(Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Andreas Fischer (FDP): Wir bringen ein solches Gesetz ein! - Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Wann denn? Sie kündigen das Gesetz doch immer nur an!)
Auch der Feuerwehrverband beantwortet diese Fragen leider nicht. Die Logik der vorhergegangenen Diskussion erschließt sich mir auch nicht. Die SPD wird kritisiert, weil sie nur ein Gesetz für Neubauten eingebracht hat. Gleichzeitig sprechen die beiden Fraktionen, die heute ein Gesetz nur ankündigen, davon, dass man erst einmal die Pflicht für Neubauten einführen wolle und dann ein Gesetz für die brandgefährdeteren Altbauten. Logisch ist das alles nicht, was Sie hier tun.
Die entscheidende Frage ist: Kann man mehr Sicherheit nur durch ein Gesetz schaffen? Handeln Menschen nicht auch aufgrund von Vernunft? Geht es auch anders als durch ein Gesetz, nämlich durch Überzeugung? Wäre dies möglich? Kann man Verhaltensänderungen nur durch Gesetze erreichen, oder sind wir mündige Bürgerinnen und Bürger, die Einsicht und Verständnis haben?
Wenn Sie Sicherheit ausschließlich durch Gesetze schaffen wollen, dann haben wir dazu noch viel mehr Ideen. Warum führen Sie nicht endlich konsequentere Tempolimits ein? Warum beschließen Sie nicht Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften? Wir haben in Bayern im Straßenverkehr 70.277 verletzte Personen zu verzeichnen gehabt. Davon waren 12.000 Schwerverletzte, 88 getötete Fußgänger, 74 getötete Fahrradfahrer, 13 getötete Kinder. Ein Drittel der Verkehrsunfälle beruht auf überhöhter Geschwindigkeit. Auf diesem Gebiet gäbe es einen wesentlich weitreichenderen Handlungsbedarf, wenn man Ihrer Logik folgen wollte.
Der nächste Redner in der Debatte ist für die Bayerische Staatsregierung Herr Staatsminister Joachim Herrmann.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Fortführung des weiten Gedankengangs der Kollegin Kamm hätte ich keine Probleme, heute auch noch auf die Vorratsdatenspeicherung oder ähnliche Themen zu kommen. Denn in der Tat sind die Themen zahlreich, zu denen wir noch weitere gesetzliche Verpflichtungen einführen könnten.
ist der Rauchwarnmelder, den mir der Landesfeuerwehrverband am vergangenen Freitag übergeben hat. Von den Kolleginnen und Kollegen hier im Haus ist darauf Bezug genommen worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir sind uns in diesem Hohen Hause alle einig - darin bin ich mir auch mit dem Landesfeuerwehrverband völlig einig -, dass die Investition zur Anschaffung solcher Rauchwarnmelder in möglichst allen Schlafräumen, Kinderzimmern, gegebenenfalls auch in Wohnzimmern usw. absolut sinnvoll ist. Deshalb betreiben wir schon seit Jahren eine starke Öffentlichkeitskampagne zusammen mit dem Landesfeuerwehrverband, mit der wir die Installation allen Menschen in unserem Land empfehlen.
Von dem, was Frau Kollegin Kamm zuletzt gesagt hat, bin ich gar nicht weit entfernt. In der Tat ist es nicht völlig verkehrt, darauf zu setzen, dass die Menschen aus eigener Einsicht etwas Gutes tun können. Dieses Ding, das mir der Landesfeuerwehrverband übergeben hat, kostet irgendwo zwischen 10 und 15 Euro. Ich denke, diesen Betrag könnte jemand schon aus eigenem Interesse in seine Sicherheit investieren.
Es ist aber in der Tat keine völlig neue Erfahrung, dass man Menschen manchmal zu ihrem Glück zwingen muss. Das gilt auch in Sicherheitsfragen. Wenn auch Sie dieser Meinung sind, dann befinden wir uns gemeinsam auf dem richtigen Dampfer.
- Darum ist ja auch nicht vorgesehen, am Deck des Dampfers einen Rauchwarnmelder einzurichten. Keine Sorge, Herr Kollege Thalhammer! Sie müssen da keine falschen Befürchtungen haben.
Ich finde es gut, dass sich das Hohe Haus mit den Brandschutzfragen jetzt intensiver beschäftigt. Aber wir müssen uns dann in der Diskussion der nächsten
Wochen auch anschauen, wie es sich in den anderen Bundesländern verhält; denn andere Bundesländer werden ja auch als Vorbild genommen.
Auf dem Rauchwarnmelder, den mir der Landesfeuerwehrverband und nicht irgendwer sonst übergeben hat, steht ausdrücklich: Haltbarkeit mindestens zehn Jahre; Batterie nicht austauschbar. Wenn man so ein Exemplar installiert, wird es also zehn Jahre halten. Danach muss man es gegen ein neues austauschen. Es spricht nichts hiergegen.
Aber es stellt sich auch die Frage, ob die Pflicht zur Installierung mit einer Kontrollmöglichkeit verbunden werden soll. Denn wenn nach der Installierung in einem Neubau zehn Jahre vergangen sind, entsteht die Frage einer Nachrüstungspflicht. Dieses Gerät ist eines von dem Typ Q, von dem vorhin gesprochen worden ist; es ist das Gerät mit der höchsten Qualität. Man kann auf einer Nachrüstungspflicht bestehen.
Dann ist auch die Frage aufgeworfen worden: Kommen auf die Kommunen Kosten zu? - Auf die Kommunen kommen so lange keine Kosten zu, wie sie nicht zur Kontrolle verpflichtet werden.
- Für die GBW-Wohnungen werden wir das Geld noch aufbringen. Aber das ist jetzt nicht meine Sorge. Ich denke, gerade GBW-Wohnungen sollten ohnehin vorbildlich ausgestattet werden. Wir werden uns umgehend darum kümmern.
Diese Dinge müssen natürlich in Ruhe bedacht werden. Ich bin dafür völlig offen, und ich bin froh, wenn das Parlament das Engagement nun selber in die Hand nimmt. Wir müssen das Bestmögliche für die Menschen tun.
Wir werden dem Landtag, Herr Kollege Aiwanger, gern unaufgefordert berichten, welche Entwicklungen es in den Ländern gegeben hat, die die Installationspflicht bereits eingeführt haben, welche Zahlen von Todesfällen infolge Qualms zu melden sind, wie der Vergleich zwischen den Erfahrungen mit und ohne Kontrollen sowie die Erfahrungen mit und ohne Nachrüstungspflicht ausfällt. Es geht auch um die Frage, welche Auswirkungen es gegebenenfalls auf die Haftpflicht bei Feuerschutzversicherungen gibt und auf vieles mehr. Dies alles muss sinnvollerweise mitbedacht werden, wenn man zu einer Einbauverpflichtung kommen will.
Der Gesetzentwurf, den die SPD zuletzt vorgelegt hat, hat eine Installationspflicht nur für Neubauten vorge
In den zehn Bundesländern, in denen es so etwas bereits gibt, ist die Rechtslage unterschiedlich. Die einen Länder sehen die Einbaupflicht nur für Neubauten vor. Einige Länder haben auch eine Nachrüstungspflicht. Aber aus allen Ländern kommt die Nachricht, dass sie bislang mehr oder weniger keine Kontrollen durchführen. All dies muss man mitbetrachten, wenn wir dieses Thema engagiert angehen wollen.
An dieser Stelle appelliere ich noch einmal nachdrücklich daran, dass jeder aus eigener Einsicht in solche Rauchwarnmelder investiert. Sie dienen wirklich der eigenen Sicherheit. Darin sind wir uns alle einig. Das Weitere werden wir in den nächsten Wochen und Monaten engagiert und kollegial prüfen.
Herr Staatsminister, vielen Dank für Ihren Vortrag. Dennoch muss ich Sie rügen, weil Sie ein Hilfsmittel eingesetzt haben - trotz der mildernden Umstände.
- Sie haben ein Hilfsmittel eingesetzt. Sei haben den Rauchmelder mitgebracht. Nach der Geschäftsordnung hätten Sie dieses Hilfsmittel im Ältestenrat anmelden müssen. Es gibt zwar mildernde Umstände. Wir haben keine besetzte Pressetribüne. Der offensichtlich gute Zweck und der passive Einsatz des Hilfsmittels wird anerkannt. Aber es hilft nichts: Ein bisschen muss ich Sie trotzdem rügen, Herr Staatsminister. Beim nächsten Mal sollte es anders laufen. Wir wollen keine Präzedenzfälle schaffen.
Jetzt kommen wir zu den Abstimmungen. Die einzuhaltende Frist von 15 Minuten haben wir erreicht. Die namentlichen Abstimmungen können wir also durchführen.
Über den Antrag der FREIEN WÄHLER wird nicht namentlich abgestimmt. Deswegen ziehe ich ihn vor. Kein Widerspruch.
Fraktion der FREIEN WÄHLER. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe die Stimmen aus der Fraktion der FREIEN WÄHLER, von Frau Dr. Pauli, und jetzt sehe ich auch die Stimmen der GRÜNEN. Gegenprobe! - Ich sehe die Stimmen der CSU, der FDP und der SPD. Enthaltungen? - Eine Enthaltung aus den Reihen der CSU. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen nun zu den beiden namentlichen Abstimmungen. Ich lasse über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/12195 abstimmen. Die Urnen stehen bereit. Ich eröffne die Abstimmung. Wir nehmen uns fünf Minuten Zeit.
Ich schließe die erste Abstimmung. Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit, damit Sie wissen, worüber Sie als Nächstes abstimmen.
Wir kommen zum Dringlichkeitsantrag der CSU und der FDP auf der Drucksache 16/12209. Ich eröffne die Abstimmung. Diesmal nehmen wir uns drei Minuten Zeit.
Wir schließen die Abstimmung. Die Ergebnisse werden außerhalb des Saales ausgezählt und wie üblich zeitnah bekannt gegeben.