Wir befinden uns im engen Zeitkorsett der Dringlichkeitsanträge. Da kann ich nur einige Beispiele für Planungen nennen, die uns missfallen und wir so nicht durchgehen lassen dürfen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der maximale Abstand von Rettungsschacht - RS - zu Rettungsschacht 600 Meter beträgt. Aber nicht einmal dies wird eingehalten. Beispielsweise beträgt der Abstand zwischen dem RS 6 Maximilianstraße und dem RS 7 Maximiliananlagen 641 Meter. Die Fluchtwege zu den Rettungsschächten sind von ihrer Wegeführung sehr lang und skurril kompliziert.
Die Flüchtenden von beiden Tunnelröhren gelangen zunächst in einen Querstollen, von dort in einen parallel zwischen den Fahrröhren verlaufenden Längsstollen. In diesem Längsstollen befindet sich eine Schleuse. Hinter der Schleuse ist eine abwärtsführende Treppe angeordnet, die in einen den nördlichen Fahrtunnel rechtwinklig unterquerenden weiteren Stollen mündet. Dieser Stollen führt zum circa 36 Meter hohen Rettungsschacht RS 2. Die Unterquerung des nördlichen Fahrtunnels mit den Rettungsstollen ergibt sich aus der Gradiente des Fahrtunnels in Verbindung mit den hydrogeologischen Bedingungen oberhalb der Tunnelröhre anstelle einer Überquerung, so wie diese bei dem R 3 möglich ist.
Jetzt kommt Folgendes hinzu. Wenn wir die Zuwegungen zu den Schächten und die Wege in den Schächten anschauen, merken wir, dass sie alles andere als hinreichend dimensioniert sind. Es gibt teilweise nicht einmal drei durchgehende Gehspuren. Bei den Treppenverläufen im Bereich des Richtungswechsels gibt es immer Podeste. Da werden nicht einmal die vorgeschriebenen Mindestbreiten eingehalten. Dabei muss man davon ausgehen, dass zu jedem Menschen eine Breite von 55 Zentimetern passt. Das ist weniger, als wenn man zwei DIN-A4Blätter hintereinanderlegt.
Bei den Podesten geht man davon aus, dass Flüchtende einmal so und einmal anders herumgehen. Dabei macht man eine Kurve. Das bedeutet praktisch, dass sich am Podest dramatische Verengungen ergeben. Dort wird es also zu ganz massiven Stauungen kommen.
Es sind beispielsweise keine Überdruckanlagen zur Verhinderung einer Verrauchung von Rettungsschächten vorgesehen. Dazu wurde im Anhörverfahren frech gesagt: Das ist nicht mehr vorgeschrieben. Wer aber das Schlichtungsverfahren von Herrn Geißler zu Stuttgart 21 verfolgt hat, weiß, dass der Vertreter der Bahn in Richtung unseres Kollegen Boris Palmer aus Tübingen gesagt hat: Was wollen Sie denn?; solche Anlagen sind Standard, solche Anlagen finden Sie in jedem Hochhaus, damit die Treppenhäuser nicht verrauchen.
Was für Stuttgart 21 als Standard bezeichnet wurde, lässt uns fragen: Warum ist so etwas nicht auch für die Röhre in München geplant? Warum will man es zulassen, dass hier die Schächte wie Kamine wirken, dass also alles grauenvoll verrauchen kann?
Ich nenne ein letztes Beispiel. Es ist Ihnen bekannt. Es zeigt auf, wie skurril das alles ist. In einem UBahnhof oder S-Bahnhof in München finden Sie Wandschränke mit einem Hydranten darin. Darin befindet sich auch Schlauchmaterial, das für den ganzen Bahnsteig ausreicht. Bei der neuen Röhre gibt es zwar einen Anschluss, aber er steht nicht mehr unter Wasserdruck.
Die Wasserbeaufschlagung läuft also folgendermaßen ab. Die Feuerwehr rückt an, muss von oben durch ein Fallrohr das Wasser hineingeben. Dann wird mit den Schläuchen gerannt. Die Flüchtenden werden dabei über den Haufen gerannt, oder die Feuerwehrleute werden von den Flüchtenden an die Wand gedrückt, wiewohl sie in den engen Zuwegungen mit schwerem Gerät, Schlauchmaterial und Sonstigem ausgestattet sind. Danach müssen die Schläuche angeschlossen werden.
Dies sind katastrophale Planungen, die wir einfach nicht durchgehen lassen dürfen. Herr Kollege König, das ist eine ernste Sache. Deswegen muss ich in aller Deutlichkeit sagen: Der Antrag von CSU und FDP ist nichts anderes als läppisch.
Wir hatten in der letzten Sitzung einen Antrag der GRÜNEN-Fraktion betreffend einen Bericht über den Bahnknoten München einstimmig angenommen. Dass Sie hier jetzt genau den gleichen Antrag einbringen,
Jetzt sind wir im Genehmigungsverfahren. Jetzt werden die Weichen gestellt. Jetzt muss gehandelt werden. Da darf kein Bericht mehr abgewartet werden. Wir bitten Sie im Interesse der Fahrgäste vor dem Hintergrund der möglicherweise dann doch noch realisierten Röhre unbedingt um Zustimmung. Deswegen lassen wir darüber auch namentlich abstimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich meine, wir sind uns alle einig darüber, dass es an diesem Planungskonzept keine Abstriche in Bezug auf die Sicherheit geben darf.
Das heißt, es dürfen keine gesetzlichen Normen unterschritten werden, es dürfen keine Maßnahmen unterlassen werden, die nach Lage der Dinge notwendig sind, und es sollte kein Zurückfallen hinter Sicherheitsstandards geben, die wir gegenwärtig schon im S-Bahn- und U-Bahn-Bereich in München verwirklicht haben. Wenn es Zweifel gibt, dann müssen sie ausgeräumt werden, und zwar auch deshalb, weil wir wissen: Wenn Katastrophen passieren, dann kommt die Staatsanwaltschaft, sie seziert das ganz genau und fragt, wer sich gegen diese und jene Sicherheitseinrichtung gewandt hat, die notwendig gewesen wäre, aber nicht eingebaut worden ist. Es geht um die Betroffenen bei Katastrophen, also um die Menschen, die in einem Schacht gefangen sind, es geht später aber auch um Verantwortlichkeiten. Deshalb sollte man sehr sensibel sein und keine Bedenken einfach vom Tisch wischen.
Herr Kollege Runge hat eine ganze Reihe von Themen genannt - ich will das nicht wiederholen -, bei denen jedenfalls aus seiner Sicht Fragen bestehen, wie die Dimensionierung der Fluchtwege, Schutzräume, Belüftung, Gerätetransport und ähnliche Dinge, die nicht ausreichend und optimal gestaltet seien. Sie haben nun einen Dringlichkeitsantrag dazu gestellt. Warum? - Aus zwei Gründen: Zum einen ist es völlig unmöglich, sich innerhalb der kurzen Zeit mit diesen Dingen so intensiv zu befassen, um in der Lage zu sein, Konkretes zu fordern. Außerdem sind es Techniken, über die man sich auch mit Experten erst einmal auseinandersetzen muss.
Deshalb sind wir der Meinung, dass es der richtige Weg ist, die Staatsregierung aufzufordern, über alle diese Fragen, die Sie angesprochen haben, konkret zu berichten und zu erläutern, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten worden sind, ob ein Zurückgehen hinter die Standards stattfindet, die gegenwärtig im S-Bahn- und U-Bahn-Bereich in München verwirklicht sind. Dann werden - das ist auch unsere Aufgabe bei der Begleitung eines solchen Planungsprojektes - entsprechende Konsequenzen zu formulieren sein. Ich bin der Meinung, dass das in keiner Weise in die Souveränität und Unabhängigkeit des Eisenbahnbundesamtes eingreift, das am Schluss zu beurteilen hat, ob eine solche Planung festgestellt wird oder nicht. Das, was wir in Form eines Berichtes tun wollen, ist die Begleitung dieser Planung, sodass wir rechtzeitig auf mögliche Mängel hinweisen und sie beseitigen.
In diesem Sinne ist es nicht angemessen, wenn Sie behaupten, dass das, was wir wollen, läppisch ist. Das ist überhaupt nicht läppisch. Wenn wir in der Konsequenz, die ich angedeutet habe, zu dem Ergebnis kommen, dass die Dinge nicht ausreichend sicher sind, dann wird das auch in entsprechende Forderungen münden. Wir meinen aber, wir sollten uns damit vorher noch einmal intensiv auseinandersetzen. Außerdem haben wir zum Gegenstand unseres Antrages gemacht, dass über den Planungsstand berichtet wird, worüber wir uns schon öfter unterhalten haben. Wir sind brennend interessiert zu erfahren, wann der Baufinanzierungsvertrag abgeschlossen sein wird, nachdem wir das jetzt über viele Jahre verfolgen. Auch das ist Gegenstand unserer Berichtsbitte an die Staatsregierung. Ich meine, dass das Substanz hat und der Begleitung des Verfahrens sowie der allgemeinen Sicherheit dient. Insofern würde ich mich freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen würden.
Herr Kollege Dr. Bernhard, würden Sie bitte am Mikrofon verbleiben für eine Zwischenbemerkung des Kollegen Dr. Runge? - Bitte schön, Herr Kollege.
Geschätzter Herr Kollege Bernhard, erfreulicherweise wissen wir Sie an unserer Seite, wenn es um die Hauptsache geht. Jetzt geht es aber um das Thema Sicherheit. Da, meinen wir, ist ein Zuwarten nicht sinnvoll.
Sie haben Bezug auf das Eisenbahnbundesamt genommen. Erstens ist das Eisenbahnbundesamt eine Behörde, die sich immer wieder völlig überfordert fühlt
- erst im Dezember haben wir das im Rahmen eines Verfahrens in Köln erleben dürfen -, und zweitens steht das Eisenbahnbundesamt selbst verantwortlich für die Aufweichung von Standards. Wir befinden uns jetzt im Genehmigungsverfahren, das heißt, der zweite Planfeststellungsabschnitt ist durch. Beim ersten gibt es eine Tektur, aber da soll auch schnell vorgegangen werden, und beim dritten Abschnitt laufen gegenwärtig noch für wenige Wochen die Erörterungstermine. Dann ist das Eisenbahnbundesamt gehalten, die Beschlüsse sehr schnell zu treffen. Wenn wir danach noch mit irgendwelchen Bedenken kommen, während es die Beschlüsse schon getroffen hat, dann wird es einen Teufel tun und irgendwelche Änderungen herbeiführen, die möglicherweise eine neue Tektur mit neuen Verfahrensschritten notwendig machen würden.
Deswegen bitten wir Sie: Stimmen Sie jetzt unserem Antrag zu. Manche Dinge gehören geprüft und kritisch hinterfragt. Bei anderen Dingen sind Mindeststandards zu erfüllen, beispielsweise in Bezug auf unter Wasserdruck stehende Hydranten - das Schlauchmaterial liegt bereits vor Ort. Das sind ganz konkrete Forderungen. Wir haben uns mit den Fachleuten darüber eingehend auseinandergesetzt.
Selbstverständlich werden wir auch Ihrem Antrag zustimmen, weil es ein Berichtsantrag ist und wir immer mehr Transparenz bei dem Thema erreichen wollen. Ich möchte aber noch einmal die Dringlichkeit für unseren Antrag begründet wissen und werbe um Zustimmung.
Zwei Bemerkungen dazu: Erstens, wir sind ebenfalls für eine möglichst schnelle Befassung. Das werden wir so auch an die Staatsregierung herantragen. Zweitens, es stellt überhaupt keinen Widerspruch oder eine Beeinträchtigung der Souveränität und der Unabhängigkeit des Eisenbahnbundesamtes dar, wenn wir uns mit diesen Fragen im Vorfeld begleitend befassen. Das hat also überhaupt nichts mit der Frage zu tun, wie schnell und wie intensiv wir uns aus unserer Verantwortung heraus mit diesem Thema befassen.
Danke schön, Herr Kollege Dr. Bernhard. - Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Kirschner, bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Runge, es ist legitim, dass so ein Antrag gestellt wird. Der Antrag ist wichtig. Wenn Sie Bedenken haben, dann müssen sie auf den Tisch. Ob ich Ihre Meinung teile, werde ich Ihnen gleich sagen.
Ich habe Bedenken dahingehend, dass Ihre Anträge den Sinn haben, das Projekt "2. Münchner S-BahnRöhre" mit allen Mitteln zu verzögern. Das unterstelle ich auch in Bezug auf diesen Antrag.
Der zweite Abschnitt des Planfeststellungsverfahrens ist bereits seit August 2009 abgeschlossen. Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist am 7. Februar 2011 ergangen. Das wird halt im Wesentlichen bestätigt. Für den Planfeststellungsabschnitt 3, östlich der Isar, laufen derzeit die Erörterungen. Wichtiger Bestandteil der Erörterungstermine ist auch das von der Deutschen Bahn erarbeitete Sicherheits-, Brandschutz- und Rettungskonzept. Das Planfeststellungsverfahren weist der Planfeststellungsbehörde unmittelbar die Aufgabe zu, die Begründungen zu prüfen und eine gerechte Abwägung aller von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange vorzunehmen.
Auf die Entscheidungsverantwortung der Planfeststellungsbehörde zu eigenen planerischen Gestaltungen kann aufgrund des vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung entwickelten Grundsatzes des fairen Verfahrens weder von politischer noch von anderer staatlicher Stellen Einfluss genommen werden. Was den Hinweis des Herrn Kollegen Bernhard anbelangt - Bau- und Finanzierungsvertrag -, finden dazu am 23. Februar im Wirtschaftsausschuss eine Erörterung und ein Vortrag darüber statt. Dort werden wir das Thema abhandeln und Sie können gerne daran teilnehmen. Der vorliegende Antrag - ich habe es Ihnen schon gesagt - dient meines Erachtens dazu, alle Mittel einzusetzen, um die zweite Stammstrecke zu verzögern.
Es ist davon auszugehen, dass die Deutsche Bahn als ein Unternehmen in Deutschland, das die größten Erfahrungen mit dem Bau einer Eisenbahninfrastruktur aufweist, die zweite Stammstrecke sorgfältig plant und dabei Ihre Bedenken mit einbezieht. Ich bitte, unserem Antrag zuzustimmen, weil wir davon erwarten, dass Ihre Bedenken hinreichend erörtert werden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Antrag werden angeblich unzureichende Planungen im Sicherheits-, Brandschutz- und Rettungskonzept bei der zweiten Münchner S-Bahn-Röhre angeprangert, und zwar in baulicher Hinsicht, hinsichtlich der technischen Ausstattung und des Ablaufs der Rettungsmaßnahmen. Der Vorwurf, die geplanten Maßnahmen fielen hinter
bisherige Standards bzw. gültige Mindestvorgaben zurück, wiegt schwer. Die schlagzeilenartige Bezugnahme auf Terroranschläge und die furchtbaren Unglücke von Kaprun und Köln wirken gegenüber der Aufzählung der angeblichen Planungsmängel - zumindest auf mich - eher Aufsehen erheischend. Eine wirklich vertiefte Befassung mit den Anliegen des Antrags scheitert daran, dass er im Wege der Dringlichkeit eingebracht wurde. Angesichts der Planungsdauer hätte es dieser Eile jedenfalls nicht bedurft - Herr Kollege Bernhard hat das schon angedeutet -, es sei denn, man möchte in erster Linie für Wirbel sorgen, Verunsicherung in die Öffentlichkeit tragen und einen weiteren Mosaikstein für die grundsätzliche Ablehnung dieser zweiten S-Bahn-Röhre in München setzen, zumindest aber für eine gehörige Verzögerung sorgen. Diese Kritik kann ich Ihnen leider nicht ersparen. Es ist einfach so: Wenn Sie einen Sack mit Federn ausschütten, schaffen Sie es nie, alle Federn wieder einzusammeln. Es bleibt immer irgendetwas hängen. Sie haben für die akribische Formulierung des Antrags - vom Studium der Unterlagen einmal ganz abgesehen - sicher weit mehr Zeit benötigt, als uns allen zusammen für die Beschäftigung mit Ihrem Antrag zur Verfügung steht.
Grundlage für die Sicherheitsplanung in Tunneln der Deutschen Bahn ist ihr vierstufiges Sicherheitskonzept, bestehend aus präventiven Maßnahmen, die die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses innerhalb eines Tunnels weitmöglichst reduzieren, zweitens, ereignismindernde Maßnahmen, wie etwa eine Notbremsenüberbrückung, die das Weiterfahren bis zur nächsten Station ermöglicht, drittens, Maßnahmen der Selbstrettung durch entsprechende bauliche Einrichtungen wie etwa Fluchtwege, Notausgänge und Rettungsquerstollen und, viertens, Maßnahmen der Fremdrettung wie Löschwasserleitung und Löschwasserbevorratung, Notstrom- und Funkversorgung.
Wir werden auch beim zweiten S-Bahn-Tunnel in München das Rad nicht neu erfinden können und wir müssen und brauchen das auch nicht. Schon aus haftungs- und strafrechtlichen Gründen müssen wir vernünftigerweise davon ausgehen, dass der Tunnel nach aktuell gültigen Vorschriften entsprechend der durchgeführten Planfeststellung und technischen Standards gebaut wird. Das umfasst zum Beispiel auch, dass durch den Tunnel eine Löschwasserleitung mit Schlauchanschlusseinrichtung im Abstand von 125 Metern geführt und an den Portalen eine entsprechende Löschwasserbevorratung stattfinden wird.
Rettungszüge - auch diese sprechen Sie an - in Form von sechs Spezialzügen der Deutschen Bahn werden ausschließlich zur Fremdrettung aus Tunnelanlagen der Schnellfahrtstrecken Hannover - München und
Mannheim - Stuttgart vorgehalten. Für S- und UBahn-Tunnel gibt es solche Rettungszüge nicht, denn alle Hilfsmittel, die in diesen Rettungszügen vorgehalten werden - Löschwasser, Notstromaggregat oder Beleuchtungseinrichtungen - werden in den Tunneln selbst seit 1997 vor Ort vorgehalten. Damit ist dort ein Vorhalten von Rettungszügen nicht erforderlich.
Wenn es sich bei Ihrem Antrag um eine Petition handeln würde, würde ich als Berichterstatter empfehlen, sie als Material weiterzureichen. Ich könnte weder Würdigung noch Berücksichtigung empfehlen. Leider enthält Ihr Antrag - von Überschrift und Begründung abgesehen, die wir ja auch nicht mit beschließen eine Reihe von Behauptungen von Mängeln, von denen wir zumindest nicht wissen, ob sie zutreffen. Er enthält außerdem Forderungen, die neue Standards postulieren, deren Sinnhaftigkeit wir in der Kürze der Zeit ebenfalls nicht prüfen können. Im ordentlichen Antragsverfahren wäre uns dies im Ausschuss möglich gewesen, auch unter Heranziehung entsprechender Fachleute, aber darum ging es Ihnen offensichtlich nicht. Darum werden wir uns bei Ihrem Antrag der Stimme enthalten, dem nachgezogenen Antrag von CSU und FDP stimmen wir zu. Es handelt sich um einen Berichtsantrag, gegen den nichts spricht.
Vielen Dank, Herr Kollege. Verbleiben Sie bitte am Mikrofon. Es folgt eine Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Dr. Runge.