Richtig ist, Kollege Schuster, das muss mit den nötigen Mitteln ausgestattet werden. Die Dienstrechtsreform, die wir heute hoffentlich,
wir stimmen jedenfalls zu, verabschieden, bietet gute Ansätze dafür. Im Haushalt müssen dann auch noch beim Staat und bei den Kommunen entsprechende Mittel vorhanden sein. Wie gesagt: Ein Gesetz ist immer verbesserungswürdig und verbesserungsfähig. Gehen wir intensiv in die Evaluation - schönes neues Deutsch - und bringen wir in den kommenden Jahren noch die wichtigen und richtigen Änderungen endgültig ein.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Über den Umfang des Neuen Dienstrechts wurde von den Vorrednern schon viel gesagt. Ich möchte mich ausdrücklich dem Dank der Vorredner an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Finanzministeriums und der Landtagsverwaltung anschließen.
In die mehr oder weniger ausgeprägten Lobgesänge auf das Neue Dienstrecht werde und kann ich nicht einstimmen. Auf die Gründe werde ich im Einzelnen noch eingehen.
In meiner Zeit als Abgeordneter in diesem Bereich und das sind doch schon einige Jahre - ist dieses Gesetz das erste, dessen Entstehen wirklich transparent war. Das will ich ausdrücklich lobend erwähnen. Durch diese Transparenz konnte ich auch gut verfolgen, wie sich dieses Gesetz entwickelt hat. Entscheidendes Ziel dieses Gesetzes ist eine stärkere Leistungsorientierung, wobei Übereinstimmung darüber bestand und besteht, dass die Beförderung das Kernelement der Honorierung der Leistung sein soll.
Aus diesem Grund wurden im Vorfeld der Dienstrechtsreform auch circa 18.000 Stellenhebungen im Doppelhaushalt geschaffen, davon die Hälfte funktionslose Beförderungsmöglichkeiten für Grund-, Haupt- und Realschullehrerinnen und -lehrer und die andere Hälfte für die Mitarbeiter in der allgemeinen Verwaltung.
Von den Stellenhebungen ist praktisch ein Viertel umgesetzt. Das andere Viertel soll zum 1. Januar 2011 kommen und der Rest, also die zweite Hälfte, sollte eigentlich im Doppelhaushalt 2011/2012 verankert werden. Denn das wurde den Beamtinnen und Beamten zugesagt. Aber ich habe so den Eindruck, die Beamtinnen und Beamten glauben angesichts der Haushaltslage selber nicht mehr, dass die zweite Hälfte kommen wird, und beim Beamtenbund hat der Finanzminister auch schon dezent auf die Situation hingewiesen.
Wenn wir die zweite Hälfte allerdings nicht umsetzen das muss uns klar sein -, haben wir die Situation, dass wir, wenn ich das etwas flapsig sagen darf, die Häuptlinge befördern und die Indianer nur zur Hälfte. Das gilt zumindest für den Lehrerbereich. Hier haben wir aus Gründen des Abstandsgebots die Schulleiterinnen und Schulleiter höher eingestuft - diese Einstufung muss nach Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt werden -, während wir bei den "Indianern" - ich bleibe wieder bei den Lehrern - zwar ein Beförderungsamt A 12 Z und A 13 eingeführt haben, aber es steht nirgendwo, wie viele Beamtinnen und Beamte das erreichen werden. Froh werden auf alle Fälle diejenigen sein, die in der ersten Runde der Beförderung dabei sind; das kann man ihnen nicht mehr nehmen.
Stärkere Leistungsorientierung soll neben den Stellenhebungen auch im schnelleren Vorrücken von leistungsstarken Beamtinnen und Beamten in der Leistungsstufe zum Ausdruck kommen. Aus unserer Sicht ist das absolut begrüßenswert. Allerdings muss man auch hier sehen, wie das in der Praxis umgesetzt wird und wie hoch die Messlatte für das schnellere Vorrücken gelegt wird.
Die absolute Überraschung bei der Vorstellung der Eckpunkte vor zwei Jahren und gewissermaßen auch das Highlight war die Abschaffung der Laufbahngruppen und die Bildung einer einheitlichen Leistungslaufbahn mit verschiedenen Einstiegsebenen. Das klingt vielversprechend, meine Damen und Herren, und damit wurden bei den Beschäftigten sicher hohe Erwartungen geweckt. Die Schaffung einer einheitlichen Leistungslaufbahn kam deshalb überraschend, weil man beim Fachsymposium im Vorfeld zum Bereich Laufbahnbericht den Eindruck gewinnen konnte, Ministerium und Beamtenbund seien sich darin einig, dass die Laufbahngruppen erhalten bleiben müssen, wenn auch nicht unbedingt vier Laufbahngruppen.
"Einheitliche Leistungslaufbahn" hört sich gut an, entpuppt sich allerdings als alter Wein in neuen Schläuchen. Die Laufbahngruppen wurden offiziell abgeschafft, an deren Stelle wurden neue Qualifizierungsebenen geschaffen. Für den Aufstieg
über die Laufbahngrenzen oder Qualifizierungsebenen hinweg ist jetzt nicht mehr der Landespersonalausschuss verantwortlich, sondern es sind die einzelnen Ressorts. Aus zentralen Prüfungen wurden modulare Qualifizierungsmaßnahmen. Dank der Transparenz, muss man fairerweise sagen, war gut zu verfolgen, wie die Messlatte in Form dieser Qualifizierungsmaßnahmen und -prüfungen mit jedem Entwurf ein Stück weit höher gelegt wurde. Es ist auch nicht so, dass man einfach mit dem ersten Training zum Überspringen der Messlatte beginnen darf. Nein, für diese Qualifizierungsmaßnahmen muss man vom Dienstvorgesetzten vorgeschlagen werden. Da ganz offensichtlich gigantische Angst herrscht, dass einige Leistungsträger zu früh in Form kommen und das System sprengen, dürfen die Besten erst nach zehn Jahren über die Messlatte springen. Meine Damen und Herren, so habe ich mir Leistungsorientierung nicht vorgestellt.
Diese eigentlich bedauerliche Entwicklung blieb auch der Basis der Beamtenschaft nicht verborgen. Wenn Sie mit den Beamtinnen und Beamten vor Ort sprechen, werden Sie feststellen, dass sie nur eine geringe Hoffnung in eine stärkere Leistungsorientierung setzen,
Noch etwas wurde bei den Beratungen deutlich: Wir haben uns akribisch mit der Einstufung von neuen Richtern und Staatsanwälten befasst. Da wurde fast jedes Amtsgericht separat behandelt, wenn ich das übertreibend so sagen darf. Das ist aus unserer Sicht auch in Ordnung, aber um die Eingangsämter des mittleren und des gehobenen Dienstes haben wir uns nicht gekümmert. Hier wurden alle unsere Anträge, mehr Gerechtigkeit zu schaffen, von den Regierungsfraktionen abgelehnt.
Damit wäre ich bei den eindeutigen Verlierern dieser Dienstrechtsreform. Inzwischen trauen sich auch kleinere Verbände zu sagen, dass man auf sie keine Rücksicht genommen hat. Sie sind deshalb Verlierer, weil sie nach Umwandlung der Altersstufen in Leistungsstufen zum Teil ganz erheblich schlechter eingestuft werden. Ich will das an einem Extrembeispiel festmachen, nämlich den technischen Beamten, den Diplom-Ingenieuren (FH). Bei diesen werden vermutlich über 90 % der Beamtinnen und Beamten nach
dem neuen Dienstrecht deutlich schlechter eingestuft als nach dem alten Dienstrecht, und das macht bis zu 600 Euro im Monat aus im Vergleich zum Status quo.
Auch Weiterentwicklungen bei den Bildungsgängen und Bildungsabschlüssen, die ihren Niederschlag bei der Festlegung des Eingangsamtes finden müssten, blieben unberücksichtigt. Die Verlierer sind in Zukunft vor allem diejenigen Beamtinnen und Beamten, die ihre Ausbildung außerhalb des öffentlichen Dienstes machen und bei denen zum Teil auch noch berufliche Praxis für die Ausübung des Amtes vorgeschrieben ist.
Nicht einmal die die Volksschullehrer diskriminierende Formulierung, dass sie zum höheren Dienst gehören, aber als einzige Ausnahme nur in A 12 eingestuft werden, konnte gestrichen werden. Hier hätte es die Formulierung "in der Regel" genauso getan. Das hätte nichts gekostet, hätte aber zumindest bestimmte Hoffnungen bei den Lehrern bestehen lassen.
Bester Beleg dafür, dass diese Schlechterstellung vieler - nicht aller - Beamten in diesem Bereich kommen wird, ist die Tatsache, dass Sie hier eine quasi als Vertrauensschutz deklarierte Übergangsregelung getroffen haben, wobei wir bei genauem Hinsehen feststellen müssen, dass es sich hier vielleicht um eine Übergangsregelung, aber sicher nicht um Vertrauensschutz handelt, weil selbst die Anwärter, die unter diese Regelung fallen und ab dem 01.01.2011 als Beamte übernommen werden, in der Regel schlechter gestellt werden als nach dem Status quo.
Kolleginnen und Kollegen, was wir ausdrücklich mittragen, ist die Anhebung der Altersgrenze. Ich denke, hier darf es keinen Sonderstatus für die Beamtinnen und Beamten geben. Wenn die Altersgrenze im Tarifbereich nach oben gesetzt wird, ist es meines Erachtens selbstverständlich, dass das Gleiche bei den Beamtinnen und Beamten passiert, auch wenn ich durchaus Verständnis für den Unmut der Betroffenen habe. Aber schließlich haben wir das für uns Abgeordnete im Landtag auch getan.
Damit nicht der Eindruck entsteht, alles an dieser Dienstrechtsreform sei schlecht, nenne ich auch Bereiche, die ausdrücklich zu loben sind. Ich habe schon die zusätzlichen Beförderungsstellen, die Umwandlung der Altersstufen in Leistungsstufen und das vermeintlich schnellere Fortkommen in diesen Leistungsstufen als Leistungsanreiz genannt. Weiter nenne ich die Abschaffung der Besoldungsgruppe A 2 und die Zusammenfassung von 300 Einzellaufbahnen in sechs Fachlaufbahnen, die die Besoldung der Beamtinnen und Beamten doch deutlich überschaubarer
und transparenter macht. Ausdrücklich hervorzuheben ist, dass aus der Leistungslaufbahnverordnung ein Leistungslaufbahngesetz geworden ist, sodass das Parlament in diesem Fall ein echtes Mitspracherecht hat. Ausdrücklich erwähnen möchte ich noch die Verbesserung bei der Anrechnung von Erziehungszeiten vor allem für Beamtinnen - ich sage einmal, Beamte werden das wohl eher selten in Anspruch nehmen -, wobei wir hier auf der Skala nach oben noch deutlich Spielraum haben.
Erstens. Bei den Beamtinnen und Beamten wurden Hoffnungen geweckt, was die stärkere Leistungsorientierung und die Abschaffung der Laufbahngruppen anbelangt, die bei genauem Hinsehen vermutlich nicht erfüllt werden.
Zweitens wurde es versäumt, bei den Eingangsämtern vor allem des mittleren und des gehobenen Dienstes längst überfällige Anpassungen vorzunehmen.
Drittens. Von den Vorrednern wurde es schon angesprochen: Wenn im Rahmen eines umfangreichen Gesetzgebungsvorhabens von der Opposition 80 bis 100 Änderungsanträge eingereicht werden, die in der Regel auf Eingaben der betroffenen Verbände fußen, und gerade einmal drei oder vier Anträgen zugestimmt wird, dann ist das ein deutliches Signal: Wir brauchen euch nicht. Meine Damen und Herren, wer in diesem Hause möchte, dass sich eine breite Mehrheit für Gesetzesvorhaben findet, der muss mit den Vorschlägen der Oppositionsparteien anders umgehen. Ich habe Ihnen schon gesagt, dass selbst Vorschläge, die faktisch nichts kosten, barsch abgelehnt wurden.
Ich komme zum Schluss. Das Neue Dienstrecht lässt durchaus Spielraum für Interpretation und Umsetzung. Wir werden genau beobachten, ob der Spielraum im Sinne der Beamtinnen und Beamten oder im Sinne des Finanzministers genutzt wird. Wir werden, und da bin ich ganz sicher, in den nächsten Jahren eine Fülle von Petitionen bekommen, in denen sehr deutlich auf die zum Teil von mir angesprochenen Schwachstellen dieses Gesetzes hingewiesen wird. Ich hoffe und wünsche mir, dass wir dann auch die Größe finden, diese Fehler zu beseitigen.
Herr Präsident, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die bayerischen Beamten, aber auch für den Staat. Man überlege sich nur, wie denn Staat gemacht wird: Der Staat muss organisiert sein. Es gibt Leute, die durch die Bevölkerung legitimiert sind, für die Bevölkerung Entscheidungen zu treffen, aber das Ganze muss auch umgesetzt werden. Diesen dialektischen Prozess, zwischen Entscheidungsfindung und Umsetzung aus dem Umzusetzenden etwas Neues zu machen, den leisten die Beamten. Deswegen möchte ich mich bei Ihnen, Herr Ministerialdirigent Hüllmantel, und Ihrer Arbeitsgruppe ganz herzlich bedanken. Sie haben hier ein beachtliches Werk vorgelegt.
Wir sollten das Ganze aber heute nicht zerreden und nicht die für die Deutschen ein wenig typische Diskussion führen: Wir haben zwar ein wunderschönes neues Haus, aber schaut bitte nicht so genau hin, da fehlt noch eine Steckdose und die Bodenplatten sind noch nicht ganz fertig. Damit ist die Freude über das Haus schon wieder halb kaputt, statt dass man das Wesentliche sehen würde, das man geschaffen hat. Das Wesentliche ist hier die wirklich moderne Art und Weise, wie man mit der Materie umgeht.
- Frau Kollegin, dass Sie dazwischenrufen, ist Ihr gutes Recht. Es ist doch ganz normal, dass in einem freien Land und in einem freien Parlament - Gott sei Dank ist das so - unterschiedliche Meinungen vorhanden sind. Da gibt es eine Regierungskoalition und eine Opposition. Ich habe in meinem Text stehen, dass ich mich ausdrücklich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der SPD, der Freien Wähler und der GRÜNEN bedanke, weil sie uns immer wieder herausfordern. Letztlich haben wir aber doch die Verantwortung und müssen in der Sache entscheiden.
Ich nenne einmal drei Namen: Thomas Mütze, Hans Herold und ich, wir drei sind Mitglieder sowohl im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, wo wir sehr gern mitarbeiten, als auch im Haushaltsausschuss. Es ist doch klar, dass man sich im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes so ziemlich alles vorstellen kann, aber dass man es im Haushaltsausschuss auch finanzieren muss. Deswegen ist immer wieder eine Abwägung nötig. Angesichts der vorgenommenen Abwägung denke ich, wir haben ein gutes Gesetzeswerk geschaffen. Wichtig ist mir jetzt, wie es der Präsident hier gesagt hat, dass wir anfangen und
nach zwei Jahren genau hinsehen, was sich bewährt hat, wo wir nachsteuern müssen, was man ergänzen oder verbessern kann und wo man vielleicht auch den einen oder anderen Vorschlag von Ihnen aufgreifen kann.
Aber eines dürfen wir nicht vergessen: Während die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der sogenannten freien Wirtschaft sehr, sehr konjunktur- und strukturabhängig sind, ist das bei uns im öffentlichen Dienst weniger der Fall. Insofern ist es doch legitim, wenn man einige Teile des Gesetzeswerks unter den Haushaltsvorbehalt stellt. Ich sehe darin jedenfalls nichts Schlechtes.
Drei Punkte möchte ich ansprechen, die ich - oder wir, ganz wie Sie wollen - gern anders gemacht hätte. Ich halte die Eingruppierung der Bachelor für falsch. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Wenn dem Staat der Bachelor - der reguläre künftige Abschluss nach Bologna - nur A 9 oder A 10 wert ist, schickt er junge Menschen, die dies gar nicht beabsichtigt haben, an die Universitäten. Schließlich werden dort Ressourcen verbraucht, die eigentlich für diejenigen Studenten vorgesehen sind, die sich von Haus aus für ein Universitätsstudium entscheiden. Das hätte anders gemacht werden können. Ich bin davon überzeugt, dass die Praxis diese Regelung korrigieren wird.
Wir Liberalen sind der Meinung, das Beurteilungsverfahren für Lehrerinnen und Lehrer hätte so bleiben sollen, wie es jetzt ist. Der Schulleiter hat jederzeit die Möglichkeit, die Lehrer zu beurteilen. Außerdem kann jeder Lehrer eine Beurteilung beantragen. Das muss nicht zwingend vorgeschrieben werden. Darüber hinaus sollte die Altersteilzeit grundsätzlich flexibel gestaltet werden.
Mir hat die Transparenz der Gesetzesberatungen sehr gut gefallen. Die Herstellung der Öffentlichkeit und die Durchführung einer Anhörung sind einmalig gewesen. Dafür möchte ich der Frau Vorsitzenden Heckner herzlich danken. Sie hat das in einer tollen Regie gemacht. Das haben wir gut hingekriegt. Dieser Gesetzesweg wäre zur Demonstration an den Schulen vorbildlich.
Obwohl er nicht hier sitzt, erlaube ich mir, auf Kollegen Erwin Huber hinzuweisen. Wenn ich das richtig nachgelesen habe, war er der Initiator. Er hat es auf den Weg gebracht, und ich finde, er hat es toll gemacht. Insgesamt können wir stolz auf uns sein. Ich bitte die Herrschaften, die draußen in der Beamtenschaft Verantwortung tragen: Machen Sie etwas aus diesem Gesetz. Es liegt an Ihnen, wie Sie es umsetzen. Berichten Sie uns bitte über die Stärken und die Schwächen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, bitte schmollen Sie dann nicht. Lassen Sie uns gemeinsam darüber beraten, wie wir die Fehler wieder ausbügeln können. Die Fehler müssen ausgemerzt und die guten Regelungen gestärkt werden. Insgesamt möchte ich meinen Kollegen - ich bin selbst Beamter - sagen: Meine lieben Freunde, es gibt schlimmere Schicksale, als in Bayern Beamter zu sein.