Warum sollen sie so verfahren? – Junge Volljährige sind nun einmal keine Kinder oder Jugendlichen mehr, sondern junge Erwachsene, und daher sollten sie vorrangig über andere Instrumente bedient und unterstützt werden.
Solche Instrumente sind uns ausreichend zur Hand gegeben. Wir reden einmal von der Arbeitsmarktför derung unserer Wirtschaft. Die gesundheitliche Ver sorgung ist selbstverständlich. Wichtige Instrumente sind auch die Sprachförderung und vor allem die Wohnraumbeschaffung. Wir, die CSU, sind der Über zeugung, dass Jugendhilfe nicht zum Ausfallbürgen für diese Leistung werden darf, sondern dass sich die Jugendhilfe primär auf die Versorgung der Minderjäh rigen zu konzentrieren hat.
Die Realität zeigt uns bedauerlicherweise auch sehr deutlich, dass junge Volljährige nur deshalb in der Ju gendhilfe verharren, weil es gerade in städtischen Räumen keinen Wohnraum für eine Verselbstständi gung gibt. Wir setzen auf das Miteinander der ge nannten Akteure, nämlich Schule, Wirtschaft und Sprachförderung. Vor allem sollen die Flüchtlinge einen tollen Ausbildungsplatz bekommen. Das ist der Weg, den wir uns für diese jungen Menschen wün schen. Es gilt die Prämisse, diese jungen Leute für ein eigenständiges Leben fit zu machen, damit sie aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Nur so kann Integration gelingen. Genau das ist der richtige Ansatz und nicht der, wie es die Herr schaften der GRÜNEN gerne hätten, nämlich junge Volljährige pauschal bis zum 21. Lebensjahr über die Jugendhilfe zu alimentieren.
Deshalb stehen wir dazu, dass junge Volljährige auch in Zukunft grundsätzlich so schnell wie möglich den Weg aus der Jugendhilfe finden sollen, um ein selbst bestimmtes und selbstbewusstes Leben führen zu können. Wir zeigen den jungen Menschen auf, dass wir sie als Erwachsene ernst nehmen, dass sie bei uns Rechte, aber auch Pflichten haben. Das, was Sie fordern, ist keine bedarfsgerechte Jugendhilfe. Ihnen, liebe GRÜNE, geht es nur darum, noch mehr Geld freizugeben und Jugendhilfe nach dem Gießkannen prinzip für alle möglich zu machen, egal ob sie die Ju gendlichen brauchen oder nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir, die CSUFraktion, haben es natürlich genauso beobachtet und gesehen, dass es bei der Massenmigration im Jahr 2015 eine Vielzahl junger Menschen gab, die diese Unterstützung dringend ge braucht haben. Ebenso ist uns bewusst, dass es
dabei zu enormen Ausgaben gekommen ist. Genau aus diesem Grund hat am 1. Dezember 2016 ein Spit zengespräch stattgefunden. Dabei wurde ein für uns vorerst gutes Ergebnis erzielt. Der Freistaat beteiligt sich eben an den Kosten in den Jahren 2017 und 2018 und wird dafür eine Pauschale in Höhe von 112 Millionen Euro übernehmen.
In den Jahren 2017 und 2018 wird der Freistaat den Bezirken in Form von Pauschalen diese Jugendhilfe ermöglichen. Er übernimmt diese Kosten sogar rück wirkend ab dem 1. Juli 2016 bis zum 31. Dezem ber 2018. Natürlich sind diese Leistungen befristet, Frau Kollegin Kamm.
Lassen Sie mich doch erst einmal ausreden. – Diese Beträge entsprechen einer ambulanten Betreu ung. Ich halte sie für sehr ausgewogen und gerecht, weil man sich für Mitte 2017 eine Evaluierung vorge nommen hat. Ich finde, es ist berechtigt zu schauen, welchen tatsächlichen Bedarf diese Evaluierung zeigt. Dann kann man immer noch weitersehen. Entschei dend und wesentlich ist, dass der Freistaat Bayern den Bezirken zwar unter die Arme greift, aber die Be zirke nicht in der Jugendhilfe beschneidet.
In diesem Zusammenhang ist es mir ganz wichtig zu erwähnen, dass man bei dem Gespräch zwischen Vertretern des Freistaats Bayern und der Bezirke zu der Auffassung gekommen ist, dass gemeinsames Ziel sein und bleiben muss, dass die Leistungen der Jugendhilfe mit dem Erreichen der Volljährigkeit tat sächlich beendet sein sollten. Allerdings sind wir genau wie Sie, liebe Frau Kollegin, der Meinung, dass es im Einzelfall, wenn Jugendhilfebedarf gegeben ist, selbstverständlich eine weitere Unterstützung geben soll, eine ambulante Unterstützung oder eine Grund versorgung im Rahmen der Jugendsozialarbeit. Dies sollte bedarfsgerecht möglich sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass das Gespräch mit den kom munalen Spitzenverbänden durchaus eine Verständi gung gebracht hat. Das Ergebnis der anteiligen Kos tenübernahme sowie dieselben Meinungen bezüglich der Ausrichtung der Jugendhilfe für junge volljährige Flüchtlinge zeigen, dass sich Freistaat Bayern und Bezirke sehr positiv geeinigt haben. Ich weiß nicht, wieso Sie immer wieder in dieser Art, mit dieser Schärfe Forderungen erheben. Entscheidend ist doch, dass tatsächlich Gespräche stattgefunden haben und dass es zu einer Aussprache und Entscheidung ge
kommen ist. Die Evaluierung wollen wir doch bitte ab warten, um Klarheit über die Bedarfs und Fallzahlen zu haben. Wir von der CSU sehen die Hausaufgaben als gemacht an und werden den Antrag selbstver ständlich ablehnen.
Ich habe zwei Fragen. Die erste Frage ist: Sind Sie denn nicht der Meinung, dass die fachliche Expertise der Jugendämter bei der Entscheidung darüber gefragt ist, ob Hilfen zum ers ten Tag des 18. Lebensjahres abgebrochen werden sollen oder nicht?
Die zweite Frage ist, wie Sie sich das vorstellen: Je mand ist in einer Maßnahme, vielleicht in der ersten Hälfte der Abschlussklasse, möchte seinen Quali ma chen – und Sie brechen die Leistungen ab. Das führt automatisch dazu, dass der junge Mann, die junge Frau nicht mehr in der bisherigen Wohngruppe leben kann, sondern möglicherweise auf die nächste Ge meinschaftsunterkunft verwiesen wird. Dort ist Lernen dann in der Tat nicht mehr möglich. Das, was vorher von den Lehrerinnen, den Sozialpädagogen, den Eh renamtlichen aufgebaut worden ist, reißen Sie durch Ihre starre Haltung einfach ein.
Liebe Frau Kollegin Kamm, ich kann Sie durchaus verstehen, und ich habe Ihre Fragen auch sehr wohl verstanden. Aber gerade Sie von den GRÜNEN betonen doch immer wieder die Gleichberechtigung. Ich finde schon, dass den jungen Menschen diese Programme, die uns allen in den ver schiedensten Sparten offenstehen, Ansporn sein soll ten. Es besteht durchaus die Möglichkeit, in einer so zialpädagogisch begleiteten Wohnform zu leben; es ist doch alles möglich. Ich verstehe nicht, warum Sie immer über Skandale reden, die an den Haaren her beigezogen sind. Kein Mensch bricht doch letztend lich die Unterstützung der jungen Menschen ab. Ich stehe dazu: Es muss ein Miteinander sein; anders kann es nicht passieren, Frau Kollegin. Wenn alle – die Schulen, die Unternehmer draußen; wir haben wirklich tolle Unternehmer draußen, die Ausbildungs plätze zur Verfügung stellen – zusammenhalten, kann es gelingen. Das A und O muss es sein, den jungen Menschen diese Anreize zu geben. Wir haben sie ja; wir wollen, dass die jungen Menschen so schnell wie möglich aus der Jugendhilfe herauskommen und ein eigenständiges Leben führen. – Wir reden heute nicht einmal aneinander vorbei. Ich glaube aber, Sie wollen
Vielen Dank, Frau Kol legin. – Jetzt darf ich Frau Kollegin Weikert für die Fraktion der SPD aufrufen. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, Kollegin nen und Kollegen! Ihre Argumente, Frau Kollegin Ka niber, überzeugen auch heute nicht, sosehr Sie sich bemühen. Sie haben in vielen Sitzungen des Sozial ausschusses, in denen wir dieses Thema diskutiert haben, nicht überzeugt und überzeugen eben auch heute nicht. Ihre Rede, Frau Kollegin Kaniber, war vol ler Widersprüche. Ich versuche, diese Widersprüche aufzuzeigen.
Erstens haben Sie von Gleichberechtigung gespro chen. Der Hintergrund dieses Antrags und auch des Begehrens der SPD – die GRÜNEN wissen, dass die SPD das auch oft gefordert hat; SPD und GRÜNE haben da gleichlautende Forderungen – ist das Thema Gleichberechtigung: Jugendhilfe – hören Sie doch einmal zu – ist im Sozialgesetzbuch festge schrieben. Die Jugendhilfe für junge Volljährige ist im Sozialgesetzbuch ausdrücklich vorgesehen. Wenn Sie also von Gleichberechtigung reden, sollten Sie wis sen, dass die Bundesrepublik Deutschland die UN Kinderrechtskonvention unterschrieben hat und alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland nach dieser Unterschrift gleich behandelt werden müssen.
Das ist schon mal der erste Widerspruch, wenn Sie über Gleichberechtigung reden. Ein Jugendlicher hat einen gesetzlichen Anspruch auf Jugendhilfe, egal woher er kommt.
Ein Zweites ergibt sich im Prinzip aus dem Geist des Sozialgesetzbuches: Jugendlicher ist man nicht nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sondern eine bestimmte Zeitspanne lang. Nicht jeder Jugendli cher, nicht jede Jugendliche kann sich mit Beginn des 18. Lebensjahres wirklich gleich für ein selbstständi ges Leben ohne Unterstützung verantwortlich fühlen.
Kein Elternpaar wird sein Kind am Beginn des 18. Le bensjahres vor die Tür setzen und alle Unterstüt zungsleistungen einstellen nach dem Motto: So, jetzt bist du 18.
Ich finde es ein bisschen unhöflich, dass Sie sich während meiner Rede jetzt wirklich dauernd unterhal ten. Aber ich mache trotzdem weiter. – Wir im Sozial ausschuss werden uns in den nächsten Wochen noch erheblich streiten über Ihr permanentes Misstrauen gegenüber Jugendämtern und gegenüber allen, die mit jugendlichen unbegleiteten Flüchtlingen zu tun haben. Sie sprechen von der Verhinderung restriktiver Vorgaben. Ich sage Ihnen noch einmal: Die Gewäh rung von Jugendhilfe in einem Jugendhilfeplan wird über die Jugendämter mit dem einzelnen Jugendli chen festgelegt. Wenn Sie sagen, Sie wollen eine Ausuferung von Restriktionen verhindern, zeigt das klar Ihr Misstrauen gegenüber allen Jugendämtern in Bayern. Das halte ich für ziemlich unverfroren.
Das nächste Missverständnis möchte ich auch gerne aus der Welt schaffen. Es gibt keine pauschale Ju gendhilfe. Es gibt auch keine pauschale Jugendhilfe für junge Flüchtlinge. In meinem Verein wird übrigens eine Jugendhilfe für junge Flüchtlinge genehmigt. Ich lade Sie gerne ein, sich das anzuschauen. Diese Flüchtlinge leben in eigenen Wohnungen, haben eine Ausbildung begonnen und verdienen zum großen Teil ihren Lebensunterhalt selbst. Das ist ein anderes Thema. Über die Förderung muss noch einmal ge sprochen werden. Weil wir heute noch einen weiteren Tagesordnungspunkt haben, kann ich da noch deutli cher darauf eingehen. Zum größten Teil verdienen diese jungen Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt selbst. Sie brauchen wöchentlich nur noch etwa zwei oder drei Fachleistungsstunden. Sie brauchen noch etwa drei bis sieben Monate, um das richtig auf den Weg zu bringen, was vorher durch viel Engagement und Kostenaufwand auf die richtige Bahn gesetzt wurde. Dieses Missverständnis haben Sie bisher noch nicht aus der Welt geräumt.
Zu guter Letzt möchte ich Folgendes sagen, und bitte denken Sie darüber genau nach: Eine gezielte Ju gendhilfe – diese wird in Bayern von den Jugendäm tern genehmigt und von den Sozialpädagogen und den jeweiligen Trägern der Jugendhilfe verantwor tungsvoll ausgeführt – ist allemal besser als Fußfes seln.
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat der Kollege Dr. Fahn das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Prä sidentin, meine Damen und Herren! Wir haben über diesen Antrag und diese Thematik schon öfters ge sprochen. Dennoch ist es gut, dass wir auch heute darüber sprechen. Der Freistaat soll die gesamten Kosten nicht nur bis zum 18., sondern bis zum 21. Le bensjahr tragen. Betroffen sind etwa 10.500 minder jährige und junge volljährige Flüchtlinge. Zwar über nimmt der Freistaat einen Kostenanteil für die jungen Volljährigen. Dieses Argument wird der Staatssekretär vorbringen. Dieses Ergebnis haben wir uns aber nicht gewünscht. Herr Staatssekretär, Sie wissen auch, dass sich die kommunalen Spitzenverbände ebenfalls eine andere Lösung gewünscht haben, weil alle ande ren Bundesländer die Kosten komplett erstatten. Das müssen Sie zugeben. Wenn alle anderen Bundeslän der die Kosten erstatten, stellt sich die Frage: Wieso tut dies Bayern nicht? Bayern übernimmt bisher nur ein Drittel der Kosten. Das müssen wir ganz klar sagen. Deswegen werden wir dem Antrag der GRÜ NEN natürlich zustimmen. Es geht darum, die Kosten der Kommunen zu reduzieren.
Im Vorfeld wurde angekündigt, dass die Bezirksumla gen sinken würden. Dies ist jedoch nicht der Fall. In Unterfranken ist die Bezirksumlage sogar erhöht wor den. Wir, die FREIEN WÄHLER, sprechen dieses Problem an und denken weiter. Daher ist für uns die Resolution des Bezirkstags der Oberpfalz vom 20.10.2016 wichtig. In dieser Resolution wurde Fol gendes einstimmig beschlossen: Der Bezirk Oberpfalz sieht den Freistaat in der Pflicht, die Kosten der Ju gendhilfe unabhängig vom Alter der hilfebedürftigen jungen Flüchtlinge voll zu übernehmen. Darüber hin aus hält er es für notwendig, die gesetzlichen Rege lungen im System der Kinder und Jugendhilfe sowie die Kriterien für eine bedarfsgerechte Unterbringung und Betreuung insbesondere der jungen Volljährigen zu überprüfen und der besonderen Situation anzupas sen. Der zweite Punkt der Resolution der Oberpfalz ist richtig und gut. Diese Anpassung müssen wir ohne Denkverbote angehen. Nach Ansicht der FREIEN WÄHLER ist in diesem Bereich vonseiten des Bundes noch zu wenig geschehen. Es darf hier keine Denk verbote geben.
Die Staatsministerin Müller sagte dazu: Auf Bundes ebene ist unser Ziel weiterhin, verbesserte Steuer ungsmöglichkeiten für die Kommunen zu erreichen. Wir, die FREIEN WÄHLER, finden genau diesen Punkt sehr wichtig. Wir haben vor allem die Kommu nen im Auge. Deswegen fordern wir, dass die Bun desregierung verbesserte Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen durchsetzt. Am 01.06.2016 ist in der Sitzung des Sozialausschusses von der Grün dung eines Gesprächsforums Übergangsmanage ment gesprochen worden. Hier sollte es darum
gehen, neue Wege zu finden, damit Kommunen Ju gendhilfemaßnahmen auch wieder einfach beenden können. Die Ergebnisse hierzu haben wir bisher noch nicht gehört. Diese würden wir gerne erfahren.
Frau Kaniber, Sie haben die Evaluierung angespro chen. Das stimmt. Diese soll Mitte 2017 kommen. Wir warten, was in dieser Evaluierung präsentiert werden wird. Danach lässt sich feststellen, ob es sinnvoll ist, so vorzugehen, wie im Antrag der GRÜNEN gefor dert. Wir werden dem Antrag der GRÜNEN zustim men. Es geht um die Kostenentlastung der Kommu nen. Das ist auch im Sinne der Bezirke. Für uns ist die Betreuung der jungen Volljährigen auch eine ge samtstaatliche Aufgabe. Ich habe vorhin beim Thema Integration bereits gesagt, dass das eine gesamt staatliche Aufgabe ist. Unserer Meinung nach muss der Freistaat hier voll entlasten. Unter den verschie denen Projekten, die für Jugendliche gestartet worden sind, gibt es beispielhafte Projekte wie im Landkreis ErlangenHöchstadt. Damit hat sich bereits die Kin derkommission beschäftigt. Diese Projekte sollten wir uns konkreter anschauen, um Impulse zu erhalten. Insgesamt ist es für uns wichtig, dass dem Antrag der GRÜNEN zugestimmt wird. Mit dem Antrag werden die Entlastung der Bezirke und damit die Entlastung der Kommunen erreicht.
Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatssekretär Hintersberger um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatssekre tär.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Kollege Fahn, ich greife Ihr letz tes Plädoyer auf: Die Integration der geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive in unserem Land ist in der Tat eine gesamtgesellschaftliche Herausforde rung. Jedoch verstehe ich Ihre Logik nicht. Sie sagen, es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, aber der Staat soll zu 100 % zahlen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hört man Ihnen zu, so entsteht manchmal der Eindruck, dass es außer halb der Jugendhilfe keinerlei Unterstützung für junge Volljährige mehr gibt. Das ist falsch. Ich versichere Ihnen, nicht allein die Jugendhilfe kümmert sich um junge Menschen, die sich bei uns integrieren wollen und sollen. Ich möchte von Anfang an gleich deutlich machen: Allen Trägern, die im Bereich der Jugendhil fe seit Herbst 2015 unwahrscheinlich engagiert, mit viel, viel Herzblut und menschlicher Leidenschaft diese Aufgabe angegangen sind und weiter angehen,
gilt ein großes und dickes Dankeschön und großer Respekt. Ich möchte dies deutlich machen. Ohne die ses Engagement und ohne diese große Leidenschaft wäre vieles nicht so positiv gelaufen.
Neben der Jugendhilfe gibt es noch weitere, vielfältige Unterstützung. Als Beispiel seien hier die Jugendmi grationsdienste genannt. Liebe Kollegin Kamm, hier sind insbesondere auch die Arbeitsverwaltung und die Jobcenter zu nennen. Diese haben in den letzten Mo naten mit großer Leistungsbereitschaft diese Aufga benbereiche übernommen. Ich sage dies auch als Mitglied des Verwaltungsrates der BA. Es wird nicht nur viel Geld in die Hand genommen. Wenn ich an die Jugendberufsagenturen denke, dann werden auch neue Strukturen aufgebaut.