Frau Kollegin, das legen nicht einzelne Regionen, sondern die Nationalstaaten fest. Also müssten wir in Deutschland eine Regelung herbeiführen. Dagegen spricht auch nichts. Das können wir zusammen mit den übrigen Ländern festlegen, soweit wir uns darüber verständigen können. Aus meiner Sicht wäre es aber noch viel wichtiger, dass uns die Spielräume, die wir beim Kulturlandschaftsprogramm oder beim Vertragsnaturschutzprogramm bereits haben, weiter erhalten bleiben.
Die Einschränkungen, wie sie beim Greening vorgegeben sind, also mit einer Flächenstilllegung von 7 %, mit ökologischen Anteilen und mit den drei vorgegebenen Fruchtarten, würden insbesondere die Kleinstbetriebe treffen. Bedenken Sie einmal die arbeitswirtschaftlichen Auswirkungen, wenn Fünf-HektarBetriebe drei Fruchtarten anbauen müssten.
Wir sollten uns im Nachgang darüber verständigen, wie wir uns hierzu positionieren. Zunächst muss im Detail geklärt werden, was Herr Ciolos mit seinen Vorgaben meint und wie diese umgesetzt werden können. Im Übrigen benötigen wir sowohl beim Junglandwirteprogramm als auch beim Sockelbetrag eine nationale Verständigung. Wir können nur unsere Vorstellungen einbringen, aber nicht als Bundesland unsere Kriterien selbst stricken.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt auf Drucksache 16/9661 die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Ulrike Müller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Weiterentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik
Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Herr Minister, wir sind nicht weit auseinander. Nehmen Sie uns von der Opposition bitte mit. Wenn wir schon davon überzeugt sind, dass diese Vorschläge für die bayerischen Landwirte zielführend und effektiv sind, dann lassen Sie uns doch auch einen kleinen Beitrag zur Ausgestaltung leisten.
Herr Minister, Sie haben am 18. Mai gesagt: Veredelungsbetriebe, die einen nachweislich höheren Arbeitsaufwand im Vergleich zu viehlosen Betrieben hätten, deren Arbeitsaufwand geringer sei, sollten bessergestellt werden. Nichts anderes fordern wir in diesem Antrag mit den Betriebstypen. Es ist schade, dass diese guten Vorschläge, mit denen wir nach unserer Überzeugung etwas erreichen könnten, hier wiederum niedergeschmettert werden. Sie haben den Vorschlag mit den Prämienplafonds gemacht. Umso erstaunlicher war, dass im Landwirtschaftsausschuss von der CSU-Seite zu diesem Antrag geäußert wurde, dass eine Bindung an die Arbeitskräfte besser wäre. Die CSU-Logik: Normierte Arbeitskräfte sind nicht nahe an der Koppelung. Die Umsetzung würde sicher keine Bürokratie verursachen.
Herr Minister, wir wissen ja, dass sich die Staatsregierung gern mit Kommissionen, Runden Tischen usw. umgibt. Das haben Sie selbst gesagt. Dabei vermeidet es die Staatsregierung, eine Meinung selbst vertreten zu müssen. Meine Herren von den Regierungsparteien, wer sich zu viel am Runden Tisch herumtreibt, läuft Gefahr, sich irgendwann einmal nur noch im Kreis zu drehen.
Natürlich ist die Förderung nach der Zahl der Arbeitskräfte auf den ersten Blick sehr pfiffig. Aber wir wissen doch alle, dass bei normierten Arbeitskräften immer einige dabei sind, die durchfallen. Das ist wie bei dem Beispiel, bei dem ein Fuß im Eimer mit dem heißen Wasser und der andere Fuß in dem Eimer mit dem kalten Wasser steht. Im Durchschnitt erreicht man die optimale Temperatur, aber für die beiden Beine ist es nicht die optimale Lösung. Darum haben wir uns gedacht, dass die Betriebstypen bei der Mehrfachantragstellung bereits erfasst sind und dadurch eine gerechtere und bessere Bezahlung ermöglicht würde.
Ich bin auf den Bericht gespannt, bei dem uns im Landwirtschaftsausschuss die konkreten Berechnungen vorgelegt werden. Ich glaube nämlich, dass uns Normarbeitskräfte nicht weiterbringen werden. Das Ziel dieses Hohen Hauses muss die zielgerichtete Förderung der bäuerlichen Strukturen sein. Es ist allerhöchste Zeit, dass das Parlament in Bayern tätig wird und mit der Staatsregierung gemeinsam diesen Weg geht. Die Berücksichtigung der Betriebstypen ist aus unserer Sicht der beste Weg.
Sie haben tatsächlich viele Vorschläge zum Bürokratieabbau an Herrn Ciolos übergeben. Herr Minister Brunner, Sie müssen mit Nachdruck dahinter sein, dass diese Vorschläge auch umgesetzt werden und tatsächliche Erleichterungen kommen. Die Vorschläge, die heute vorliegen, bedeuten nur einen erhöhten Bürokratieaufwand und noch mehr Auflagen für unsere bäuerlichen Betriebe. Es kann nicht unser Interesse in Bayern sein, dass zusätzlich 105.000 Hektar aus der Produktion herausgenommen werden. Ich habe hier das Beispiel der hungernden Menschen auf der Welt gebracht. Wir haben in Bayern die Möglichkeit, gut, nachhaltig und ressourcenschonend zu produzieren. Ich bitte Sie, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen. Lassen Sie die Opposition doch auch einmal ein bisschen mitkommen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Müller, uns geht es nicht um das Abschmettern von Oppositionsanträgen.
Mit dem ersten Spiegelstrich dieses Antrags fordern Sie die Behebung bisheriger Ungerechtigkeiten im Fördersystem. Was bedeutet das konkret? Das hört sich zunächst einmal hervorragend an. Ich unterstelle Ihnen allen, dass Sie für Gerechtigkeit sind. Wenn man jedoch bei jedem Einzelnen hinterfragt, was für ihn Gerechtigkeit bedeutet, sieht es wieder ganz anders aus. Dann wird es schwierig. Wir haben gerade von Herrn Kollegen Sprinkart gehört, dass zum Thema Gerechtigkeit im bäuerlichen Bereich auf europäischer Ebene durchaus unterschiedliche Ansichten vorhanden sind.
Wenn wir uns auf europäischer Ebene für Gerechtigkeit einsetzen wollen, müssen wir vor allem darauf drängen, dass alle anderen Mitgliedstaaten Europas das Fördersystem vereinheitlichen. Die Förderung muss weg vom Betriebsmodell hin zum Regionalmodell verändert werden, wie wir es schon praktizieren. Die bayerischen Bäuerinnen und Bauern haben hier
bereits enorme Vorleistungen erbracht. Durch den Übergang zur einheitlichen Prämie gibt es in Deutschland bereits eine Umverteilung und mehr Gerechtigkeit - weg vom Acker hin zum Grünland.
Bei den Betriebstypen wäre zu hinterfragen, was Sie damit letztlich meinen. Ich denke schon, dass jede Leistung der Landwirte, die sie für die Allgemeinheit als Gemeinwohlleistung erbringen, der Förderung bedarf. Sie wissen alle, dass ein Landwirt heute zirka 140 Personen mit hochwertigen Lebensmitteln ernährt. Er erzeugt außerdem nachhaltige Energie und pflegt unsere Kulturlandschaft. Wir wissen, dass die Märkte diese Leistungen nicht ausgleichen. Deshalb erhält der Bauer und seine Familie pro Quadratmeter und Jahr 3 Cent. Ich denke, jeder Bauer - der Rinderbauer wie der Schweinebauer - braucht diese Förderung und sollte sie auch erhalten.
Wir wollen nicht riskieren, dass wir uns mit dieser von Ihnen im Antrag vorgeschlagenen Förderung einer Koppelung nähern, die uns Brüssel ja verbietet. Die angesprochenen Arbeitskräfte waren auf EU-Ebene kein Thema. Erst oberhalb der Kappungsgrenze spielen die Arbeitskräfte nach den europäischen Vorschlägen eine Rolle. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Liebe Kollegin Müller, so flehend, wie Sie das getan haben, werde ich mich hier nicht darbieten. Das kann ich nicht. Zum SchleppeTragen eigne ich mich überhaupt nicht - bei männlichen Ministern sowieso nicht. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Sie wissen, wegen dem dritten Spiegelstrich. Ich will es kurz machen und spare deshalb die anderen Punkte aus.
Sie stellen sich in dem Antrag klar gegen ein Modell, das eventuell Arbeitskräfte berücksichtigt. Sie sagen, das wollen Sie nicht. Das sind natürlich verbandspolitische Themen. Sie als Vertreterin des Bauernverbandes wollen kein Modell, das eigentlich aus einer kleinen Gedankenschmiede, nämlich vom ABL kommt. Das will man ablehnen, darüber will man sich überhaupt keine Gedanken machen. Dabei fordern Sie genau das ein, nämlich Betriebstypen sollen berücksichtigt werden. Wie können Betriebstypen aber besser berücksichtigt werden, als auf eine schon vorhandene Grundlage zurückzugreifen, nämlich auf die landwirtschaftliche Unfallversicherung, die die Betriebstypen bereits eingruppiert? Wo Tiere sind, gibt es mehr Unfälle als in reinen Ackerbaubetrieben, man hat auch längere Arbeitszeiten und ist stärker an den Hof gebunden. Viele Bereiche der Betriebstypengruppierung spiegeln sich in der Einteilung der landwirt
schaftlichen Unfallversicherung wider. Von daher können wir uns dieses Modell, nämlich die Auszahlung an Arbeitskräfte zu koppeln, gut vorstellen.
Ich möchte hier feststellen: Es geht nicht um fiktive Arbeitskräfte. Es geht nicht darum, vielleicht noch den Opa oder die Oma mit anzumelden, dann hätte man drei Arbeitskräfte, sondern es geht um rechnerische Arbeitskräfte für diesen Betriebstyp, für diese Hofgröße. Das wäre eine sehr gute Möglichkeit, Gelder gerechter zu verteilen; denn die derzeitige Verteilung bezogen auf die Landfläche ist nicht gerecht.
Frau Biechl, Sie haben gesagt, Sie wüssten überhaupt nicht, was der erste Spiegelstrich bedeutet, dass es hier zu Ungerechtigkeiten komme. Ich meine, Sie kennen die Ungerechtigkeiten zwischen viehhaltenden und reinen Ackerbaubetrieben genau. Das hier herunterzuspielen, als würde man diese Ungerechtigkeiten nicht kennen, wird der Sache nicht gerecht. Sie wollen einfach niemandem wehtun. Das ist nicht in Ordnung.
Wir werden den Antrag ablehnen, weil er neue Gedanken, nämlich Zahlungen an rechnerische Arbeitskräfte, nicht an tatsächliche Arbeitskräfte zu koppeln, nicht aufgreift. Das sind gute Gedanken. Wir finden sie hervorragend.
In der Begründung haben Sie den Satz, dass die Koppelung an rechnerische Arbeitskräfte für die Nebenund Zuerwerbsbetriebe schlecht wäre. Damit liegen Sie absolut falsch, Frau Müller. Gerade für die Nebenund Zuerwerbsbetriebe sind diese rechnerischen Arbeitskräfte extrem günstig. Denn damit sind nicht nur die sozialversicherungspflichtigen Kräfte gemeint, sondern alle, die am Hof rechnerisch entstehen. Das würde insbesondere kleinen Betrieben sehr helfen.
Wir lehnen den Antrag ab, weil er nach unserer Meinung in die falsche Richtung geht. Ich freue mich schon darauf, dass nachher der Minister sprechen und den Antrag ebenfalls ablehnen wird. Wir sind sozusagen heute zum Schluss einer Meinung. Nur Frau Müller steht abseits.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ungerechtigkeiten beseitigen ja, aber gerade deshalb müssen wir den Antrag ablehnen. Gerade die Berechnung nach dem Arbeitszeitmodell, nach der standardisierten Arbeitszeit ist dazu
geeignet, kleine bäuerliche Betriebe zu erhalten. Wir wollen von der Flächenberechnung wegkommen, die eher ungerecht ist, weil das bedeutet: Der Bauer, der viele Flächen hat, bekommt noch mehr. Das kann nicht gerecht sein. Das weiß jeder. Aber danach wird jetzt die Hauptsache berechnet. Davon wollen wir wegkommen.
Gerade jetzt, wo die Unfallversicherung für die Landwirtschaft auf das standardisierte Arbeitszeitmodell umsteigt, haben wir gute Gründe, auch die Berechnungen umzustellen. Die Umstellung der Unfallversicherung führt dazu, dass besonders die kleinen bäuerlichen Betriebe noch höhere Unfallversicherungsprämien zahlen müssen und dadurch noch weiter in die Knie gezwungen werden. Es ist höchste Zeit, die Prämienberechnung auf die standardisierte Arbeitszeit umzustellen.
Jeder weiß, dass insbesondere die kleinen bäuerlichen Betriebe, die Milchvieh haltenden Betriebe und die Almwirtschaft wesentlich mehr Zeit pro Einheit als ein Großbetrieb, als ein agrarindustrieller Betrieb brauchen. Die Arbeitszeitberechnung kommt den kleinen Betrieben zugute. Zum Beispiel braucht ein Betrieb mit 25 Kühen pro Kuh mehr Arbeitszeit als ein Betrieb, der 1.000 Kühe im Stall stehen hat. Ich glaube, das leuchtet jedem ein. Gerade um die kleinbäuerlichen Betriebe zu erhalten, stimmen wir gegen Ihren Antrag.
(Vom Redner nicht autori- siert) Ich eile, Frau Präsidentin, um möglichst schnell am Redepult zu sein. - Jedem, der hier sitzt, ist wohl klar, dass auch wir diesen Antrag ablehnen werden. Ich möchte dazu ein paar Ausführungen machen. Es ist hier schon gesagt worden, dass ein viehhaltender Betrieb mehr Arbeit als ein Ackerbaubetrieb aufbringen muss. Das ist unbestritten. Ich möchte eine Frage ergänzen: Warum ist denn der Verbraucher nicht bereit, diesen Mehraufwand zu entlohnen? Danach muss man auch einmal fragen. Schließlich ist das eine Veredelung von Produkten, die dort stattfindet. Eigentlich sollte diese Veredelung bezahlt werden, wenn der Mehrwert vom Verbraucher anerkannt wird. Das scheint aber so nicht stattzufinden. Deshalb ist dieser Antrag offensichtlich so formuliert, um diese Ungerechtigkeit, die vom Verbraucher auf den landwirtschaftlichen Betrieb wirkt, über die Politik und den Steuerzahler zwangsweise auszugleichen.
Ich habe eben gesagt, wir brauchen wettbewerbsfähige Betriebe. Ich bin dafür, dass man gesellschaftliche Leistungen entlohnt. Ich bin auch dafür, dass man schaut, dass möglichst jeder Betrieb wettbewerbsfähig wird. Ich bin auch dafür, dass die Entlohnung der gesellschaftlichen Leistungen angemessen ist und nicht nur ein Almosen, weil man es honoriert, dass er irgendeine Leistung erbringt. Stattdessen geht man quasi einen Schritt zurück. Wir haben irgendwann einmal gesagt, wir entkoppeln das alles. Wir haben Zahlungen für landwirtschaftliche Betriebe und wir haben Produkte, die produziert werden. Früher war einmal alles an Produkte gekoppelt. Das hat dazu geführt, dass immer mehr Produkte produziert wurden. Die Agrarzahlungen wurden immer höher. Irgendwann hat man festgestellt, dass das so nicht mehr funktioniert. Also hat man irgendwann gesagt, man entkoppelt die Dinge.
Das heißt, wir honorieren bestimmte Leistungen des Landwirts und koppeln das an die Fläche. Das ist vernünftig. Was der Landwirt erzeugt, ist letztlich seine Sache. Genau dieses sinnvolle Grundprinzip wird in diesem Antrag aufgehoben. Deshalb stimmen wir dagegen.
Vielen Dank. Herr Staatsminister Brunner hat mir gesagt, er hätte auch noch viel zu diesem Antrag zu sagen, aber er verzichtet darauf.