Protocol of the Session on November 9, 2011

Wir kommen zur Abstimmung. Dazu trenne ich die Anträge wieder. Für alle drei Dringlichkeitsanträge wurde eine namentliche Abstimmung beantragt. Somit erfolgen jetzt drei namentliche Abstimmungen. Mein Vorschlag lautet, für die erste namentliche Abstimmung fünf Minuten vorzusehen. Die beiden weiteren namentlichen Abstimmungen sollten wir in jeweils drei Minuten erledigen.

Die Urnen für die Abstimmung sind an den gewohnten Plätzen aufgestellt. Zunächst stimmen wir über den

Dringlichkeitsantrag 16/10177 der Abgeordneten Rinderspacher, Prof. Dr. Gantzer, Güller und anderer und Fraktion der SPD, "Bundeswehrreform 2011", ab. Die namentliche Abstimmung beginnt jetzt.

(Namentliche Abstimmung von 16.26 bis 16.31 Uhr)

Meine Damen und Herren, die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Stimmabgabe. Ich bitte die Karten zu entnehmen.

Sind alle Urnen wieder bereit? - Dann kommen wir zur zweiten namentlichen Abstimmung. Das ist der Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 16/10185. Ich eröffne die Stimmabgabe, diesmal drei Minuten, meine Damen und Herren.

(Namentliche Abstimmung von 16.32 bis 16.35 Uhr)

Die drei Minuten sind um. Ich schließe die Stimmabgabe. - Die Urnen stehen für die dritte namentliche Abstimmung bereit: Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/10190. Das ist der interfraktionelle Antrag der CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Ich eröffne die Stimmabgabe. Drei Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 16.36 bis 16.39 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Stimmabgabe und bitte darum, das Ergebnis zu ermitteln. - Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Richterwahl bekannt. Das war der Tagesordnungspunkt 4. Der Wahlvorschlag lautete auf Dr. Ludwig Wagner. An der Wahl haben 150 Abgeordnete teilgenommen. Davon war keine Stimme ungültig. Auf Herrn Dr. Wagner entfielen 126 Stimmen. Mit Nein stimmte 1 Abgeordneter. Ihrer Stimme enthalten haben sich 23 Abgeordnete. Ich stelle damit fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Dr. Ludwig Wagner zum berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt hat. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt.

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER)

Verlässliche Finanzierung der Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe sicherstellen! (Drs. 16/10178)

Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist Professor Bauer. - Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt mir schwer, wiederum das Murmeltier zu zitieren, aber ich meine, es ist an dieser Stelle richtig. - "Und täglich grüßt das Murmeltier." Wir diskutieren diese Geschichte hier im Landtag schon seit eineinhalb Jahren. Eine Lösung ist nicht absehbar. Daran ändert auch die vor ein paar Minuten von der CSU verteilte Pressemitteilung nichts, wonach das Problem angeblich gelöst ist. Ich kann das so nicht akzeptieren. Auf die Schnelle kann man das so nicht machen. Das Problem besteht seit eineinhalb Jahren. Nichts ist geschehen. Wir FREIE WÄHLER haben kein Verständnis für diese Verzögerungstaktik.

2007 wurden die Studiengebühren für die Studenten eingeführt. Ich frage mich, ob jetzt auch die Schülerinnen und Schüler zur Kasse gebeten werden. Für die Altenpflegeschülerinnen und -schüler trifft dies zu. Viele Berufsfachschulen zögern noch mit der Erhebung von Schulgeld, aber über kurz oder lang werden sie keine andere Wahl haben und Schulgeld einfordern müssen. Mittlerweile verlangt ein Großteil der Schulen einen Betrag zwischen 40 Euro und 70 Euro monatlich. Auf das Schuljahr hochgerechnet ergibt sich eine Summe von rund 600 Euro pro Schülerin und Schüler. Das sind zusätzliche Kosten, die die Schülerinnen und Schüler schultern müssen. In dieser Situation können sie das finanziell schlicht und einfach nicht mehr stemmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Deswegen: Weg mit dem Schulgeld!

Sie meinen vielleicht, 60 Euro im Monat seien nicht sehr viel. Sie müssen aber bedenken, dass diese Azubis - so möchte ich sie einmal nennen - monatlich nur 700 bis 800 Euro verdienen und zudem in ihrem späteren Berufsleben wahrlich nicht üppig entlohnt werden. Dieser Betrag fällt während der Ausbildung schwer ins Gewicht. Die Schülerinnen und Schüler können diesen Betrag nicht aus ihren Einkünften refinanzieren. Das Schulgeld ist unsozial. Wir FREIE WÄHLER stellen dies klipp und klar fest. Das ist nicht tragbar.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Die Tatsache, dass die derzeit im Haushalt eingestellten Mittel zukünftig nicht ausreichen werden, da er

freulicherweise auch durch die Kampagne "Herzwerker" mehr Schülerinnen und Schüler den physisch und psychisch ganz schweren Beruf einer Altenpflegerin bzw. eines Altenpflegers aufnehmen, ist seit eineinhalb Jahren bekannt. Diesen Schülern kann man gratulieren. Bezüglich des Fachkräftemangels und des Lehrstellenmangels hat sich der Markt gewandelt. Früher hatten wir eine Lehrstellenenge; jetzt haben wir eine Bewerberenge. Wenn jetzt mehr junge Leute in den Beruf einsteigen, können wir diese Entwicklung nur unterstützen.

Vor einem Jahr haben wir einen Kompromiss gefunden. Herr Unterländer, wir haben uns im Ausschuss öfters darüber unterhalten; ich denke auch an die Gespräche mit Frau Meyer, die ich jetzt aber nicht sehe. Wir hatten im letzten Jahr den Runden Tisch. Die Diskussion zieht sich schon über eineinhalb Jahre hin. Der Kompromiss ist im Grunde zwar richtig, aber er bringt den Schulen nach wie vor keine finanzielle Sicherheit. Die Berufsfachschulen müssen regelmäßig ein finanzielles Defizit schultern.

In der Sondersitzung kurz vor der Sommerpause ist uns von dem zuständigen Kultusministerium hier im Landtag zugesagt worden, dass spätestens bis Mitte November, also in den nächsten Tagen, die belastbaren Zahlen vorgelegt werden. Dies hat Herr Pangerl im Ausschuss gesagt. Ich hoffe, wir bekommen die Zahlen in den nächsten Tagen, damit für den Schulgeldausgleich abgerechnet werden kann und wir die Erstattungen zugunsten der Schülerinnen und Schüler vornehmen können.

Die Zahlen müssen auf den Tisch. Wir brauchen einen reellen und einen tatsächlichen Schulgeldausgleich für die betreffenden Schülerinnen und Schüler.

Lassen Sie mich noch eine Anmerkung zu etwas machen, was in der Diskussion etwas zu kurz gekommen ist. Der Freistaat Bayern hat sich vor langer Zeit entschieden, dass die Ausbildung für diesen speziellen Ausbildungsberuf zu 90 % privat strukturiert wird. Der Freistaat muss aber auch für die Kosten aufkommen. Allerdings wäre eine komplett staatliche Finanzierung für den Freistaat zu teuer.

Deswegen noch einmal mein Appell: Stimmen Sie diesem Dringlichkeitsantrag zu. Das kommt den Schülern zugute, aber auch uns. Das Altern schreitet voran. Meine Generation wird eher von der Notwendigkeit betroffen sein, eine gute Altenpflege zu bekommen. Ich wünsche mir eine gute Altenpflege. Deshalb brauchen wir motivierte und gut ausgebildete junge Menschen mit sozialer Kompetenz für diesen Beruf.

Nochmals meine dringende Bitte: Stimmen Sie dem Antrag zu.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Die nächste Wortmeldung kommt vom Kollegen Taubeneder.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich anscheinend um ein immer wiederkehrendes Thema. Zuallererst möchte ich mich herzlich bei den Altenpflegeschulen bedanken. Sie leisten eine großartige Ausbildung. Ich bedanke mich auch bei den Altenpflegeschülern, dass sie diesen schwierigen Beruf, der höchsten Einsatz erfordert und gesellschaftlich so wichtig ist, ausüben wollen. Ich sage hierfür auch weiterhin unsere Unterstützung zu. Ich meine hiermit die Unterstützung bei den Ausbildungsvoraussetzungen und für die Ausbildungsorganisation.

Eigentlich wäre der Antrag der FREIEN WÄHLER gar nicht notwendig. Er ist überflüssig. Denn eine Arbeitsgemeinschaft - das wurde anscheinend vergessen zwischen Ministerien und Wohlfahrtsverbänden hat ein einvernehmliches Ergebnis erzielt.

(Zuruf von den GRÜNEN: Welches Ergebnis?)

- Lassen Sie es mich erklären: Ein wesentliches Element ist die Überführung des bisherigen Finanzierungsmodells mit einem schülerbezogenen Schulgeldausgleich in ein Mischmodell mit klassenbezogener Förderung im Januar 2012. Im Einzelnen heißt das, dass Klassen mit 13 Schülern und mehr 19.000 Euro im Jahr bekommen. Das muss man wiederholen, weil es anscheinend vergessen wurde. Sogenannte Minderklassen mit mindestens sechs Schülern werden besonders gefördert. Damit können auch die kleinen Schulstandorte erhalten bleiben, die hauptsächlich im ländlichen Raum liegen. Dies ist uns sehr wichtig.

Weiter geht es um einen schulbezogenen Förderbetrag, der sich an dem Betriebskostenzuschuss von zurzeit 79 % orientiert und dann 21 Prozentpunkte beträgt. Das bedeutet, dass eine Finanzierung der Betriebskosten zu 100 % erreicht wird. Bei der Finanzierung ist auch der Schulgeldersatz zu erwähnen, der 80 Euro pro Schüler und Monat ausmacht und im nächsten Jahr auf 87,50 Euro erhöht wird; Sie wissen alle, dass der Schulgeldersatz erhöht wird.

Mit dieser Finanzierung, die sich am Haushaltsansatz von 12 bzw. 10,8 Millionen Euro orientiert, haben wir den Trägern die finanziellen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, kein Schulgeld von den Schülern zu erheben.

(Widerspruch des Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD))

- Dies machen ja viele Träger, Herr Pfaffmann. Wenn Sie nachgefragt hätten, müssten Sie wissen, dass von 142 befragten Schulen 62 - das sind 44 % - erklärt haben, kein Schulgeld zu erheben. Wenn diese mit der Finanzierung auskommen, dann kann man die Frage stellen, warum das nicht auch bei den übrigen 80 Schulen möglich ist.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Professor Bauer?

Herr Kollege Taubeneder, können Sie mir erklären, warum heute die Schülerinnen und Schüler einen Demonstrationszug gebildet haben, nachdem alles in Ordnung ist? Können Sie mir das erklären?

Sie demonstrieren an der falschen Stelle; sie müssten bei ihren Schulen demonstrieren.

(Beifall bei der CSU)

Wenn es Schulen gibt, die kein Schulgeld erheben, während andere das tun, dann demonstrieren sie an der falschen Stelle, Herr Professor.

(Prof. Dr. Georg Barfuß (FDP): Das war eine tolle Antwort!)

Es folgt noch eine Zwischenbemerkung der Frau Ackermann am Ende Ihres Beitrages.

Es gibt immer wieder irreführende Darstellungen, was die Vergütung anbelangt. Da habe ich einmal nachgefragt. Nach dem Tarifvertrag TVA-L Pflege bekommen die Auszubildenden im ersten Jahr 819,92 Euro, im zweiten Jahr 881,90 Euro und im dritten Jahr 981,73 Euro. Das zur Zumutbarkeit von 25 Euro bis 50 Euro Schulgeld.

Übrigens - das ist mir wichtig zu betonen - sind trotz aller Änderungen der Förderung die Schülerzahlen von 7.503 im Schuljahr 2009/2010 auf 7.804 im Schuljahr 2010/2011 angestiegen.

Die bisherigen Entwicklungen bei den Ausbildungszahlen stimmen optimistisch. Das, denke ich, kann man so sagen. Jetzt läuft noch die alte Regelung mit 150 Euro Schulgeldausgleich, aber zum 01.01.2012 startet dann die vereinbarte Regelung. Damit haben