sonstigen ländlichen oder verdichteten Räume. Wir werden es nicht zulassen, dass einzelne Landesteile gegeneinander ausgespielt werden. Bayern ist stark in seiner Vielfalt. Im Mittelpunkt steht nicht der Gegensatz zwischen München und dem Rest Bayerns, nicht der Gegensatz zwischen Verdichtungs- und ländlichen Räumen. Bayern ist stark, weil Bayern so vielfältig ist.
Im Gesetz wird das Ob und das Wie der Regionalplanung geregelt. Auch dazu gab es heute schon umfangreiche Ausführungen. Im Gesetz wird auch das Ob des zentralörtlichen Systems geregelt. Das Wie des zentralörtlichen Systems wird dann im LEP geregelt werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf die Diskussion eingehen, die sich mit dem Thema Teilfortschreibung gegen Gesamtfortschreibung befasst hat. Herr Kollege Muthmann, Sie werden mir darin zustimmen, dass eine Teilfortschreibung zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen nicht wirklich mit einer Teilfortschreibung zum Einzelhandelsziel oder Ähnlichem vergleichbar ist. Ich habe vor fast 14 Tagen an gleicher Stelle erklärt, dass im jetzigen Verfahren eine Teilfortschreibung nicht schneller ist als eine Gesamtfortschreibung. Dabei wird es bleiben. Herr Kollege Mütze, wir haben vor 14 Tagen auch darüber diskutiert, und ich darf, auch wenn Herr Kollege Huber nicht mehr anwesend ist, über den "tricky" Ministerratsbeschluss zum Verfahren der Staatsregierung bezüglich der großflächigen Einzelhandelsbetriebe berichten. Ich habe hier gesagt, dass das keine Vorwegnahme des neuen Einzelhandelsziels war. Das war ein Auslegungsbeschluss. Kollege Dr. Runge hat am Schluss in einer Zwischenbemerkung gesagt, dass die Fläche bis 1.200 Quadratmeter schon vorher möglich war, wenn es keine Versorgung gab. Jetzt geht es um die sachgerechte Versorgung. In der Arbeitsgruppe "Einzelhandelsziel" wird versucht, für einen sehr schwierigen Punkt einen großen Kompromiss und eine verträgliche Regelung mit allen Beteiligten, sowohl mit der kommunalen Seite als auch mit dem Einzelhandelsverband, zu erreichen.
Meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass heute die Diskussion um die Reform der Landesplanung angestoßen wurde. Kollege Dr. Rabenstein hat recht, wenn er sagt, dass das nicht die letzte Diskussion sein wird. Wir werden diese Diskussion noch sehr, sehr oft führen. Die Interpellation wurde zu einem Zeitpunkt eingereicht, als die Staatsregierung ihren internen Meinungsprozess noch nicht abgeschlossen hatte. Dementsprechend ist es schwierig, auf Fragen zu antworten, zu denen es noch keine Ge
samtmeinung gibt. Herr Kollege König hat an dieser Stelle sehr ordentlich ausgeführt, dass manche Diskussion sehr gründlich geführt werden will, wenn es um die Gesamtfortschreibung geht. Ich kann mich nicht daran entsinnen, weil die Teilfortschreibungen, Herr Kollege Muthmann, zu einer Zeit in diesem Hause diskutiert worden sind, als wir beide diesem Haus noch nicht angehört haben. Aus Berichten wissen wir beide aber, dass sehr hart um Einzelhandelsziele und ähnliches gerungen worden ist. Dementsprechend braucht diese Entwicklung eine große Vorbereitung.
Sobald die Staatsregierung eine abgestimmte Meinung hat, wird der Landtag beteiligt werden. Wir werden das auch in Gesprächen tun. Ich meine, und darin bin ich mir sehr sicher, dass wir einen guten LEP-Entwurf vorlegen werden, der zukunftsträchtig ist und den Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten aller Landesteile Rechnung trägt.
Gut, die Rednerliste ist noch nicht geschlossen. Es gibt also keine Zwischenbemerkung. Ich erteile Herrn Kollegen Dr. Runge das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich danke dem Kollegen Beyer ausdrücklich für den Hinweis auf die neun Minuten Redezeit. Ich kann mir deshalb noch den einen oder anderen Satz mehr überlegen.
Kolleginnen und Kollegen, die Debatte ist sehr skurril. Nach Meinung der Regierungsfraktionen sind zwei wesentliche Punkte offen. Einer ist die Zentralörtlichkeit und der andere sind Regelungen zu den Einzelhandelsgroßbetrieben. Sie bringen das Argument, das könne man nicht in einer Teilfortschreibung machen, dazu brauche man eine Gesamtfortschreibung. Ich kann mich gut daran erinnern, dass Sie forsch vorangeschritten sind und gesagt haben, am liebsten wären Ihnen die Ministerien, die ein leeres Blatt abliefern, und es müsse alles ganz schnell gehen. Im zuständigen Ausschuss haben wir staunend vernommen, dass die Gesamtfortschreibung vor 2013 nie und nimmer zu schaffen sei.
Kolleginnen und Kollegen, es gibt drängende Probleme. Ihre Einwendung, Frau Hessel, die Teilfortschreibung könne man nicht machen, greift nicht. Die letzte
Teilfortschreibung betraf nicht nur den Flugplatz Oberpfaffenhofen, sondern auch den Flugplatz Fürstenfeldbruck. Dabei ging es um Gewaltiges. Man hat für beide Fälle gesagt, die Option Allgemeine Luftfahrt solle nicht mehr sein. Dies hat Auswirkungen auf viele Regionen, weil einerseits Begehrlichkeiten geweckt werden und es andererseits Befürchtungen gibt. Damals war die Teilfortschreibung sehr wohl möglich, beim Einzelhandelsziel ist sie jetzt anscheinend nicht möglich. Die tolle Ministerratssitzung vom 17. Dezember -
In der Ministerratssitzung am 21. Dezember des letzten Jahres wurde eine gewaltige Änderung vorgenommen, ohne eine Teilfortschreibung vorzusehen. Wir sind der Meinung, dass das gewaltiger "Bockmist" ist. Anders kann man das gar nicht bezeichnen. Mittlerweile gibt es sehr viele Stimmen aus der Kommunalfamilie. Das letzte Mal habe ich einen Planungsverband zitiert. Mittlerweile könnte ich reihenweise zitieren, wie unglücklich Bürgermeister und Gemeinderäte mit dieser Regelung sind. Mit dem Aufstocken auf 1.200 Quadratmeter sorgen Sie massiv dafür, dass die Ortszentren weiter ausbluten. Es gibt zwar die Bestimmung, dass ein Einzelhandelsgroßprojekt in einer städtebaulich integrierten Lage liegen müsse. Da Sie sich sicher mit der Sache befasst haben, müssten Sie wissen, was das bedeutet: Das heißt, das Projekt muss in einem baulich verdichteten Siedlungszusammenhang mit wesentlichen Wohnanteilen liegen. 1.200 Quadratmeter Verkaufsfläche heißt aber 1.900 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, und es wird ein riesiger Parkplatz benötigt. Ein solches Großprojekt kann in der Regel nicht im Ortszentrum gebaut werden.
Sie haben gewaltigen Schaden angerichtet. Wir fragen, warum das mit einem klitzekleinen Ministerratsbeschluss gemacht werden kann, während gleichzeitig behauptet wird, die Teilfortschreibung dauere genau so lang wie die Gesamtfortschreibung.
Nun zur Gesamtfortschreibung. Wir warten gespannt, was passieren soll. Die letzte Gesamtfortschreibung fand 2006 statt, obwohl bereits 2003 eine gemacht worden war. Ich erinnere mich ganz genau, was gesagt wurde. Frau Hessel, ich kann Ihnen das ebenso gut sagen wie Ihr Mitarbeiter aus dem Ministerium.
Wir mussten uns damals vom zuständigen Wirtschaftsminister Erwin Huber anhören: Es wird so weit wie möglich gekürzt, gestrafft, entschlackt, entbürokratisiert. Im LEP steht nur noch das Nötigste. Wir sind gespannt, was Sie machen wollen. Damals war bekannt, dass sich die Regierungsfraktionen bei zwei Punkten nicht einigen konnten: über die Zentralörtlichkeit und die Einzelhandelsgroßbetriebe. Das sind die beiden Punkte, um die es auch jetzt geht. Der Landtag hat mehrheitlich eine sogenannte Resolution beschlossen, dass die beiden Punkte bis spätestens 2007 geregelt werden. Frau Staatssekretärin Hessel, erklären Sie uns doch bitte, ob es an der FDP liegt, dass die beiden Punkte nicht bis 2007 geregelt werden konnten. Woran liegt es denn jetzt? Wir sind schon über 2007 hinaus. Ich denke, die Interpellation der Freien Wähler war wohl berechtigt. Sie hat die wichtigen Punkte angestoßen. Es wäre wünschenswert, wenn Sie schneller voran kämen und transparenter handeln würden, damit Sie die Verbände nicht wieder so verprellen, wie Sie das mit dem Ministerratsbeschluss vom 21. Dezember 2010 gemacht haben. Wir denken, Sie werden daraus lernen.
Da sie direkt gefragt wurde, Herr Kollege Dr. Runge, will Frau Staatssekretärin Hessel antworten. Bitte schön, Frau Staatssekretärin.
Herr Kollege Runge, Ihre vier Minuten Redezeit können mich nicht schockieren, ich habe noch 13.30 Minuten. So gesehen können wir noch ein bisschen hin- und herreden.
Ich möchte zwei, drei Sachen klarstellen. Ich habe nie gesagt, dass wir das bis 2013 nie und nimmer schaffen werden. Ich habe nur gesagt, dass sich der Entwurf des Landesplanungsgesetzes, der Ende letzten Jahres vorlag, momentan in der Ressortanhörung befindet.
- Nein, wir machen das anders. Ich muss nicht auf Ihre Zwischenrufe antworten. Sie dürfen gerne nach mir reden.
Ich habe auch nicht gesagt, dass es uns lieb wäre, wenn die Ressorts ein weißes Blatt Papier abgeben würden. Das kam nicht von mir.
Wir haben gesagt, dass jedes Ressort begründen muss, was aufgenommen werden soll. Wir haben aber nie gesagt, wir möchten, dass die Ressorts ein weißes Blatt Papier abgeben. Wir sind der felsenfesten Überzeugung, dass wir eine starke Landesentwicklung, dass wir die Planung brauchen.
Ich bleibe dabei: Würde jetzt zu den Einzelhandelsgroßprojekten eine Teilfortschreibung gemacht werden, wäre sie nicht schneller fertig als die Gesamtfortschreibung. Zur Frage, ob das "spätestens 2007" an der FDP liegt, möchte ich sagen: Das ist eine sehr schwierige Frage. Ich könnte nun sagen, das lag an der FDP; die damalige Staatsregierung hat gewartet, bis wir kommen, damit auch wir mit fortschreiben können. Ich glaube aber, das wäre ein wenig vermessen. So möchte ich das deshalb nicht sagen. Wir sind jetzt dabei und wir werden eine Gesamtfortschreibung haben, die noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden wird.
- Herr Dr. Runge, ich schaue schon herum, aber es ist so. Deshalb sage ich vorsichtshalber ganz schnell: Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Vielen Dank.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Thomas Mütze, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Antragsteller begründet. Bevor ich aber Frau Kollegin Tausendfreund das Wort erteile, möchte ich um etwas mehr Ruhe auf der Regierungsbank bitten. - Vielen Dank. Frau Tausendfreund, bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetzentwurf zur Identifizierbarkeit der Polizeieinsatzkräfte ist ein erneuter Anlauf zur Einführung von Namensschildern beziehungsweise Dienstnummern. Spätestens seit der Verabschiedung des Europäischen Kodex für Polizeiethik im Jahr 2001 sind auch wir in Bayern aufgefordert, der Staatsgewalt bei Eingriffsmaßnahmen ein Gesicht, einen Namen zu geben, auch den Polizeibeamten in geschlossenen Einheiten. Andere Länder machen uns das bereits vor. Bei der Polizei in New York wurden bereits 1975 Namensschilder eingeführt. Die Metropolitan Police in London trägt seit 2004 Identifizierungsnummern.
Folgende Regelungen gibt es in Deutschland: In Berlin ist seit November des letzten Jahres die Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten und -beamtinnen durch Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Kraft. In Hamburg müssen Zugführer von geschlossenen Einheiten, Fußstreifen und Revierführer identifizierbar sein. Für alle anderen gilt eine Dienstvereinbarung, die das Tragen von Dienstnummern vorsieht. Die Polizisten können das aber selbst entscheiden. In Brandenburg wird derzeit ein Gesetzentwurf der CDU diskutiert, der eine namentliche Kennzeichnung und eine Ausweispflicht vorsieht. Dort wurde die Problematik sehr intensiv diskutiert und abgewogen. Die verschiedenen Argumente pro und kontra wurden in einer Parlamentsanhörung erörtert. Jetzt zeichnet sich eine Mehrheit für den Vorstoß ab.
Der Gesetzentwurf stammt aus der Feder der CDU. Das müsste Ihnen, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, doch zu denken geben. Uns hat der Gesetzentwurf der CDU Brandenburg jedenfalls überzeugt, weshalb wir ihn praktisch 1 : 1 übernommen und nur an den bayerischen Rechtsrahmen angepasst haben. Damit müsste es Ihnen eigentlich sehr schwer fallen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.