Es geht mir wirklich so, dass es mir nicht leicht fällt, aber es soll nicht so sein, dass wir alles nur abnicken, was uns hier vorgelegt wird. Da muss man das eben besser vorbereiten.
(Lebhafter Beifall bei der FDP, der SPD, den Freien Wählern und den GRÜNEN - Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer (FW): Bravo!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausbildung zum Beruf des Altenpflegers hat für die Bayerische Staatsregierung höchste Bedeutung.
Deshalb hat Frau Kollegin Haderthauer mit den entsprechenden Fachverbänden zu Beginn dieses Jahres eine Kampagne gestartet, die für diesen Beruf in ganz besonderer Weise junge Menschen interessieren und begeistern möchte. Diese Kampagne hat vollen Erfolg. Wir können die endgültige Schülerzahl angesichts der besonderen Förderkulisse mit den drei Säulen erst durch einen Abgleich der allgemeinen Schuldatenerhebung im April des folgenden Jahres kopfgenau feststellen, weil in der Tat ein Teil der Schülerinnen und Schüler über Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit mitfinanziert wird. Wir haben deshalb vor der Sommerpause darauf hingewiesen, dass diese Zahl etwa Anfang bis Mitte November vorliegt - so war es ja auch, so wurde es entsprechend diesem Hohen Hause vorgelegt -, sobald wir wissen, wie viele Schüler sich letztlich über Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit finanzieren und wie viele einen Anspruch auf die Drei-Säulen-Förderung haben.
Herr Kultusminister, wie kann es sein, dass Sie, obwohl Sie keine konkreten Schülerzahlen haben, weil die erst im nächsten April abgesichert vorliegen, jetzt schon genau wissen, dass Sie 8,4 Millionen Euro im vergangenen Schuljahr ausgegeben haben? Wenn Sie selber ein Jahr lang brauchen, um Schülerdaten zu erheben, wie können Sie dann von den Altenpflegeschulen verlangen, dass sie die Zahlen innerhalb von 24 Stunden vorlegen?
Ich habe Ihnen schon dargelegt, dass die letztlich definitive "kopfscharfe" Zahl nach der allgemeinen Schuldatenerhebung im April des Folgejahres vorliegt.
Wir haben die vorläufigen Einschreibezahlen dem Fachausschuss und dem Plenum unterbreitet. Sie beruhen auf der Besonderheit - ich wiederhole es gerne noch einmal - der Finanzierung der Schüler an den Berufsschulen für Altenpflege. Die Besonderheit besteht darin, dass ein Teil der Schüler, etwa 20 %, über Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit bezuschusst und refinanziert wird. Auf der anderen Seite haben wir eine größere Schülerzahl, die die Drei-Säulen-Finanzierung mit der besonderen Form des Schulgeldersatzes in Anspruch nehmen kann.
Wir legen Ihnen jedes Jahr im November die Zahlen vor. Das heißt also, dass die konkrete Spitzabrechnung im Folgejahr mit den harten Zahlen stattfindet. Wir können aber natürlich feststellen, wie viel von den zur Verfügung stehenden 10,8 Millionen Euro nach den Einschreibezahlen, die wir Ihnen zum November dieses Jahres wie auch in den Vorjahren vorgelegt haben, abrechnungsfähig und bezuschussungsfähig ist.
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler zum laufenden Schuljahr hat sich unter anderem aufgrund der entsprechenden Werbemaßnahmen, die Kollegin Haderthauer gemeinsam mit den Fachverbänden auf den Weg gebracht hat, auf etwa 8.320 Schüler und Schülerinnen deutlich erhöht. Davon können knapp 6.000 Schülerinnen und Schüler die Förderfähigkeit des Drei-Säulen-Modells in Anspruch nehmen. Auch diese Zahlen wurden sowohl den Fachausschüssen wie auch von mir im Plenum genannt.
Wir haben vor etwa eineinhalb Jahren mit den Trägern über eine Veränderung der Finanzierungskulisse diskutiert. Dabei wurde vorgeschlagen, den Betriebskostenersatz zu erhöhen, der im Moment bei 79 % liegt, und zwar nach der Bezugsgröße, nach den Kategorien, die nach dem Schulfinanzierungsgesetz die Bezugsgröße für alle anderen vergleichbaren beruflichen Schulen in privater Trägerschaft sind. Das sind
definierte Eckpunkte, nach denen die Zuschüsse in Höhe von 79 % ausgereicht werden. Über deren Definition kann man gerne an anderer Stelle verhandeln, aber das ist und war die Bezugsgröße, nach der die 79 % des Betriebskostenzuschusses ausgereicht werden.
Es gab das Angebot an die Träger, unter Verzicht auf die dritte Säule, nämlich den Schulgeldersatz, auf 100 % des Betriebskostenzuschusses nach den Bedingungen des Schulfinanzierungsgesetzes hochzugehen. Das wurde von den Trägern nach deren Kalkulation nicht nachvollzogen und abgelehnt. Man wollte bei der Drei-Säulen-Schulfinanzierung für die Berufsfachschulen für Altenpflege bleiben, deren Komponenten ich Ihnen jetzt nicht näher ausführen muss.
Für diesen dritten Bereich, nämlich den Schulgeldersatz, stehen 12 Millionen Euro zur Verfügung, nach Abzug der entsprechenden Haushaltssperre 10,8 Millionen Euro. Dieser Sockelbetrag steht im laufenden Haushaltsjahr völlig ungekürzt zur Verfügung.
Mir ist selbstverständlich die Aufgabenverteilung zwischen Exekutive und Legislative bekannt. Die Staatsregierung wird, ihren Beschluss vom kommenden Dienstag vorwegnehmend, dem Bayerischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber die ungeschmälerte Summe von 12 Millionen Euro bzw. nach Abzug der Haushaltssperre 10,8 Millionen Euro für die Finanzierung der dritten Säule des Schulgeldersatzes an den Berufsschulen für Altenpflege erneut vorschlagen. Selbstverständlich ist es das vornehme Recht dieses Hohen Hauses, über den Haushalt entsprechend Beschluss zu fassen. Das ist mir als langjährigem Mitglied dieses Hohen Hauses klar. Das heißt also, die Finanzsumme bleibt, wie von mir angekündigt, in diesem Punkt völlig ungeschmälert.
Herr Minister, wie gedenken Sie, in diesem Verfahren auf das eigentlich politisch gewollte Anwachsen der Schülerzahlen zu reagieren?
Ich würde darum bitten, allfällige "Koalitionsgespräche" vielleicht außerhalb zu führen. Da sind Sie dann auch unbeobachtet und stören hier den Ablauf nicht.
Noch mal: Die Staatsregierung wird, den Beschluss des kommenden Dienstags in diesem Punkt vorwegnehmend, dem Hohen Hause zur Finanzierung des Schulgeldersatzes für die Berufsschulen für Altenpflege - das ist eine einmalige Kompensation, weil es darum geht, die Attraktivität dieses Berufes in besonderer Weise zu unterstützen - den Betrag, der bisher zur Verfügung steht, nämlich 10,8 Millionen Euro, die Verwendung finden können, wiederum ungeschmälert vorschlagen.
Wir haben im Frühjahr dieses Jahres, weil wir wissen, dass die Berufsfachschulen für Altenpflege Planungssicherheit brauchen, weil wir wissen, dass es mehrjährige Ausbildungsverträge gibt, basierend auf den Schülerzahlen des abgelaufenen Schuljahres 2009/2010 und einer Prognose, die wir optimistisch ansetzen, weil wir hoffen, dass die Werbemaßnahmen greifen, von einem weiteren Ansteigen der Schülerzahlen ausgehend -
Herr Minister, Entschuldigung. Das muss jetzt definitiv im Saal aufhören. Wer etwas mit anderen Kolleginnen und Kollegen zu besprechen hat, muss das draußen tun. Ich bitte noch einmal um Aufmerksamkeit für den Herrn Staatsminister. Wenn Sie erlauben, Herr Spaenle, würde Frau Ackermann gerne eine Zwischenfrage stellen. Ist das okay?
Ich glaube, wir haben entsprechende Zwischenfragen bereits gehört. Ich werde die inhaltlichen Punkte in meine Ausführungen einbringen, möchte aber den Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung im Ganzen darstellen.
Nochmals: Wir haben die sockelorientierte Finanzierung für die dritte Säule der Berufsfachschulen für Altenpflege, die einen einmaligen Sonderfall darstellen. Dies dient dazu, die Attraktivität dieses Berufsfeldes zu erhöhen. Diese Summe von 10,8 Millionen Euro wird im Haushaltsentwurf enthalten sein, den die Staatsregierung am kommenden Dienstag verabschieden wird. Diese Summe wird auch - ich nehme das vorweg - in ungeschmälerter Höhe dem Hohen Haus, das über den Haushalt zu beschließen hat, als Entwurf zugeleitet. Das heißt, irgendwelche Parolen,
dieser Haushaltsansatz würde gekürzt, sind falsch. Nach dem Beschluss der Staatsregierung, soweit nächsten Dienstag entsprechende Beschlüsse gefasst werden, wird der Vorschlag so an das Hohe Haus gehen.
Wir haben - ich sage es noch einmal -, um Vertrauensschutz zu gewährleisten, im Frühjahr des Jahres 2010 die Schülerzahlen des Schuljahres 2009/2010 zugrunde gelegt und darauf eine optimistische Zuwachsprognose aufgesetzt. Wir sind der Meinung, dass die Werbemaßnahmen der Kollegin Haderthauer und der entsprechenden Fachverbänden greifen werden. Wir haben mit den Verbänden gesprochen, weil wir davon ausgehen, dass mit weiter anwachsender Schülerzahl die zur Verfügung stehende Sockelsumme von 10,8 Millionen für das jetzt laufende Schuljahr so einzusetzen sein wird, dass der Schulgeldersatz nicht mehr in der Höhe von 200 Euro aufzubringen sein wird. Wir müssen mit dem Sockelbetrag in den ersten vier Monaten des laufenden Schuljahres umgehen, nämlich bis zum Ende dieses Kalenderjahres. Daher werden wir den entsprechenden Schulgeldersatz mit der Summe von 100 Euro ansetzen müssen, wenn sich die Schülerzahlen positiv entwickeln sollten.
Das heißt: Beim Einschreibungstermin für das laufende Schuljahr - es wurde das Gegenteil behauptet, und das ist unwahr -, seit dem Frühjahr dieses Jahres, spätestens seit dem Schreiben des Kultusministeriums vom Juni dieses Jahres, kommt den Trägern und Maßnahmeträgern sowie den jungen Menschen, die sich jetzt für das neue Ausbildungsjahr eingeschrieben haben, dieser Schulgeldersatz zugute, wenn sich die Schülerzahlen so entwickeln. Sie haben sich Gott sei Dank nach oben entwickelt.
Dies gilt für die ersten vier Monate des laufenden Schuljahres und für nichts anderes. Der Doppelhaushalt endet mit dem Kalenderjahr 2010, wie wir wissen. Wir befinden uns gerade in dem Prozess der Haushaltsaufstellung für den nächsten Doppelhaushalt 2011/2012. Für die ersten vier Monate, konkret für September bis Dezember 2010, erfolgt die Auszahlung des Schulgeldersatzes pro Kopf im Umfang von 100 Euro, wenn sich die Schülerzahlen so darstellen. Die Schülerzahlen, die ich Ihnen genannt habe, haben sich positiv entwickelt. Deshalb ist die Auszahlungssumme des Schulgeldersatzes für die Monate September, Oktober, November und Dezember 2010 auf 100 Euro festzusetzen.
Ab dem kommenden Januar wird mit dem neuen Doppelhaushalt auch neu zu rechnen sein. Das ist selbstverständlich. Wir gehen davon aus, dass bei einem entsprechenden Zuwachs an Schülerzahlen ein
Schulgeldersatz von etwa 150 Euro für die gesamte Laufzeit des entsprechenden Haushalts anzusetzen sein wird. Das bedeutet, dass wir die entsprechende Finanzierungskulisse sowohl für das laufende Schuljahr als auch für das nächste Schuljahr mit einer entsprechenden Summe begleiten, die sich wieder erhöhen wird. Sie können dabei von den entsprechenden 50 Euro ausgehen. Das ist die zentrale Aussage.
Die zweite ebenso wichtige Aussage ist, dass sich die Sozialverbände in einem Gespräch mit dem Herrn Ministerpräsidenten und den Fachministern - Frau Kollegin Haderthauer und ich waren dabei - vor etwa drei Wochen auf die Einrichtung einer Arbeitsgruppe verständigt haben, die zum Ziel hat, zeitnah - die Arbeitsgruppe hat bereits getagt und tritt am Montag ein zweites Mal zusammen - die Bezugsgröße, die bisher der einzelne Schüler war, entsprechend zu verändern. Bisher waren die Ausschläge entsprechend hoch oder niedrig, wenn sich Schülerzahlen positiv oder negativ entwickelten. Das heißt, dass bei dem System der Bezuschussung bisher eine relativ hohe Unsicherheit darin begründet liegt, dass die konkrete Schülerzahl für die Veränderung der dritten Säule des Schulgeldersatzes ursächlich ist, gleichgültig, wie viel Geld im Moment zur Verfügung steht. Man war sich einig, dass es Sinn macht, sehr zeitnah tätig zu werden. Unser Bestreben ist, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe noch für den Doppelhaushalt wirksam werden zu lassen. Die Bezugsgröße für die Finanzierung bzw. Auszahlung der dritten Säule des Schulgeldersatzes soll so verändert werden, dass eine größere Planungssicherheit gegeben ist. Eine Möglichkeit könnte es sein, von der Einzelschülerbezuschussung als Bezugsgröße abzugehen und die Zahl der Klassen pro Schule als Grundlage der Bezuschussung zu verwenden. Das ist nur eine Möglichkeit, es gibt Alternativen. Die Frage, ob eine Klasse mehr oder weniger an einer Schule gebildet wird -
Ich darf noch einmal, hoffentlich zum letzten Mal, um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten. Das ist wirklich notwendig.
Die Frage, ob eine oder mehrere Klassen an einer Schule gebildet werden, unterliegt einer deutlich geringeren Schwankungsbreite hinsichtlich der Planungssicherheit für die Bezuschussung, als wenn die Entwicklung konkreter Schülerzahlen als Grundlage für die Bezuschussung gewählt würde. Entsprechende Gespräche sind im Gange. Diese werden so zeitnah wie möglich abgeschlossen werden, um die Planungssicherheit der Träger für Berufsschulen für Altenpflege deutlich zu verbessern.
Der Bundesgesundheitsminister hat vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass zur dauerhaften Sicherstellung der Finanzierung bzw. der Personalversorgung in der Pflege eine entsprechende Veränderung der Ausbildungsgrundlage in Bezug auf eine generalistische Ausbildung für die Pflege- und Krankenversorgungsberufe angestrebt wird. Dies hätte zur Folge, dass eine Veränderung weg von den Instrumenten der Schulfinanzierung hin zu einer Finanzierung, wie sie für die Krankenpflegeberufe üblich ist, erfolgen würde, nämlich möglicherweise über die entsprechende Pflegekasse auf Bundesebene. Diesen Gedanken hat die Bayerische Staatsregierung auf Bundesebene bereits als politisches Thema benannt.