Schließlich zum Antrag der Freien Wähler betreffend "Verbot von Alkoholmissbrauch fördernden Pauschalpreis- und Billigangeboten", Drucksache 16/2743: Mit
Ja haben 45 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 106; Stimmenthaltungen gab es keine. Dieser Antrag ist damit abgelehnt.
Wir fahren nun in der Tagesordnung fort. Ich sehe, wir sind "gefechtsklar"; die Rednerinnen und Redner der Fraktionen sind anwesend.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Dr. Otto Bertermann, Tobias Thalhammer u. a. und Fraktion (FDP) Konvergenzklausel in Bayern jetzt umsetzen (Drs. 16/4586)
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben diesen Dringlichkeitsantrag deshalb heute formuliert, weil er unserer Meinung nach dringend ist, da angeblich zu viel Geld, das aus Bayern im Gesundheitsfonds gelandet ist, gezahlt worden sei und jetzt in einer Höhe von 200 bis 300 Millionen Euro zurückgefordert werden soll. Sie können sich vorstellen, was in Bayern passiert, wenn in diesem Jahr 200 oder 300 Millionen Euro von den Krankenkassen zugunsten des Fonds zurückgefordert werden. Allein die AOK in Bayern müsste 90 Millionen Euro zurückbezahlen. Was das für die Versorgung bedeutet, ist nicht auszumachen. Die rechtlichen Grundlagen sind klar: Es muss zurückgezahlt werden. Auch unser Gesundheitsminister ist mit in der Verantwortung und wir hatten auch Unterstützung aus dem Land Baden-Württemberg bekommen. Auch dort hat sich die Gesundheitsministerin dafür eingesetzt, dass es im Rahmen des Vertrauensschutzes keine Rückzahlung an das Bundesversicherungsamt geben sollte. Im Rahmen einer erhaltenswerten, qualitativ hochwertigen Versorgung ist das Geld unter Vorbehalt in Bayern ausbezahlt worden und soll deshalb auch hier verbleiben.
Um anzusprechen, was das konkret bedeuten würde: Wir zahlen in Bayern pro Quartal für die Hausärzte entsprechend dem Hausarztvertrag 45 Millionen Euro. Wir zahlen im zweiten Quartal auch wieder 45 Millionen Euro, um die Hausarztverträge von Herrn Hoppenthaller aufrechtzuerhalten. Das wären 90 Millionen Euro. Genau diese 90 Millionen Euro würden aber fehlen, wenn die AOK das Geld zurückzahlen müsste.
Das Ganze hat noch eine andere Komponente: Mit ist zugetragen worden, dass die Regressforderungen der
Krankenkassen deutlich zugenommen haben, sodass jetzt sowohl die Betriebskrankenkassen als auch die Ersatzkassen sowie die AOK in Bayern versuchen, das ausgegebene Geld wieder zurückzuholen. Ich appelliere daher an unseren Gesundheitsminister, Herrn Rösler, dass der Vertrauensschutz für Bayern erhalten bleibt.
- Ich denke, die Sicherstellung der qualitativ hochwertigen bayerischen Versorgung ist ein so wichtiges Thema, dass es sich lohnt, dieses Thema öffentlich zu diskutieren, sodass die Öffentlichkeit erfährt, wofür die Koalition steht. Unser Appell ist deshalb: Erhalten Sie den Vertrauensschutz. Drücken Sie ein Auge zu. Herr Schäuble, um es leger zu sagen, sollte diesen Betrag aus der Portokasse zahlen, damit die qualitativ hochwertige Versorgung in Bayern erhalten werden kann. Deshalb appelliere ich an den Bundesgesundheitsminister, dies noch einmal zu überdenken. An die Staatsregierung richte ich den Wunsch, dass sie Mittel und Wege findet, damit die qualitativ hochwertige Versorgung unserer Patienten in Bayern gewährleistet bleibt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Bertermann, leider ist es nicht immer ganz einfach, ein Auge zuzudrücken.
In § 272 SGB V steht die Konvergenzklausel. Dort werden die Mechanismen der Konvergenzklausel aufgeführt. Für die Ausgleichszahlungen zur Einführung des Fonds wird eine Rechtsverordnung auf den Weg gebracht. Dies bedeutet, dass Herr Rösler weder ein Auge noch zwei Augen zudrücken kann. Dies würde ich ihm ohnehin nicht raten. Als Bundesgesundheitsminister muss er stattdessen sehr wachsam sein.
Der Bundesgesundheitsminister muss eine Rechtsverordnung auf den Weg bringen. Die Bundesversicherungsanstalt hat die Ausgleichsberechnungen immer unter Vorbehalt veröffentlicht. Damals hat sie somit unter Vorbehalt mitgeteilt, welche Summen die Krankenkassen erhalten werden. Vor dem Hintergrund der neuen, valideren Neuberechnungen ist auf die Rückzahlungen hingewiesen worden. Bei Verzicht auf die
Wo liegt das Problem bei der Konvergenzklausel? In den Fonds des Bundesversicherungsamtes sind vom Bundesfinanzminister gut vier Milliarden Euro eingezahlt worden, um den Beitragssatz senken zu können. Aus diesem Grund standen im Fonds wesentlich mehr Mittel zur Verfügung. Die Krankenkassen der Länder sind durch diese zusätzlichen Steuermittel natürlich bessergestellt worden. Aus diesem Grund fallen die Ausgleichszahlungen auf der Grundlage der Konvergenzklausel geringer aus, weil die Finanzmasse eine ganz andere ist. Das ist das Problem, über das wir heute sprechen. Ich halte es für wichtig, dass wir uns im Hohen Haus alle dafür einsetzen, dass die bayerischen Krankenkassen, insbesondere die landesunmittelbaren Krankenkassen, so wenig wie möglich zurückzahlen müssen. Vor diesem Hintergrund stimmen wir zu.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Bertermann, Sie gerieren sich mit diesem Antrag als Robin Hood der bayerischen Gesundheitspolitik. Jedoch haben Sie sich mit Ihrem Pferd vergaloppiert. Dieser Antrag ist in dieser Form nicht zustimmungsfähig. Mir fällt es leichter, das festzustellen, als Frau Kollegin Stewens, weil wir nicht mit Ihnen in einer Koalition sitzen. Dieser Antrag ist inhaltlich falsch.
Ich möchte Ihnen erklären, was die beabsichtigte Wirkung der Konvergenzklausel war. Mit der Konvergenzklausel sollte der Abfluss von Geldern aus Bayern, die Bayern schließlich nicht mehr zu Verfügung stehen, in andere Bundesländer begrenzt werden. Jetzt hat dieser Abfluss aber gar nicht stattgefunden. Deshalb ist der Antrag in dieser Form falsch. In der Zeitung war zu lesen: Stoiber-Klausel erweist sich als Flop. Wir haben in diesem Hause dem Gesundheitsfonds und damit auch der Konvergenzklausel nicht zugestimmt. Dennoch besteht das Problem, das Frau Stewens geschildert hat. Deutlich dringlicher als Sie haben wir am 02.03. im Ausschuss anhand eines Antrags der SPDFraktion und eines nachgezogenen Antrags der Freien Wähler darüber befunden, dass Handlungsbedarf besteht.
Ich schlage Ihnen eine Umformulierung vor. Wenn Sie diese Umformulierung übernehmen, stimmen wir dem Antrag ebenfalls zu. Ansonsten müssten wir den Antrag
Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bund im Rahmen des Vertrauensschutzes dafür einzusetzen, dass durch Änderung der entsprechenden Rechtsverordnung für 2009 keine Rückzahlungen in der jetzt befürchteten Höhe der bayerischen Krankenkassen erfolgen müssen.
Dieser Fassung könnten wir zustimmen. Über die Begründung stimmen wir nicht ab. Der Satz in Ihrer Begründung "Die bayerischen Kassen vertrauten auf die Konvergenzklausel." ist selbstverständlich sachlich falsch. Dass Herr Schäuble eine Portokasse besitzt, aus der er 224 Millionen Euro herausnehmen kann, glauben Sie wohl selber nicht. Das kann Herr Schäuble deswegen nicht, weil Ihre Partei alles dafür tut, um die Kassen von Herrn Schäuble unaufhörlich zu schwächen, anstatt sie zu stärken.
Kolleginnen und Kollegen! Den Titel des Dringlichkeitsantrags der FDP "Konvergenzklausel in Bayern jetzt umsetzen" halte ich für falsch. Die Begründung kann ich ebenfalls nicht vollständig nachvollziehen. Nebenbei möchte ich sagen, liebe Kollegen von der FDP, dass ich diesen Antrag für einen Schaufensterantrag halte. Die Anträge haben wir bereits vor drei Wochen im Ausschuss behandelt.
Warum halte ich den Titel für falsch? Liebe Leute von der FDP, Sie meinen eben nicht, dass die Konvergenzklausel umgesetzt werden soll. Das kann ich begründen. Für die Konvergenzklausel - das ist bereits gesagt worden - gibt es eine Rechtsgrundlage. Wenn diese in der jetzigen Form umgesetzt wird, wird Bayern das Geld zurückzahlen müssen. Die Kassen haben im Vertrauen auf die Politik Geld ausgegeben, das sie möglicherweise gar nicht hatten. Ich zitiere eine Kollegin aus dem Umweltausschuss vor drei Wochen, die gesagt hat: Die Absicht, für Bayern etwas positiv zu verändern, gerät jetzt Bayern in einigen Punkten zum Nachteil. Das kann man sicher so sehen.
Die von Bayern ausgehandelte Konvergenzklausel war ein völlig intransparentes Kuddelmuddel-Gebilde. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass im Gesundheitssystem insgesamt Chaos herrscht und dass dieses System, wie es jetzt ist, nicht reformierbar ist. Wir doktern weiter an Symptomen herum, ohne die Ursachen zu behandeln. Ich verweise - das werde ich immer wie
der tun - auf die soziale Gesundheitsversicherung, wie sie die Freien Wähler vorschlagen. Selbst wenn die Zeit dafür noch nicht reif genug ist; sie wird immer reifer.
Die Freien Wähler sind der Meinung, dass die Konvergenzklausel, wie sie gemeint war, umgesetzt werden sollte. Jedoch betrifft dies nicht die vereinbarte Konvergenzklausel. Wenn Möglichkeiten zur Umsetzung bestehen, haben Sie natürlich unsere Unterstützung. Der von Frau Kollegin Sonnenholzner vorgeschlagenen Umformulierung des Antrags könnten die Freien Wähler ebenfalls zustimmen.
Herr Kollege Dr. Bertermann, bitte geben Sie uns ein Signal, ob Sie diesen Änderungsvorschlag übernehmen oder nicht. Sie haben jedoch noch Zeit, darüber zu befinden. Frau Kollegin Schopper, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer wieder beklagt worden, dass diese Stoiber-Klausel im Grunde auf die Füße fällt. Damals während der Einführung haben wir bereits gesagt, dass die Umsetzung schwierig sei. Der Murks dieser Gesundheitsreform ist schließlich Gesetz geworden. Mit der Konvergenzklausel ist es ebenfalls nicht sehr viel besser geworden. Aber jetzt haben wir den Salat, dass Gelder aufgrund der Konvergenzklausel an die Krankenkassen gezahlt worden sind und diese das Geld im Wesentlichen schon ausgegeben haben, sodass sie die Rückforderungen nicht mehr schultern können.
Ich bin mir nicht sicher, ob der Kollege Bertermann den Antrag als Schaufensterantrag stellen wollte oder ob dieser als Arbeitsnachweis gelten soll. Denn wenn Kollege Bertermann mit dem Kollegen Rösler, der ja derselben Partei angehört, keine Einigung erzielt, will er sich vielleicht hier als Kämpfer für die Krankenkassen darstellen. Ich bin mir also nicht ganz sicher, was die Intention des Antrags ist.
Für mich ist ganz klar: Es gibt eine Kritik, die auf jeden Fall nach Berlin geschickt werden muss. Die muss an das Bundesversicherungsamt gehen, das sehr spät gemeldet hat, wie die finanziellen Belastungen in den einzelnen Bereichen ausschauen. Es hätte viel früher die Möglichkeit gegeben, zu signalisieren: Leute, passt auf, wahrscheinlich müsst ihr Geld zurückgeben. Aber das Geld ist ausgegeben. Die AOK, die 90 Millionen Euro zusätzlich bekommen hat, hat im Vertrauen darauf, dass sie diese Gelder verwenden darf, schon signalisiert, dass sie die Gelder zum Beispiel auch in die
Ich stimme den Kollegen Frau Sonnenholzner und Herrn Vetter zu, dass die Kassen von der Rückzahlung vielleicht zu spät erfahren haben, sodass man das Geld bei den Kassen bzw. in Bayern lassen sollte. Wenn man das so formuliert, werden wir dem zustimmen. Ansonsten würden wir den Antrag ablehnen.
Zum Ende der Aussprache hat sich Herr Staatsminister Söder zu Wort gemeldet. Ich gebe ihm jetzt das Wort. Vielleicht findet sich ein gemeinsamer Weg - oder auch nicht.
Ich bedanke mich für die Unterstützung des Hohen Hauses. Egal, wie das formuliert wird, - nicht nur ich allein, sondern die meisten von Ihnen sehen das schon seit Wochen als Problem. Darum freuen wir uns, dass wir es heute gemeinsam beschließen.
In der Tat - einige haben es angesprochen - ist dabei nicht die Konvergenzklausel das Problem, sondern ihre Umsetzung. Die Konvergenzklausel, die im Rahmen des Kompromisses vereinbart wurde, hat ein Absinken der Abflüsse in Stufen bewirkt. Berechenbar war das immer auf der Grundlage der vorhandenen Daten des Jahres 2008.
Nun zu dem Problem, das sich jetzt ergibt, Frau Schopper. Das Bundesversicherungsamt hat da weniger Schuld, wenn es sich dazu so spät geäußert hat. Sie wissen selber, dass wir heutzutage über Honorarabrechnungen des letzten Jahres quasi früher diskutieren. Aber die Zeitabstände sind sehr lang, und es handelt sich auch um sehr komplexe Berechnungssysteme.
Das Problem besteht in der Tat in der Risikostrukturausgleichsverordnung, die sich in einem Zusammenhang mit der Konvergenzklausel befindet. Das führt zu sehr komplizierten Berechnungsmethoden, die wiederum zur Folge haben, dass sich fast jeder, der sich daran beteiligt, derzeit im Klageverfahren befindet. Bei fast jeder Zahlung zählt nicht die Wirkung, sondern die Tatsachenfeststellung. Das wird in Deutschland im Moment beklagt. Das macht es für alle Beteiligten schwierig.
Aus unserer Sicht ist eines klar: Wir müssen einiges ändern, weil die Zahlenbasis intransparent ist und die Wirkungen schwierig sind. Deswegen stellen wir uns vor, dass wir, wenn sich hier jetzt alle einigen würden, auf der Basis dessen, was ich schon vor einigen Wochen geschrieben habe, versuchen, sowohl die Verordnung zu ändern als auch den Vertrauensschutz für die bisherige Wirkung zu erhalten, sodass die süddeut