Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, bitte schmollen Sie dann nicht. Lassen Sie uns gemeinsam darüber beraten, wie wir die Fehler wieder ausbügeln können. Die Fehler müssen ausgemerzt und die guten Regelungen gestärkt werden. Insgesamt möchte ich meinen Kollegen - ich bin selbst Beamter - sagen: Meine lieben Freunde, es gibt schlimmere Schicksale, als in Bayern Beamter zu sein.
Als Mitglied einer Regierungsfraktion sage ich: Es gibt Bundesländer, die nicht von der CSU und der FDP regiert werden. Die Kollegen dort würden gerne so regiert werden, wie die Kollegen bei uns.
Im Rahmen der Aussprache hat Herr Staatsminister Fahrenschon um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Finanzminister.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will an den Anfang meiner Rede ein Wort des Dankes stellen. Sie haben sich zum ersten Mal mit diesem umfangreichen, vielleicht sogar dem umfangreichsten Gesetzespaket, das den Bayerischen Landtag in seiner jüngeren Geschichte beschäftigt hat, auseinandergesetzt. Die Tatsache, dass Sie nicht einmal ein halbes Jahr nach der Ersten Lesung die Schlussberatung durchführen können, zeugt von einer extrem effizienten Behandlung des Gesetzes hier im Bayerischen Landtag. Das Landtagsamt und die Ausschusssekretariate haben sehr gute Arbeit geleistet. Mein Dank gilt nicht nur den vielen helfenden Händen hinter den Kulissen, sondern auch den Berichterstattern in den Ausschüssen. Ein besonderer Dank gilt der Vorsitzenden des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, liebe Ingrid Heckner. Das versteht sich von selbst.
Die Fragen nach der Struktur des öffentlichen Dienstes können eigentlich nur Spezialisten beantworten. Der Bayerische Landtag ist das einzige Länderparlament, das einen eigenen Ausschuss für den öffentlichen Dienst eingerichtet hat, weil wir uns darüber im Klaren sind, welche zentrale Rolle der öffentliche Dienst für ein Bundesland, insbesondere für ein großes Bundesland, das in wesentlichen Teilen für die wirtschaftliche Stärke Deutschlands geradestehen muss, spielt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb möchte ich daran erinnern, wo der öffentliche Dienst überall vorzufinden ist. Wenn wir uns über Bildung,
Schule oder die Hochschule unterhalten, haben wir es mit Mitarbeitern des bayerischen öffentlichen Dienstes zu tun. Wenn wir uns über die innere Sicherheit, die Polizei und die Justiz unterhalten, haben wir es mit Mitarbeitern des bayerischen öffentlichen Dienstes zu tun. Überall treffen wir auf motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes: im Umweltschutz, im Naturschutz, in der Wasserwirtschaft, in den Staatsforsten, in den kulturellen Einrichtungen und Museen sowie im sozialen Dienstleistungssektor der Universitätskliniken. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes schaffen wir mit dieser Debatte und dieser Zweiten Lesung sowie der anschließenden Schlussabstimmung Grundlagen, die mit modernen Strukturen richtige Anreize setzen. Die Steuerverwaltung und den inneren Dienst möchte ich nicht vergessen.
Meine Damen und Herren, insgesamt arbeiten in Bayern 314.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst, davon 219.000 Beamte. Wir dürfen in diesem Zusammenhang nicht diejenigen vergessen, die in den letzten 60 Jahren aus Bayern das gemacht haben, was Bayern heute ausmacht. Wenn wir über den öffentlichen Dienst, seinen Zustand und seine Zukunftsausrichtung in Bayern diskutieren, reden wir auch über 112.000 Versorgungsempfänger.
Unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch unsere Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen einen engagierten und effizienten öffentlichen Dienst. Unsere Beamten brauchen klare Anreize und klare Rahmenbedingungen. Der Freistaat als Arbeitgeber braucht Instrumente moderner Personalführung und Personalentwicklung. Das sind die Ziele, die wir im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem Dienstrecht anstreben müssen. Diese Kompetenzen haben wir uns aus guten Gründen mit der Föderalismusreform I zurückerkämpft.
Herr Meyer, Sie haben recht. Der öffentliche Dienst arbeitet schon heute auf einem unbestritten hohen Niveau: Verwaltungsdienstleistungen aus einer Hand, Antragsstellungen online, schnelle und ergebnisorientierte Verwaltungsverfahren. Das zeichnet die Verwaltung und den öffentlichen Dienst in Bayern aus. Wir können festhalten: Bayern besitzt schon heute einen hohen Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Bundesländern in Bezug auf die Unternehmen, die Arbeitsplätze und Arbeitskräfte. Wir sind mit unserem öffentlichen Dienst gut positioniert.
Das heißt nicht, dass wir nicht noch besser werden könnten. Das heißt nicht, dass Sie an dieser Stelle die Arbeit nicht ernst genommen haben. Kurt Faltlhauser
hat als damaliger Staatsminister der Finanzen die Orientierungsdebatten mit dem Beamtenbund und dem DGB geführt. Erwin Huber hat die Eckpunkte geprägt, über die wir hier im Parlament vor zwei Jahren debattiert haben. Sie haben die Grundlagen für die rechtlichen Bedingungen im Neuen Dienstrecht gelegt und die Endarbeit erleichtert. Hervorzuheben sind ebenfalls die Diskussionen, die die letzten zwölf Monate geprägt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte allen Danke sagen. Wir haben meines Erachtens die richtigen Konsequenzen gezogen. Wir setzen und wir schärfen mit dem Neuen Dienstrecht das Leistungsprinzip durch die Streichung des automatischen Vorrückens in den Stufen der Grundgehaltstabelle und die Einführung der neuen Leistungslaufbahn. Der Vorwurf an die bayerischen Beamten, dass sie ohne die entsprechende Leistung automatisch befördert würden und mehr Geld bekämen, gehört der Vergangenheit an.
In Bayern wird derjenige befördert, der etwas tut. Das ist auch richtig so. Im Sinne der Stärkung des Leistungsprinzips haben wir bereits zahlreiche neue Beförderungsämter geschaffen. Wir haben mit der Einführung einer durchgehenden Leistungslaufbahn eine wesentliche Veränderung in der Systematik des Dienstrechtes bewirkt. Für unsere leistungsstarken Beamten haben wir die Mauern der Laufbahngruppen beseitigt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war eine historische Entscheidung. Die gläsernen Decken haben in der Vergangenheit den Aufstieg von engagierten jungen Menschen im öffentlichen Dienst behindert. Sie sind immer wieder angestoßen. Diese jungen Frauen und Männer befreien wir. Wir setzen auf einen durchgehenden, auf Leistung aufbauenden, motivierenden und zupackenden öffentlichen Dienst. Dies darf man an dieser Stelle dick unterstreichen. Dies ist für die bessere Ausrichtung des öffentlichen Dienstes ein historischer Schritt nach vorne.
Gerade mit Blick auf die Verbesserungen im Gesetz geht meines Erachtens der Vorwurf von roter und grüner Landtagsfraktion, diese kämen nur den "Häuptlingen" und nicht den "Indianern" zugute, völlig ins Leere. Wenn man sich einmal im Hinblick auf die "Indianer" damit auseinandersetzt, so ergeben sich zu deren Gunsten der Wegfall der Besoldungsgruppe A 2 und die Anfügung von bis zu drei Stufen in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 6; die neuen funktionslosen Beförderungsämter im Lehrerbereich kommen
Ich sage deshalb, an die Fraktion der Freien Wähler gerichtet: Respekt. Hier wird nicht Opposition um der Opposition willen betrieben; hier wird das Ergebnis der gemeinsamen Beratungen anerkannt. Ich glaube, dass wir gut und intensiv gearbeitet haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mit einem weiteren Gedanken schließen und Sie darauf aufmerksam machen, dass die Personalgewinnung und die Personalbindung - auch das muss uns als Freistaat Bayern, als großer Arbeitgeber in Bayern, beschäftigen - Themen sind, die in den nächsten 20 Jahren an oberster Stelle zu finden sein werden. Wie erreichen wir es, dass wir gute und engagierte junge Leute für den öffentlichen Dienst in Bayern gewinnen, dass wir sie begeistern, damit wir mit einer guten und motivierten Verwaltung den Standortfaktor öffentlicher Dienst auch in Zukunft gut darstellen können? Insoweit darf man darauf hinweisen, dass wir zwar in der Vergangenheit mit dem Angebot der Verbeamtung auf Lebenszeit immer schon einen guten Trumpf in der Hand hatten; aber im Kampf um die wirklichen Leistungsträger muss man in Zukunft mehr bieten als reine Beschäftigungssicherung.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere engagierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, erwarten berufliche Abwechslung durch vielfältige Aufgabenstellungen. Sie erwarten umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten und sie erwarten selbstverständlich auch Flexibilität in der Arbeitszeit. Das müssen wir bieten, wenn wir hoch qualifiziertes Personal auch in Zukunft gewinnen wollen. Arbeitsplatzgarantie ist wichtig, aber wir müssen eben auch die Talente unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern, um zu Motivation und guten Leistungen zu kommen.
Genau das schafft das Neue Dienstrecht, genau dafür setzt das Neue Dienstrecht den Rahmen. Ich meine deshalb: Der Freistaat wird mit diesen neuen Rahmenbedingungen gut aufgestellt sein, nicht nur im Wettbewerb um gutes und qualifiziertes Personal, nicht nur im Verständnis, dass der öffentliche Dienst auch ein wichtiger Standortfaktor ist, nein, auch in der Überzeugung, dass wir mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem hoch kommunikativen und auf gemeinsamer Wertschätzung ausgerichteten Prozess zu einem optimalen Ergebnis gekommen sind.
Danke schön, Herr Staatsminister. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf sowie die mit aufgerufenen Änderungsanträge zugrunde.
Vorweg lasse ich über die vom federführenden Ausschuss ganz oder teilweise zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, die in Teil I der hierzu aufgelegten Mitteilung zusammengestellt sind,
abstimmen. Außerdem liegt Ihnen noch eine Liste vor, aus der das jeweilige Abstimmungsverhalten jeder Fraktion bei der Zweitberatung im Ausschuss ersichtlich ist.
Besteht Einverständnis, dass wir ganz oder teilweise über die zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge insgesamt abstimmen und der Gesamtabstimmung dieses Votum aus den Ausschüssen zugrunde legen? - Das ist der Fall. Das vereinfacht die Sache sehr. Dann lasse ich so abstimmen.
Wer also mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. desjenigen seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung von Frau Pauli. Gegenstimmen? - Die Voten sind vom Landtag so übernommen. Die Änderungsanträge sind damit, wie in der Aussprache schon angesprochen, ganz oder teilweise abgelehnt worden.
Zum Gesetzentwurf hat der federführende Ausschuss bei seiner Zweitberatung Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmte bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Er übernahm dabei nicht die vom federführenden Ausschuss bei der Zweitberatung in Nummer 2 Buchstaben c bis g und Nummer 3 des Berichts vorgeschlagenen Änderungen. Im Einzelnen verweise ich auf die Beschlussempfehlung mit Bericht auf Drucksache 16/5368.
Nach Abschluss des Ausschussverfahrens haben Abgeordnete der Fraktionen der CSU und der FDP einen weiteren Änderungsantrag, ausgedruckt auf Drucksache 16/5420, eingereicht, über den ich jetzt abstimmen lasse. - Ich lasse separat über diesen einzelnen, nachträglich eingebrachten Änderungsantrag abstimmen. - Wer diesem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CSU, FDP und SPD sowie der Kollege Meyer. Wer ihn ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Nun bitte ich, die Enthaltungen anzuzeigen. - Das sind die Abgeordneten der Freien Wähler und Frau Pauli.
Somit ist dieser Änderungsantrag angenommen worden. Die beschlossenen Änderungen sind damit in die Abstimmung über den Gesetzentwurf mit einzubeziehen.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Kollegen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen von SPD und GRÜNEN. Enthaltungen? - Keine. Somit ist mit Mehrheit beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung nun sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses unter gleichzeitiger Berücksichtigung des zuvor beschlossenen Änderungsantrages seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. - Das sind die Abgeordneten der CSU, der FDP, der Freien Wähler und Frau Pauli. Wer dem Gesetzentwurf nicht zustimmen möchte, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Das sind die Kolleginnen und Kollegen von SPD und GRÜNEN. Stimmenthaltungen bitte ich auch durch Aufstehen anzuzeigen. - Keine.
Damit ist der Gesetzentwurf so angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die aufgerufenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/3663, 3664, 3676, 3901, 3911 mit 3915, 4201, 4206 mit 4211, 4309, 4310, 4313 mit 4316, 4322, 4323, 4327, 4329,
Ihre Erledigung gefunden haben außerdem die Nummer 6 c der Drucksache 16/3674, die Nummer 5 b der Drucksache 16/3893, die Nummer 1 Satz 1 der Drucksache 16/3905 und die Nummer 1 der Drucksache 16/4332.
Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis und der Tagesordnungspunkt "Dienstrechtsreform" ist somit erledigt.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und weiterer Vorschriften (Drs. 16/4707) - Zweite Lesung