Protocol of the Session on February 10, 2011

Gerade diese kultivierte Landschaft bietet einen hohen Erholungswert. Ohne die immense Leistung unserer Vorgänger stünden wir in großen Teilen Bayerns sprichwörtlich im finsteren Tann. Man könnte es auch anders sagen: Der Herrgott hat uns mit unserem wunderschönen Bayernland einen wunderbaren Rohdiamanten geschenkt. Geschliffen und damit richtig zum Funkeln gebracht haben ihn aber in unermüdlicher Arbeit über Generationen hinweg unsere Bäuerinnen, Bauern und Waldbauern.

Diese Arbeit muss täglich bewältigt werden. Mit dem Strukturwandel in der Landwirtschaft muss diese Arbeit aber leider von immer weniger Menschen auf der gleichen Fläche bewältigt werden. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir Freien Wähler stehen natürlich voll und ganz zum Artikel 36 dieses Gesetzes, der sinngemäß besagt, dass Grundeigentümer und sonstige Berechtigte Beeinträchtigungen, die sich durch die Ziele des Naturschutzes und durch das freie Betretungsrecht ergeben, im Sinne des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung entschädigungslos zu dulden haben. Wir hätten uns aber schon ein wenig mehr Entgegenkommen angesichts der nicht immer einfachen Arbeit unserer Flächenbewirtschafter gewünscht.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Wir haben diese Vorschläge im Rahmen von Änderungsanträgen eingereicht. Leider fanden diese Vorschläge keine Unterstützung bei den Regierungsparteien. Wir haben gefordert, Haftungsfragen für die Grundeigentümer klar zu regeln. Mit dem freien Betretungsrecht hätte aus unserer Sicht auch klar geregelt werden müssen, dass der Mensch, der vollkommen frei über diese Art des Naturgenusses entscheidet, das auf eigene Gefahr hin macht. Wer sich in Bayern in der freien Fläche bewegt, muss damit rechnen, dass freilaufende Nutztiere und ortsübliche Land- und Forstwirtschaft mit betroffen sind. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Die Medienlandschaft und die Mediennutzung haben sich geändert. Dies hat auch Auswirkungen auf die Art und Weise der Veranstaltungen, die jetzt in der Natur stattfinden. Ich nenne das Geocaching. Das sind neue Herausforderungen, die wir bewältigen müssen. Dem sollten wir Rechnung tragen. Es ist doch verrückt, einerseits im Jagdrecht den Wildtieren

vollkommen berechtigte Ruhezeiten zuzubilligen, aber andererseits tatenlos zuzusehen, wie zu jeder Tagesund Nachtzeit satellitengestützte Schatzsucher-Aktionen in den letzten Winkel unserer Wildrückzugsgebiete organisiert werden.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Bäuerin in einer der schönsten Ecken unseres Heimatlandes, im Oberallgäu, weiß ich aus eigener Erfahrung, wovon ich rede. Wir Landbewirtschafter pflegen und erhalten unser Bayernland. Selbstverständlich wollen wir diese Schönheit und den Genuss der Natur mit unseren Mitmenschen teilen. Aber dort, wo der freie Umgang mit der von uns gepflegten Kulturlandschaft ausufert, wäre es mehr als angebracht, diesen rücksichtslosen Umgang klar als Ordnungswidrigkeit ins Gesetz aufzunehmen. Es ist sehr bedauerlich, dass alle von uns aufgezählten Punkte und unsere Änderungsanträge bei den Regierungsparteien nicht auf Gehör gestoßen sind. Aus diesem Grund bleibt uns nichts anderes übrig, als uns bei diesem Gesetzentwurf der Stimme zu enthalten.

(Alexander König (CSU): Das ist aber eine schwache Begründung!)

Nein, Sie können von uns nicht erwarten, Herr Kollege König, dass wir einem solchen Gesetz in gleicher Weise zustimmen, wie wir es beim Wassergesetz getan haben, nachdem wir gute Gründe hatten, einige Änderungsanträge einzubringen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Jetzt äußert sich für die Staatsregierung Minister Söder. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den vorliegenden Gesetzentwurf im Wesentlichen deshalb, weil er als Grundlage ein neues Bundesnaturschutzgesetz hat. Das war damals vom zuständigen Bundesumweltminister Gabriel auf den Weg gebracht worden.

Ich bin der festen Überzeugung und bleibe dabei, dass dieses Gesetz eine verlässliche und stabile Grundlage zur Weiterentwicklung der bayerischen Heimat ist. Natur ist in Bayern ein wesentlicher Bestandteil nicht nur unserer ökologischen, sondern auch unserer kulturellen Identität. Deshalb besorgt es uns alle hier im Hohen Hause, gemeinsam feststellen zu müssen, dass heute viele Arten bedroht sind. Das erörterten wir beispielsweise letzte Woche im Umwelt

ausschuss, als wir über den Artenschutz diskutiert haben.

Wenn hier nun der Eindruck erweckt werden sollte, der Artenschutz sei ein bayerisches Problem, dann wird unseriös argumentiert und es wird verkannt, dass es sich um ein weltweites Problem handelt. Allein zu Zeiten der Bundesumweltminister Trittin und Gabriel wurden zehn Prozent der Wirbeltiere in Deutschland in eine höhere Gefährdungsgruppe eingestuft. Heute zu sagen, Bayern stehe schlechter da als die anderen Bundesländer, ist nicht richtig. Es handelt sich um ein gesamtdeutsches Problem, das wir gemeinsam angehen müssen.

(Beifall bei der CSU - Dr. Christian Magerl (GRÜ- NE): Das sehen wir aber anders!)

Im Übrigen ist das Thema Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz abschließend geregelt, lieber Kollege Magerl. Wir können, da es um die Rechtsmaterie geht, zum Artenschutz in dem uns vorliegenden Gesetzentwurf keine Entscheidung treffen.

Was uns wichtig war und was auch für die bayerische Bevölkerung wichtig ist, ist Folgendes: Uns geht es darum, die Natur zu schützen, aber gleichzeitig ist es uns wichtig, das Prinzip Leben und leben lassen, den Einklang von Mensch und Natur sowie das Motto Kooperation statt Konfrontation zum Tragen zu bringen. Es nützt uns nichts, wenn wir in Bayern Naturschutz so definieren, dass er quasi gegen den Menschen und gegen die Nutzung durch den Menschen stattfindet.

(Zuruf des Abgeordneten Ludwig Wörner (SPD))

Was ist nun neu, was ist anders und was ist positiv? Lieber Kollege Magerl, Sie sprechen die Alpen an. Ich hätte mir gewünscht, dass die Alpen in Deutschland eine ähnliche Beachtung finden wie die Küsten. Die Bundesländer haben sich nicht zu Unrecht jahrelang um diese Naturschutzgebiete besonders gekümmert, und zwar nicht nur Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch der Bund kümmerte sich um die Küsten. Die Alpen, die mindestens ein ebenso wichtiger gemeinsamer Kultur- und Naturraum sind, werden ausschließlich von uns betreut und vom Bund vollständig vernachlässigt. Umso respektabler und beachtenswerter ist es, dass Bayern bei den Alpen einen besonderen Schwerpunkt setzt. Wir würden uns allerdings wünschen, dass auch auf nationaler Ebene endlich alle erkennen, dass die Alpen nicht nur ein bayerisches, sondern auch ein deutsches Kultur- und Naturgut sind.

(Beifall bei der CSU)

Die Verwendung von Schneekanonen wird übrigens im Wassergesetz geregelt, lieber Herr Kollege Wörner, und nicht im Naturschutzgesetz.

(Ludwig Wörner (SPD): Da haben Sie Ihre Aufgaben auch nicht erledigt!)

Da sage ich nur: Themaverfehlung. Sie haben eine Anzeigepflicht zum Wegebau gefordert, die gibt es genau in diesem Gesetz. Wir haben eine Reihe von Fragen beantwortet und gemeinsam viele Dinge in das Gesetz geschrieben, die zum Schutz der Alpen wichtig sind.

Aber eines - das muss ich Ihnen schon sagen - bin ich nicht bereit zu machen: Wir dürfen die Alpen nicht zu einer Art No-go-Area für die Menschen erklären. Uns muss zwar klar sein, dass die Alpen einer der sensibelsten Naturräume sind, aber genauso klar muss sein, dass auch Menschen das Recht haben, in diesem Raum zu leben und zu wirtschaften. Das in Einklang zu bringen, versucht das vorliegende Gesetz.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Zu den Freien Wählern nun ein Satz zum Thema Artenschutz. Ich habe euch heute Morgen schon einmal geschont.

(Prof. Dr. Georg Barfuß (FDP): Falsch!)

Ich finde es nicht korrekt, auf der einen Seite zu sagen, wir müssten mehr für den Artenschutz im Alpenraum tun, aber auf der anderen Seite dann, wenn ein Tier einmal neu dazukommt, gleich dessen Abschuss zu fordern. Das ist nicht rechtmäßig. Da gilt es, sich für die eine Sache zu entscheiden.

(Beifall bei der CSU - Ludwig Wörner (SPD): Da sitzt in euren Reihen auch einer, der dies fordert!)

Da über das Thema Kooperation schon geredet wurde, möchte ich nur noch eines hinzufügen: Kollege Brunner und ich kuschen weder, noch kuscheln wir. Unser Ziel heißt Kooperation. Es ist über viele Fragen geredet worden und es sind gute Argumente für und wider vorgetragen worden. Man kann die Sache so oder so sehen.

Herr Staatsminister, lassen Sie eine Frage zu?

Jetzt nicht.

Wir haben es im letzten Jahr hier im Hohen Hause diskutiert und es gab dazu auch eine Pressemitteilung, als es hieß, Bayern würde ein Kahlschlag beim Vertragsnaturschutz drohen.

Ich möchte ausdrücklich auf Folgendes hinweisen. Bei dem, was wir an Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege leisten, haben wir es trotz Sparbemühungen mit einem ausgeglichenen Haushalt geschafft, sogar noch mehr Geld draufzulegen. Damit können jetzt in Bayern 80.000 Hektar mit Mitteln des Vertragsnaturschutzes landschaftspflegerisch behandelt werden. Das ist deutschlandweit die größte Fläche. Dies ist ein besonderer Beitrag für den Naturschutz, den wir in Bayern leisten.

(Beifall bei der CSU)

Übrigens wird durch Studien belegt, dass gerade auf solchen Flächen der Natur- und Artenschutz ganz besonders vorankommt. Wir stellen also fest, das ist mir wichtig: Die Landwirtschaft gehört zu Bayern. Natürlich gibt es Veränderungsprozesse; es gibt Anpassungsprozesse und natürlich müssen wir demnächst ein Angrünen der Landwirtschaft weiterentwickeln. Aber, lieber Kollege Magerl, den Eindruck, den Sie immer von vornherein erwecken wollen, dass die Landwirte Feinde des Naturschutzes seien, können wir so nicht stehenlassen. Wir sind froh, eine funktionierende Landwirtschaft zu haben.

(Beifall bei der CSU)

Nun komme ich zu einem weiteren mir wichtigen Punkt, zur Gentechnik.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Da hätte ich mir eigentlich schon ein etwas stärkeres Lob gewünscht. Wir haben erst gestern noch einmal eine Umfrage unter allen Bundesländern durchgeführt, auch in jenen, die rot oder rot-grün regiert werden, und davon gibt es nun ja etliche mehr.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Gott sei Dank!)

Es gibt in keinem Naturschutzgesetz dieser Länder eine Regelung, die eine so klare Erweiterung der Bundesregelung zum Inhalt hat wie unser Entwurf.

Was das Thema Gentechnik und unsere Möglichkeiten betrifft, den Radius zu erweitern, haben wir nicht nur Wort gehalten, sondern wir sind auch im Ziel, ein gentechnikanbaufreies Bayern zu entwickeln, diejenigen, die Mut dazu bewiesen haben, und das sollten die Bürger und Bürgerinnen unseres Landes auch wissen.

(Beifall bei der CSU)

Deswegen sage ich im Ergebnis: Lieber Herr Kollege Thalhammer, natürlich ist eine Weiterentwicklung not

wendig. Ich bin sicher, dass zwischen den Interessen der Wirtschaft, des Wirtschaftsministeriums und uns immer wieder Abgleichungsprozesse notwendig sind. Ich bin sicher, es ist eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung. Es muss jedem klar sein, dass viele Anstrengungen nötig sind; denn es wird, auch im persönlichen Umdenken, viele Schwierigkeiten geben. Ich glaube aber, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Ich danke der CSU-Fraktion, insbesondere Herrn Kollegen Dr. Hünnerkopf, sowie der FDP-Fraktion, vor allem Herrn Kollegen Thalhammer, für die Ausführungen, für die Beratung und die guten Impulse. Beeindruckend finde ich, und ich respektiere es - das muss ich schon einmal sagen -: Herr Kollege Magerl, die GRÜNEN sind, wie meistens, dagegen. Die SPD und die Freien Wähler enthalten sich. Ein Gesetz, bei dem sich die Mehrzahl der Oppositionsabgeordneten enthält, kann gar nicht so schlecht sein. Deswegen sind wir dankbar und meinen: Es ist an der Zeit, das Gesetz zu verabschieden.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Eine Zwischenbemerkung: Herr Dr. Herz, bitte.