Protocol of the Session on April 6, 2017

(Beifall bei der CSU)

Da wir den Gesetzentwurf über die Vereinigung der Pflegenden in Bayern heute beschließen werden, ist heute ein guter Tag für die Pflege in Bayern, lieber Herr Leiner. Es ist ein guter Tag für die Pflegenden in Bayern. Es ist ein guter Tag für die Pflegebedürftigen in Bayern. Es ist auch ein guter Tag für diejenigen, die Gefahr laufen, irgendwann einmal pflegebedürftig zu werden. Deshalb ist es auch ein guter Tag für uns alle. Mit der Vereinigung der Pflegenden, die wir nachher beschließen werden, wird für die Pflegenden in Bayern ein echter Aufbruch verbunden sein. Schließen Sie sich dieser Großen Koalition an! Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege Seidenath. – Mir liegen noch zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. Zunächst hat sich Herr Kollege Prof. Bauer zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Herr Prof. Bauer.

Sehr geschätzter Kollege Seidenath, mich freut es, dass Sie die Landtagswahl erwähnt haben. Ihnen ist doch bewusst, dass Sie mit rund 47 % die absolute Mehrheit der Sitze in diesem Haus haben. Vor diesem Hintergrund sollten Sie über Ihre Argumente, wie man Mehrheiten zusammenbringt, nachdenken. Darauf wollte ich Sie hinweisen.

Herr Seidenath, bitte schön.

Ich erkenne keinen Zusammenhang zwischen Ihrem Hinweis und unserer aktuellen Debatte, lieber Herr Prof. Bauer. Ich darf Sie aber darauf hinweisen: Dieser Gesetzentwurf wird in der Tat von einer großen Koalition getragen. Wenn Sie sich erinnern, hat sich das in den Ausschussberatungen ergeben. Das hat auch seine Gründe. Lieber Herr Prof. Bauer, darüber sollten Sie zusammen mit Ihrer Fraktion auch einmal nachdenken.

Herr Kollege Leiner, bitte schön.

Herr Kollege Seidenath, eine Bemerkung von Ihnen hat meine Zwischenbemerkung verursacht. Sie erwähnten die Geschäftsstelle mit den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich

frage Sie, ob die Geschäftsstelle ohne Beiträge und ohne die Finanzierung durch die Staatsregierung überhaupt arbeitsfähig wäre. Auf Deutsch heißt das: Wenn im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden wird, dafür keine Gelder mehr zur Verfügung zu stellen, bedeutet dies das Ende dieses Konstrukts, das Sie so befürworten. Die von Ihnen hervorgehobene Unabhängigkeit ist nicht mehr gegeben, wenn bei jedem neuen Haushalt geschaut werden muss, ob die Mittel eingestellt sind oder nicht. Das haben wir in vielen anderen Bereichen auch. Ich glaube, den Pflegekräften wäre es lieber, einen Beitrag zu bezahlen, aber dann selber über ihre Belange zu entscheiden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Leiner. – Jetzt hat Herr Seidenath das Wort. Bitte schön.

Lieber Herr Kollege Leiner, es ist wieder einmal Zeit für einen Grundkurs im Verfassungsrecht. Wir haben die Pflichtbeiträge, die Sie von den Pflegekräften fordern, durch Mittel des Freistaates Bayern in Höhe von einer Dreiviertelmillion Euro ersetzt. Sie wollen die Pflegekräfte zur Kasse bitten. Die Beiträge, die Sie von den Pflegekräften erheben wollen, werden vom Freistaat Bayern aufgebracht. Die Mittel des Freistaates Bayern hätten sonst von den Beitragszahlern aufgebracht werden müssen.

Sie haben Angst, dass der Staat irgendwann keine Mittel mehr hierfür bereitstellt. Lieber Herr Kollege Leiner, über das Geld verfügt der Bayerische Landtag. Wir sind der Haushaltsgesetzgeber. Wir entscheiden darüber. Nachher entscheiden wir über ein Gesetz über die Gründung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die arbeitsfähig sein muss. Dieser kann der Geldhahn nicht so einfach zugedreht werden. Deshalb machen wir das in der Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr werden die Aufgaben der Aus- und Weiterbildung und der Qualitätssicherung in der Pflege übertragen. Diese Sorge brauchen Sie also nicht zu haben. Lieber Herr Leiner, als Landtagsabgeordneter sollten Sie etwas mehr Selbstbewusstsein aufbringen, auch wenn Sie einer Fraktion angehören, die sehr unbescheiden auftritt. Bitte entwickeln Sie ein bisschen mehr Selbstbewusstsein. Wir sind der Haushaltsgesetzgeber. Deswegen wird das auch in Zukunft so sein.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Seidenath. – Für die Staatsregierung erteile ich Staatsministerin Huml das Wort. Bitte schön, Frau Staatsministerin.

Liebe Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf für eine Vereinigung der bayerischen Pflege oder für eine Vereinigung der Pflegenden in Bayern, wie der Vorschlag der CSU-Fraktion lautet, heute zur Abstimmung gebracht wird. Das ist ein guter Tag für die Pflege. Kaum ein Gesetzentwurf im Gesundheitsbereich ist im Vorfeld so intensiv und kontrovers diskutiert worden. Ich freue mich, dass wir heute nach einer langjährigen inhaltlichen Auseinandersetzung zur Abstimmung kommen. Ich schließe mich vonseiten der Staatsregierung dem Dank der Fraktionen an die Pflegenden an. Was die Pflegenden an 365 Tagen und Nächten im Jahr leisten, ist wirklich außerordentlich. Dafür danke ich herzlich.

Dass diese wichtige Gruppe im Gesundheitswesen eine starke Interessenvertretung benötigt, darüber waren wir uns einig. Diskutiert wurde über die Ausgestaltung dieser Interessenvertretung. Wir gehen hier einen bayerischen Weg. Für mich war immer die Frage der Augenhöhe ganz wichtig. Deswegen haben wir uns ganz bewusst, so wie es auch bei den anderen Kammern ist, für die Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts entschieden. Die Ärztekammer, die Apothekerkammer sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts angelegt. Unser bayerischer Weg zur Vereinigung der Pflegenden in Bayern wird durch ein Gesetz zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts führen, nicht zu einem bloßen Verband oder einem sonstigen Zusammenschluss. Das ist eine Errungenschaft, die man nicht kleinreden darf und die wir uns auch nicht, – wenn ich das so deutlich sagen darf – von den FREIEN WÄHLERN oder von den GRÜNEN kleinreden lassen.

(Beifall bei der CSU)

Unser Ziel ist, dass die Pflege eine starke Stimme bekommt. Pflegeverbände, Pflegekräfte und Politiker – wir alle waren uns einig, dass wir eine starke Berufs- und Interessenvertretung für diesen Berufsstand initiieren wollten. Es ist korrekt, dass anfangs auch eine Pflegekammer im Raum stand. Wir haben uns dann am Wunsch der Pflegekräfte orientiert. Bei der Studie, die hier mehrfach von den Kollegen Holetschek und Leiner erwähnt worden ist, dürfen wir uns nicht nur die erste Frage anschauen, Herr Kollege Leiner, bei der sich 50 % der Pflegekräfte für eine Kammer ausgesprochen haben, sondern man muss auch die folgenden Fragen berücksichtigen. Kollegin Sonnenholzner hat schon angesprochen, dass 48 % der Befragten eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft abgelehnt und sich 51 % am Mitgliedsbeitrag gestört haben. Das sind doch auch Aussagen. Deswegen drehten sich unsere Überlegungen um die Frage, wie sich im Ge

setzgebungsverfahren beides vereinen ließe: einerseits eine starke Interessenvertretung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, andererseits die Bereitschaft des Staates, des Landtags, mit zu investieren, auf dass nicht die Pflegekräfte zur Kasse gebeten werden, sondern dass wir diese Aufgabe übernehmen. Ich finde, das ist eine gute Lösung.

(Beifall bei der CSU)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, diese Wünsche haben wir ganz bewusst aufgegriffen und ein Alternativmodell erarbeitet. Lieber Kollege Leiner, ich hätte es eher als mutlos und einfallslos empfunden, einfach zu sagen, wir folgen der Blaupause einer Kammer. Wir haben auf der Suche nach dem besten Weg sehr viel Hirnschmalz eingesetzt. Sie wissen auch, dass wir uns mit den betroffenen Verbänden und Berufsgruppen zu einer Gründungskonferenz getroffen haben, auf der wir noch einmal intensiv diskutiert haben. Das ist also kein Werk, das einfach mal das Ministerium aufgesetzt hat und fertig war’s, sondern wir haben uns für den Prozess und für die Gründungskonferenz, die hervorragend gearbeitet hat, viel Zeit genommen. Ich durfte diesen Sitzungen beiwohnen, und es war mir sehr wichtig, den Input zu erhalten, damit alles in eine Gesetzesvorlage gegossen werden konnte. Natürlich gab es auch da an der einen oder anderen Stelle unterschiedliche Auffassungen. Das ist richtig. Unsere Aufgabe bestand darin, einen ausgewogenen Entwurf auf den Weg zu bringen.

Das Ergebnis, das heute zur Abstimmung steht, ist in meinen Augen dieser ausgewogene Entwurf, der die verschiedensten Interessen berücksichtigt. Es ist ein schlanker Gesetzentwurf, der dennoch alle wesentlichen Regelungen enthält, um eine starke Berufs- und Interessenvertretung zu erhalten. Gleichzeitig – und das fand ich auch sehr wichtig – lässt er aber der Körperschaft genügend Freiraum, eigene Akzente zu setzen und Ideen zum Wohle der Pflegekräfte zu verwirklichen. Da gibt es noch viel Spielraum, der von den Pflegekräften auch genutzt werden soll. Die Pflegekräfte sollen eine starke Stimme erhalten und sich entsprechend vertreten fühlen.

Mir ist ganz wichtig, dafür zu werben, damit viele mitmachen; denn die Vereinigung der Pflegenden in Bayern lebt davon, dass möglichst viele teilnehmen. Ich kann nur sagen, dass ich ein Interesse daran habe und nicht davor zurückscheue, wenn manchmal an etwas gerüttelt oder Kritik geübt wird. Im Gegenteil: Die Pflegenden in Bayern sollen stark werden und bei den Gesetzgebungsverfahren und bei den verschiedensten Anliegen gehört werden. Das ist doch gar keine Frage. Es kommt auch ganz entscheidend da

rauf an, wie wir mit dieser Interessenvertretung umgehen und wie die Interessenvertretung der Pflegenden in Bayern selber auftritt. Ich traue den Pflegekräften zu, dass sie stark auftreten werden und ich sie dazu nicht verpflichten muss. Ich bin der Auffassung, sie können sehr gut auftreten, und hoffe, dass sie diese Chance auch nutzen.

Ich bin mir bewusst, dass es einige Kritik gab. Sie wissen, immer wieder sind bestimmte Suggestionen im Raum gewesen. Ich darf vielleicht sagen, dass ich bei der ganzen Diskussion etwas schade fand, dass man immer suggeriert hat, eine Kammer, auch eine klassische Kammer, könne bestimmte, ihr zugedachte Aufgaben de facto gar nicht erfüllen. Ich weiß, dass den Vertretern der Pflegeverbände durchaus bekannt ist, dass die Organisation in einer Kammer nicht unmittelbar für höhere Einkommen oder bessere Arbeitsbedingungen sorgen kann. Dies wurde aber immer wieder suggeriert. Ich möchte hier aber noch einmal klarstellen, dass auch andere Kammern nur für gewisse Bereiche zuständig sind und nicht bei den Lohnverhandlungen mit am Tisch sitzen.

Immer wieder gab auch der Beirat Anlass für Kritik. Kollege Holetschek hat hier, wenn ich das so sagen darf, bereits einiges abgeräumt und erklärt und Fehlinformationen berichtigt. Der Beirat ist ein beratendes Gremium, in dem genauso viele Pflegekräfte wie Vertreter der Pflegeeinrichtungen oder der Arbeitgeberverbände sitzen werden. Er ist kein Organ der Körperschaft und kann deshalb keine bindenden Entscheidungen gegen den Willen der Pflegevereinigung treffen. Lesen Sie das noch einmal genau im Gesetz nach. Außerdem ist es natürlich so, dass der Beirat einen Vorsitz bekommt. Wir stellen uns hier eine unabhängige, anerkannte Persönlichkeit vor. Das wird aber kein Vertreter der Staatsregierung sein. Da wird nicht ein Ministeriumsvertreter hingeschickt. Das ist, obwohl es heute mehrfach so erwähnt wurde, schlichtweg nicht richtig. Ich möchte das hier ausräumen. Der Beirat ist ein innovatives Instrument, von dem ich mir erhoffe, dass er vieles, was diskutiert wird, schon intern lösen kann, sodass man hinterher nicht wieder unterschiedliche Beschlüsse unterschiedlicher Organisationen mühsam zusammenführen muss. Der Beirat kann vieles vielleicht schon gemeinsam besprechen und intern auch schon Lösungen erarbeiten. Es geht nicht darum, irgendwelche Rechte der Pflegekräfte zu bestreiten oder um Fremdbestimmung. Das ist nicht vorgesehen. Das wäre falsch. Das möchte ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen.

Ich darf nochmal erwähnen, was jetzt auf uns zukommt. Wie geht es weiter? – Wenn das Gesetz heute beschlossen wird, wird es am 1. Mai in Kraft treten. Damit beginnt dann die eigentliche Gründungs

phase der Pflegendenvereinigung. Wir werden einen Gründungsausschuss bestellen, zu dessen Zusammensetzung die Verbände Vorschläge machen können. Der Gründungsausschuss wird einen vorläufigen Vorstand wählen und eine vorläufige Satzung aufstellen und beschließen. Nach spätestens einem Jahr wird vom Gründungsausschuss die erste reguläre Mitgliederversammlung der neuen Körperschaft einberufen werden. Sie merken, auch hier gibt es viele Mitwirkungsmöglichkeiten. Dies führt in die Selbstständigkeit.

Deswegen kann ich nur noch einmal appellieren, dass möglichst viele Pflegekräfte die Chance zum Mitmachen und zum Mitgestalten nutzen. Wir haben heute die Chance, ein wichtiges Kapitel der bayerischen Gesundheits- und Pflegepolitik aufzuschlagen. Deswegen ist heute ein guter Tag für die Pflegenden in Bayern. Sie bekommen hiermit etwas, was sie in Bayern noch nie hatten: eine Interessenvertretung. Viele andere Bundesländer gehen nicht diesen bayerischen Weg und sagen nicht: Wir geben dieser wichtigen Gruppe im Gesundheitswesen in dieser Art und Weise Gelegenheit mitzuwirken. Mein Dank gilt allen, die das mit unterstützen. Ich hoffe, dass wir dieses Zeichen der Wertschätzung der Pflegekräfte, die sehr viel leisten, ganz deutlich setzen können. Lassen Sie uns heute, ähnlich wie wir es vorher schon bei den Hebammen getan haben, aus dem Bayerischen Landtag ein kraftvolles Signal für die Pflegenden in Bayern senden. In diesem Sinne alles Gute! Ich freue mich auf Unterstützung bei diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Ministerin. – Wir haben eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Mistol. Bitte schön, Herr Mistol.

Frau Staatsministerin, Sie haben "kraftvolle Interessenvertretung" gesagt. Sie haben es heute leider nicht geschafft, das auf den Weg zu bringen. Der Soziologe Norbert Elias hat in den 1960er-Jahren nachgewiesen, dass alleine der Organisationsgrad einer Gruppe darüber entscheidet, wie viel Einfluss die Gruppe haben kann. Pflegekräfte wünschen sich seit vielen Jahren eine Interessenvertretung auf Augenhöhe mit den anderen Berufsgruppen im Gesundheitsbereich. Ich stelle fest, Frau Ministerin: Sie wollen das nicht. Aber auch viele andere, Ärztinnen und Ärzte, wollen keine selbstbewussten Pflegekräfte und keine starke Pflegevertretung. Das ist meine Erfahrung aus meiner Berufstätigkeit als Krankenpfleger. Ich finde es schade, dass hier kein großer Wurf gelungen ist. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass viele Pflegekräfte heute zu Recht sauer sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Staatsministerin, bitte schön.

Die Augenhöhe wird schon in der Rechtsform dargelegt. Das ist dieselbe Rechtsform, wie sie eine Ärztekammer und eine Apothekerkammer hat, nämlich die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das ist nicht irgendein loser Verband. Das ist die Chance, dass die Pflegekräfte eine Interessenvertretung in der Rechtsform wie die anderer Kammern bekommen, aber ohne dazu Pflichtbeiträge zahlen zu müssen. Das ist doch eine Chance, die ergriffen werden sollte. Es kommt auch ein Stück weit auf die Pflegekräfte selbst an, diese Interessenvertretung mit Inhalten und Mitgliedern zu füllen. Man muss doch nicht alles staatlich verordnen, um sagen zu können, nur so ist es gut; sondern hier haben die Pflegekräfte selber die Chance, mitzumachen und mitzugestalten. Das geschieht nicht dadurch, dass der Staat sagt, man muss Mitglied werden. Dann wäre man als Pflichtmitglied dabei.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Hier hat man die Chance, wirklich mitmachen zu können. Ich sehe das als große Chance. Auch ich habe mit vielen Pflegekräften gesprochen. Sie sind zum Teil gar nicht gut informiert. Die Verbandsvertreter sind ein bisschen besser informiert, aber manche einfache Pflegekraft ist gar nicht informiert, was es so gibt. Auch das müssen wir noch ein Stück weit verbessern, um die Mitwirkungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Deswegen glaube ich, dass die Pflegekräfte eine gute Chance haben, die sie in meinen Augen vielfach nutzen werden. Die Pflegekräfte müssen sich nicht kleiner reden, als sie sind. Sie leisten enorm viel. Treten Sie doch entsprechend selbstbewusst auf, machen Sie mit und gestalten Sie die Vereinigung der Pflegenden in Bayern mit! Dann ist heute durch dieses Haus wirklich ein guter Tag für die Pflege.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13226, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/14860 und 17/15264 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Gesundheit und Pflege auf der Drucksache 17/16189.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass das Gesetz einen neuen Namen erhält und jeweils die Wörter "Vereinigung der bayerischen Pflege" durch die Wörter "Vereinigung der Pflegenden in Bayern" ersetzt werden. Darüber hinaus soll in Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 eine neue Nummer 6 eingefügt werden. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in Artikel 7 Absatz 1 Satz 1 als Datum den "1. November 2017" und in Artikel 8 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. Mai 2017" und in Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens den "30. April 2019" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/16189. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und eine Stimme aus der CSUFraktion. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CSU. Bitte Gegenstimmen anzeigen! – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FREIE WÄHLER und eine Stimme aus der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Errichtung einer Vereinigung der Pflegenden in Bayern (Pflegendenvereinigungsgesetz – PfleVG) ".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf den Drucksachen 17/14860 und 17/15264 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Gudrun Brendel-Fischer u. a. (CSU) zur Änderung des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und des

Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung (Drs. 17/14995) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat 48 Minuten. Der erste Redner ist der Kollege Zellmeier. Bitte schön, Herr Zellmeier.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, dass ich meinen Redebeitrag mit der Stellungnahme der Abgeordnetenrechtskommission beginne, die aussagekräftig ist, weil die Kommission aus erfahrenen, unabhängigen Mitgliedern besteht; darunter ist auch ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter. Die Kommission schreibt: Die Kommission ist der Auffassung, dass dieser Gesetzentwurf bestrebt ist, eine Versorgungslücke legitimerweise zu schließen und persönliche Härten zu vermeiden. Die Begrenzung des Additionseffekts auf zehn Jahre impliziert eine kleine Lösung. Sie erleichtert beiderseits den Wechsel zwischen Mandat und kommunalem Hauptamt. Die geringe Fallzahl lässt das Projekt auch haushalterisch vertretbar erscheinen. Die Kommission stimmt zu. Zudem gibt sie zu erkennen, den vorgelegten Entwurf für eine Minimallösung zu halten. Zusätzlich sieht sie mit Besorgnis den Zusammenhang zwischen angemessener Abgeordnetenbesoldung sowie sozialer Absicherung und Rekrutierung des politischen Führungspersonals. – Warum habe ich damit begonnen? – Ich habe damit begonnen, weil die Stellungnahme der Kommission viele Dinge aufgreift, die den Gesetzentwurf begründen und zeigen, dass der Gesetzentwurf angemessen ist, dass er eher bescheiden und verfassungsrechtlich unbedenklich ist.