Protocol of the Session on July 13, 2010

Nächster Redner ist Herr Kollege Arnold.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Diesen Gesetzentwurf, Herr Streibl, haben Sie deswegen vorgelegt, weil Sie ihn in Baden-Württemberg gefunden haben. Sie haben ihn 1 : 1 abgekupfert und uns sozusagen das Vergnügen bereitet, ähnliche Diskussionen zu führen. Wenn man nichts anderes zu bieten hat, als andere Länder zu kopieren, dann muss man auch die Diskussion aus den anderen Ländern in Kauf nehmen. Dazu sage ich Ihnen Folgendes: Herr Heribert Prantl hat genau über diese Situation geschrieben: Nicht ganz recht, aber billig. Wir haben mit unserem Strafrechtssystem ein fest normiertes System, und zwar entweder Geldstrafe oder Haftstrafe, mit positiver Prognose Bewährung, mit negativer Prognose ohne Bewährung.

Ich darf die Justizministerin zitieren, die sagt: Nur in Haft hat die Behörde Möglichkeiten, auf die Gefangenen einzuwirken. Eine Fußfessel hindert einen Täter nicht an schlechten Taten. - Das ist der Hintergrund dieser Geschichte.

Nun haben wir in Bayern - der Rechtsstaat ist von Herrn Kollegen Dr. Rieger schon bemüht worden - andere Instrumente installiert, um diese Notsituation, diese Übergangssituation von Ersatzfreiheitsstrafe und Sonstigem zu lösen. Ich erinnere an das Projekt "Schwitzen statt Sitzen". Es bedeutet: Niemand muss in den Knast gehen, der bereit ist, sozial nützliche Arbeit zu leisten. Das Argument, eine Mutter könne sich möglicherweise nicht mehr um die Kinder kümmern, zeigt deutlich, welches Familienbild Sie haben. Wir kämpfen in diesem Land - nahezu einig - darum, Kinderkrippen, Tagesstätten usw. zu schaffen, und Sie kommen mit dem Argument, Schwitzen statt Sitzen, das auch sozial verträglich gestaltet werden kann, mache es unmöglich, Kinder in einer Familie zu erziehen. Das ist an den Haaren herbeigezogen und zeigt, dass Ihre Argumentation ganz weit weg von der Realität ist.

Noch ein Argument ist wichtig: Wenn Sie derartiges machen wollen, dann kommen randständige Personen - Personen, die ihren Lebensmittelpunkt nicht immer an einem Ort haben, Obdachlose, Arbeitslose dem Grunde nach sowie bei der Entlassungsvorberei

tung auch Personen ohne Familienangehörige - nicht in den Genuss dieses Systems. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch unsozial. Von uns Sozialdemokraten wird das abgelehnt, weil das ein Schritt in eine sogenannte Klassenjustiz ist. Das lassen wir uns nicht bieten.

(Beifall bei der SPD)

Einen weiteren Punkt haben wir bisher noch nicht angesprochen: Was ist mit dem Datenschutz? Wo laufen die Daten zusammen, und wie werden sie geschützt? Hierzu fehlt es in Ihrem Gesetzentwurf an Ausführungen. Die Bewegungsmeldungen, die für solche Personen erstellt werden können, lassen viele Rückschlüsse zu. Das muss nicht unbedingt im Sinne des Strafvollzugs sein.

Des Weiteren weise ich darauf hin: Wenn Sie so etwas einführen, dann sind auch Sanktionen notwendig. Sanktionen müssen verhängt werden können, wenn diese Fußfesselauflage nicht eingehalten wird. Es müssen aber auch Überwachungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten eingeführt werden. Wenn jemand im Stau steht und sich mit seiner Fußfessel nicht rechtzeitig zurückmeldet, dann muss das insoweit kolportiert werden.

Sie sprechen von Kostenersparnis. Es kommen aber wesentlich mehr Kosten auf uns zu, weil die Überwachung dieser Fußfesselauflage wesentlich mehr erfordert. Es bleibt zu besorgen, dass Sie irgendwann einmal darauf spekulieren, dass diese ganze Angelegenheit in private Hände übertragen wird. Dann sind wir tatsächlich beim Entlarven Ihrer Argumentation. Es geht Ihnen um Kostenersparnis. Der Strafvollzug ist Resozialisierung und Sühne. Das hat nichts mit Kosten zu tun. Die Kosten nehmen dabei eine marginale Rolle ein. Wir werden in diesem Zusammenhang den Vorschlag im Ausschuss kritisch behandeln, aber Sie müssen sich richtig ins Zeug legen, damit wir den abgekupferten Beschluss aus Baden-Württemberg übernehmen.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Stahl.

Meine Herren und Damen! Kann die elektronische Fußfessel mit GPS-Verortung die Defizite im bayerischen Strafvollzug in den Griff bekommen? Kann sie die auffangen? - Nein, das kann sie natürlich nicht. Sie kann allenfalls für einen ganz kleinen Personenkreis eine Ergänzung oder freiwillige Alternative zur Haft sein. Jedoch ist sie keine Lösung bei Überfüllung, bei unserem Personalmangel und bei fehlender Entlassungsvorbereitung. Wir ver

missen beispielsweise ein Übergangsmanagement. Dafür wird es in der nächsten Zukunft noch Vorschläge geben. Wir haben dazu einen Antrag eingereicht. Außerdem vermissen wir hier die ganz klare Ausrichtung an den tatsächlich notwendigen Kosten des Strafvollzugs.

Die Fußfessel kann auf jeden Fall kein Sparbeitrag sein. Sie kann auch keine Antwort auf die jetzt anstehende Entlassung von Schwerststraftätern, aufgrund der Aufhebung der nachträglichen Sicherungsverwahrung sein.

Dem Gesetzentwurf können wir allenfalls zugute halten, dass es sich um eine Rechtsgrundlage für einen auf drei Jahre befristeten Feldversuch handelt. Damit ist man immerhin schon weiter, als es die Staatsregierung in der Vergangenheit war, die meinte, für Videoüberwachung und Kennzeichen-Scanning keine Rechtsgrundlage haben zu müssen, da es sich nur um Modellversuche handelte. Aber letztendlich wollen auch Sie wiederum nur ein Modellprojekt haben. Dazu meinen wir, dass ein solches nicht mehr notwendig ist, nachdem es bereits in Hessen und Baden-Württemberg wissenschaftlich begleitete Modellprojekte gegeben hat.

Wir verfügen auch über die Erfahrungen anderer Länder mit der Fußfessel. Diese gibt es zum Beispiel auch in den Niederlanden und in Schweden. Ich kann nicht nachvollziehen, warum man nicht auf deren Erfahrungen zurückgreift. Ein bisschen drängt sich der Verdacht auf, dass Sie Ersatzgesetzgeber sein wollen. Auf Bundesebene kommt man nämlich mit der Fußfessel aus den verschiedensten politischen Gründen nicht zu Potte.

Die Debatte über die Fußfessel läuft bunt durcheinander. Auf der einen Seite soll sie ein Mittel der Führungsaufsicht sein. Dann soll sie den Hausarrest sichern. Sie soll auf der einen Seite Ersatzfreiheitsstrafe möglich machen und auf der anderen Seite die Entlassungsvorbereitung bedienen. Die Innenminister entwickeln sehr viel Phantasie bezüglich der Fußfessel. Sie haben sich Gedanken darüber gemacht, wo man sie sonst noch einsetzen könnte. Aber ich sehe nicht, dass man dafür eine durchdachte Rechtsgrundlage hätte.

Aufgrund der Formulierung in Ihrem Gesetzentwurf entsteht natürlich der Eindruck, dass es Ihnen zuallererst - das haben Sie auch mit Ihrem Wortbeitrag bestätigt - um Kosteneinsparung geht. Das geht aus Ihrer Pressemitteilung vom 22. Juni 2010 und aus dem Problemaufriss des Gesetzentwurfes hervor.

Sie setzen Kosten von circa 96 Euro pro Haftplatz an. Der Satz liegt in Bayern aber sehr viel höher; er liegt

hier bei circa 119 Euro und kann unter Umständen noch höher liegen. Des Weiteren gehen Sie von Kosten für die Fußfessel in Höhe von 33 Euro aus. Wir haben das einmal durchgerechnet. Wenn Hessen zwei Millionen Euro einsetzt, dann bedeutet das pro Person täglich 89 Euro, wenn man die Fußfessel einsetzt. Aber da stimmt dann etwas mit den Zahlen nicht.

Ich frage mich natürlich auch: Wie steht es denn mit den Kosten für den Einsatz der Fußfessel? Wie sieht es mit der Überwachung aus? Wer finanziert sie? Oder wollen Sie die Überwachung eventuell privatisieren, wie es woanders schon angedacht ist?

Letztendlich geht es nicht um die Kosten, sondern darum, dass man mit der Fußfessel erreichen will, sich mit dem Problem des Strafvollzugs in Bayern nicht weiter auseinandersetzen zu müssen. Sie machen im Grunde genommen einen Nebenkriegsschauplatz auf, der aus meiner Sicht hier nichts verloren hat. Wir wollen ganz klare Regelungen im Strafvollzug haben. Wir wollen, dass die Probleme vor allem im bayerischen Strafvollzug, was die Personalsituation anbelangt, ordentlich gelöst werden. Wir wollen verstärkte Resozialisierungsbemühungen verwirklichen. Alles andere ist aus unserer Sicht Opium fürs Volk.

Ich bitte Herrn Rieger, in sich zu gehen. Er meinte, durch Einführung der Fußfessel käme es zu einem Kuschelvollzug. Aber letztendlich haben wir bereits einen Zweiklassenstrafvollzug: Wer die Geldstrafe zahlen kann, darf nach Hause gehen; wer sie nicht zahlen kann, geht in den Knast light. Deswegen finde ich die Debatte hier etwas einseitig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der nächste Redner in der Aussprache ist Herr Kollege Dr. Fischer. Ihm folgt Frau Staatsministerin Dr. Merk.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Hohe Belegungszahlen in den Justizvollzugsanstalten, hohe Kosten im Strafvollzug, hohe Rückfallquoten bei entlassenen Strafgefangenen - all das legt die Suche nach Alternativen nahe. Warum also nicht die elektronische Aufsicht? Warum nicht die Fußfessel? Ich meine, es ist sinnvoll, zwischen den einzelnen Anwendungsbereichen, die hier diskutiert werden, zu differenzieren.

Um es vorwegzuschicken: Bei potenziell gefährlichen Straftätern verbietet sich die Fußfessel von selbst. Die Fußfessel ermöglicht zwar vielleicht eine nachträgliche Feststellung, wer sich wann wo aufgehalten hat, aber - das ist die entscheidende Erkenntnis - die Fuß

fessel kann keine einzige Straftat verhindern. Deswegen lehnen wir die Fußfessel als Alternative bei gefährlichen Straftätern grundsätzlich ab.

Der Gesetzentwurf der Freien Wähler nennt zwei andere Anwendungsbereiche: den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe und die Vorbereitung der Entlassung. Doch auch hier gibt es einiges zu bemängeln.

Zum einen geht es - das ist mehrfach angesprochen worden - um ein Projekt in Baden-Württemberg und um einen Versuch in Hessen. Es lohnt sich, den Sachstand beider Projekte etwas näher zu beleuchten. Das Projekt in Baden-Württemberg hat noch gar nicht begonnen, noch nicht einmal als Modellversuch. In Hessen, das seit 2000 Vorreiter auf diesem Feld ist, ist die Auswertung noch nicht abgeschlossen.

Nun ist die Frage zu stellen: Wenn Sie von den Ergebnissen so überzeugt gewesen wären, dass Sie sie gleich übernommen hätten, dann hätten Sie das in das Strafvollzugsgesetz schreiben müssen. Wenn Sie hier jetzt aber einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, dann machen Sie de facto einen dritten Modellversuch. Dazu sage ich: Wir brauchen keinen dritten Modellversuch auf deutschem Boden. Wir sollten die Ergebnisse der anderen Versuche abwarten.

Ich will es ganz deutlich sagen. In der Sache gibt es einiges kritisch zu beleuchten. Wir haben mit Sicherheit - das ist in Ihrem Gesetzentwurf einkalkuliert - höhere Kosten für psychosoziale Betreuung. Wenn dies so ist, stellt man sich die Frage: Ist das bei der Problematik auf der psychosozialen Seite der richtige Weg?

In der Praxis gibt es zahlreiche Probleme der Überwachung. Was tut der Betroffene? Was darf er? Er darf zur Arbeit gehen. Er darf einkaufen. Aber was machen wir, wenn er sich beim Einkaufen mit Alkoholika eindeckt und sie zu Hause bis zur Bewusstlosigkeit konsumiert? Ist das sinnvoll? Eine Einwirkungsmöglichkeit besteht nicht.

Dann gibt es das Kostenargument. Die Kosten müssen sehr genau durchkalkuliert werden. Wenn wir einen schmalen Anwendungsbereich haben - Sie gehen ja von einem schmalen Anwendungsbereich aus -, dann werden die Kosten pro Einzelfall natürlich entsprechend hoch sein.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Zustimmung der Mitbewohner. Wird hier nicht der Betroffene durch den Mitbewohner erpressbar? Der Mitbewohner könnte sagen: Wenn ich es nicht will, dann kriegst du nicht die Chance auf eine elektronische Fußfessel. Dies ist etwas, was ich als durchaus bedenklich ansehe.

Bezüglich des Datenschutzes möchte ich nicht weiter ins Detail gehen. Da kann ich mich dem anschließen, was Kollege Arnold gesagt hat. Ich kann mich auch Herrn Kollegen Rieger anschließen, der zu Recht darauf hingewiesen hat, dass ein Wahlrecht zwischen Geldstrafe und elektronischer Fußfessel bestehen könnte.

Ich möchte noch auf etwas eingehen, was besonders für den zweiten Anwendungsfall eine Rolle spielt. Ich meine die Vollzugslockerungen. Die Vollzugslockerungen dienen der Resozialisierung, sie dienen dazu, dem Täter wieder ein Leben unter normalen Umständen nahezubringen. Er soll lernen, wieder unter normalen Bedingungen zu leben. Das Leben mit einer elektronischen Fußfessel ist aber doch kein normales Leben, eine elektronische Fußfessel hat nichts mit Vollzugslockerungen, beispielsweise einem Freigang, zu tun. Deswegen sage ich ganz klar: Bei mir überwiegt die Skepsis, und ich halte den Vorschlag für bedenklich. Ich bin aber gespannt auf die Diskussion. Ich will keine Tür zuschlagen. Die Meinungsbildung in unserer Fraktion jedenfalls ist noch nicht abgeschlossen. Wir werden uns sorgfältig mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen müssen. Aber einfach den Gesetzentwurf eines anderen Landes abzuschreiben,

(Franz Schindler (SPD): Eines FDP-Ministers!)

ist uns etwas zu wenig.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Letzte Rednerin im Rahmen der Aussprache ist Frau Staatsministerin Dr. Merk. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon gehört: Der Gesetzentwurf über die elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe in Bayern, den die Freien Wähler vorlegen, ähnelt ganz verblüffend dem entsprechenden Gesetz in Baden-Württemberg. Okay, das wissen wir. Man muss das Rad nicht immer wieder neu erfinden. Nur, zu diesem Gesetz habe ich mich bereits deutlich kritisch geäußert, auch zu Einzelheiten Ihres Gesetzentwurfs. Ich bleibe bei meiner Meinung.

Elektronisch überwachter Hausarrest zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe ist kriminalpolitisch ein falsches Signal. Weder würde die rechtstreue Bevölkerung die Verhängung des elektronisch überwachten Hausarrests als richtige und gleichwertige Strafe erachten, noch würde derjenige, der den Hausarrest absitzen muss, diesen als gleichwertige Strafe empfinden. Es besteht überhaupt kein Bedarf für einen solchen Hausarrest.

Ich glaube auch nicht, dass der elektronisch überwachte Hausarrest billiger als ein Haftplatz ist. Da muss ich Frau Kollegin Stahl widersprechen. Im Jahr 2009 kostete uns ein Haftplatz im Durchschnitt 76 Euro pro Tag. Das ist im Vergleich zu Haftplätzen in anderen Ländern nicht teuer. Die Kosten des elektronisch überwachten Hausarrests werden nicht niedriger sein. Außerdem wird die Ersatzfreiheitsstrafe nur vollzogen, wenn der Betroffene die Strafe nicht bezahlen kann. Es gibt aber für diejenigen, die gutwillig sind, aber nicht bezahlen können, durchaus Alternativen. Ich nenne erziehende Elternteile, ältere Menschen und unregelmäßig Beschäftigte als Beispiel. Ihnen wird eine Stundungsmöglichkeit offeriert, ihnen wird Ratenzahlung ermöglicht, oder sie können gemeinnützige Arbeit leisten. Letzteres ist heute schon angesprochen worden. Unser Projekt "Schwitzen statt Sitzen" ist ein großer Erfolg. Bei echten Härtefällen ich nenne als Beispiel schwere Krankheit oder Ähnliches - kann das Gericht anordnen, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt.

Was folgt daraus? Daraus folgt, dass Nutznießer der vorgeschlagenen Regelung primär diejenigen wären, die schlichtweg nicht bezahlen wollen. Diese Kandidaten brauchten dann nicht einmal mehr gemeinnützige Arbeit abzuleisten, sondern sie wären fein heraus. Würde man den elektronisch überwachten Hausarrest einführen, wäre für viele der Anreiz groß, sich gemütlich zu Hause auf das Sofa zu setzen, ein Bierchen zu trinken, fernzusehen und mit dem Blick auf den Kalender darauf zu warten, dass die Zeit abläuft. Das hat mit einer Ersatzfreiheitsstrafe nichts zu tun. Abgesehen davon wird der Zweck der Strafe, bei dem Menschen eine Reflexion über sein Tun auszulösen, verfehlt. Auf der anderen Seite hätten wir Menschen, die Sozialleistungen für die Gemeinschaft erbringen. Das passt nicht zusammen.

Der Einsatz der Fußfessel bei Vollzugslockerungen kostet viel Geld, was in keinem Verhältnis zum Erfolg steht. Zudem soll laut dem Gesetzentwurf die Fußfessel auch bei dem Gefangenen eingesetzt werden, bei dem Fluchtgefahr oder die Gefahr, dass er einen Missbrauch begeht, besteht. Das halte ich für schlichtweg unerträglich. Das halte ich auch für überhaupt nicht mit den Sicherheitsbedürfnissen unserer Bevölkerung vereinbar. Wir müssen uns darüber klar sein: Eine elektronische Fußfessel hindert einen Täter nicht an der Flucht oder an dem Begehen einer Straftat.

Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage wird den Bürgern durch Sparmaßnahmen einiges abverlangt. Warum sollten wir angesichts dieser Haushaltslage ein solches Projekt im Freistaat durchführen? Ich sage nur dann Ja zur Fußfessel - Herr Kollege Streibl, da treffen wir uns -, wenn sie Sinn ergibt, nämlich als

begleitende bzw. unterstützende Maßnahme bei der zwingend vorgeschriebenen Entlassung von Straftätern. Es steht uns bevor, dass wir möglicherweise Straftäter aus der Haft bzw. aus der Sicherungsverwahrung entlassen müssen. Wenn wir der Meinung sind, dass diese Personen so gefährlich sind, dass ein Rückfall droht - ich spreche insbesondere von Gewalt- oder Sexualstraftätern -, dann müssen wir dieses Instrument nutzen. Bei einer hohen Rückfallgefahr oder wenn Führungsaufsicht angeordnet ist, ist die Fußfessel notwendig. Frankreich und Schweden sind in dieser Hinsicht unsere Vorbilder.

Wir müssen dabei beachten, dass die Technik noch nicht perfekt ist. Deswegen müssen wir zunächst einmal die technische Zuverlässigkeit prüfen. Dazu brauchen wir ein Gesetz - das ist richtig -, aber ich schlage vor, dass wir ein solches Gesetz nur für die Fälle vorsehen, für die wir keine andere Möglichkeit sehen und bei denen eine zusätzliche Sicherheit erforderlich ist. Der vorliegende Gesetzentwurf bringt uns in dieser Hinsicht nicht weiter. Er ignoriert, dass es für die genannte Zielgruppe bereits Alternativen gibt. Ich plädiere dafür, den Gesetzentwurf der Freien Wähler abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)