Das zweite Argument ist, dass wir sehr wohl einen Unterschied zwischen öffentlichem und nichtöffentlichem Raum sehen. Lassen Sie mich noch einige Argumente dagegen anführen. Wir haben strukturelle Unterschiede im öffentlichen und nichtöffentlichen Raum. Wir können auch die unionsrechtliche Ver
pflichtung des EuGH in kurzer Zeit nicht so kurzfristig und adäquat umsetzen. In Ansbach ist bereits ein Kompetenzzentrum vorhanden. Dieses ist eine bundesweit anerkannte Kontrollinstanz. Wir haben effektive Organisationsstrukturen und können dort schon damit arbeiten.
Aber wir müssen einen weiteren Gesichtspunkt anführen: die regionalen Besonderheiten, sprich: die Entwicklung im ländlichen Raum. Dabei, denke ich, haben wir auch eine Verpflichtung gegenüber Ansbach.
Wir haben nach langen Diskussionen in der Fraktion gesagt: Uns ist der Datenschutz wichtig. Deshalb sollten wir rasch - das ist die Bitte an den Innenminister personell und sachlich in Ansbach aufstocken, sodass auch dort effektiv gearbeitet werden kann.
Meine Damen und Herren, Datenschutz ist Bürgerschutz und, wie ich meine, ein Markenzeichen der Koalition. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Bertermann, einen Moment, bitte. Wir haben eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Arnold. Bitte schön, Herr Arnold.
Werter Kollege Bertermann, haben Sie zur Kenntnis genommen, dass wir Ansbach nicht auflösen, sondern unter dem Schirm des Landesbeauftragten stärken wollen? Wir wollen Ansbach mit seiner guten Arbeit erhalten und ausbauen, und wir sehen es auch so, dass der ländliche Raum bzw. Mittelfranken dadurch maximal gestärkt wird. Das ist nicht unser Problem.
Die Frage, die ich Ihnen stelle: Sehen Sie wirklich den Artikel 33 a der Bayerischen Verfassung bezüglich des Datenschutzbeauftragten als eine abschließende Bestimmung, oder gibt es möglicherweise noch Raum, etwas draufzusatteln? Denn wo etwas nicht geregelt ist, kann man etwas regeln. Das verbietet uns niemand.
Wir sind der Meinung das ist als Hauptargument in der Fraktion immer wieder zum Ausdruck gekommen -, dass wir, wenn verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, beide Institutionen nicht zusammenlegen.
Vielen Dank, Herr Kollege Bertermann. - Zum Schluss der Aussprache hat sich Herr Staatsminister Herrmann gemeldet. Ich gebe Ihnen das Wort. Danach finden die Abstimmungen statt; die Schlussabstimmung, wie angekündigt, in namentlicher Form. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen am Ende intensiver Beratungen. Ich bedanke mich vor allem sehr für die sehr konstruktiven Diskussionsbeiträge der Kollegin Guttenberger und des Kollegen Bertermann, die sehr treffend das Wesen der Ausschussberatungen in den letzten Monaten dargestellt haben. Ich brauche dies nicht zu wiederholen.
Das, was gerade zuletzt noch einmal in der Zwischenbemerkung seitens der SPD-Fraktion dargelegt worden ist, geht an den Realitäten völlig vorbei. Wenn Sie erklären, Ihr Ziel sei, die Dienststelle in Ansbach auszubauen, aufzuwerten und zu stärken, dann frage ich mich schon, wo die Logik liegt, wenn man ein derzeit selbstständiges Landesamt zur Außenstelle einer Dienststelle in München erklären will und gleichzeitig behauptet, dieses Konzept diene der Stärkung und Aufwertung des Amtes in Ansbach.
Das ist doch derartig hanebüchen, was Sie da erklären, Herr Kollege. Entschuldigung, aber widersprüchlicher kann man es nicht darstellen. Wenn Sie sagen, Sie wollen hier noch ein Amt haben und es ist am effektivsten, alles unter einem Dach zu machen, dann kann man diese Meinung vertreten, aber dann hat das mit einer Stärkung der Dienststelle in Ansbach absolut nichts zu tun.
(Beifall bei der CSU - Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Sie wissen doch selbst, dass das nicht stimmt!)
Ich stelle fest: Das Amt in Ansbach hat sich überaus bewährt. Bei dem Thema des sogenannten privaten Datenschutzes, also des Datenschutzes im privaten Bereich, stehen wir vor immer größeren Herausforderungen und gerade deshalb hat sich die Schaffung des erweiterten Amtes bewährt. Dort wird ausgezeichnete Arbeit geleistet. Von der Dimension her ist es etwas ganz anderes, eine Auseinandersetzung mit Facebook, Apple oder Microsoft zu führen, als wie bisher da oder dort zu fragen, ob die Firma XY den Datenschutz gegenüber ihren eigenen Mitarbeitern richtig wahrnimmt.
Aber ich denke, gerade an diesen Themen wird deutlich, dass der Inhalt der Arbeit ein völlig anderer ist, als wenn der vom Bayerischen Landtag berufene Datenschutzbeauftragte hier im Hause eine bayerische Behörde kontrolliert. Die Redner der Opposition haben in ihren Beiträgen leider völlig in den Hintergrund treten lassen - zum Teil haben sie es bewusst verwischt -, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Landesamt für Datenschutzaufsicht unterschiedliche Verantwortlichkeiten haben. Der Datenschutzbeauftragte hat laut unserer Verfassung im Auftrag des Bayerischen Landtags staatliche Behörden hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes zu kontrollieren und dem Parlament über die Ergebnisse Bericht zu erstatten. Eigene Eingriffsbefugnisse hat er jedoch nicht. Wenn der Datenschutzbeauftragte bei der Kontrolle einer Polizeiinspektion oder eines Landratsamtes feststellt, dass dort etwas nicht in Ordnung ist, dann können der Leiter der Polizeiinspektion oder der Landrat die gerügten Mängel von sich aus abstellen. Wenn sie aber mit der Feststellung des Datenschutzbeauftragten nicht übereinstimmen und bei ihrer Auffassung bleiben, dann berichtet der Datenschutzbeauftragte dies dem Landtag, der wiederum darüber zu entscheiden hat, wie er sich damit auseinandersetzen will. Ich wiederhole: Der Datenschutzbeauftragte selbst hat keinerlei Weisungs- oder Eingriffsbefugnisse gegenüber der Polizeiinspektion, dem Landratsamt, dem Finanzamt oder welcher Behörde auch immer.
Das Landesamt für Datenschutzaufsicht hat ein völlig anderes Tätigkeitsgebiet. Es kontrolliert private Firmen nicht nur, sondern erlässt gegebenenfalls unmittelbar Anordnungen. Das ist wiederholt geschehen; ich erinnere an Microsoft und Google. Falls die betreffenden Firmen nicht einsichtig sind, kann das Landesamt auch Verbote aussprechen und Bußgelder verhängen.
Auch wenn es einige wenige Gründe für die Zusammenlegung gibt, überwiegen doch wegen der völlig anders gelagerten Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten und des Landesamtes und aus den von Herrn Kollegen Bertermann angesprochen Gründen deutlich die Argumente dafür, dass der Datenschutz in Bayern weiterhin von unterschiedlichen Dienststellen wahrgenommen wird. Ich denke, wir sind insgesamt auf einem guten Weg.
Entscheidend ist, dass wir bestmöglichen Datenschutz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger garantieren. Ich freue mich, dass auch in der Öffentlichkeit die wachsende Bedeutung des Schutzes persönlicher Daten durch Privatunternehmen wahrge
nommen wird. In diesem Bereich entstehen die echten Probleme für den Datenschutz. Das habe ich in diesem Haus schon wiederholt dargestellt. Insbesondere die GRÜNEN haben den Bürgern über Jahre hinweg weismachen wollten, die Bedrohung des Schutzes der Daten der Bürger gehe in unserem Land in erster Linie von staatlichen Dienststellen aus. Inzwischen geht die Dimension der Datenerfassung und speicherung durch private Unternehmen weit über die durch staatliche Stellen betriebene Datenerfassung und -speicherung hinaus. Angesichts dessen ist es umso wichtiger, dass wir gegenüber solchen privaten Unternehmen, noch dazu, wenn sie aus dem Ausland agieren, den Datenschutz wesentlich stärker durchsetzen. Dafür werden jetzt die Voraussetzungen geschaffen.
Ich bedanke mich für die konstruktive Beratung und bitte Sie noch einmal herzlich um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, wie er Ihnen im Ergebnis der Endberatung in den zuständigen Ausschüssen vorliegt.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte 14 und 15 wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/8245 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/9207 die Ablehnung. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Frau Dr. Pauli. Wer möchte den Gesetzentwurf ablehnen? - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der CSU und der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Der Abstimmung unter Tagesordnungspunkt 15 liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8635 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses auf Drucksache 16/9204 zugrunde. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss empfiehlt die Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 6 als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2011" eingefügt wird. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNIS
Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden. Deswegen führen wir sofort die Schlussabstimmung durch, die auf Antrag in namentlicher Form erfolgt. Für die Stimmabgabe haben Sie fünf Minuten Zeit. Wir beginnen mit der namentlichen Abstimmung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Die namentliche Abstimmung ist damit geschlossen. Die Sitzung wird bis 13.40 Uhr unterbrochen.
Zunächst gebe ich die Ergebnisse zweier namentlicher Schlussabstimmungen bekannt, zuerst das Ergebnis der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 16/7431; das war Tagesordnungspunkt 13. Mit Ja haben 89, mit Nein 66 Abgeordnete gestimmt. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Unterbringungsgesetzes".
Dann gebe ich das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8635 bekannt; das war Tagesordnungspunkt 15. Mit Ja haben 89, mit Nein 65 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften".
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Simone Strohmayr, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) eines Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes des Freistaates Bayern (BayEZAG) (Drs. 16/6084) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat haben wir fünf Minuten Redezeit pro Fraktion vereinbart. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Dr. Strohmayr.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer gestern die Zeitung studiert hat, konnte sehen, wie ein
kleiner Junge namens Aden in einem Plastikwännchen saß. Er war total abgemagert. Es hieß: Er wird in einem Flüchtlingslager wieder aufgepäppelt.
Sie wissen vielleicht, dass Somalia gerade die schlimmste Hungersnot seit Jahrzehnten durchlebt. Tausenden geht es sicherlich so wie dem kleinen Aden. Sie sind völlig ausgezehrt. Sie fliehen in irgendwelche Nachbarländer. Wie es heißt, stirbt jedes zweite Kind auf der Flucht. In irgendwelchen Flüchtlingslagern, die total überbelegt sind, harren sie aus oder vegetieren dahin. Mittlerweile wird um Hilfe gefleht. Es ist alles willkommen, was irgendwie Linderung schafft.
Angesichts dessen ist es schade, dass jetzt nur wenige Kollegen im Plenarsaal sind und diesen Redebeitrag hören können. Es geht hier doch um ein sehr wichtiges Thema. Es ist auch auf unserer Landesebene wichtig. Auch wir stehen in der Verantwortung. Es reicht nicht aus, immer nur auf den Bund zu zeigen. Wir können nicht zuschauen, dass weltweit alle sechs Sekunden ein Kind durch Mangel- oder Unterernährung stirbt, dass jährlich über 350.000 Mütter an den Folgen ihrer Schwangerschaft sterben, dass über hunderttausend Kinder in der Welt keine Schule besuchen. Das können wir nicht hinnehmen. Wir stehen in der Verantwortung. Wir müssen etwas tun.
Natürlich hat der Freistaat Bayern dies selber erkannt. Er hat bereits 1992 Grundzüge für die Entwicklungszusammenarbeit erarbeitet. Weiterhin wurde auf der Ministerkonferenz 2008 in Dresden ausdrücklich bekräftigt: Die Länder bekennen sich klar zu ihrer Mitverantwortung für eine nachhaltige Entwicklung in der Welt und zu den Millenniumszielen.
Das war sicherlich ein erster wichtiger Schritt. Aber wir müssen diesen Weg weitergehen. 18 Jahre nach Schaffung der Grundzüge für die bayerische Entwicklungszusammenarbeit sind wir heute an einem Punkt angekommen, wo wir mehr machen müssen. Wir müssen die Entwicklungszusammenarbeit auf feste Füße stellen. Ich meine, das müssen gesetzliche Füße sein.
Wir freuen uns natürlich, dass in Bayern jährlich ein siebenstelliger Betrag für die Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt wird. Trotzdem: Die Entwicklungshilfe darf in Bayern nicht in erster Linie von unseren eigenen Interessen abhängen, also zum Beispiel dem Verkauf unserer Produkte und unseres Know-how dienen. Entwicklungshilfe darf auch nicht nach Gutsherrenart stattfinden. Es ist zwar nett, wenn ein bayerischer Minister in ferne Länder reist und irgendwelche Geschenke mitbringt. Aber es wäre für alle Betroffenen noch viel netter, wenn diese verlässli
che, nachhaltige Hilfe bekämen, um sich selber zu entwickeln, damit die Menschen vor Ort Essen bekommen und Schulen bauen können.