Protocol of the Session on June 15, 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade lauter schöne Worte gehört, die aber leider an der Realität vorbeigehen. Realität ist, dass wir ein sehr flexibles Jugendstrafrecht haben. Hier stimme ich Herrn Kollegen Arnold zu. Wir haben alle Möglichkeiten für Sanktionen. Wir können Weisungen und Auflagen verhängen. Der Jugendrichter kann einen Jugendarrest oder eine Jugendstrafe verhängen. Er kann soziale Dienste oder Geldauflagen anordnen.

Fakt ist aber auch, dass unser Jugendstrafrecht zwei wesentliche Lücken hat. Herr Kollege Arnold, das werden Ihnen alle Praktiker an den Gerichten bestätigen. Die erste Lücke ist in dem Umstand zu sehen, dass die Jugendrichter bei Mord nur eine Höchststrafe von 10 Jahren verhängen können. Die zweite Lücke besteht darin, dass wir neben einer Bewährungsstrafe keinen Warnschussarrest anordnen können.

Meine Damen und Herren, die Jugendkammern berichten täglich, dass bei Heranwachsenden bei einer so abscheulichen Tat wie Mord das Strafmaß von zehn Jahren nicht ausreicht. Heranwachsende sind Jugendliche im Alter von 18 bis 21 Jahren. Herr Kollege Arnold, bringen wir es auf den Punkt: Wie beantworten Sie einem Opfer oder dessen Angehörigen die Frage, warum ein Jugendrichter bei einer gravierenden schweren Tat nur eine Strafe von zehn Jahren verhängen kann, obwohl im Jugendrecht vorgesehen ist, dass ein Straftäter, auch ein Heranwachsender, nur ein Drittel der Strafe verbüßen muss? Das bedeutet: Der Straftäter kann nach drei Jahren und vier Monaten frei kommen.

Herr Kollege Arnold, dieser Zustand ist guten Gewissens nicht haltbar. Das ist schon deshalb nicht vertretbar, weil das Erwachsenenstrafrecht in der Regel den ganzen Strafrahmen eröffnet. Das bedeutet, wenn eine Person über 21 Jahre alt ist, können alle Strafen verhängt werden. Ein Erwachsener muss auch die Halbstrafe absitzen. Wenn eine Person jedoch unter 21 Jahre alt ist, wird in der Regel das Jugendstrafrecht angewandt. So kann nur zu zehn Jahren verurteilt werden, wobei es die Möglichkeit der Drittelstrafe gibt und nicht, wie es im Erwachsenenstrafrecht der Fall ist, der Halbstrafe.

Das Ganze wird bestätigt, wenn Sie einen Blick auf das europäische Ausland werfen. Im benachbarten europäischen Ausland bzw. fast im gesamten europäischen Ausland gibt es die Regelung, dass das Erwachsenenstrafrecht bereits bei Straftätern ab 18 Jahren, also ab der Vollendung des 18. Lebensjahres, angewandt wird. Schauen Sie nach Frankreich

oder in die Niederlande. In den Niederlanden gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, das Erwachsenenstrafrecht schon ab 16 Jahren anzuwenden. In Frankreich ist es sogar Pflicht, das Erwachsenenstrafrecht bei allen Jugendlichen anzuwenden, wenn der jugendliche Straftäter zum dritten Mal straffällig geworden ist.

In diesem Zusammenhang muss man natürlich auch berücksichtigen, dass im Jugendrecht das Vollstreckungsrecht, ich habe es bereits erwähnt, viel flexibler ist. Sie haben dort nicht die Halbstrafenregelung, sondern die Drittelstrafenregelung. Das heißt, der Richter ist nicht verpflichtet, den Betreffenden zu mehr als zehn Jahren zu verurteilen, aber er kann es, wenn es sich um eine ganz schlimme Tat handelt. Deswegen geht es uns nicht um die Frage, wo der Hammer hängt. Es geht nicht um die Abschreckung. Ich bezweifle, dass ein jugendlicher Täter bei einer Tat wie Mord während der Tat überlegt, wie hoch das Strafmaß ist. Es geht einzig und allein um eine tat- und schuldangemessene Sühne, gerade auch im Hinblick auf die Opfer. Deswegen ist diese Erhöhung des Strafrahmens notwendig. Wenn man mit den Jugendrichtern spricht, weiß man: Sie warten doch in der Praxis bereits darauf.

Genauso verhält es sich beim Warnschussarrest. Der Warnschussarrest ist deswegen notwendig - sprechen Sie mit den Jugendrichtern; sie bestätigen Ihnen das täglich -, weil die Jugendlichen, gerade die Jugendlichen, eine Bewährungsstrafe als Freispruch zweiter Klasse empfinden. Die Eindrücke der Verhandlung und der Verurteilung geraten gerade bei jungen Menschen schnell in Vergessenheit. Mit dem Warnschussarrest neben einer Bewährungsstrafe besteht die Möglichkeit, den Jugendlichen die Folgen ihrer Tat vor Augen zu führen und auch erzieherisch auf sie einzuwirken.

Meine Damen und Herren, genau aus diesem Grunde werden zurzeit auch unter rechtspolitischen Gesichtspunkten ein Handyverbot, sogar ein Computerverbot, obwohl dies natürlich verfassungsrechtlich problematisch ist, und ein Fahrverbot diskutiert; denn das sind die einzigen Strafen, die auf die Jugendlichen spürbar einwirken, nicht wie eine Weisung oder eine Geldauflage, die dann bezahlt wird, oder eine Bewährungsstrafe, die vielleicht sogar vergessen wird. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Bleiben Sie bitte noch kurz vorne; Herr Arnold hat eine Zwischenbemerkung angemeldet. Bitte.

Hochgeschätzter Herr Dr. Rieger, Sie sprechen von Opfern. Erstens. Wie erklären

Sie denn den Opfern, dass außer über die Hilfskonstruktion, dass ein Opferanwalt gestellt wird, keinerlei Möglichkeiten bestehen, tatsächlich einzuwirken und dem Opfer zu helfen, die Sachverhalte auch juristisch zu bewältigen? Dazu steht nichts im Koalitionsvertrag.

Zweitens. Wenn der Arrest tatsächlich so erfolgreich ist, wie erklären Sie sich dann eine Rückfallquote von 70 %?

Drittens. Ich habe mit vielen Richtern gesprochen - ich war selber neun Jahre lang einer -; sie haben in diesem Zusammenhang zu dem Bedürfnis, das Sie angeschnitten haben, allenfalls zu drei Prozent gesagt: Na ja, es ist blöd, wenn einer über das Ziel hinausschießt; es wäre unklug, dem sozusagen gleich "Jugendstrafe ohne" zu geben - Stichwort schädliche Neigung -, vielleicht dazu noch gleich einen Arrest. Die Praxis behilft sich aber. Können Sie mir das aus Ihrer Praxis bestätigen?

Herr Kollege Arnold, erstens. Ich war auch ein Jahr lang Jugendstaatsanwalt am Landgericht Landshut. Ich habe viele Kollegen, mit denen ich auch vor diesem Plenum gesprochen habe. Sie bestätigen mir, dass der Strafrahmen nicht ausreicht. Das hat mit dem Opferanwalt überhaupt nichts zu tun.

Zweitens. Ihre Statistik über den Arrest betrifft den reinen Arrest. Bisher gibt es keinen Warnschussarrest. Es gibt also keine Statistik über das Modell Warnschussarrest, das heißt, Arrest neben der Jugendstrafe. Das haben wir nicht. Ihre Statistik betrifft also Fälle, über die wir nicht diskutieren.

Drittens. Sie werden doch zugeben müssen, dass für jemanden, der ein schwereres Delikt begeht, zum Beispiel schweren Diebstahl, und der hierfür eine Jugendstrafe auf Bewährung erhält, diese faktisch folgenlos ist, weil man die jungen Leute, wenn sie einen Arbeitsplatz haben, sowieso schont. Sie wissen doch selbst aus der Praxis: Wenn sie einen Arbeitsplatz haben oder in die Schule gehen, kann man sie nicht herausnehmen. Deshalb ist es gut, wenn ein Wochenendarrest verhängt werden kann. Wenn ein solcher Wochenendarrest verhängt wird, dann spürt ihn dieser Jugendliche. Es tut ihm auch manchmal gut, weil er nämlich aus seinem problematischen Umfeld - die Jungs sind oft in einem problematischen Umfeld - herauskommt, weil er einen Bewährungshelfer bekommt und weil er einmal zum Nachdenken kommt. Für diese Fälle gibt es noch keine Statistik.

Ich bin aber fest davon überzeugt: Das hat nichts damit zu tun, wo der Hammer hängt. Ich bin vielmehr fest davon überzeugt, dass gerade ein Jugendlicher mit 16, 17 oder 18 Jahren oder von mir aus auch ein

Heranwachsender mit 19 Jahren zum Nachdenken kommt, wenn er drei Tage Arrest oder von mir aus einen Wochenendarrest erhält - man muss sowieso immer auf seine anderweitige Betätigung Rücksicht nehmen. Genau diesen Effekt - ich habe es gesagt haben wir beim Handyverbot und beim Fahrverbot, über das jetzt diskutiert wird. Man merkt nämlich in der Praxis, dass die Jungs oder Jugendlichen nur reagieren, wenn sie spürbare Strafen erhalten. Darum bin ich auch persönlich, obwohl das natürlich eine Bundesangelegenheit ist, der felsenfesten Überzeugung, dass der Koalitionsvertrag in diesem Punkt richtig ist.

(Beifall bei der CSU)

Herr Pohl, die nächste Wortmeldung ist für Sie reserviert. Bitte schön.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Kollege Arnold - und das "geschätzt" meine ich auch so -, ich muss Sie allerdings schon fragen: Wie hätten Sie es denn gerne? Sie stellen den Arrest infrage und sprechen von 70 % Rückfallquote. Gemäß dieser Logik müssten wir den Arrest aus dem Gesetz streichen. Sie sagen, es sei geradezu unchristlich, einen jugendlichen Mörder nicht zehn, sondern 15 Jahre einzusperren.

(Horst Arnold (SPD): Vom Erziehungsgedanken her!)

- Vom Erziehungsgedanken her. Wie rechtfertigen Sie dann die zehnjährige Strafe? Diese können Sie dann auch nicht rechtfertigen, sehr geehrter Herr Kollege Arnold.

(Horst Arnold (SPD): Das schon!)

Der Koalitionsvertrag hat zu diesem Punkt zwei Neuerungen im Auge: Die Erhöhung der Höchststrafe für Mord auf 15 Jahre sowie den Warnschussarrest. Auch ich kann empirisch nicht beweisen, dass eine Erhöhung des Strafrahmens auf 15 Jahre zu einer Reduzierung der Straftaten führt. Wenn aber unser Strafrecht und unser Gedanke der Spezial- und Generalprävention richtig sind,

(Horst Arnold (SPD): Aber doch nicht im Jugendstrafrecht!)

dann wirken Strafen abschreckend. Meine Damen und Herren, wenn Sie sagen, es gebe gar keinen Bedarf für höhere Strafen, frage ich: Hätten Sie das auch drei Tage nach dem Mord an Dominik Brunner gesagt? Hätten Sie das zu diesem Zeitpunkt auch ge

sagt? Warum diskutieren wir im Innenausschuss darüber, und zwar im Einklang mit Ihrer Fraktion, Körperverletzung gegen Polizeibeamte härter zu bestrafen, wenn Sie die präventive Wirkung von Strafen infrage stellen?

(Horst Arnold (SPD): Das ist doch Äpfel mit Birnen vergleichen!)

Sie sagen, dass Jugendliche und Heranwachsende anders ticken als Erwachsene. Das stimmt einfach nicht - im Gegenteil: Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden können Sie möglicherweise noch mehr reparieren als bei kriminellen Karrieren, die schon zehn und mehr Jahre dauern.

(Horst Arnold (SPD): Erziehen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Warnschussarrest ist aus meiner Sicht für das Jugendstrafrecht dringend erforderlich. Sie können niemandem und am allerwenigsten den Delinquenten selbst klar machen, dass der Haupttäter einer Straftat - nehmen wir eine gefährliche Körperverletzung, nehmen wir eine richtig deftige Schlägerei mit Krankenhausaufenthalt -, also derjenige, der am meisten zugeschlagen hat, sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommt, während diejenigen, die nur einer Beihilfe schuldig sind, diejenigen, die sich zurückgehalten haben, vier Wochen Warnschussarrest bekommen und einsitzen müssen. Ich habe schon erlebt, dass einer der Gehilfen gesagt hat: Warum habe ich nicht auch sechs Monate auf Bewährung bekommen? Dann hätte ich jetzt wenigstens nicht vier Wochen einsitzen müssen. Es ist doch ein Witz, dass derjenige, der am schlimmsten ist, sechs Monate auf Bewährung erhält und sofort wieder in die Freiheit darf, während der andere vier Wochen einsitzen muss. Das geht doch nicht.

Wenn Sie, lieber Herr Kollege Arnold, den Arrest generell infrage stellen, dann seien Sie so mutig und stellen Sie einen Antrag, den Arrest gänzlich aus dem Jugendstrafrecht herauszustreichen. Dann kann man darüber diskutieren. Ich halte jedoch auch das nicht für sinnvoll; viel besser gefällt es mir, über neue Formen der Strafen nachzudenken, wie sie Herr Kollege Dr. Rieger dargestellt hat - etwa ein Führerscheinverbot. Ein Handyverbot dürfte wohl weniger praktikabel sein.

Diejenigen, die wir treffen wollen, nämlich die Jugendlichen, die sich gegen Recht und Gesetz vergangen haben, müssen einsehen, was es bedeutet, Recht zu brechen. Dafür muss man eine abgestufte Bestrafung haben und es kann nicht angehen, dass derjenige, der sich als Haupttäter herausstellt, besser fährt als derjenige, der nur am Rande beteiligt war. Deswegen werden wir aus tiefster Überzeugung einem Warn

schussarrest zustimmen und Ihrem Antrag, liebe Kollegen von der SPD, nicht.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Frau Kamm für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir fordern Sie auf, die Spiegelstriche in der Koalitionsvereinbarung - Erhöhung der Jugendhöchststrafe und Warnschussarrest - nicht umzusetzen.

Warum tun wir das? Es gibt für die Erhöhung der Jugendstrafe keine Notwendigkeit. Weder zeigen sich erhöhte Fallzahlen noch wird der bestehende Strafrahmen von den Gerichten auch bei schweren Fällen in der Regel nicht voll ausgeschöpft. Es gibt auch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, dass Maximalstrafen - das wurde schon mehrfach gesagt bei Jugendlichen in Bezug auf Straftaten abschreckend wirkten. Erst recht gibt es keine Erkenntnisse über den Erfolg des sogenannten Warnschussarrestes, und zwar weder dahin gehend, dass er das Nachdenken fördere, wie es Herr Kollege Rieger vermutet, noch dahin gehend, dass er präventiv wirke. Dazu kommt - Herr Kollege Pohl hat es sehr deutlich ausgeführt -, dass der Warnschussarrest schon vom Ansatz her grundverkehrt ist, da er in der Strafsystematik der Aussetzung der Strafe zur Bewährung widerspricht.

Ziel des Jugendgerichtsverfahrens muss sein, erneuten Straftaten von Jugendlichen entgegenzuwirken. In Bezug darauf sehen wir derzeit ein deutliches Ungleichgewicht zwischen Sanktion und Prävention sowie ein deutliches Missverhältnis zwischen nutzloser und teurer Symbolpolitik, wie Sie sie predigen, und den realen Ansätzen zur Problemlösung.

Forschungsergebnisse belegen die schädliche Wirkung des Strafvollzugs, beispielsweise zeigen das Herr Pfeiffer sowie Herr Dünkel jeweils in mehreren Studien. Das gleiche gilt hinsichtlich der hohen Wirksamkeit sozialpädagogischer Maßnahmen anstelle von Haft - das wird durch viele Studien belegt. Das Problem besteht darin, dass gerade bei der Umsetzung von Betreuungen, bei Arbeitsweisungen, Betreuungsweisungen, Gesprächsweisungen und konfrontativen sozialen Trainingskursen oft die entsprechenden Mittel fehlen. Häufig können diese Maßnahmen in Bayern nicht oder nicht flächendeckend angeboten werden, weil sie unzulänglich finanziert sind. Sie sind auf freiwillige kommunale Zuschüsse, Bußgelder oder Spenden angewiesen. Festzustellen ist ein erhebliches Auseinanderdriften zwischen den Maßnahmen, die präventiv wirken, und denjenigen, die Sie hier fordern. Es gibt eine Reihe von außerordentlich sinnvol

len Projekten, beispielsweise in Schulen: kriminalpädagogische Schülergremien, soziale Gruppenarbeit für Kinder und Eltern Schulprojekte wie "Miteinander gegen Gewalt und Aggression", Theaterprojekte, arbeitsmarktbezogene Hilfen oder Schuldenderegulierungshilfen. All diesen Projekten fehlen die finanziellen Mittel. Besonders tragisch ist, dass Sie mit Ihrer Regierungspolitik in Berlin den Kommunen, nicht nur über die Steuerbeschlüsse der vergangenen Jahre, sondern jetzt auch über die Verschiebebahnhöfe in ihrem Sparpaket, die Mittel entziehen, die sie bräuchten, um freiwillige Zuschüsse weiterhin wie bisher leisten zu können. Gleichzeitig hält sich der Freistaat vornehm bei der Mitfinanzierung der Dinge zurück, die wirklich etwas nützen würden.

Warnschussarrest berücksichtigt nicht die Risikofaktoren für die Straffälligkeit von Jugendlichen, nämlich prekäre ökonomische Situation, geringen Bildungsstatus, innerfamiliäre Gewalterfahrung oder Gewalt legitimierende Männlichkeitsnormen. Wenn man über all das nachdenkt, dann braucht man etwas anderes als den Warnschussarrest; man braucht andere Hilfestellungen. Zudem sind die Bedingungen in den Gefängnissen nicht so, wie sie sein sollten. Häufig kann durch die gegebene Situation kein Beitrag dazu geleistet werden, die soziale Situation des Gefangenen für die Zeit nach dem Vollzug zu verbessern. Die Realität des Vollzugs bleibt heute hinter den gesetzlichen Anforderungen zurück. Offenbar gibt es Ihrerseits überfrachtete Vorstellungen von der erzieherischen Wirkung eines Strafvollzugs.

(Alexander König (CSU): Völliger Unsinn!)

- Natürlich.

Ihre Redezeit geht zu Ende.

Es gibt verschiedene Studien. Lesen Sie zum Beispiel etwas von der Kriminalitätsforscherin Charlotte Köttgen und setzen Sie sich damit einmal auseinander.

Ich fasse zusammen: Der Freistaat beteiligt sich nur unzureichend an wirksamer Präventionsarbeit. Zudem entzieht er den Kommunen, die Hauptakteure bei der Präventionsarbeit sind, die notwendigen Mittel. Außerdem betreiben Sie sinnlose Symbolpolitik, statt dass Sie sich mit den Ursachen für die Gewalt auseinandersetzen und dagegenwirken.

Ihre Redezeit ist wirklich vorbei, Frau Kollegin. Herr Kollege Fischer, Sie haben für die FDP das Wort.