Protocol of the Session on July 12, 2011

Darüber hinaus wird in den neuen Landesgesetzen, insbesondere im Leistungslaufbahnrecht, eine völlig andere Terminologie verwendet. Deshalb ist die Anpassung des Landesrechts wichtig und soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommen werden. Ich darf Sie bitten, den Gesetzentwurf der Staatsregierung in den Ausschüssen zu unterstützen und ihn eingehend zu beraten.

Herr Präsident, ich würde gern mit einigen wenigen Sätzen auf den zweiten Gesetzentwurf, den der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, eingehen. Hier geht es um Änderungen im Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben vor einiger Zeit in diesem Hohen Haus das Gesetz zum neuen Dienstrecht verabschiedet. Wenn ich mich recht erinnere, haben dazu umfangreiche Beratungen im Hause stattgefunden. Außerdem gab es Verbandsanhörungen mit zahlreichen Möglichkeiten, Vorschläge einzubringen. Zu diesem Gesetzentwurf möchte ich feststellen, dass er nach meiner Meinung und nach Auffassung der Staatsregierung einen Mehraufwand, aber keinen Mehrwert bringen würde. Ich möchte deshalb keine weiteren Ausführungen zu diesem Gesetzentwurf im Einzelnen machen.

Zum ersten Gesetzentwurf bitte ich jedoch um die Beratung im Hohen Haus.

(Beifall bei der CSU)

Den Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN begründet Frau Kollegin Kamm. Sie wird die Aussprache gleich einbeziehen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung enthält tatsächlich eine ganze Reihe von Anpassungen zahlreicher Landesgesetze. Das beginnt bei der Bayerischen Bauordnung, geht über das Erziehungs- und Unterrichtsgesetz und das Flurbereinigungsgesetz bis hin zum Polizeiaufgabengesetz und zum Waldgesetz. In allen möglichen Gesetzen sollen redaktionelle Details geändert werden.

Der Entwurf hat aber den Nachteil, dass im Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz nicht die Minimalanforderungen des Datenschutzes berücksichtigt werden. Informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger stets wissen, welche Daten über sie erhoben werden, was mit diesen Daten geschieht und an wen diese Daten weitergegeben werden. Diese Minimalforderungen sollten auch für die bayerischen Beamtinnen und Beamten sowie für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gelten.

Unser Gesetzentwurf verbessert das bestehende Beamtenversorgungsgesetz, indem er die informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit sichert. Dabei geht es um folgende fünf Punkte:

Erstens. Bei der Erhebung von persönlichen Daten durch Dritte sollen die Versorgungsempfänger informiert werden, dass bei Dritten bestimmte Daten über sie erhoben werden.

Zweitens. Bei der Übergabe persönlicher Daten über Versorgungsempfänger an Dritte soll ebenfalls eine Informationspflicht für die Betroffenen sichergestellt werden. Die Betroffenen sollen mindestens über die Weitergabe von personenbezogenen Daten informiert werden. Das ist eine Selbstverständlichkeit und kein unzumutbarer, zusätzlicher Aufwand, Herr Kollege Pschierer.

Drittens. Durch einen Bezug auf geltende Regelungen im Beamtengesetz soll ein sensibler Umgang bei der Weitergabe medizinischer Daten erreicht werden. Wir schlagen vor, dass ärztliche Mitteilungen über Untersuchungsbefunde nicht im selben Schreiben, sondern in einem gesonderten, in einem verschlossenen Umschlag, zu übersenden sind.

Viertens. Dieser Punkt ist sehr gravierend: Die Pflicht zur ärztlichen Untersuchung für Versorgungsempfänger wurde durch die letzten Neuerungen ausgeweitet. Auch hier besteht ein erheblicher Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Außerdem werden durch die unfreiwilligen Untersuchungen bestimmte Daten erhoben. Das ist eigentlich nicht erforderlich; denn wenn ein Betroffener bestimmte Untersuchungen nicht über sich ergehen lässt, dann geht das möglicherweise zu seinen Lasten. Die Verpflichtung zu medizinischen Untersuchungen wollen wir daher so regeln, wie das früher geregelt war, und den alten Stand wieder herbeiführen.

Fünftens. Bei diesem Punkt geht es um die Verpflichtung der Versorgungsempfänger, sich bestimmten medizinischen Behandlungen zu unterziehen. Diese Verpflichtung ist noch weitgehender; dieser Punkt wurde durch das bestehende Beamtenversorgungsgesetz noch weiter ausgeweitet. Mit dem neuen Gesetz kann ein Betroffener jetzt zu allerlei Maßnahmen des Heilverfahrens verpflichtet werden, also zu bestimmten zahnärztlichen Behandlungen, zu einem Krankenhausaufenthalt, zur Einnahme von Medikamenten und zu bestimmten weiteren medizinischen Maßnahmen. Für die betroffenen Menschen bedeutet das einen intensiven Grundrechtseingriff. Wir wollen durch unsere Änderung die ärztliche Behandlung lediglich unter bestimmten Umständen verpflichtend vorschreiben -, wie bisher.

Wir haben durch die Änderungen des Gesetzeswerks und durch die Anpassungen jetzt die Chance, die Minimalanforderungen an den Datenschutz einzuführen. Im Übrigen hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz die Probleme durchaus beschrieben. Leider hat das Finanzministerium bisher aber nicht mit entsprechenden Gesetzesinitiativen reagiert. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, liebe Kolleginnen und Kollegen, dies nachzuholen. Führen wir ein Minimum an informationeller Selbstbestimmung auch für die Versorgungsempfänger unter den Beamten ein!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Kollege Nöth. Ihm folgt Herr Kollege Schuster. Zunächst aber Herr Kollege Nöth.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Übermorgen, am 14. Juli 2011, wird es ein Jahr, dass das neue Dienstrecht hier, vom Hohen Hause, verabschiedet worden ist. Das neue Dienstrecht ist seit dem 01.01.2011 in Kraft. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass wir als Bayerischer Landtag insgesamt gesehen froh und dankbar sind, dass die infolge der Föderalismusreform dem

Freistaat damals zugewiesene Kompetenz sehr zügig aufgenommen worden ist. Wir haben uns ein eigenes Gesetzeswerk für unsere Beamtinnen und Beamten geschaffen. Deshalb sind wir besonders stolz auf das Gesetz.

Meiner Meinung nach ist es folgerichtig, was im Anpassungsgesetz der Bayerischen Staatsregierung vorgeschlagen wird, dass nämlich im Grunde genommen alle 40 Landesgesetze - ich will sie nicht alle einzeln aufzählen - entsprechend angepasst werden. Ich sehe darin einen formalen Vorgang. Ich darf schon heute zusichern, dass unsere Fraktion den Gesetzentwurf im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes unterstützen wird.

Den zweiten Gesetzentwurf, der vorliegt und der von Frau Kollegin Kamm begründet wurde, werden wir im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes selbstverständlich ordentlich beraten. Ich darf Ihnen allerdings schon heute unsere Meinung dazu sagen. Ich habe darauf verwiesen, dass dieses neue Dienstrecht seit einem halben Jahr in Bayern gültig ist. Deshalb wollen wir dieses wegweisende Gesetz nicht nach einem halben Jahr schon wieder ändern. Ich darf an die vielen ausführlichen Beratungen im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes erinnern. Die Anregungen, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf geben, sind seinerzeit sehr ausführlich und sehr deutlich angesprochen worden. Wir waren aber der Meinung, dass die Forderungen zu mehr Verwaltungsaufwand führen würden und dass das Gesetz in seiner Struktur unübersichtlich gemacht würde. Ich darf Ihnen deshalb schon heute signalisieren, dass wir, sicher nach einer sehr sorgfältigen Beratung, Ihren Gesetzentwurf nicht mittragen werden.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Kamm (GRÜ- NE))

Mit Rücksicht auf den Zeitplan am heutigen Tag darf ich deshalb feststellen, dass wir für den Gesetzentwurf der Staatsregierung Zustimmung signalisieren, dem Gesetzentwurf der GRÜNEN aber aller Voraussicht nach nicht zustimmen werden.

(Beifall bei der CSU)

Nächster Redner ist Herr Kollege Schuster. Ihm folgt dann Herr Kollege Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es verhältnismäßig kurz machen und schon in der Ersten Lesung ankündigen, dass die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen wird, da es sich hauptsächlich um redaktionelle Änderungen

handelt, die notwendig geworden sind, weil das neue Dienstrecht zum 01.01.2011 in Kraft getreten ist, wie bereits mehrfach angesprochen wurde.

Ich habe auch gesehen, dass Sie in § 10 - Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes - die Auffassung des Bayerischen Beamtenbundes aufgenommen haben, der in seiner Stellungnahme darauf hinwies, dass aufgrund der Formulierung im Gesetz sogenannte Aufsteiger über die modulare Qualifizierung von der Leitung von Justizvollzugsanstalten ausgeschlossen werden. Was die anderen Forderungen des Beamtenbundes betrifft, so gehe ich mit den Forderungen zwar inhaltlich konform, ich gebe aber dem Finanzministerium recht, dass gerade in diesem Gesetz solche Forderungen eigentlich nichts verloren haben, weil es rein redaktionelle Änderungen sind. Es ist aber trotzdem so, dass über die Festsetzung der langjährigen Dienstzeiten gesprochen werden muss. Nach unserer Auffassung ist es klärungsbedürftig, wie die Festsetzung der langjährigen Dienstzeiten von 40 beziehungsweise 45 Dienstjahren und 20 Jahren Schicht- oder Wechselschichtdienst gegenüber den Beamtinnen und Beamten zu erfolgen hat. Es muss sichergestellt werden, dass der Betroffene die Möglichkeit hat, soweit er mit der Festsetzung nicht einverstanden ist, diese rechtzeitig gerichtlich überprüfen zu lassen, ohne dass die Möglichkeit der Inanspruchnahme des vorzeitigen Ruhestands ohne Abschlag eingeschränkt wird.

Über die Ausgleichszahlung für Beamte mit besonderer Altersgrenze, haben wir erst letzte Woche im Ausschuss gesprochen. Leider ist die Petition des Beamtenbundes von der Koalition abgelehnt worden. Über die weitere Forderung des Beamtenbundes zu diesem Gesetz - Absenkung der Eingangsbesoldung - können wir morgen bei der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der GRÜNEN ausführlich sprechen. Der Gesetzentwurf steht morgen auf der Tagesordnung.

Was den jetzt aufgerufenen Gesetzentwurf der GRÜNEN betrifft, so wäre es einfacher gewesen, Änderungen zur Dienstrechtsreform einzubringen. Wir stimmen aber inhaltlich mit den GRÜNEN überein und werden deshalb den Gesetzentwurf der GRÜNEN unterstützen. Wir werden das alles noch in den Ausschüssen beraten. Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung wird die SPD, wie dargelegt, zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner ist Herr Kollege Peter Meyer, ihm folgt Herr Kollege Professor Dr. Georg Barfuß. Bitte schön, Herr Meyer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze: Wir werden im Ergebnis dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen. Er stellt in der Tat weitestgehend eine redaktionelle Anpassung dar. Aber, Herr Staatssekretär Pschierer, es handelt sich nicht ausschließlich um redaktionelle Anpassungen. Der Entwurf ist aber nicht in Ihrem Hause entstanden, sondern zum Beispiel im Innenministerium. Ich teile diese Änderungen inhaltlich zwar, aber ich weise darauf hin, dass das Gesetz etwas transparenter sein dürfte.

Sie ändern in der Gemeindeordnung die Zuständigkeit für die Ernennung von Personal. Der Gemeinderat ist für die Beamten ab Besoldungsgruppe A 9 und für Angestellte ab Entgeltgruppe 9 aufwärts zuständig. Der Bürgermeister wird erstmalig bis Besoldungsgruppe A 8 und bis Entgeltgruppe 8 zuständig. Dies ist keine redaktionelle Änderung, sondern eine Ausweitung der Kompetenz des Bürgermeisters, die wir begrüßen. Sie ist eine Entzerrung der Vorschriften, was von den Praktikern so gesehen wird. Für die Historiker weise ich darauf hin, dass das Gesetz inhaltliche Änderungen vorsieht.

Die redaktionellen Änderungen, Herr Staatssekretär das sage ich durchaus selbstkritisch, weil wir dem Gesetz auch zugestimmt haben -, machen die Sache nicht leichter. Die Formulierungen sind schwieriger geworden. Bisher hieß es zum Beispiel in der Gemeindeordnung, dass kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte mindestens einen Gemeindebeamten mit der Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst oder für das Richteramt haben müssen. Künftig heißt es, dass kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte mindestens einen Gemeindebeamten oder eine Gemeindebeamtin haben müssen, der oder die in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 14 qualifiziert ist. Meine Damen und Herren, leichter wird es nicht. Wir stimmen aber dem Anpassungsgesetz zu.

Bezüglich des Gesetzentwurfs des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN teile ich schon jetzt die Auffassung, dass die Argumentation durchaus schlüssig ist. Es liegt auf der Hand, dass wegen der Regelung, die im Beamtengesetz enthalten ist, im Beamtenversorgungsgesetz aber nicht, angepasst werden sollte und müsste. Wir werden uns den Gesetzentwurf genau ansehen.

Bezüglich des Umfangs zur Verpflichtung von gewissen Heilverfahren werden wir uns in aller Ruhe im Ausschuss unterhalten. Sinnvolle Dinge werden wir dort vertreten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Der nächste Redner ist Kollege Dr. Barfuß. Bitte schön.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatssekretär! Auch ich verspreche, es kurz zu machen. Als ehemaliger Bürgermeister stimme ich mit großer Freude der Kompetenzausweitung zu, weil vor Ort besser entschieden werden kann. Auch im Gemeinderat gibt es manchmal Eifersüchteleien, die sich nicht sehr günstig auf das Arbeitsklima der Mitarbeiter auswirken. Ansonsten beinhaltet der Gesetzentwurf überwiegend redaktionelle Änderungen.

Bezüglich des Gesetzentwurfs der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN habe ich die Aussage des Abgeordneten Nöth nicht dahin gehend verstanden, dass die Beratung überflüssig wäre, sondern dass nach den Beratungen in den Ausschüssen festgestellt werden wird, dass er nichts enthält, was eine Neubewertung erforderlich machen würde. Wir werden den Entwurf ablehnen.

(Beifall des Abgeordneten Tobias Thalhammer (FDP))

Ich bringe ein Beispiel: Sie verwechseln manchmal die aktive Zeit eines Beamten mit der, in der er versorgt wird. Das sind zwei Paar Stiefel. Darüber reden wir im Ausschuss.

Wie versprochen, so auch gehalten. Ich habe es kurz gemacht. Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung stimmen wir zu, den anderen Gesetzentwurf lehnen wir ab.

(Beifall bei der FDP)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, die Gesetzentwürfe zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zu überweisen. Ich gehe davon aus, dass damit Einverständnis besteht. - Das ist der Fall und damit so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 h auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Bernhard Pohl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Markus Rinderspacher, Inge Aures, Harald Güller und Fraktion (SPD), Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Dr. Sepp Dürr u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zur Änderung des Bayerischen LandesbankGesetzes (Drs. 16/9226) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird von Herrn Kollegen Pohl begründet. Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema BayernLB ist eines der beherrschenden Themen dieser Legislaturperiode. Es ist nicht eben vergnügungssteuerpflichtig, hat es doch den Freistaat Bayern an den Rand einer Staatskrise gebracht. Wenn man sieht, wie schwierig sich die Verhandlungen mit der Europäischen Union gestalten, ist es kaum auszudenken, was passiert wäre, wenn im Dezember 2008 die Europäische Union die 10-Milliarden-Euro-Spritze, die dieses Parlament bewilligt hat, nicht vorläufig genehmigt hätte. Dies hätte ein Finanzdesaster ungeahnten Ausmaßes für den Freistaat Bayern und für die bayerischen Sparkassen bedeutet.

Wir haben einen Untersuchungsausschuss über den Kauf der Hypo Alpe Adria durch die BayernLB gehabt. Dieser Untersuchungsausschuss hat einmütig über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg festgestellt: Alle Verwaltungsräte haben ihre Pflichten schuldhaft verletzt. Diese Feststellung würde normalerweise dazu führen, dass man alle Verwaltungsräte für Schadenersatz in Anspruch nimmt. Nun enthält die Satzung der Bayerischen Landesbank aber eine Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit. Deswegen haben die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN in ihrem Minderheitenbericht festgehalten, dass die Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit entfallen muss. Aus diesem Grund und weil wir nicht die Satzungshoheit und Satzungskompetenz bei der BayernLB haben, haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, der zwingend festlegt, dass es keine Haftungserleichterungen mehr geben kann und darf. Ich denke, das ist die angemessene Reaktion auf das Versagen, das der Untersuchungsausschuss über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg festgestellt hat. Unter Führung des jetzigen Staatssekretärs Thomas Kreuzer haben wir das festgestellt. Wir ziehen die Konsequenz und sagen, dass wir für die Zukunft Regularien einbauen müssen, damit es zumindest wehtut, wenn man bei der BayernLB Fehler macht.