Protocol of the Session on May 10, 2017

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Kollegin. – Herr Kollege Meyer, Sie haben das Wort.

Liebe Frau Kollegin Heckner, natürlich hätte es gereicht zu sagen, ihr macht gute Gesetze, und fertig. Das ist schon klar.

(Beifall der Abgeordneten Ingrid Heckner (CSU))

Aber es gibt natürlich trotzdem ein paar kleine Kritikpunkte. Diese habe ich angebracht. Insgesamt ist das ein guter Gesetzentwurf. Das habe ich zum Ausdruck gebracht. Ich habe zu Ihrem Vorbehalt Folgendes gemeint: Wir haben in den letzten Jahren nach diesem schlimmen Jahr 2009/2010 von der Staatsregierung, von Herrn Staatsminister Söder, immer gehört: Wir machen Eins-zu-eins, das ist eine Selbstverständlichkeit. – Das ist richtig so. Der Aspekt der Finanzierbarkeit ist auch wichtig, Frau Kollegin. Nur bitte ich halt, dass es dann nicht unter diesem Vorbehalt, wenn es einer gewesen sein sollte, bei Nichtfinanzierbarkeit die Beamten ausbaden sollen. Beim Tarifvertrag jedenfalls machen wir etwas anderes. Dazu dürfen wir natürlich nicht zurückkehren. Nichts anders habe ich damit gemeint.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. – Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, darf ich eine Begrüßung vornehmen. Ich begrüße auf der Ehrentribüne die Mitglieder der Konferenz der Beauftragten der Evangelischen Landeskirchen aus ganz Deutschland, die sich derzeit im Rahmen einer Konferenz auf Einladung von Herrn Kirchenrat Breit in München aufhalten und heute zu Gast im Bayerischen Landtag sind. Ich heiße Sie auch von dieser Stelle aus herzlich hier im Hohen Haus willkommen. Fühlen Sie sich wohl bei uns!

(Allgemeiner Beifall)

Als Nächster hat nun der Kollege Ganserer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Dank meiner Vorredner gegenüber allen Staatsbediensteten, sowohl gegenüber den Beamten als auch gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, möchte ich mich persönlich, aber auch im Namen meiner Fraktion vollumfänglich anschließen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gesellschaftliche Ansprüche, die zu Recht erhoben werden, wie der Anspruch auf ein gutes Bildungssystem oder eine entsprechende innere Sicherheit, sind ohne eine effektive und gut aufgestellte Verwaltung nicht zu erfüllen. Genauso wenig lassen sich aber

auch unsere politischen Forderungen und Zielsetzungen, sei es im Hochwasserschutz oder in naturschutzpolitischen Bereichen, ohne eine engagierte und gut ausgestattete Verwaltung umsetzen.

Zur Wertschätzung gegenüber unseren Beschäftigten gehört aber neben dem Dank und warmen Worten auch eine entsprechende Besoldung. Daher begrüßen wir die Eins-zu-eins-Übernahme der Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst für unsere Beamtinnen und Beamten. Ich möchte aber in Erinnerung rufen, welche Voraussetzungen dafür notwendig waren und notwendig sind, damit wir die Tarifergebnisse finanzieren können und die Verhandlungsergebnisse für unsere Staatsbediensteten und unsere Beamten übernehmen können. Dafür sind entsprechende Steuereinnahmen die Grundvoraussetzung. Deshalb möchte ich in den Dank auch all diejenigen Menschen draußen einschließen, die mit ihrem Fleiß zum Wohlergehen und zur wirtschaftlichen Leistungskraft unseres Landes beitragen, genauso und insbesondere diejenigen Menschen, die durch die Erfüllung ihrer Steuerschuld die Finanzierung des Gemeinwesens möglich machen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es freut mich, dass wir parteiübergreifend Einigkeit haben in der Auffassung, dass eine effektive Verwaltung dringend notwendig ist. Aber zu einer effektiven Verwaltung gehört neben einer vernünftigen Besoldung ganz dringend eine ausreichende Personalausstattung. In den Bereichen Polizei und Bildung ist in dem letzten Doppelhaushalt und in dem Nachtragshaushalt davor entsprechend dem Bedarf mehr Personal bereitgestellt worden. Aber ich möchte Folgendes in Erinnerung rufen – Kollege Meyer hat es zur Sozialverwaltung angesprochen. Ich möchte ergänzend zum Beispiel die Forstverwaltung nennen. Wir haben immer noch Verwaltungsbereiche, in denen in den letzten Jahren massiv Personal eingespart worden ist und wo die Beschäftigten teilweise an der Grenze ihrer persönlichen Leistungskraft dafür kämpfen, dass die staatlichen Aufgaben überhaupt noch erfüllt werden können. Ich weiß, dass wir dieses Thema an einer anderen Stelle im Rahmen der Haushaltsberatungen fortsetzen müssen. Es kann nicht sein, dass wir die kleineren Verwaltungen nicht entsprechend ausstatten. Ich finde, diese haben Aufmerksamkeit und Wertschätzung verdient. Auch da müssen wir uns anstrengen, eine entsprechende Personalausstattung hinzubekommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nachdem wir der Eins-zu-eins-Übernahme der Tarifergebnisse für die Beamtinnen und Beamten zustimmen

und in den Ausschüssen ohnehin noch genügend Zeit für die Einzelberatung und die Debatte zu einzelnen Punkten bleibt, möchte ich es an dieser Stelle erstmal dabei belassen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss – –

(Ingrid Heckner (CSU): Nein!)

Entschuldigung. – Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 c auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Drs. 17/16719) Erste Lesung

Den Gesetzentwurf begründet Herr Staatssekretär Eck. Bitte schön, Herr Staatssekretär. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden und diskutieren über den Gesetzentwurf, den ich Ihnen vorstellen darf, den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Besuch einer Spielhalle ist für viele Menschen – so jedenfalls meint man, sagen zu können – ein harmloses Freizeitvergnügen. Das Automatenspiel kann aber auch – das muss deutlich gemacht werden – zu einer gefährlichen Sucht werden, die in den finanziellen Ruin führt und letztendlich ganze Familien zerstört. Wir wollen daher Spieler und vor allem Jugendliche noch besser vor den Gefahren der Spielsucht schützen.

Außerdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, wünschen sich viele Kommunen eine Handhabe, um gegen unerwünschte Häufungen von Spielhallen in bestimmten Vierteln und Gegenden vorgehen zu können. Die Staatsregierung trägt diesem Anliegen mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland Rechnung.

Liebe Damen und Herren, zur Verringerung der Spielsucht ist es unabdingbar, die Verfügbarkeit des Spielangebots, die Spielhallen, nachhaltig einzuschränken. Dabei – so meinen wir – ist ein zweigleisiges Vorgehen sinnvoll, nämlich erstens die Erhöhung des Mindestabstands zwischen Spielhallen und zweitens die Ausdehnung der Sperrzeit.

Zunächst zur Erhöhung des Mindestabstands zwischen Spielhallen: Bisher beträgt der gesetzliche Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen 250 m Luftlinie. Der Abstand zwischen zwei Spielhallen soll künftig auf einen halben Kilometer, also 500 m, verdoppelt werden. Dadurch wird für Spieler mit einem problematischen Spielverhalten das Angebot reduziert. Dem Spielerschutz wird dadurch in höherem Maße Rechnung getragen.

Die künftigen Regelungen sollen nur für neue Spielhallen gelten. Bestehende Spielhallen sind von diesem Gesetzentwurf nicht betroffen.

Ich komme damit zur Sperrzeit. Die bisherige Sperrzeit für Spielhallen von 3.00 Uhr bis 6.00 Uhr soll auf den Zeitraum von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr ausgedehnt werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, eine Sperrzeit von sechs Stunden liegt, verglichen mit den Sperrzeiten der anderen Bundesländer, im Mittel. Dort gelten Sperrzeiten von drei bis acht Stunden, in der Mehrheit der Bundesländer liegen sie bei sechs Stunden oder eher mehr.

Mit diesen Regelungen wollen wir erreichen, dass insbesondere in den Morgenstunden, genauer gesagt vor dem Arbeitsbeginn und dem Schulbeginn bzw. nach dem Ende der Nachtschicht, keine Spielmöglichkeiten bestehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kommunen haben die Möglichkeit, die Sperrzeit individuell zu verlängern. Das kann auf der kommunalen Ebene weiterhin geregelt werden.

Ich meine, wir sind mit diesem Gesetzentwurf auf einem ausgezeichneten Weg. Ich bitte Sie, in diesem Sinne über diesen Gesetzentwurf zu diskutieren und ihm dann auch zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatssekretär. – Als Nächster hat Herr Kollege Arnold von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist in seiner Formulierung klar. Das ist auch zwingend erforderlich; denn derzeit gibt es in Bayern 33.000 pathologische Spieler.

34.000 Menschen sind in Bayern von dieser Sucht gefährdet. Die Dunkelziffer ist hoch. Mancherorts ist der Wildwuchs von Spielhallen nicht zu übersehen und teilweise unerträglich, da dadurch auch die Qualität der Quartiere und eine sozialverträgliche Stadtentwicklung massiv beeinträchtigt werden.

Herr Eck, die Staatsregierung greift in diesem Gesetzentwurf mit der Regelung, den Abstand zwischen Spielhallen auf 500 Meter zu erweitern, einen Passus auf, den meine Fraktion dem Hohen Haus schon im Jahr 2011 im Rahmen eines Gesetzentwurfs vorgeschlagen hat. Damals lehnten Sie den Abstand von 500 Metern ab. Nach sechs Jahren hat die Staatsregierung endlich zu unserer richtigen und zutreffenden Erkenntnis aufgeschlossen. Insoweit begrüßen wir Ihren Gesetzentwurf.

Im Prinzip sind wir auch mit den von Ihnen vorgeschlagenen Regelungen zur Sperrzeit einverstanden. Bedenklich ist jedoch der Umstand, dass diese Regelungen nur für die Zukunft gelten und daher die Probleme, die die Kommunen und Städte bereits haben, damit nicht gelöst werden. Notwendig und wichtig ist deshalb die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs. Die in diesem Kontext ergangenen Vollzugshinweise stoßen auf massive Kritik, hauptsächlich in den betroffenen Großstädten. Die Großstädte sind bislang nicht beteiligt worden und konnten zum großen Teil über ihre knallharten Erfahrungen und Erkenntnisse nicht selbst Auskunft geben. Die Staatsregierung ist über die Großstädte hinweggegangen.

Bereits im Oktober hat Ulrich Maly die von den Städten Augsburg, Ingolstadt, München und Nürnberg erhobenen Forderungen, einheitliche Verfahrensweisen zur Handhabung von Mehrfachkomplettverboten und eines Abstandsgebotes und zu Befragungsmöglichkeiten einzuführen, der Staatsregierung vorgelegt. Herr Staatsminister Herrmann hat in seiner Rede vom 26. April 2012 angekündigt, Ausnahmen würden nur bei besonderen Härten und unter engen Voraussetzungen zugelassen. Sie haben richtigerweise gesagt, dass die Abstandsflächen für die Zukunft gelten werden. Die momentanen Probleme werden dabei überhaupt nicht erfasst. Die Zahl der Spielhallen sei grundsätzlich zu reduzieren. Wie dies geschehen soll, lassen Sie offen. Bei der Prüfung des Abstandsgebots enthalten die Vollzugshinweise keinerlei Auswahlkriterien.

Die Bestandsdauer wird vom Innenministerium dahin interpretiert, dass dafür der Zeitpunkt der erstmaligen Konzession einer Spielhalle entscheidend sein soll, nicht aber die Person, die die Spielhalle erwirbt. Spielhallen, die im Jahr 2001 genehmigt worden sind und jetzt veräußert werden sollen, haben also immer noch

Bestandsschutz und werden von dieser Regelung nicht erfasst. Das ist zu kritisieren. Diese Regelung muss überdacht werden.

Die Härtefälle, die genannt werden, sind nebulös. Ich stelle fest, dass Investitionen, wie sie vom Ministerium genannt werden, möglicherweise Härtefälle schaffen; denn weder die Art noch die Höhe oder der Umfang sind bestimmt. Möglicherweise genügt es, eine Kaffeemaschine, einen Teppich oder die Toiletten zu erneuern, um einen Härtefall zu begründen. Das ist ein großer Mangel. Wir müssen die Kriterien klar festlegen.

Das Argument, wonach Ermessensentscheidungen möglich sind, enthebt Sie nicht von der Verpflichtung, der Verwaltung, den Städten, den Kommunen und den kreisfreien Behörden Leitplanken für Ermessensentscheidungen vorzugeben. Andernfalls wäre die Rechtssicherheit, die mit diesem Gesetzentwurf entstehen soll, sehr gering. Rechtssicherheit wird durch diesen Gesetzentwurf nämlich nicht erreicht. Der Teufel steckt im Detail. Ohne zielführende und kompetente Hinweise sind Rechtsstreitigkeiten, Unsicherheit und Stillstand bei der Bekämpfung der Glücksspielsucht zu befürchten. Der Verweis auf die schon längst überfällige Erweiterung der Abstandsflächen und die Verkürzung der Sperrzeiten ist abgehoben und lediglich ein Feigenblatt. Für einen sinnvollen Vollzug müssen Sie Nägel mit Köpfen machen. Sie dürfen die Kommunen nicht im Regen, also in der Unsicherheit stehen lassen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Fraktion wird zu diesem Thema einen detaillierten Antrag einbringen und damit Einzelheiten, die Umsetzung und die Beteiligung thematisieren. Sie werden dann Farbe bekennen müssen, ob dieser Gesetzentwurf denn nicht lediglich ein Alibi und tatsächlich ein Kniefall vor der Automaten- und der Spielhallenlobby ist.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Lorenz von der CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland beabsichtigt die Staatsregierung, die in § 1 des Glücksspielstaatsvertrags niedergelegten Ziele, vor allem die Verhinderung des Entstehens der Spiel

sucht, zu erreichen und eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Wir wollen das noch wirkungsvoller als bisher umsetzen. Der Gesetzentwurf sieht hierzu zwei Maßnahmen vor, nämlich die Erhöhung des Mindestabstands zwischen zwei Spielhallen und die Verlängerung der gesetzlichen Sperrzeit von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr. Die bisherige Sperrzeit galt von 3.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Wir halten die getroffenen Maßnahmen für zielführend und richtig. Mit der Verringerung der Zahl der Spielhallen wird die Glücksspielsucht eingedämmt.