Protocol of the Session on April 18, 2012

(Beifall eines Abgeordneten der CSU)

Wir haben deshalb auch keine Änderungsvorschläge gemacht. Ich habe schon gesagt, dass in Ihrem Gesetzentwurf verschiedene Dinge geändert werden müssen, beispielsweise wie der Betrag berechnet wird, wenn neue Parteien hineinkommen, die bisher noch gar nicht an Landtagswahlen teilgenommen haben, und vieles mehr. Es sind verschiedene Fragen gewesen, beispielsweise auch die des Sockelbetrags. Materiell und inhaltlich haben wir uns deshalb nicht mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt, weil das keinen Sinn machte.

Ich möchte aber ausdrücklich betonen: Das jetzige Verfahren, so wie es abgelaufen ist, erachte ich als fair. Wir haben einen Betrag im Haushalt festgelegt. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses und die übrigen vier finanzpolitischen Sprecher haben sich zusammengesetzt und eine Lösung erarbeitet, die gerecht ist und die von allen akzeptiert worden ist. Deswegen ist im Moment nicht die Notwendigkeit eines Gesetzes zu erkennen. Gesetze soll man nur machen, wenn sie notwendig sind, wenn sie der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit dienen.

Wenn dieses Gremium auch in Zukunft beieinander wäre und eine Regelung treffen würde, dann würden wir gar nicht davon sprechen, dass man ein Gesetz braucht. Heute kann aber niemand voraussagen, ob

in Zukunft auch die gleichen fünf Leute zusammensitzen und etwas aushandeln. Deshalb haben auch wir gesagt, dass wir eine gesetzliche Regelung nicht von vornherein ablehnen. Die kann man durchaus machen, um auch in der Zukunft Rechtssicherheit zu haben. Dann muss man sich mit dem Inhalt auseinandersetzen. Für diese Legislaturperiode ist die Sache eigentlich gelaufen. Sollte sich nach der nächsten Landtagswahl in der neuen Legislaturperiode zeigen, dass man sich so nicht einigen kann, dann muss man der Überlegung näher treten, die Angelegenheit für die nächsten vier oder fünf Jahre gesetzlich zu regeln. Ich sehe auch keinen direkten Verstoß gegen das Haushaltsrecht, wenn man einen Betrag festsetzt, weil das im Haushaltsgesetz immer wieder geändert werden kann. Das haben wir auch bei anderen Dingen. Es sind Regelungen im Haushaltsgesetz, bei denen der Betrag erhöht oder erniedrigt wird.

(Harald Güller (SPD): So ist es!)

Es geht um die Verteilung. Das ist ein Gesichtspunkt, den man im Gesetz auch immer wieder anpassen könnte. Ich denke aber, wenn das Wahlergebnis da ist, muss man darüber sprechen, wie man das künftig verteilt. Das muss kein Gesetz sein. Wenn es läuft wie bisher, könnte man zufrieden sein.

Wir haben uns der Stimme enthalten, weil die Richtung nicht vollkommen abgelehnt wird. Wir werden uns auch heute enthalten. Ich kann nur empfehlen, dass man sich vorher rechtzeitig zusammensetzt und die Dinge bespricht, um nicht einen Vorstoß zu unternehmen, der ganz ins Leere geht, weil die Mehrheit nicht mitstimmt. Gerade in diesen Fragen gibt es keine parteipolitischen Gegensätze; denn das betrifft uns alle. Unsere Stiftungen und unsere Bildungseinrichtungen sind uns wichtig. Sie müssen und sollen gefördert werden. Darin stimmen wir alle überein. Wir wollen die Mittel gerecht und fair verteilen, auch darin sind wir uns alle einig. Wir sollten deshalb in aller Ruhe und Sachlichkeit besprechen, wie wir das machen. Ob wir das mit einem Gesetz machen oder so wie bisher, sei dahingestellt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der CSU)

Jetzt darf ich noch Herrn Kollegen Klein das Wort erteilen. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten zu diesem Gesetz schon in Erster Lesung eine Aussprache, ebenso in den Ausschüssen. Es war nicht so, dass wir nur im Haushaltsausschuss dazu eine Aussprache hatten. Ich möchte aus Sicht unserer Fraktion noch einmal zusammenfassen: Wir sind mit dem aktuellen Verfah

ren nicht unzufrieden. Wir halten es im Übrigen auch nicht für intransparent. Die Haushaltstitel weisen klar die Gesamtsummen aus, die an alle Stiftungen und Vereine, die darunter fallen, gehen. Die Stiftungen sind auch angehalten - und das tun sie über ihre Jahresberichte auch -, die Zuschüsse, die sie erhalten, einzeln auszuweisen. Die Stiftungen werden nicht nur vom Obersten Rechnungshof geprüft, sondern auch von anderen Einrichtungen und im Kultusministerium von den entsprechenden Abteilungen. Ich glaube deshalb, die Transparenz ist vorhanden, das kann man durchaus betonen. Jeder, der wissen will, wie viel die einzelne Stiftung bekommt, der kann das im Internet ohne große Probleme recherchieren.

Wir sehen beim vorliegenden Gesetzentwurf durchaus Probleme. Zum einen ist da die Frage, wie man mit Parteien und Gruppierungen umgeht, die vielleicht gar nicht anstreben, in den Bayerischen Landtag zu kommen und die, wie früher die FREIEN WÄHLER, beispielsweise erklären, dass sie sich auf der kommunalen Ebene engagieren. Sie machen trotzdem politische Arbeit und sollten auch das Anrecht haben, für Stiftungen oder Vereine Unterstützung zu bekommen. Das würden wir mit diesem Gesetzentwurf ausschließen.

Auch die Regelung über das Ausscheiden ist problematisch. Da spreche ich aber nicht aus persönlicher Betroffenheit, weil wir selbstverständlich davon ausgehen, dass wir ganz sicher in den nächsten 30 Jahren diesem Haus angehören werden. Es kann aber auch jeden anderen treffen.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Wir freuen uns, wenn wir gemeinsam mit den Sozialdemokraten hier weiterhin Politik machen dürfen, und sehen deshalb auch diese Regelung kritisch.

Es geht uns auch darum, dass wir an dieser Stelle keine grundsätzliche Regelungsnotwendigkeit sehen. Aus meiner persönlichen Erfahrungen bin ich der Auffassung, dass die Verhandlungen immer fair und offen ausgetragen worden sind. Wir hatten auch nie ein Nachspiel dahin gehend, dass sich eine Stiftung oder eine Partei über den Tisch gezogen gefühlt hätte oder mit der Mittelausstattung unzufrieden gewesen wäre. Ich kann deshalb nur an alle appellieren: Wenn wir in großer Mehrheit übereinstimmen und zu der Überzeugung kommen, dass wir eine gesetzliche Regelung brauchen, dann sollten wir uns gemeinsam auf den Weg machen, einen Entwurf zu erarbeiten. Dem Gesetzentwurf der GRÜNEN, der hier vorliegt, können wir aber nicht nähertreten.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10459 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt auf Drucksache 16/12075 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. - Das sind die CSU, die FDP und die SPD. Stimmenthaltungen? - Das sind die FREIEN WÄHLER. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 7)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 7)

Wer mit der Übernahme des Abstimmungsverhaltens der jeweiligen Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Keine. Enthaltungen? - Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich darf das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den nachgezogenen CSU/FDP-Dringlichkeitsantrag, Drucksache 16/12211, betreffend "Hausarztversorgung in den ländlichen Regionen weiter verbessern - aber richtig!" bekannt geben. Mit Ja haben 123, mit Nein 15 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 6)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Transparenzregister für Bayern (Drs. 16/10385)

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Als Erstem darf ich Herrn Kollegen Streibl das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in einem der letzten Tagesordnungspunkte immer wieder das Wort "Transparenz" gehört. Wir haben hier den Antrag gestellt, ein Transparenzregister einzurichten. Es sollten die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass im Landtag und bei der Staatsregierung ein solches Register geführt wird.

Es besteht ein legitimes Interesse von Verbänden und gesellschaftlichen Gruppierungen, ihre Anliegen gegenüber der Legislative und der Exekutive zu formulieren und vorzubringen. Dies gehört mit zu dem politischen Kräftespiel. Allerdings ist es wichtig, hier Transparenz zu haben, damit wir wissen, wer hier im Haus ein- und ausgeht, wer hier Informationen hinterlässt und - das ist noch viel wichtiger - wer die Staatsregierung mit Informationen versorgt und wo das passiert.

Ganz deutlich wird diese Problematik zum Beispiel dann, wenn ein Entwurf zu einem Gesetz von der Staatsregierung eingebracht wird. Zuvor wird dazu immer eine Verbandsanhörung im Bereich der Staatsregierung durchgeführt. Dazu werden Verbände angeschrieben. Ihnen wird der Gesetzentwurf vorgelegt, zu dem sie Stellungnahmen abgeben sollen. Aber wir erfahren hier im Hause nicht, welche Verbände Stellungnahmen abgegeben haben. Das halte ich, gelinde gesagt, für einen Skandal.

Es wäre gut, wenn es zumindest ein Register gäbe, aus dem man ersehen könnte, welche Verbände bei der Anhörung zu Rate gezogen worden sind. Man möchte ja vielleicht auch einmal selber nachfragen, welche Stellungnahmen die Verbände abgegeben haben. Dann kann man auch nachvollziehen, welche von den Verbänden geäußerten Meinungen in die Gesetzentwürfe eingeflossen sind. Was von diesen Meinungen in den Entwürfen auftaucht, kann ja gut sein. Aber wir wollen wissen, was gespielt wird, wo Einflussnahmen erfolgt sind und Meinungen weitertransportiert werden.

Ein Transparenzregister wäre der erste Schritt, auf diesem Gebiet einmal Klarheit zu schaffen. Es handelt sich dabei auch um einen legitimen Anspruch der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Sie möchten wissen, wer nicht nur bei uns, sondern auch bei der Staatsregierung seine Meinungen vorträgt und berücksichtigt sehen möchte.

Deshalb haben wir unseren Antrag gestellt. Der Landtag und die Staatsregierung sollen darstellen, welche Verbände, welche Organisationen, welche gesellschaftlichen Gruppierungen Informationen geliefert haben, wer also unsere Meinungen mit prägen will.

Ob diese Prägung dann stattfindet, ist eine andere Frage.

Wir sind es der Arbeit in diesem Hause, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern draußen schuldig, das Register zu führen. Unser Antrag ist einer der vielen Anträge, die wir zur Herstellung der Transparenz in der bayerischen Politik gestellt haben. Ich erinnere an unseren Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetz, unseren Antrag betreffend Parteispenden und unsere Anträge zur E-Demokratie sowie an den Antrag, den wir zu den Stellungnahmen der Verbände gestellt haben.

Machen wir uns doch gemeinsam auf den Weg, das Register zu führen. Der Bundestag hat schon ganz rudimentäre Schritte in dieser Richtung getan. Bei der Europäischen Kommission gibt es ein solches Register. Auch andere Landesparlamente denken zunehmend darüber nach, so ein Register einzuführen. In Berlin und Brandenburg gibt es darüber Diskussionen. Der Landtag Rheinland-Pfalz ist dabei, ein solches Register in seiner Geschäftsordnung vorzusehen.

Ich fände es schön, wenn die Fraktionen dieses Hauses den Vorschlag tragen und unterstützen. Hierum bitte ich nochmals.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Guttenberger.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um ein Transparenzregister für Bayern. "Transparenz" ist eigentlich ein positiv belegtes Wort. Man denkt dabei: Was kann damit erreicht werden?

Herr Kollege Streibl, Sie haben angesprochen, dass der Bundestag einmal darüber nachgedacht hat, ein Lobbyistenregister einzuführen. Nach dem hier gestellten Antrag soll eine Sammlung aller Interessenvertretungen stattfinden, die auf die Politik irgendwie einwirken. Dieser Ansatz ist für mich völlig praxisfern und impraktikabel, weil er zur Uferlosigkeit führen würde. Man müsste dann jede Interessenvertretung, jede Bürgerinitiative im ganzen Land und in jedem Ort, in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in das Register eintragen. Das Register müsste gepflegt und fortentwickelt werden.

So etwas halte ich nicht für zielführend. Es ist auch praxisfern. Ich weiß auch nicht, inwiefern es ein Skandal ist, wenn man das nicht macht.

Die eigentliche Arbeit der Interessenvertretungen, wie wir sie alle kennen, findet unter anderem dadurch

statt, dass der Verband, der Verein, die Bürgerinitiative usw. nicht nur mit der Staatsregierung, sondern auch mit einzelnen Abgeordneten spricht. In der Konsequenz hieße das, dass man über jedes derartige Gespräch berichten und die Gesprächspartner zum Interessenvertretungstransparenzregister anmelden müsste.

Ich sage ganz ehrlich: Ich hätte Bedenken, wie sich das mit meiner Haltung zum freien Mandat des Abgeordneten und mit dem Quellenschutz in Einklang bringen lässt. Aber auch wenn man diesen Gesichtspunkt beiseite lässt, bleibt der Vorschlag impraktikabel und kann zur Uferlosigkeit führen. Er bringt auch nicht das, was man als ein Mehr an Transparenz bezeichnen könnte. Er bringt den Bürgerinnen und Bürgern nichts.

Die Verbände, die mit der Staatsregierung offiziell ins Gespräch kommen - wir sollten jetzt nicht so tun, als hörten wir es zum ersten Mal -, werden zusammen mit den Fraktionen dieses Hohen Hauses zum Beispiel zu parlamentarischen Abenden eingeladen. Wer dazugehört, kann jeder jederzeit erkennen. Wer in Ressortanhörungen angehört wird, ist ebenfalls jederzeit ermittelbar.

Mir und uns ist nicht nachvollziehbar, welche Transparenz erreicht werden soll und welche Intransparenz es sozusagen zu beseitigen gilt. Aus diesem Grund werden wir den Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt darf ich Herrn Kollegen Schindler das Wort erteilen.