Die Konventionen, die die GRÜNEN ansprechen, sind richtig. Da geht es um den Zugang zu Umweltinformationen. Darauf möchte ich nicht im Einzelnen eingehen. Aber wir sind uns alle sicher und alle, glaube ich, einer Meinung, dass diese geplanten unverbindlichen Informationsveranstaltungen auf keinen Fall auch den gesetzlichen Vorgaben dieser Konventionen entsprechen.
Deshalb erwarten wir von der Bayerischen Staatsregierung - das möchte ich noch einmal sagen -, dass sie jetzt offensiv alle rechtlichen Möglichkeiten nutzt, damit in Bayern ein offizieller Erörterungstermin an einem zentralen Ort zustande kommt. Wenn sie es schon nicht auf bilateralem Wege mit den Tschechen schafft, dann eben - gut - noch diese formelle Beschwerde, wobei bei der formellen Beschwerde - das haben wir dann natürlich auch gesagt - ein Problem besteht, nämlich die Frage, wie lange es dauert, bis über so eine Beschwerde dann verhandelt wird.
Das originäre Anliegen jedoch ist ein möglichst schneller Erörterungstermin. Das ist uns ganz wichtig, und deswegen haben wir diesen Eilantrag eingebracht, dass sich auch der Freistaat Bayern im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einsetzt. Deswegen bitten wir auch die CSU bzw. die Koalition, dass sie dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmt, weil alle tätig werden müssen; das ist der Freistaat Bayern und auch der Bund. Wir werden allen Anträgen zustimmen.
Danke schön, Herr Kollege Dr. Fahn. Als Nächster hat das Wort der Kollege Freiherr von Gumppenberg. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann leider Ihrem Petitum nicht stattgeben - um das vorwegzunehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht wirklich um die Frage Temelin, und ich kann die Sorgen und Nöte der Bürger durchaus nachvollziehen. Ich muss Ihnen allerdings sagen: Ich lebe in Bayerbach in der Nähe von Niederaichbach; meine Entfernung zum Kernkraftwerk ist ähnlich weit wie die derer zu Temelin, die am ehemaligen Zonenrand leben. Ich kann demnach auch deren Sorgen verstehen. Aber in letzter Konsequenz müssen wir uns bewusst machen, dass wir im Grunde genommen in Tschechien nur bedingte und sehr beschränkte Einwirkungsmöglichkeiten haben. Wir können hier im Bayerischen Landtag nicht so tun, als ob wir imstande wären, zu sagen, was die Tschechen zu tun haben. Das geht nicht.
Es gibt ein europäisches Recht, es gibt ein EG-Recht. Es gibt Möglichkeiten, einzuwirken, zu intervenieren, aber es gibt nicht die Möglichkeit, denen vorzuschreiben, was sie zu tun haben.
Kollege Blume hat es schon erwähnt und auch darauf hingewiesen, welche rechtlichen, europarechtlichen Möglichkeiten es gibt. An denen sind wir durchaus nachhaltig interessiert. Wir sind daran interessiert, dass es eine Anhörung gibt, wir sind daran interessiert, dass Tschechien uns und unseren Bürgern die Möglichkeit gibt, an einem Verfahren teilzunehmen. Nur können wir nicht verlangen, dass dieses Verfahren in Bayern stattfindet. Das geht nicht, das ist rechtlich nicht möglich. Wir werden alles tun, und die Staatsregierung hat erklärt, dass sie alles unternimmt, um letztendlich darauf hinzuwirken, das zu erreichen.
Ich glaube, in der Sache selbst ist nicht mehr zu sagen. Wir haben einen eigenen Antrag gestellt. Diesem Antrag werden wir zustimmen,
Bevor ich dem Herrn Kollegen Wörner das Wort erteile, möchte ich Ihnen mitteilen, dass für die drei Anträge, über die wir dann getrennte Abstimmungen durchzuführen haben, jeweils namentliche Abstimmung beantragt worden ist.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Dr. Vetter und anderer und Fraktion
(FREIE WÄHLER) , Drucksache 16/11863 - "Praxisgebühr" abschaffen! -, bekannt. Mit Ja haben gestimmt 64. Mit Nein haben gestimmt 84. Stimmenthaltungen: 3. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 1)
Jetzt kommen wir zur Fortsetzung unserer Debatte. Das Wort hat Herr Kollege Ludwig Wörner. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir werden allen drei Anträgen zustimmen. Wir selbst haben keinen Antrag eingebracht, weil wir das Spielchen "Wir ziehen auch noch nach und die anderen auch noch", wie dies die FDP und die CSU gemacht haben, nicht nötig haben.
Lassen Sie mich aber doch noch ein paar Worte zu etwas sagen, was mich ärgert. Deswegen ist es schon ein bisschen schwierig, dem Antrag der CSU und der FDP zuzustimmen. Meine Damen und Herren, wenn Sie sich selber als Pseudomoralisten bezeichnen, dann mag das Ihre Sache sein. Aber wer Pseudomoral bei der Energiewende praktiziert, der ist völlig planlos. Wir haben gerade vom Herrn Kollegen Vorredner erlebt, dass er offensichtlich hinter der Zeit zurückgeblieben ist, weil er noch immer vom Zonenrand redet; denn diese Sache haben wir schon längst beerdigt. Das sollte vielleicht auch einmal bei Ihnen in Niederbayern ankommen. Sogar im Bayerischen Wald weiß man das.
Warum habe ich das mit der Pseudomoral gesagt? Meine Damen und Herren, wer Laufzeitverlängerungen fordert, der sollte bitte den Mund gegenüber den Tschechen halten.
Die Kollegen Fischer und von Gumppenberg fordern, man müsste darüber nachdenken, und meinen, diese Entscheidung sei von einer pseudomoralischen Basis getragen gewesen.
- Ich kann mir vorstellen, dass es Sie ärgert, wenn man Sie selbst zitiert. - Dazu muss ich Ihnen sagen: Wer so etwas tut, der setzt sich natürlich einem Verdacht aus und der desavouiert mit dem Begriff "pseudomoralisch" nicht nur die Idee, sondern auch Kolle
gen. Wo sind wir denn, meine Damen und Herren! Wir haben das aus Überzeugung gemacht. Ich habe immer den Verdacht gehabt, dass Sie das aus Angst vor Wahlverlusten, die Sie ohnehin einholen werden, gemacht haben. Aber jetzt geben Sie es auch noch selber zu. Pseudomoral nennen Sie das Ganze. Ich halte das für ganz fatal und der Sache nicht angemessen. Ganz im Gegenteil: Ich bin der Überzeugung, dass es auch auf der rechten Seite dieses Hauses Menschen gibt, die aus der Sache wirklich herauswollen. Aber wenn Sie das mit diesen Begriffen belegen, dann braucht uns nichts mehr zu wundern.
Wenn man aufgestellt bzw. gewählt werden will, dann sollte man inhaltlich arbeiten und keinen solchen Käse verzapfen, wie Sie das in Niederbayern machen, und damit eine Idee kaputtreden. Ich finde das bedauerlich und schade. Das muss hier einmal gesagt werden.
Herr Kollege Wörner, darf ich Sie bitten, noch einmal an das Redepult zu kommen? Herr Kollege von Gumppenberg hat sich zu einer Zwischenbemerkung entschlossen. Bitte schön, Herr von Gumppenberg.
Lieber Herr Kollege Wörner, Sie haben die Freundlichkeit gehabt, aus einem Beschluss der niederbayerischen FDP zu zitieren. Wissen Sie wirklich, was wir beschlossen haben? Denn das, was Sie gesagt haben, ist nicht richtig. Wir haben nicht etwa verlangt, dass der Beschluss aufgehoben wird. Lesen Sie das bitte nach, bevor Sie so etwas zitieren und uns in dieser Form beleidigen.
(Beifall bei der FDP - Alexander König (CSU): Das macht der Wörner immer so! Wir machen uns schon lange nichts mehr daraus!)
… so Fischer, während viele andere Länder auf die Energieform setzen. Der Wohlstand des eigenen Landes dürfe nicht aus pseudomoralischen Gründen geopfert werden.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will wieder ein bisschen Ruhe in die Debatte bringen. Wir behandeln drei Anträge, die im Tenor identisch sind. Wir alle sind uns einig. Der größte Teil der Bevölkerung trägt diese Energiewende aus Überzeugung mit. Auch die Bayerische Staatsregierung ist auf diesem Weg und beurteilt das, was unsere Nachbarn machen, als energiepolitisch falschen Weg.
Aber etwas kann man schon machen. Mein Ministerium setzt sich beim Bundesumweltministerium und bei der Tschechischen Republik mit Nachdruck für Folgendes ein: Wenn man dem Nachbarn schon nichts aufzwingen kann, dann kann man von ihm zumindest nachdrücklich Dinge fordern, nämlich die Realisierung des höchstmöglichen Sicherheitsstandards, höchstmögliche Transparenz und die Einhaltung aller internationalen Anforderungen.
Nun zu dem Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN: Ihr Dringlichkeitsantrag bezieht sich natürlich auf die Einhaltung der internationalen Forderungen. Wir, die Bayerische Staatsregierung und die GRÜNEN, fordern in diesem Antrag gemeinsam, dass die Tschechische Republik nicht nur die rechtlich bedeutungslose Informationsveranstaltung in Deutschland macht, sondern auch den formellen UVP-Erörterungstermin. Das ist unsere gemeinsame Forderung. Allerdings ist ein solcher formeller Termin derzeit nur in Tschechien vorgesehen, nicht jedoch in Deutschland. Die bayerische Bevölkerung will aber natürlich alles tun, damit diese sehr nahe an Bayern gelegenen Kraftwerke mit ihren Einwendungen begleitet werden, damit ihre Einwendungen Gehör und ihre Bedenken Berücksichtigung finden.
Aber - jetzt zu dem einzigen Dissenspunkt, der in diesen Anträgen besteht - die Rechtslage ist leider nicht so, wie Sie sie hier beschrieben haben. Die Bayerische Staatsregierung selbst kann keine formelle Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen. Solche Dinge - ich nehme an, Sie meinen das Vertragsverletzungsverfahren - sind nur den Mitgliedstaaten der EU
möglich. Das heißt, nur Deutschland könnte ein solches Verfahren einleiten, nicht der Freistaat Bayern.