Protocol of the Session on December 14, 2010

Wir wissen heute noch nicht, wie es in fünf, zehn, 15 oder 20 Jahren aussieht, ob wir dann nicht andere Technologien haben.

(Hubert Aiwanger (FW): Dann ändern wir es wieder!)

Von daher ist es wichtig, den Klimaschutz in der Verfassung zu verankern, aber eben nicht die Bereiche, die ins Detail gehen. Von daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Ich darf darauf verweisen, dass wir beim Klimaschutz in Bayern bereits Vorreiter in Deutschland sind. Das wollen wir selbstverständlich auch weiterhin bleiben.

(Beifall bei der CSU - Dr. Hans Jürgen Fahn (FW): Dass Sie das glauben, wissen wir!)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.

Damit ist die Aussprache geschlossen. Die weitere Diskussion über diesen Gesetzentwurf soll im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz als federführenden Ausschuss stattfinden. Ich sehe Einverständnis, dass wir dorthin den Gesetzentwurf überweisen. Das ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 d auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Thomas Mütze, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 16/6668)

- Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Das übernimmt Frau Kollegin Gote. Bitte schön.

Danke schön, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht auch in dieser Woche noch einmal um die BLM, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien. Kolleginnen und Kollegen, der Präsident der BLM erhält ein Gehalt von 305.682 Euro im Jahr.

(Zuruf von der CSU)

Der Geschäftsführer der BLM erhält ein Gehalt von 168.116 Euro im Jahr.

Kolleginnen und Kollegen, diese Höhe der Gehälter ist schlichtweg unmoralisch. Sie ist unmoralisch, und es ist unanständig, solche Gehälter zu beschließen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD, den Freien Wählern und des Abgeordneten Tobias Thalham- mer (FDP))

Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren in diesem Land leider immer noch zu wenig darüber, dass die soziale Schere aufgeht, darüber, dass Menschen für die harte Arbeit, die sie leisten, keinen gerechten Lohn erhalten, darüber, dass viele Menschen nicht von ihrem Gehalt leben können, obwohl sie hart arbeiten. Auf der anderen Seite lassen wir es bisher zu, dass in einer öffentlich-rechtlichen Behörde, im öffentlich-rechtlichen Verantwortungsraum Gehälter in dieser Höhe gezahlt werden. Das ist wirklich unanständig. Das können Sie draußen niemandem vermitteln, niemandem, der für sein Geld hart arbeiten muss und dem am Ende doch nicht viel übrig bleibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb legen wir heute den Entwurf zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes vor. Er hat zum Ziel, mehr Transparenz im Gehaltsgefüge an der Spitze dieser Behörde zu schaffen und auch mehr Kontrolle über die Spitze dieser Behörde zu ermöglichen Kontrolle, die zunächst die weiteren Organe der BLM ausüben sollen, zum Beispiel der Medienrat. Der Medienrat wusste nämlich bisher gar nicht, wie viel die Spitze dieser Behörde verdient.

Wofür erhält die Spitze so viel Geld? Die BLM ist nichts weiter als eine Behörde. Da mag man den Aufgabenkatalog im Mediengesetz noch so sehr aufblähen - lesen Sie das mal, da ist viel Prosa drin -, sie bleibt immer noch nur eine Behörde und noch nicht einmal eine besonders große. Diese Behörde hat

nicht einmal 150 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Es ist also eher eine kleine Behörde. Der Präsident und der Geschäftsführer dieser Behörde tragen kein wirtschaftliches Risiko. Da werden keine Arbeitsplätze geschaffen, wie uns das so oft gesagt wurde, wenn man rechtfertigen will, dass Managergehälter so hoch sein müssen. Dieser Manager hat diese Aufgabe nicht. Er verwaltet nur eine Behörde. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es Zeit, es ist rechte Zeit, gerechte Maßstäbe walten zu lassen.

Das, was wir vorschlagen, ist immer noch sehr gut erträglich - ich sage das mit einem Teil Ironie für diejenigen, die später einmal diesen Job leisten sollen. Wir schlagen Ihnen nichts anderes vor, als dass die Spitze der BLM - der Präsident und der Geschäftsführer so entlohnt werden, wie dies für andere Behördenleiter im Freistaat auch gilt. Wir fordern, diese Jobs in das Gefüge des Bayerischen Beamtenbesoldungsgesetzes einzuordnen. Ich nenne Ihnen einige Beispiele: Ich weiß nicht, ob Sie wissen, dass der Ministerpräsident - er ist kein Beamter - Bezüge nach B 11 plus sieben Fünfundzwanzigstel erhält. Dazu muss man wissen, dass es die Besoldungsgruppe B 11 im Bayerischen Beamtengesetz eigentlich gar nicht gibt. Die Besoldungsgruppen dort gehen nur bis B 9. Das ist in Ordnung, denn der Ministerpräsident kann so viel verdienen. Das ist übrigens auch deutlich weniger, als Herr Ring im Jahr bekommt.

(Zuruf von der CSU: Vorbildlich!)

- Ja, vorbildlich.

Auch die Bundeskanzlerin erhält übrigens nicht sehr viel mehr als Herr Seehofer. Sie erhält Bezüge aus der Besoldungsgruppe B 11 plus zwei Drittel. Aber auch das ist deutlich weniger, als der Leiter der Behörde BLM bekommt. Das ist das Gefüge, in dem wir uns bewegen. Würde man die Maßstäbe des Bayerischen Beamtenbesoldungsgesetzes anlegen, dann könnte man einmal sehen, wo man hinkommt. Sie haben B 9 als höchste Stufe. Da kommen wir in die Region des Direktors des Landtagsamtes oder des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Bayerischen Obersten Rechnungshofes. Ich finde, wenn man den Leiter der BLM auf diese Stufe stellt, dann ist er mehr als gut bedient. Die Leiter anderer Landesämter mit deutlich mehr Personal erhalten weniger. Dort ist B 7 oder B 8 der Maßstab.

Zusätzlich zu den Gehältern, die auf dem Papier stehen, werden auch noch Nebentätigkeiten ausgeführt, was wir alle wissen. Übrigens ist das bis in einige Stufen unterhalb der Spitze der BLM hervorragend austariert. Es gibt dort Nebenjobs, die alle auch noch entlohnt werden, zum Teil mit

Aufwandsentschädigungen, von denen andere mit Kindern in diesem Land den ganzen Monat leben müssen. Das gibt es nur für einen Nebenjob noch einmal drauf. Was Herr Ring, der Präsident der BLM, zur Zeit an Nebeneinkünften erhält, haben wir bisher nicht erfahren können. Das bleibt bisher leider ein Geheimnis. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Oberste Rechnungshof die Personalkosten und vor allem die Entwicklung der Personalkosten bereits 2002 deutlich kritisiert hat. Er hat dabei so schön ausgeführt: Besonders kritikwürdig ist die Dynamik der Gehälter. - Das sagt gar nichts anderes, als dass es Gehaltssteigerungen bzw. eine Explosion der Kosten um mehr als 40 % gab. Diese Zuwächse hat man mit größeren Aufgaben begründet. Das lässt sich aber nicht mit Aufgaben begründen. Auch die Zusammensetzung des Gehalts des Präsidenten lässt sich nicht mit Leistung begründen. Er bekommt nämlich sein Grundgehalt und eine sogenannte Tantieme. Diese wurde sogar in zwei Stufen erhöht. Ich weiß nicht, wo dem Leistung entspricht. Es gab einmal 50.000 Euro und bei einer nächsten Gehaltsrunde noch einmal 50.000 Euro. Dies geschah nicht nach klaren Regeln. Worin in diesen Jahren die Gegenleistung bzw. Mehrleistung bestand, bleibt ein Rätsel des Verwaltungsrates.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Genau das wollen wir jetzt ändern. Wir wollen, dass der Verwaltungsrat mit dem Präsidenten oder der Präsidentin der BLM das Gehalt nicht mehr freihändig aushandeln kann. Wir wollen, dass klar geregelt ist, wo es sich in das Beamtenbesoldungsrecht einfügen muss. Wir wollen auch eine Obergrenze, nämlich das Bayerische Beamtenbesoldungsgesetz. Dann geht B 11 nämlich nicht mehr. Wir wollen auch Transparenz bei den Nebeneinkünften haben. So etwas soll es nicht mehr geben. Es soll klar sein, wie viel dort verdient werden kann und welche Leistung dem entgegensteht. Deshalb wollen wir das Bayerische Mediengesetz ändern, und wir wollen mehr Kontrolle durch den Medienrat ermöglichen. Auch der Rechtsaufsicht soll eine größere Kompetenz eingeräumt werden. Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf im Verfahren positiv zu begleiten und ihm zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und den Frei- en Wählern)

Als Nächster hat Herr Kollege Eberhard Sinner das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren jetzt offensichtlich in jeder Plenarsitzung Themen, die den Medienrat bewegen.

(Hubert Aiwanger (FW): Die Ihnen unangenehm sind!)

- Die sind mir überhaupt nicht unangenehm, Herr Kollege Aiwanger.

Ich stelle nur fest, dass es Ihnen trotz dieser fürstlichen Gehaltsvorstellungen, die hier präsentiert wurden, offensichtlich nicht gelungen ist, irgendwo einen Bewerber für dieses Amt zu finden.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Das läuft doch noch!)

Die Diskussion um das Gehalt läuft schon länger. Herr Kollege Rinderspacher, auch Sie haben sich dazu geäußert. Auch ich habe mich dazu geäußert. Die Gehälter sind veröffentlicht worden. Ich zitiere aus dem "Focus".

(Hubert Aiwanger (FW): Das gehört geändert, nicht veröffentlicht!)

- Das sind Verträge, Herr Aiwanger. Sie haben Vertreter und Vertreterinnen im Medienrat, die sich um die Sachen kümmern und sich entsprechend äußern könnten. Dafür sind Sie dort hingeschickt worden.

(Hubert Aiwanger (FW): Das tun Sie auch!)

Wir haben uns entsprechend geäußert, wonach nach unserer Meinung die Regelungen nicht so fortgesetzt werden können. Vor allem der Begriff Tantiemen passt nicht. Der Verwaltungsrat hat sich mit dem Thema befasst. Auch im Grundsatzausschuss, Frau Kollegin Gote, ist das ausführlich diskutiert worden. Herr Kollege Rinderspacher, ich darf Sie in diesem Zusammenhang zitieren. Sie sagen im "Focus" Nummer 39: Es kann nicht sein, dass öffentliche Gelder nach Gusto und in bester Amigomanier verteilt werden. - In diesem Verwaltungsrat sitzen natürlich der Vorsitzende Manfred Nüssel, der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, Walter Engelhardt, Urgestein der SPD - offensichtlich ein Amigo -, Johanna Rumschöttel, Landrätin im Landkreis München - gehört wohl auch zu Ihnen.

(Zuruf des Abgeordneten Markus Rinderspacher (SPD))

- Aber sie sitzt drin. Es geht jetzt um die Zukunft und dieser Gesetzentwurf bezieht sich auf die Zukunft.

Im Verwaltungsrat sitzen Henry Schramm, der Oberbürgermeister vom Kulmbach, Dr. Rainer Hecker, ehemaliger Chef von Loewe, Peter Esser, Mittelbayerische Zeitung, und unter anderem Herr Professor Johannes Kreile. Wir wollen einmal die Personen benennen, die das zu entscheiden haben. Frau Kollegin

Gote, diese Personen werden vom Medienrat gewählt. Sie haben also alle Einflussmöglichkeiten, sich im Medienrat mit diesen Themen zu beschäftigen und letztendlich über die Gehaltsvorstellungen zu diskutieren.

(Hubert Aiwanger (FW): Wir wussten das von den Tantiemen nicht!)

- Dann muss man eben die Medienräte fragen. Ich habe vorhin schon festgestellt: Wenn Sie Ihre Medienräte dort hinschicken, dann müssen Sie erfahrene Medienpolitiker dort hinschicken, die sich um diese Dinge kümmern und nicht von einer Überraschung in die andere fallen.

Wir befinden uns heute in der Ersten Lesung und wir diskutieren über dieses Thema. Wir halten sehr viel vom Grundsatz der Subsidiarität. Ich habe zu den Tantiemen eine Meinung - sehr deutlich im Namen meiner Fraktion - geäußert. Das Thema ist auch im Grundsatzausschuss des Medienrats sehr ausführlich diskutiert worden; das weiß auch jeder, der im Medienrat sitzt. Wir führen nicht jeden Tag eine Stellvertreterdiskussion, weil Medienräte ihre Aufgaben im Medienrat nicht wahrnehmen. Diese sind im Übrigen auch nicht von Ihrer Fraktion, sondern primär vom Landtag dort hingeschickt, damit sie ihren Aufgaben gerecht werden.

Jetzt noch etwas zu Ihnen, Herr Rinderspacher: Sie kommen aus der Medienwelt. Sie sind nicht aus dem Bergbau unter Tage erschienen, sondern Sie wissen, was in der Medienwelt gezahlt wird. Sie wissen, dass es dort teilweise Verträge gibt, die nicht mit dem Beamtenrecht vereinbar sind. Es sind Positionen auf Zeit, die nicht auf Lebenszeit verliehen werden.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Wie die des Ministerpräsidenten!)

Die Frage ist letztendlich, ob man das Beschäftigungsverhältnis des Präsidenten des Medienrats exklusiv durch gesetzgeberischen Akt losgelöst von dem, was die Intendanten betrifft - Sie haben das wieder nicht angesprochen; Sie machen dabei einen sauberen Unterschied - in das Beamtenrecht überführt. Ich halte das am Ende nicht für sachgerecht. Ich halte es für sachgerecht, im Medienrat darüber zu diskutieren, ich halte es für sachgerecht, dass sich der Verwaltungsrat damit befasst; aber ich halte es nach der Vorlaufdiskussion, die wir in den Gremien hatten, vom Grundsatz her nicht für notwendig, eine gesetzliche Regelung zu beschließen. Frau Gote, es ist nicht so, dass hier keine Sensibilität herrscht. Es war in allen Medien, es wurde sehr ausführlich diskutiert, und jeder, der im Verwaltungsrat ist, weiß, dass etwas, was sich sozusagen über eine langjährige Amtszeit

eingebürgert hat und was möglicherweise auch mit einem Haltebonus zu tun hat - ich darf meine Unterlagen hier nicht vorzeigen -, nicht einfach perpetuiert werden kann.