommunen, die keine Erlaubnis erteilt haben, kommen. Während Sie den Spielhallenbetreibern und dem lukrativen Geschäft mit der Sucht praktisch weiter Brücken bauen, legen Sie den Kommunen in Ihrem Bemühen, den Spielhallenwildwuchs endlich effektiv einzudämmen, Steine in den Weg.
Wir GRÜNE haben schon vor einiger Zeit einen umfassenden Bericht gefordert. Dieser liegt noch nicht vor. Ich bin schon sehr gespannt darauf, was Sie noch sagen werden. Abschließend kann ich nur noch sagen: Wenn Ihre Absicht, den Spielerschutz zu verbessern, kein Lippenbekenntnis bleiben soll, rate ich Ihnen, bei den vorgesehenen Regelungen im Sinne der Kommunen nachzubessern.
Danke schön, Herr Kollege. Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Frau Kollegin Guttenberger hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. – Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Herr Kollege Mistol, wir sind uns schon im Klaren darüber, dass die Kommunen die Genehmigungen zum Bau dieser Spielhallen erteilt haben, obwohl es nach dem Baurecht umfangreiche Möglichkeiten gegeben hätte, die wir im Stadtrat von Fürth durchaus genutzt haben.
Ja, in Regensburg. Regensburg ist eine sehr schöne Stadt, und ich bin stolz darauf, Regensburger zu sein. Das lasse ich mir von Ihnen auch nicht madig machen.
Frau Guttenberger, ich möchte aber wieder auf Sie eingehen und nicht auf den Zwischenruf. Wir haben es damals geprüft, und die Verwaltung hat versucht, den Spielraum, der ihr 2012 gegeben worden ist, auszunutzen. Von der Verwaltung ist uns damals gesagt worden, sie würde gerne viel mehr machen, aber sie könne es nicht, der Rahmen sei viel zu eng. Wir haben alles, was baurechtlich möglich ist, auch tatsächlich gemacht. Wir haben auch Gebiete definiert, in denen wir keine Spielhallen zulassen wollen. Wir haben vieles gemacht. Trotzdem ist bei uns die Zahl der Spielhallen nicht zurückgegangen. Deswegen brauchen wir Regelungen, die in der Praxis auch taugen.
Danke schön, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Einen Widerspruch sehe und höre ich nicht. Dann ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs und Unterrichtswesen (Drs. 17/15166) Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Gesamtredezeit von 24 Minuten vereinbart. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Reiß von der CSU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verabschieden heute in Zweiter Lesung einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Dieses Gesetz nimmt überwiegend bildungspolitisch unstrittige inhaltliche Anpassungen vor und folgt in der Praxis bereits bestehenden Entwicklungen. Deshalb haben alle Fraktionen in ähnlicher Eintracht, wie es sich heute beim Bezügeanpassungsgesetz gezeigt hat, im federführenden Ausschuss für Bildung und Kultus und im end
Zu den Regelungen im Einzelnen: Der Begriff der Beruflichen Oberschule, der sich in der Praxis bereits durchgesetzt hat, wird nun auch gesetzlich verankert. Nach einem erfolgreichen Schulversuch werden an den Beruflichen Oberschulen die neuen Ausbildungsrichtungen Gesundheit und internationale Wirtschaft eingeführt. Insbesondere die Ausbildungsrichtung Gesundheit stellt eine erfreuliche Weiterentwicklung der Durchlässigkeit des bayerischen Schulsystems dar, weil zukünftig die Zulassung zum Medizinstudium auch mit fachgebundener Hochschulreife möglich ist.
Ich war durchaus überrascht über einzelne kritische Stimmen, die es zu dieser Entwicklung gegeben hat. Beispielsweise hat der Philologenverband in seiner Verbandszeitschrift vom April ebenso plakativ wie falsch erklärt, man könne jetzt ohne Abitur zum Medizinstudium kommen. Der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer behauptet in diesem Artikel, wir würden die Anforderungen ans Studium herunterfahren. Er spricht von einem Sündenfall und einer Nivellierung nach unten.
Weder das eine noch das andere trifft tatsächlich zu. Schon bisher war ich der Meinung, dass eine Hochschulreife landläufig auch dann als Abitur bezeichnet werden darf, wenn sie fachgebunden ist. Ich kenne auch einen Flyer des Kultusministeriums zu dieser Ausbildungsrichtung, in dem es heißt, dass die Schülerinnen und Schüler mit dem Abitur nach der 13. Jahrgangsstufe besonders gut auf ein Studium mit gesundheitlicher Ausrichtung, wie zum Beispiel Medizin, vorbereitet sind. Die hohe Qualität des Studiums bleibt völlig unberührt von diesen Neuregelungen; denn die fachgebundene Hochschulreife in der Ausbildungsrichtung Gesundheit ist gleichwertig mit dem Abitur am Gymnasium. Ich bin davon überzeugt, dass ein Absolvent der Ausbildungsrichtung Gesundheit mindestens so gut auf ein Medizinstudium vorbereitet ist wie sein Kumpel vom Gymnasium. Es gibt Praktika mit 20 Wochenstunden, während der man an einer Klinik sicherlich praktische Erfahrungen sammeln kann. Die Anforderungen in Fächern wie Biologie, Chemie oder auch im Profilfach Gesundheitswissenschaft sind sicherlich den Anforderungen am Gymnasium gleichwertig.
Ich glaube, Kollege Piazolo hat sich auch noch zum Latinum geäußert. Auch das ist schon heute für das Studium der Humanmedizin nicht mehr erforderlich. Einzelne Berufliche Oberschulen bieten sogar Latein als zweite Fremdsprache an. Wir sollten in diesem Zusammenhang jegliche Hybris gegenüber jungen Menschen vermeiden, die die Durchlässigkeit nutzen
und den Weg über die Berufliche Oberschule zum Abitur wählen. Ich jedenfalls habe Hochachtung vor allen jungen Schülerinnen und Schülern, die über die Berufliche Oberschule ihren Weg gehen.
Die weiteren Änderungen im Gesetz sind wirklich völlig unstrittig. Die Vorklassen an Fachoberschulen, zu denen es bereits einen Schulversuch gegeben hat, sollen jetzt gesetzlich geregelt werden. Schüler mit einem Abschluss der Mittelschule und abgeschlossener Berufsausbildung können in diesen Vorklassen einen mittleren Schulabschluss erwerben. Außerdem werden die bisherigen Voraussetzungen für die Aufnahme einer Teilzeitausbildung an Berufsfachschulen im Pflegebereich ersatzlos gestrichen, weil sie nicht erforderlich sind.
Eine weitere Änderung betrifft die Förderzentren. Für sie existierte bisher keine ausdrückliche Regelung zur Wahl von Klassenelternsprechern. Auch hier wird die Möglichkeit ihrer Wahl eingeführt, was zu einer Stärkung der Elternrechte führt.
Das Gesetz bietet den Eltern von Kindern, die die Förderschule besuchen, mehr Mitsprache, erweitert im berufsbildenden Bereich die Bildungschancen der Schüler und verbessert weiter die Durchlässigkeit des bayerischen differenzierten Schulsystems. Daher findet es auch heute in der Zweiten Lesung die Zustimmung der CSU-Fraktion.