Der Finanzierungssaldo beträgt im Jahr 2011 eine Milliarde. Ausgaben und Einnahmen klaffen um eine Milliarde Euro auseinander. Nächstes Jahr wird der Finanzierungssaldo rund 700 Millionen Euro betragen. Es tut mir herzlich leid, das ist nicht ausgeglichen.
Wenn man den Einzelplan 13 mit einem Gemischtwarenladen vergleicht, könnte man sagen, vom Hundefutter bis zum Schampus ist alles drin. Da sind Studienplätze drin, die Lehrerinnen und Lehrer, der ITBeauftragte der Staatsregierung, und ein bisschen Klimaschutz ist auch noch drin.
Der Einzelplan 13 enthält auch noch etwas, von dem immer noch behauptet wird, dass es die bayerischen Steuerzahler und Steuerzahlerinnen gar nichts koste. Im Kapitel 13 60 sind für das Jahr 2011 gut 340 Millionen Euro und für das Jahr 2012 knapp 360 Millionen Euro an Zinsen für die Landesbank veranschlagt. Das ist in Kapitel 13 60 schwarz auf weiß zu lesen.
Ich nenne ein Beispiel dafür, wie Sie mit dem Haushalt umgehen. Der Einzelplan 10 sieht eine Kürzung der Behindertenhilfe um 3 Millionen Euro vor. Das können wir eigentlich gar nicht so machen, wie die Staatsregierung das vorgeschlagen hat. Das ist auch gut so. Man ordnet das aber nicht dem Einzelplan 10 zu, wo es hingehört, sondern nimmt das heraus und vertagt es auf die Beratung des Einzelplans 13. Ich schlage vor, alle Einzelpläne abzuschaffen und nur noch einen Einzelplan 13 für ein Jahr vorzulegen; dann kommen vielleicht auch die Tischvorlagen rechtzeitig. Das wäre doch eine Idee! Die Regierungskoalition führt mit ihren Tischvorlagen den Doppelhaushalt auch von der anderen Seite, wie schon erwähnt, ad absurdum. Die Tischvorlagen gelten alle nur noch für 2011: Doppelhaushalt adieu, Doppelhaushalt Fehlanzeige! Ihr Vorgehen lässt sich so beschreiben: erst den Haushalt viel zu spät vorlegen, und dann den eigenen Abgeordneten die Tischvorlagen nur noch für ein Jahr genehmigen. Mit vorausschauender Haushaltspolitik hat das definitiv nichts zu tun.
Vorausschauende Haushaltspolitik sollte Rahmen und Richtlinien vorgeben. Das ist es, was eine vorausschauende Haushaltspolitik tun sollte.
Nach der Haushaltsordnung ist es gar nicht erlaubt, die ganze Zeit mit dem Nachtragshaushalt zu argumentieren, wie es sowohl im Haushaltsausschuss als auch hier die ganze Zeit geschah. Alle voraussehbaren Ausgaben und alle Einnahmen sind zu berücksichtigen, und nur im Notfall ist nachzujustieren. Was Sie tun, ist gar nicht erlaubt, abgesehen davon, dass es nicht seriös ist.
Ich komme auf einen weiteren Mythos zu sprechen. Herr Winter hat sich gerade so dafür gelobt, dass der Denkmalschutz 1 Million Euro mehr bekommt. Im Entwurf der Staatsregierung wurden die Mittel für den Denkmalschutz von 2010 auf 2011 um 2,4 Millionen Euro gekürzt, von 2010 auf 2012 um 3 Millionen. Jetzt gibt es für das Jahr 2011 eine Million mehr, und das sollen wir dann auch noch feiern. Sollen wir etwa Hurra rufen, es gibt noch etwas mehr?
Nun komme ich auf das Haushaltsgesetz zu sprechen. Ich muss meine Ausführungen zu den zwei großen Baustellen relativ kurz halten. Baustelle Nummer 1: Der Staat als Dienstherr wird immer unzuverlässiger. Baustelle Nummer 2: Den Privatschulen wird nach wie vor massiv geschadet, ich lasse dahingestellt, ob Sie das ursprünglich mit Absicht oder ohne Absicht getan haben. Über Nacht kam eine kleine Nachbesserung. Wir sind schon seit Monaten in der Gegend herumgerannt und haben darauf hingewiesen, dass man den Privatschulen schadet. Sie aber haben das über Nacht erkannt und uns eine Tischvorlage hingelegt, die relativ komplex war, sodass wir keine Chance mehr hatten, einen Änderungsantrag zu dieser Tischvorlage zu stellen bzw. eine Änderung zu beantragen. Das geschah wirklich über Nacht. Die Beamtinnen und Beamten müssen ein Sonderopfer bringen, wie Sie in den letzten Tagen schon öfter zugegeben haben. Sagen Sie doch einfach mal wirklich die Wahrheit, dass nämlich die Beamtinnen und Beamten selbst die Rücknahme der 42Stunden-Woche bezahlen müssen.
Sie nehmen eine Ungerechtigkeit zurück, und diejenigen, die von der Ungerechtigkeit befreit werden, müssen dafür zahlen. Darum geht es, und um nichts anderes. Nachdem man das Sonderopfer der Beamten beklagt und dafür die allgemeine finanzielle Lage als Begründung hernimmt, sähe ich mich dazu veranlasst, noch einmal auf Möglichkeiten für Steuermehreinnahmen hinzuweisen. Das habe ich aber gerade
erst getan. Es gibt einige Ungerechtigkeiten bei den Beamtinnen und Beamten, für die der Staat als Dienstherr zuständig ist. Zur Nullrunde hat mein Kollege Hallitzky heute schon einiges gesagt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz sollte auch für die bayerischen Beamtinnen und Beamten gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Es darf nicht dem Zufall überlassen bleiben, wie jemand bezahlt wird, je nachdem, wann er in den Staatsdienst eintritt. Da haben Sie zwar etwas nachjustiert; die niedrigere Besoldung soll statt 24 Monaten jetzt nur noch 18 Monate gelten, aber das sind 18 Monate zu viel. Das entspricht weder dem Leistungsprinzip des gerade von Ihnen in Kraft gesetzten neuen Dienstrechtes noch ist es generationengerecht; denn es trifft hauptsächlich die jüngsten Beamtinnen und Beamten. Die Ungerechtigkeit wird ausgerechnet im Wahljahr zurückgenommen. Welch Zufall! Ich muss mich wiederholen - ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Besonders kontraproduktiv ist die Wiederbesetzungssperre zum Beispiel bei der Finanzverwaltung. Das wurde heute auch schon durchgekaut. Wenn eine Stelle nicht mehr benötigt wird, wenn Sie der Meinung sind, dass eine bestimmte Aufgabe von einem Beamten oder einer Beamtin nicht mehr erledigt werden muss, dann ziehen Sie die Stelle ein! Wenn Sie aber benötigt wird, dann ist sie schnellstmöglich zu besetzen, unter anderem auch deswegen, weil es sich für diesen Staat lohnt.
Heute wurde gesagt: Wir lassen den Rasenmäher in der Garage. Das ist ein Hohn angesichts der Tatsache, dass der Bauunterhalt pauschal um 20 % gekürzt wird. Das ist umso mehr ein Hohn, als es einen Beschluss des Landtags aus dem Jahr 1999 gibt, der besagt, dass für den Bauunterhalt ein größerer Betrag eingestellt werden muss, der dringend nötig ist. Dieser Haushalt macht genau das Gegenteil.
Ich würde noch gerne viel dazu sagen, wie die Legislative bei diesen Beratungen mit sich selbst umgegangen ist. Dafür habe ich leider keine Zeit mehr. Es ist wohl klar, dass wir auch diesem Einzelplan und dem gesamten Haushalt nicht zustimmen können. Sie hätten die Chance gehabt, ihn zusammen mit uns auf der
Vielen Dank, Frau Kollegin. Als nächstem Redner darf ich Professor Dr. Georg Barfuß für die FDP-Fraktion das Wort erteilen. Bitte schön.
Herr Präsident, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Da mein Kollege anschließend zum Haushaltsgesetz sprechen wird, darf ich den Part der Rede zum Finanzausgleich übernehmen.
Zunächst möchte ich mich bei unserem Vorsitzenden Georg Winter ganz herzlich bedanken. Die Beschlüsse, die wir unter deinem Vorsitz gefasst haben, sind zielführend und werden zu einem guten Haushalt führen. - Ich bedanke mich auch beim Kollegen Halbleib.
Ich möchte noch darauf hinweisen, weil das vorher untergegangen ist, dass wir für die Behinderten im Jahr 2011 5,5 Millionen und 2012 3,5 Millionen im Einzelplan 13 eingestellt haben. Das ist professionell und gut gemacht. Man kann aber einmal darüber reden, warum man das so macht.
Da ich bei der Einbringung des Finanzausgleichsgesetzes bereits Details ausgeführt habe, erlaube ich mir heute die parlamentarische Freiheit, die Angelegenheit etwas grundsätzlicher zu betrachten. Der gesamte Haushalt steht unter dem Motto: keine neuen Schulden. Diese Vorgabe ist selbstverständlich auch die Maxime für das FAG. Eigentlich ist ein Haushalt ohne Schulden ohnehin etwas Selbstverständliches. Das sollten wir uns auch alle wieder einmal verinnerlichen, und das nicht nur in Bayern, sondern auch in Deutschland und in Europa. Bei einem Kurs von 1,43 haben wir mitnichten eine Eurokrise, sondern wir haben eine Schuldenkrise, weil zu viele Menschen glauben, dass man mit Schulden die Zukunft gewinnen könne. Das Gegenteil ist der Fall.
Weshalb sind CSU und FDP in Ihrem Sparwillen so rigide und versuchen, nicht sich bei allen Menschen beliebt zu machen? Eine Antwort darauf lautet, dass die beiden Fraktionen, die gemeinsam die Bayerische Staatsregierung tragen, die Generationengerechtigkeit in den Mittelpunkt ihres finanzwirtschaftlichen Handelns stellen. Einen zweiten Orientierungspunkt sehen wir in den makroökonomischen Daten. Kollege Halbleib hat vorhin betont, dass die Investitionen 2012 etwas niedriger seien als 2011.
Das Bruttoinlandsprodukt hat vier makroökonomische Größen. Wenn der Export boomt, wenn die Investitionen der Privaten boomen und wenn auch der Konsum auf einem erfreulichen Niveau ist, schadet es volkswirtschaftlich nichts, wenn die vierte Größe, die staatlichen Ausgaben, etwas niedriger ist. Das dämpft eventuelle Inflationserwartungen.
Generationengerechtigkeit ist erreicht, wenn die Chance zukünftiger (nachrückender) Generationen auf Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse mindestens so groß sind wie die der heutigen Generation (ihnen vorangegangener Generatio- nen).
Das scheint mir sehr wichtig zu sein. Es gilt nämlich der Verlockung zu widerstehen - und das gilt für den Staat genauso wie für die Kommunen -, unseren heutigen Konsum durch Schulden zu finanzieren und den Entscheidungsspielraum unserer Nachfolgerinnen und Nachfolger in den kommunalen Gremien und im Parlament immer mehr einzuengen. Ganz gewiss schmerzt es fürchterlich, dass dieser Spielraum durch das Landesbankdesaster eingeengt ist. Wenn Ehrlichkeit angemahnt wird, sollten Sie aber auch sagen, ob es nur in Bayern so ist. Oder war diese Dummheit nicht über ganz Deutschland gleich verteilt? Gab es auch in anderen Ländern Landesbankdesaster? Über die WestLB haben wir vorhin gesprochen. Es wäre einmal interessant, wenn wir erfahren könnten, wie hoch die Defizite und die Zinszahlungen dort sind. Zum Kapitel Ehrlichkeit gehört auch, dass die schwarz-gelbe Regierung in Nordrhein-Westfalen immerhin 108 Milliarden Staatsschulden vorgefunden hat. Auch das sollte man sehen.
Wir haben die Weisheit und auch die Wahrheit alle miteinander nicht gepachtet. Wir kämpfen und ringen immer wieder. Das Dilemma wird von niemandem hier im Haus verkannt. Dessen bin ich mir sicher. Das, was sittlich angezeigt wäre, nämlich das Sparen, fördert nicht unbedingt die Wiederwahl. Das ist in einer Demokratie das Problem. Ob wir wollen oder nicht, es ist ein Zielkonfliktpunkt. Das Sparen hat sogar etwas mit Ethik zu tun, meinen wir. Dabei geht es wie fast immer im Leben um das rechte Maß. Das ist übrigens eine der vier Kardinaltugenden. Sich zu bemühen, das richtige Maß zu finden, spreche ich keiner dieser fünf Fraktionen im Hohen Haus ab.
Jetzt aber kommt der Unterschied: Wir, die Regierungsfraktionen von CSU und FDP, müssen im Gegensatz zu den verehrten Oppositionsfraktionen das
rechte Maß im Haushalt politisch konkretisieren. Das heißt, wir müssen letztlich sagen, wofür wieviel Geld ausgegeben wird. Nachdem es hierfür keine eindeutigen Regeln gibt, liegt es auf der Hand, dass darüber politisch entschieden werden muss. Das ist nun einmal die Aufgabe der christlich-sozial-liberalen Regierungskoalition. Es kommt darauf an, dass der Staat zum Wohl der Allgemeinheit weiterhin handlungsfähig bleibt. Dies ist ein Kernanliegen.
Der mündige Bürger und die freien Medien werden unsere politische Entscheidung entsprechend bewerten. Diesem Urteil haben wir uns zu stellen. Das ist in einer Demokratie so üblich. Es gab in diesem Land einmal eine Kontroverse. Sie alle kennen noch Herrn Mitscherlich, der über die Unfähigkeit zu trauern sprach. Wir sollten uns darüber Gedanken machen, wie es mit der Unfähigkeit zu sparen in diesem Land bestellt ist. Sparen heißt mit anderen Worten Konsumverzicht. Das nicht konsumierte und damit gesparte Geld steht dann für Investitionen zur Verfügung. Diese wiederum sichern den Wohlstand von heute und von morgen. Deshalb gilt es auch hier, das rechte Maß zwischen Konsum und Investition zu finden.
Nachdem die Frage nach der Gerechtigkeit immer wieder eine Rolle spielt, stellt sich auch beim Finanzausgleich die Frage nach der Gerechtigkeit zwischen den Kommunen und dem Staat. 1999 hat sich der Staatsgerichtshof unseres geschätzten Nachbarlandes Baden-Württemberg mit dieser Frage befasst. Baden-Württemberg ist auch jetzt noch geschätzt, und wir freuen uns darauf, wenn dort etwas Neues kommt. Wir schauen gerne zu. Damals wollten die Antragsteller vom Gericht wissen, ob der Finanzausgleich der verfassungsrechtlich garantierten Unterstützung auch entspreche.
Die verfassungsrechtliche Mindestausstattung der Kommunen lässt sich nicht mit bestimmten Maßstäben, Parametern, Kennziffern, Quoten oder gar Beträgen festlegen, da der Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung nur unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit des Landes gewährt werde.
Zitat Ende. Wir hatten in Bayern den Schwerpunkt darauf gesetzt, dies mit den kommunalen Spitzenverbänden in aller Kollegialität und fachlich transparent festzulegen. Ziel war, ist und bleibt die Stärkung der kommunalen Verwaltungshaushalte. Hier war kein Obrigkeitsstaat am Werk, vielmehr bestand das Be
mühen, die begrenzten Mittel sehr im Sinne von Maß und Mitte zu verteilen. Haushalten bedeutet immer die Zuwendung begrenzter Mittel zu unbegrenzten Wünschen - privat wie öffentlich.