Protocol of the Session on November 9, 2011

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Wünschenswert wäre jedoch, dass wir eine solche Lösung nicht schaffen müssen, sondern eine Regelung aus Berlin kommt.

Dann gehe ich auf einige Punkte ein, die im "Kleingedruckten" beider Gesetzentwürfe verborgen sind: Die Ausweitung der Sperrzeiten mache ich nicht mit. Frau Schmitt-Bussinger, ich schaue jetzt einmal nach Schwabach. Ich unterstelle, dass wir beide in Mittelfranken unterwegs sind. Ich weiß, dass die Kommune Schwabach eine Regelung für die Sperrzeiten getroffen hat. In Schwabach gilt eben eine längere Sperrzeit: von zwei bis sechs Uhr. Kommunen können dies regeln. In Schwabach gibt es auch einen Autorasthof, der eine Spielhalle 24 Stunden offenhält. Es gibt also Abweichungen in beide Richtungen. Wieso braucht man dann eine landesweite Regelung? Die Kommunen können darüber vor Ort wesentlich besser und zielgenauer entscheiden.

(Beifall bei der FDP)

Wenn eine neue Erlaubnis verlangt wird, bedeutet das auch Bürokratie. Warum verlangt man eine neue Erlaubnis für ein Gewerbe, das es schon gibt? Die Antwort ergibt sich aus dem nächsten Satz im Gesetzentwurf. Es geht nämlich um eine Gebühr: 2.000 Euro pro Automat. Für die SPD wäre das, so wie ich es lese - korrigieren Sie mich gegebenenfalls, Frau Schmitt-Bussinger -, einmalig. Da muss man fragen: Wie steht es bei der Einführung des Gesetzes mit den schon existierenden Automaten? Oder soll die Rege

lung nur für neue Automaten gelten? Dazu hatten Sie nur etwas angedeutet. Ich wünsche mir dazu noch eine Klarstellung.

Was ist denn nach 15 Jahren? Muss der Inhaber die Gebühr für einen Automaten dann noch einmal zahlen oder nicht?

Den Vogel schießen DIE GRÜNEN ab: 2.000 Euro pro Automat und Jahr. Das läuft bei diesem Gewerbe natürlich auf eine riesige Abzockerei hinaus, die weit über das Ziel hinausschießt. Das geht deutlich zu weit.

Frau Kollegin Kamm, da ist mir etwas aufgefallen. Sie wollen bei der Sperrdatei durchaus zulassen, dass die Regelung per Rechtsverordnung kommt. Vor Kurzem hatten wir bei anderer Gelegenheit darüber eine Debatte. Jedenfalls müssen wir über diese Dinge noch einmal nachdenken. Die Rechtsverordnung passt zwar auch bei dem anderen Thema, das wir diskutiert haben, aber wir müssen diese Dinge noch etwas verfolgen.

Bei diesem Gesetzeskomplex haben wir es mit einem Puzzle zwischen Spielverordnung, Glücksspielstaatsvertrag und einem potenziellen Landesgesetz zu tun. Wir haben ein Puzzle zusammenzusetzen, das unseren Willen bestmöglich abbildet und die Spieler vor Spielsucht schützt.

Dazu sagt der Liberale: Wir haben eigenverantwortliche Menschen. Aber der Süchtige kann nicht eigenverantwortlich handeln. Deswegen müssen wir ihn bestmöglich schützen, wie man es auch bei den Spielbanken macht. Das ist jedenfalls meine Überzeugung.

Ich glaube nicht, dass die beiden Puzzlestücke, die Sie vorgelegt haben und die zu einem großen Teil auf eine weiße Fläche treffen passend sind, wie das, was wir im nächsten Jahr zu verabschieden haben.

Wir müssen also intensiv im Ausschuss beraten. Zu einigen Punkten habe ich mich schon positioniert. Ich denke, die Berliner Lösung mit einer bundeseinheitlichen Spielerkarte wäre die geschicktere Variante, die zudem die Problematik bei den Gaststätten miterledigen würde. Aber darauf möchte ich nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten. Diese Lösung muss kommen. Nur wenn sie nicht kommt, müssen wir in Bayern eine Regelung treffen; das würden wir dann im nächsten Jahr tun.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Die nächste Rednerin ist Frau Schmitt-Bussinger. Ihr stehen noch drei Minuten zur Verfügung. Danach folgt Frau Kamm.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN brauche ich jetzt nicht viel zu sagen, da er im Wesentlichen mit unserem Gesetzentwurf übereinstimmt. In der Ausschussberatung werden wir den Entwurf aber noch diskutieren.

Leider ist aus dem Diskussionsbeitrag der FREIEN WÄHLER herauszulesen, dass noch nicht klar erkannt worden ist, wo die Notwendigkeit einer Regelung besteht. Sie besteht eben nicht allein im Baurecht, sondern auch darin, den Glücksspielstaatsvertrag, dem jetzt vermutlich zugestimmt werden wird, in den Ländern und damit auch in Bayern umzusetzen. Genau da setzt das an, was wir regeln wollen.

Meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich erkenne sehr wohl an, dass Sie jetzt erkennen - vor drei Monaten waren Sie noch nicht so weit -, dass auch in Bayern Handlungsbedarf besteht. Aber mir gefällt nicht, dass Sie wieder auf Zeit spielen.

(Beifall bei der SPD)

Sie wollen im Jahr 2012 eine Regelung haben, die für Bayern gilt. Wir wollen eine solche Regelung aber noch in diesem Jahr schaffen. Bereits im Jahr 2009 haben wir Anträge gestellt, deren Verwirklichung einschränkende Regelungen in bayerischen Kommunen möglich gemacht hätte. Sie wissen, hier gibt es verschiedene Probleme zu bedenken. Ganze Stadtteile gehen kaputt, immer mehr Menschen sind von Sucht bedroht. Dabei denke ich auch an die Kriminalität, die im Umkreis von Spielhallen deutlich hervortritt. Hier können wir Veränderungen und Verbesserungen erreichen.

All diese Probleme haben Sie in den letzten Jahren nicht angegangen. Und jetzt wollen Sie deren Lösung noch für ein dreiviertel Jahr auf die lange Bank schieben. Das halte ich für bedenklich.

Es gibt auch in anderen Bereichen gesetzliche Regelungen, von denen man weiß, dass man sie in einem halben oder in einem dreiviertel Jahr anpacken muss. Die entscheidenden Regelungen könnten mit unserem Gesetzentwurf und dem Gesetzentwurf der GRÜNEN angegangen werden. Herr Kollege Rohde, Sie haben deutlich und richtigerweise gesagt: Es gilt, ein Puzzle zusammenzusetzen. Einer der Puzzlesteine ist ein Bayerisches Spielhallengesetz bzw. die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags auf Länderebene.

Ich prognostiziere, dass genau die Regelungen, die wir in unserem Gesetzentwurf vorschlagen, die Lösung darstellen, zu der Sie sich im Juli 2012 vermutlich durchringen werden. Es gibt keinen Grund, nicht schon jetzt etwas zu machen. Es spricht alles dafür, schon jetzt Regelungen zu treffen, um den negativen Auswirkungen, die hier hinreichend beschrieben worden sind, entgegenzutreten.

Ich bitte noch einmal: Warten Sie nicht zu lange, sondern stimmen Sie unseren Gesetzesvorschlägen zu.

(Beifall bei der SPD)

Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt spricht Frau Kamm.

Sehr geehrter Herr Präsident! Gestatten Sie mir noch einige Kommentierungen.

Sehr geehrter Herr Kollege Stöttner,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Sie haben einige Punkte aufgezählt, die angeblich schon geregelt seien. Das ist aber noch nicht der Fall; sie sind noch nicht Fakt, sie sind noch nicht umgesetzt.

(Jörg Rohde (FDP): Es wurde darauf hingearbeitet!)

- Es wird darauf hingearbeitet; sehr richtig, Herr Kollege Rohde!

Damit sind wir beim Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages. Wir sind durchaus bereit, Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, unseren Gesetzentwurf, wenn der Glücksspielstaatsvertrag im kommenden Jahr tatsächlich verabschiedet werden sollte, anzupassen, um ihn mit diesem Vertrag in Einklang zu bringen. Inhaltlich wird es nicht sehr viel anderes sein; denn genau hinsichtlich der Regelungen in unserem Gesetzentwurf wird im Glücksspielstaatsvertrag gefordert, dass sie durch die Länder ausgestaltet werden. Insofern wäre es schon richtig, dieses Gesetz jetzt zu verabschieden und, wenn die bundesweite Regelung kommt, das Gesetz dann anzupassen. Das haben wir andernorts auch schon gemacht. - Das ist das eine.

Zum Kollegen Pohl, der nicht mehr im Saal ist, aber vielleicht können die Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER es ihm ausrichten: Er soll nicht so viel Angst vor einer bürokratischen Kontrolle haben. Er soll sich einfach mal in den Spielbanken umschau

en. Was dort möglich ist, müsste eigentlich bei den Spielhallen auch möglich sein.

Herr Kollege Rohde, ich habe mich beim Bundeswirtschaftsministerium erkundigt: Es gibt noch keinen Entwurf für eine Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnerwartung, der an die Öffentlichkeit gegeben wurde. Es gibt dafür einfach noch kein Papier. Woher Sie die Hoffnung nehmen, dass es sehr schnell eines geben könnte, weiß ich nicht.

(Zuruf des Abgeordneten Jörg Rohde (FDP))

Früher waren Sie schon einmal optimistischer und haben gesagt: Wenn der Bund nicht handelt, würden Sie in zwei Monaten handeln. Jetzt wollen Sie uns gleich auf acht Monate vertrösten. Das ist uns einfach zu lange.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kamm. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall.

(Zuruf von den GRÜNEN: Wir freuen uns darauf!)

- Die Kollegen freuen sich sogar darauf. Dann können wir das auch wunderbar so beschließen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Außerhalb der Tagesordnung rufe ich im Einvernehmen mit allen Fraktionen folgende Anträge auf, zu denen aber keine Aussprache stattfindet.

Antrag der Abgeordneten Prof. Ursula Männle, Konrad Kobler, Alexander König u. a. (CSU), Thomas Dechant (FDP) Subsidiarität - Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht KOM(2011) 635 endg. (BR-Drs. 617/11) (Drs. 16/10146)

und

Antrag der Abgeordneten Dr. Linus Förster, Adelheid Rupp, Reinhold Perlak u. a. (SPD) Subsidiarität - Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht KOM(2011) 635 endg. (BR-Drs. 617/11) (Drs. 16/10162)