Protocol of the Session on May 10, 2017

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen nicht darüber streiten, dass es eine Hochschule nicht ohne Studierende gibt. Die Studierenden sind die größte Anzahl derjenigen, die an den Hochschulen arbeiten. Das Thema Verfasste Studierendenschaft ist deshalb ein Thema, das essenziell und wichtig für die Hochschulpolitik ist.

Deshalb – das sage ich hier sehr deutlich – finde ich es mehr als verwunderlich, dass bei der Ersten Lesung eines Gesetzentwurfes zu diesem wichtigen Thema niemand von der Staatsregierung, niemand vom zuständigen Ministerium anwesend ist.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Isabell Za- charias (SPD): Das interessiert die nicht!)

Mir ist unerklärlich, dass ein so wichtiges und zentrales Thema wie die Frage, welche Rechte Studierende an den Hochschulen haben, hier im Plenum diskutiert wird, ohne dass der zuständige Minister und der zuständige Staatssekretär anwesend sind. Das ist eine Ausnahmesituation.

Ich frage mich – ich bin nicht ganz mit der Geschäftsordnung vertraut –, ob wir ihn bei so einer Debatte nicht herzitieren sollten. Diesbezüglich richte ich vielleicht die Anfrage an die Vertreter des Ministeriums, wo er denn steckt.

(Zuruf von den GRÜNEN: Das ist die Arroganz der Macht! – Widerspruch bei der CSU)

Wir haben gehört, im Jahr 1973 wurde die Verfasste Studierendenschaft abgeschafft, also vor 44 Jahren. Die Begründung – wir haben es einmal herausgesucht – des damaligen Kultusministers Hans Maier damals war – Originalzitat –, er wolle "den linken Sumpf an den Universitäten trockenlegen."

Das war vor 44 Jahren, übrigens im gleichen Jahr, um es einordnen zu können, in dem Elvis Presley "Aloha from Hawaii" gesungen hat. Im gleichen Jahr – damals war Nixon noch Präsident, aber nicht mehr sehr lange – wurde der FC Bayern zum vierten Mal deutscher Fußballmeister. Daran sieht man, wie viel Zeit inzwischen vergangen ist. Und es wurde der Film "Liebesgrüße aus der Lederhose" gedreht.

(Ingrid Heckner (CSU): Das ist Ihr Kulturgut, ja?)

Daran kann man sehen, wie lange es her ist. Seitdem hat sich an den Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden wenig verändert.

Wenn wir nach Deutschland schauen – auch das ist schon gesagt worden –, sehen wir: In 15 Ländern gibt es Verfasste Studierendenschaften, in Bayern gibt es diese nicht. Dabei stellt sich natürlich die Frage: Warum nicht?

Dabei reicht mir, Herr Westphal, nicht als Begründung, dass es nicht erforderlich sei und es nach der Verfassung nicht sein müsse. Es ist richtig: Die Verfassung schreibt nicht vor, dass wir eine Verfasste Studierendenschaft brauchen. Ich habe aber auch nicht gehört, was dagegen spricht und wie Studierende nach Ihren Vorstellungen noch mehr eingebunden werden können.

In der letzten Legislaturperiode hat der zuständige Fachminister – das ist kein neues Thema, wir haben es schon ein paar Mal angesprochen – gesagt, die Verfasste Studierendenschaft sei ein Modell aus der Mottenkiste der Achtundsechziger. Das war damals die Begründung. Ist das immer noch der Grund dafür, dass die CSU den Studierenden nicht mehr Rechte geben will?

(Thomas Gehring (GRÜNE): Die Achtundsechziger sind schon in Pension!)

So ist es! – Was ist uns als FREIEN WÄHLERN wichtig? – Ich sage es ganz offen: Der Name ist nicht wichtig. Ob das später "AStA" oder "Verfasste Studierendenschaft" heißt, ist egal. Es kann auch anders heißen. Wichtig ist, dass es eine Selbstständigkeit und eine Flexibilität in der Finanzhoheit gibt, dass man eigene Gelder hat, über die man auch verfügen kann und mit denen man gestalten kann. Es ist wichtig, dass es mehr Möglichkeiten zur Gestaltung des studentischen Lebens gibt. Dabei reicht mir der Hinweis auf die Studentenwerke nicht aus. Die Studentenwerke werden nicht von den Studierenden betrieben. Diese Einrichtungen kommen nicht aus der Mitte der Studenten.

Uns als FREIEN WÄHLERN ist es wichtig, dass es, wenn man davon spricht, dass man Demokratie erlernen und erleben soll, diese Möglichkeiten auch an den Hochschulen geben soll. Dort sind erwachsene Menschen, die zwar etwas lernen, aber nicht alles mitbestimmen sollen. Sie sollen nicht über die Noten mitbestimmen, und sie sollen auch nicht über jeden Lehrstoff im Einzelnen mitbestimmen. Aber sie sollen bei wesentlichen Fragen der Hochschule mitreden, und das selbstständig, in Eigenverantwortung und mit eigenen Finanzmitteln, die zwar kontrolliert werden, bei denen man ihnen aber die entsprechenden Freiheiten lässt.

Deshalb stehen wir diesem Gesetzentwurf sehr aufgeschlossen gegenüber. Wir hätten das eine oder andere vielleicht anders formuliert.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2017/2018 (Drs. 17/16543) Erste Lesung

Den Gesetzentwurf begründet Herr Staatsminister Dr. Markus Söder. Bitte schön, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute bringen wir ein Gesetz ein – fast passend zur morgigen Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Beamtenbundes –, das die Stellung Bayerns sehr spannend darstellt.

Eine der großen Stärken des Freistaates Bayern ist neben der Innovationskraft seiner Unternehmen und dem Fleiß seiner Menschen die Leistungsfähigkeit, die Exaktheit und die Professionalität des öffentlichen Dienstes. Es gibt in Deutschland und in Europa wohl keinen öffentlichen Dienst, der besser ist als der des Freistaates Bayern, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Deshalb gilt immer auch ein Dankeschön und mein Respekt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir haben über alle Bereiche des öffentlichen Dienstes hinweg eine hervorragende Qualität: Ob es unsere Polizistinnen und Polizisten sind, die in beispielloser Weise die Sicherheit im Freistaat Bayern garantieren, ob es unsere unabhängige, hoch qualifizierte Justiz ist, ob es die vielen Lehrkräfte sind, deren Anzahl wir noch deutlich erhöhen müssen, um die Bildung voranzubringen, ob es in vielen anderen Bereichen ist wie bei den Finanzbeamten, der Vermessungsverwaltung etc. – alle arbeiten auf höchstem Niveau.

Wir wollen aber auch, meine Damen und Herren, dass gute Arbeit gut entlohnt wird. Das geschieht erstens als Motivation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zweitens, um eine angemessene Gegenleistung für ihren Einsatz zu bringen und drittens, um attraktiv im Ringen um die besten Köpfe zu bleiben;

(Beifall bei der CSU)

denn eines ist klar: Wenn es um Hochschulen geht, wenn es um Lehrerinnen und Lehrer geht, dann gibt es einen nationalen Wettbewerb. Genauso, meine Damen und Herren, wie im Fußball ist es im öffentlichen Dienst wichtig, dass ein Arbeitgeber für junge Menschen attraktiv bleibt. Deshalb ist es unser erklärtes Ziel, auch weiterhin diese angemessene Finanzierung darzustellen. Deswegen sind wir bereit, das Tarifergebnis wirkungs- und zeitgleich auf die bayerischen Beamten und die Versorgungsempfänger zu übertragen.

Meine Damen und Herren, das machen trotz bester Finanzlage nur wenige Bundesländer. NordrheinWestfalen verschiebt diesen Schritt beispielsweise um mehrere Monate. Wir in Bayern machen es anders. Bei uns kann sich der öffentliche Dienst auf ein gegebenes Wort verlassen. Wir halten unser Wort. Es gibt keine Zweiklassengesellschaft im öffentlichen Dienst. Tarifangestellte und Beamte werden gleich behandelt. Meine Damen und Herren, das ist ein gutes Signal!

(Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Thomas Gehring (GRÜNEN))

Deshalb haben wir das Tarifergebnis übernommen. Wir legen sogar noch eins drauf. Weil es im Tarifergebnis nicht die Möglichkeit gibt, alles inklusive einer neuen Entgeltstufe eins zu eins zu übernehmen, haben wir uns entschieden, als Bayernbonus eine Einmalzahlung zu geben. Diese ist auch angemessen, weil wir in Bayern diejenigen waren – das gilt über alle Beamten hinweg –, die die Herausforderungen der Flüchtlingskrise als erste anzunehmen und zu meistern hatten. Ich finde, unsere Beamten haben das hervorragend gemacht. Deshalb sind wir bereit –

und haben es auch in den Gesetzentwurf aufgenommen –, eine Einmalzahlung für aktive Beamte und Richter in Höhe von 500 Euro an dieser Stelle zu leisten. Das ist ein gutes und starkes Signal und zeigt: Wenn einmal mehr zu leisten ist, dann honorieren wir dies nicht nur mit guten Worten, sondern auch mit entsprechender Gegenleistung. Ein solcher Bayernbonus zeigt, dass wir in Deutschland das Flaggschiff für eine gute Beamtenversorgung sein wollen.

(Beifall bei der CSU)

Ein Vergleich mit anderen Bundesländern macht deutlich: Im Vergleich mit Brandenburg sind wir im Schnitt um 10 % besser. Das gilt genauso beim Vergleich mit vielen anderen Bundesländern. Ein bayerischer Beamter im Verwaltungsdienst, zum Beispiel ein Hauptsekretär im Finanzamt, verdient in Bayern pro Jahr 4.250 Euro mehr als in Brandenburg, 1.400 Euro mehr als in Nordrhein-Westfalen und 3.150 Euro mehr als in Rheinland-Pfalz. Ein Lehrer an einer Grund- und Mittelschule Bayerns, Besoldungsgruppe A 12, verdient im Vergleich 2.650 Euro mehr als in Brandenburg, 2.000 Euro mehr als in Nordrhein-Westfalen und sogar 5.200 Euro mehr als in Rheinland-Pfalz. Ein Polizist im Polizeivollzugsdienst, Besoldungsgruppe A 13, bekommt in Bayern rund 4.500 Euro mehr als in Brandenburg, 3.500 Euro mehr als in Nordrhein-Westfalen und 5.150 Euro mehr als in Rheinland-Pfalz. Das zeigt: Bei uns werden nicht nur die Großen gut bezahlt, sondern auch die im normalen Dienst Beschäftigten, die gut arbeiten. Auch diese Leute werden bei uns ordentlich unterstützt. Deshalb ist es auf Dauer in Bayern viel besser als in anderen Bundesländern, Beamter zu sein. Da sind wir das stärkste Land.

(Beifall bei der CSU – Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Herr Staatsminister, in Brandenburg sind auch die Wohnungen billiger!)

Herr Aiwanger, da kennt sich jemand aus.

Ich will aber auch sagen, und das ist für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wichtig: Es korrespondiert mit einer soliden Haushaltspolitik. Wir haben vorgesorgt. Das heißt, wir müssen nicht wie andere Länder nachsteuern, sparen, kürzen oder andere Investitionen unterlassen. Wir haben die entsprechenden Mehrausgaben für die Jahre 2017 und 2018 im Haushalt bereits veranschlagt, sodass wir an der Stelle die Sicherheit haben, es darzustellen.

Wir werden in dem Jahr ohnehin noch über mehr Stellen reden, etwa im Bereich der Bildung, aber auch in anderen Bereichen. Das ist ganz klar. Übrigens werden wir auch über die Arbeitskapazitäten beim Landesamt für Finanzen, nachdenken müssen, das ins

besondere für die Versorgung zuständig ist. Das alles wird noch im Rahmen des Nachtragshaushalts geschehen.

Eines ist für mich auf jeden Fall klar: Wir stehen zu unseren Beamten. Wir reden nicht nur darüber, sondern handeln auch. Wir würden uns freuen, wenn dieses Begehren hier im Parlament nicht nur von der normalen Mehrheit beschlossen würde, sondern wenn alle mitmachen würden. Es geht heute bei der Abstimmung also um die Frage, ob man zu seinen Beamten steht oder nicht.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. – Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, darf ich den Vorsitzenden des Bayerischen Beamtenbundes, Herrn Rolf Habermann, mit Begleitung auf der Ehrentribüne herzlich begrüßen.

(Allgemeiner Beifall)

Jetzt hat Herr Kollege Schuster als Vertreter der SPD das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der 10. Mai 2017 ist ein guter Tag für die bayerischen Beamtinnen und Beamten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Bezüge der bayerischen Bediensteten und der Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen übertragen werden. Dabei geht es im Jahr 2017 um Mehrausgaben in Höhe von 480 Millionen Euro und Jahr 2018 um Mehrausgaben in Höhe von 795 Millionen Euro. Ich verzichte darauf, die Anpassung im Einzelnen darzustellen. Das hat der Herr Minister in groben Zügen bereits gemacht. Ich kann mich deshalb kurz fassen.

Als positiv, aber auch als erforderlich bewerten wir, dass jetzt bei der Anpassung auf die Begrenzung des Mindestbetrags von 75 Euro auf einen Grundgehaltsbetrag von bis zu 3.200 Euro verzichtet wird. Dies hätte nämlich dazu geführt, dass bei einigen wenigen Stufen innerhalb der Besoldungsgruppen A 10, A 11 und A 12 die Erhöhung weniger als 75 Euro beträgt. Das wäre den Beamtinnen und Beamten nicht zu vermitteln gewesen. Das ist Gott sei Dank vom Tisch.

Ich bin sicher, dass es für den Gesetzentwurf im Landtag eine uneingeschränkte Zustimmung geben wird; denn unsere bayerischen Beamtinnen und Beamten haben sich diese Bezügeerhöhung durch ihr Engagement für Bayerns Bürgerinnen und Bürger,

aber auch für den Freistaat insgesamt, redlich erarbeitet und verdient.

(Beifall bei der SPD)