Das hat die Gesellschaft für Reaktorsicherheit noch unter Bundesumweltminister Trittin festgestellt. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat festgestellt, dass die Zwischenlager nach festen Standards ermittelt werden und dass diese Zwischenlager ebenfalls Abstürzen standhalten müssen. Hier gibt es rechtliche Verfahren. Stellen Sie sich einmal vor, der Bundesumweltminister Trittin, der die Zwischenlager eingeführt hat, hätte nicht daran gedacht, die Sicherheit zu garantieren. Dann müssten Sie heute Herrn Trittin nicht nur zum Rücktritt auffordern, sondern ihn auch verklagen. Das brauchen Sie aber nicht; denn er hat das damals eingeführt. An dieser Stelle wären Sie auch gehalten. Deswegen können Sie davon ausgehen, dass das in Bayern sicher ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich komme zu Isar 1. Ich darf Ihnen mitteilen, dass auf unsere Anordnung von heute Morgen Isar 1 bereits heruntergefahren, und zwar ganz heruntergefahren wird. Das heißt, die Anordnung des heutigen Morgens wirkt und wird vom Betreiber umgesetzt. Die entsprechenden Forderungen nach einer dauerhaften
Stilllegung finden bei mir übrigens auch deswegen viel Sympathie, weil ich das für ein wichtiges Signal halten würde. Wichtig ist aber auch - das hat übrigens Rot-Grün bei der damaligen Ausstiegsvereinbarung gemerkt -, dass das nicht nur mit einer schnellen politischen Willensbekundung geht. Hier handelt es sich in der Tat um rechtlich komplizierte und auch schadensrechtlich relevante Fragen.
Deswegen, Herr Magerl, muss man an dieser Stelle nicht nur ein heißes Herz haben - das haben wir an dieser Stelle alle -, sondern auch einen klugen Kopf. Das heißt für uns, dass wir nach dem Moratorium, das vereinbart wurde, genau überprüfen: Gibt es neue Standards, die wir brauchen, und sind beispielsweise die Reaktoren, gerade die älteren, für die neuen Standards ausgelegt und könnten sie nachgerüstet werden? Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, wofür viel spricht und was Kollege Thalhammer und einige andere angesprochen haben, dass die älteren Reaktoren in Deutschland - da geht es nicht nur um Isar 1 nicht in der Lage sind oder es sich möglicherweise für die Betreiber wirtschaftlich nicht rechnet, die Standarderhöhung, die neue Stufe der Philosophie anzugehen, dann ist natürlich zwangsläufig die Frage zu stellen, ob ein Weiterbetrieb nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich noch interessant ist. In den nächsten Wochen werden wir genau zu diesem hier angesprochenen Punkt kommen. Dabei hielte ich es für ein glaubwürdiges Signal, wenn Isar 1 dauerhaft vom Netz ginge, aber nach sauberen rechtlichen Kriterien.
Noch ein letzter Punkt zum Thema Glaubwürdigkeit, das die Kollegen schon angesprochen haben. Sie, Frau Bause und andere, haben heute gesagt: Wir werden dabei sein, wenn wir verschiedene Vorschläge hinsichtlich erneuerbarer Energien umsetzen wollen. Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie bereit sind, dies zu tun. Deswegen werden wir jetzt auch gemeinsam versuchen müssen, dies Punkt für Punkt abzuarbeiten. Deswegen darf Herr Kollege Hallitzky, wenn wir jetzt das erste Pumpspeicherkraftwerk bei Passau erproben, nicht nur sagen: Nein, das wollen wir nicht; das brauchen wir nicht. Das ist das erste Pumpspeicherkraftwerk in dieser Größe. Ich weiß, dass dies auch für Sie vor Ort nicht ganz leicht ist. Aber auch das ist ein Lackmustest, an dem man erkennen kann, ob man sich bewegt. Wir befinden uns in der Genehmigungsphase. Wenn es um Hochspannungsleitungen geht, können wir nicht nur sagen: Eigentlich möchten wir Leitungen, wir sagen aber von vornherein, dass wir in der Diskussion völlig ergebnisoffen sind. Es braucht gemeinsamen Mut, um die Beteili
gung der besorgten Bürger einzufordern und durchzuführen. Es kommt aber darauf an, wie man sich dabei verhält.
Im Rahmen einer solchen Bürgerbeteiligung kann man für ein gemeinsames energiepolitisches Ziel werben; man kann sich aber auch hinstellen und die Unsicherheiten quasi noch verstärken. Ich erwarte von Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, am Ende des Tages und in den nächsten Wochen nicht nur laut Verstärker von Sorgen und Bedenken zu sein, sondern auf der anderen Seite auch mitzuhelfen, damit eine tatsächliche Energiewende in Bayern wirklich gelingen kann. Dazu brauchen wir Sie. Deswegen sage ich Ihnen ganz offen - so habe ich den Dialog verstanden -: Wir haben uns bewegt; wir sehen, dass sich die Welt verändert hat. Wir wollen diesen Weg tatsächlich beschleunigen und voranbringen. Keiner von uns glaubt daran, dass eine Laufzeitverlängerung über das Beschlossene hinaus möglich ist - ganz im Gegenteil: Die Mehrzahl unserer Leute möchte eher aussteigen, so schnell wie es geht. Das bedeutet aber, meine Damen und Herren, ein schwieriges Stück Wegstrecke, und dafür brauchen wir auch Sie. Das habe ich gemeint.
Wenn wir uns in diesem Landtag bewusst sind, dass wir einen schnelleren Umstieg brauchen, wenn wir uns bewusst sind, dass die Bevölkerung hinsichtlich der konkreten Umsetzung skeptisch ist, dann brauchen wir eine gemeinsame Kraftanstrengung, nicht nur die alten bekannten parteipolitischen Schablonen. Wenn uns das gelingen soll, müssen wir gemeinsam arbeiten.
Ich darf persönlich als Mahnung an uns alle hinzufügen, dass ein Bundespräsident gesagt hat: Politik ist nicht, das Populäre zu tun, sondern das Notwendige populär zu machen. Um den richtigen Weg werden wir in diesem Landtag weiter ringen.
Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich weise auf Folgendes hin: Der Tagesordnungspunkt 4, Ministerin- oder Ministerbefragung, entfällt, nachdem die FDP-Fraktion auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet hat.
Der Tagesordnungspunkt 5, Änderung des Hochschulgesetzes, wird auf das nächste Plenum verschoben; das wurde einvernehmlich zwischen den Fraktionen besprochen.
des Bayerischen Mediengesetzes auf den Drucksachen 16/6369 und 16/6668, sowie Tagesordnungspunkt 10, Eingabe betreffend Widmungsbeschränkung für eine Straße in Mainburg, in Einvernehmen mit den Fraktionen von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.
Die CSU-Fraktion hat als Nachfolger für Kollegen Thomas Kreuzer Herrn Kollegen Eberhard Rotter für die Wahl zum Vorsitzenden des Gefängnisbeirates bei der Justizvollzugsanstalt Kempten benannt. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das sehe ich nicht. Besteht damit Einverständnis, dass gemäß § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung von geheimer Wahl Abstand genommen wird? - Das Einverständnis wird signalisiert. Damit erfolgt die Wahl in einfacher Form durch Handzeichen.
Wer dem Vorschlag der CSU-Fraktion seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen herzlichen Dank. Ich sehe Zustimmung in allen Fraktionen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Bei Enthaltung des Betroffenen ist die Wahl durchgeführt, und Herr Kollege Rotter ist gewählt. Wir gratulieren recht herzlich.
Bestellung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission im Bayerischen Landtag
Die CSU-Fraktion hat mitgeteilt, dass sie anstelle des Kollegen Thomas Kreuzer Herrn Ernst Weidenbusch als neues Mitglied benennt. Für dessen Stelle als stellvertretendes Mitglied hat die CSU-Fraktion den Kollegen Jürgen W. Heike benannt. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist seitens des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN der Fall. Frau Kollegin Tausendfreund möchte eine Erklärung abgeben. Bitte schön.
Ich möchte eine kurze Erklärung zu unserem Abstimmungsverhalten abgeben. Wir werden uns bei der Neubesetzung der G-10-Kommission aus grundsätzlichen Erwägungen enthalten. Die G-10-Kommission trifft Entscheidungen über weitreichende Eingriffe in die Grundrechte nach Artikel 10 des Grundgesetzes, also in das Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis. Diese Entscheidungen, insbesondere zu Telefonüberwachungsmaßnahmen durch den Verfassungsschutz, werden von nur drei
Personen aus diesem Hause getroffen. Das ist nicht ausreichend. Wir haben deshalb zu Beginn der Legislaturperiode zusammen mit der SPD und den Freien Wählern einen Gesetzentwurf vorgelegt, um ein Gremium in einer Größe entsprechend dem Parlamentarischen Kontrollgremium zu schaffen, bestehend aus sieben Personen. Diese Gremiumsgröße hätte den Vorteil, dass alle Fraktionen des Hauses vertreten wären und dass in diesem sehr wichtigen Gremium ein verkleinertes Abbild des Plenums gegeben wäre. Wir könnten mit einem siebenköpfigen Gremium ebenfalls schnelle Entscheidungen herbeiführen, wären genauso flexibel wie ein dreiköpfiges Gremium - das war ja immer das Hauptargument -, und auch die Gremiumsmitglieder - davon bin ich überzeugt sind bei sieben Personen genauso verschwiegen wie bei drei Personen. Wir wollen diese Forderung anlässlich der Neubesetzung erneuern. Deshalb werden wir uns bei dieser Neubesetzung enthalten.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Beschlussfassung. Besteht Einverständnis, das ich über beide Vorschläge gemeinsam abstimmen lasse? Das ist der Fall. Dann lasse ich so abstimmen.
Wer mit der Bestellung der benannten Abgeordneten zum Mitglied bzw. zum stellvertretenden Mitglied der G-10-Kommission einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen herzlichen Dank. Enthaltungen? - Danke schön. Gegenstimmen? - Keine. Damit ist der Vorschlag mit den Stimmen der CSUFraktion, der FDP-Fraktion und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der GRÜNEN und der Freien Wähler angenommen.
Die CSU-Fraktion hat als Nachfolger für Kollegen Thomas Kreuzer Frau Kollegin Angelika Schorer benannt. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Beschlussfassung.
Wer dem Vorschlag der CSU-Fraktion seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist Frau Schorer mit allen Stimmen aus allen Fraktionen einstimmig gewählt.
Der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat mit Schreiben vom 24. Februar 2011 mitgeteilt, dass das bisherige Mitglied des Landesdenkmalrats, Herr Apostolischer Protonotar Dr. Sebastian Anneser, in den Ruhestand getreten ist und deshalb eine Nachbesetzung notwendig ist.
Als Nachfolger von Herrn Dr. Anneser hat die entsendungsberechtigte Katholische Kirche Herrn Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Dennemarck vorgeschlagen.
Der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat gebeten, einen entsprechenden Beschluss des Landtags zur Bestellung als Mitglied des Landesdenkmalrats herbeizuführen. Wird hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Wer dem vorgenannten Vorschlag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist auch dieser Vorschlag mit den Stimmen aller Fraktionen so beschlossen.
Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 GeschO nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)
Ausgenommen von der Abstimmung ist die Listennummer 34. Es handelt sich hier um den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Jetzt handeln: Asylkompromiss schnell und unbürokratisch umsetzen", Drucksache 16/6738. Dieser Antrag wird im Einvernehmen mit den Fraktionen von der Tagesordnung abgesetzt. Die dazu von der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN beantragte Einzelberatung soll erst im nächsten Plenum am 29. März erfolgen.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der einzelnen Fraktionen zu den Verfassungsstreitigkeiten und zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe eine Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstim