- Genau, es waren jede Menge Fragen. Es war keine konkrete Frage - das wäre eigentlich interessanter gewesen. Es war ein Sammelsurium an Aussagen.
- Okay; alles klar. Die eigenverantwortliche Schule ist in Vorbereitung. Wir haben dazu ein ausführliches Positionspapier verabschiedet; es ist öffentlich und steht auf unserer Homepage. Im Moment befindet es sich in Verhandlungen. Ich meine, dass damit etwas auf den Weg gebracht wird. Dazu haben wir ja noch ein wenig Zeit.
- Die kommen, das werden Sie sehen, die kommen. Die sind auf einem guten Weg. Es gibt auch noch andere Anträge zu diesem Thema; diese werden auch kommen. Zur Medienkompetenz haben wir auch schon einiges gemacht. Das läuft schon.
In Ihrem Antrag stand durchaus, Schulveranstaltungen - auch Klassenfahrten sind Schulveranstaltungen - sollen frei sein. Lesen Sie noch einmal Ihren eigenen Antrag.
Frau Sandt, bitte lesen Sie - zum Beispiel heißt es: Arbeitshefte. Frau Kollegin Sandt, ich versuche gerade, auf Sie einzugehen. Das heißt, dadurch sind nicht alle tollen Lernmittel ausgeschlossen, von denen Sie sprechen. Momentan arbeiten aber viele Verlage noch mit dem Schulbuch und mit dem Arbeitsheft. Unser Antrag schließt nicht aus, dass man, wie Sie sagen, richtig moderne Lehrmittel dazunimmt. Deswegen müssten Sie sich dem Antrag nicht verweigern. Alles andere, was Sie sagen, ist Zukunftsmusik. Wir wollen sehr schnell etwas ändern, und das könnte man mit diesem Antrag.
Zu Frau Kollegin Tolle. Ich habe bis jetzt noch nicht gewusst, dass es immer nur dann gerechter wird, wenn es mehr Geld kostet. Ist das Ihre Meinung? Ich meine, Gerechtigkeit ist nicht immer davon abhängig, mehr Geld auszugeben. Sie sprechen davon, dass bei den Kommunen ein Streit ausbrechen wird. Ich meine, Sie haben von der Praxis keine Ahnung. Im Normalfall setzt der Stadtrat, der Gemeinderat, der Schulausschuss ein Budget fest und verlässt sich auf die Schulfamilie. Ob das der Schulleiter in seinem stillen Kämmerlein macht oder ob das im Schulforum geschieht, spielt keine Rolle. Das machen die aus.
Herr Kollege Pfaffmann, vielleicht sollten Sie die Protokolle Ihres eigenen Ausschusses lesen; das wäre nicht schlecht. Dann würden Sie wissen, was wir in diesem Ausschuss sagen.
- Nein, in dieser Sitzung nicht, aber in sehr vielen anderen. Auch Ihnen passiert es einmal, dass Sie nicht da sind. Auf jeden Fall sollten Sie nicht Dinge vermischen. Wir wissen auch, dass reiche Gemeinden sehr wohl alles finanzieren können, aber wir wissen auch, dass sich - und das ist das Hauptanliegen unseres Antrages - die förderfähigen Kosten für den Schulaufwandsträger nur auf Schulbücher beschränken. Das ist aber nicht mehr zeitgemäß.
bloß weil später vielleicht einmal in einem Wahlkampf die Kommunen Angst haben könnten. Sie von der CSU sollten doch merken oder gemerkt haben, dass Angst vor irgendwelchen Entwicklungen der schlechteste Ratgeber ist; in diesem Fall ist er auch noch überflüssig.
Ich bitte noch einmal, an die Grundidee zu denken. Die Grundidee der Lernmittelfreiheit wurde vor Jahrzehnten entwickelt. Die Lernmittelfreiheit muss heute eben anders ausgestaltet werden. Ich muss nun einfach ins Detail gehen. Herr Minister Schneider lächelt, das weiß er auch noch aus seiner Zeit. Englisch wird er nur mit dem entsprechenden Arbeitsheft unterrich
ten, und dieses kostet etwas. Das wollen wir den Eltern nicht zumuten. Die Lernmittelfreiheit war nie von sozialen Aspekten abhängig. Die bisherige Lernmittelfreiheit gilt für alle Schüler in Bayern. Diese allgemeine Lernmittelfreiheit wollen wir ausweiten. Wir wollen, dass es nicht mehr Geld kostet, weil wir in den heutigen Zeiten sparen müssen. In diesem Bereich kann man sparen. Wenn sich die Schulfamilie für eine Lernmittelfreiheit entscheidet und sie mit der anderen verrechnet, ist das in Ordnung. Das ist zeitgemäß. Deshalb verstehen wir Ihre Kritik nicht.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich weise nur der Form halber darauf hin, dass zu Tagesordnungspunkt 10 bereits namentliche Abstimmung beantragt wurde. Es kommt also nicht mehr auf die 15 Minuten an. Ich weise darauf hin, dass eine namentliche Abstimmung stattfindet.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes (Drs. 16/4232) - Zweite Lesung
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/4232 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 16/5267 zugrunde.
Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu.
Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2010" einzufügen. Demnach ist in § 1 Nummer 45 Buchstabe d) im neu ge
fassten Artikel 45 Absatz 3 als Tag vor dem Inkrafttreten der "31. Juli 2010" sowie als letzter Tag des sechsten auf das Datum des Inkrafttretens folgenden Monats der "31. Januar 2011" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz mit diesen Ergänzungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind CSU, FDP, Freie Wähler, SPD, GRÜNE und Frau Pauli. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? - Ebenfalls keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses mit den entsprechenden Ergänzungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das sind, wie soeben, alle Fraktionen sowie Frau Pauli. Gegenstimmen? Das scheint nicht der Fall zu sein. Stimmenthaltungen? - Ebenfalls nicht.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (Drs. 16/4442) - Zweite Lesung
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/4442 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt und Gesundheit auf Drucksache 16/5311 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind wieder alle Fraktionen und Frau Pauli. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wie soeben alle Fraktionen und Frau Pauli. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Jeweils keine.